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Document 52012XG1229(01)

    EU-Drogenstrategie (2013-2020)

    ABl. C 402 vom 29.12.2012, p. 1–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    29.12.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 402/1


    EU-Drogenstrategie (2013-2020)

    2012/C 402/01

    VORWORT

    (1)

    Mit dieser EU-Drogenstrategie werden der übergreifende politische Rahmen und die Prioritäten für die EU-Drogenpolitik, die von den Mitgliedstaaten und den EU-Organen bestimmt wurden, für den Zeitraum 2013-2020 festgelegt. Der Rahmen, der Zweck und die Ziele dieser Strategie werden als Grundlage für zwei aufeinander folgende EU-Drogenaktionspläne mit einer Laufzeit von jeweils vier Jahren dienen.

    (2)

    Diese Drogenstrategie stützt sich zuallererst auf die Grundprinzipien des EU-Rechts und wahrt in jeder Hinsicht die Grundwerte der Union: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Solidarität, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Ziel der Drogenstrategie ist es, das Wohl der Gesellschaft und des Einzelnen zu wahren und zu steigern, die Volksgesundheit zu schützen, der Öffentlichkeit ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten und das Drogenphänomen mit einem ausgewogenen, integrierten und faktengestützten Konzept anzugehen.

    (3)

    Die Strategie stützt sich auch auf das Völkerrecht, die einschlägigen VN-Übereinkommen (1), die den internationalen Rechtsrahmen für die Behandlung des Phänomens der illegalen Drogen bilden, und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Diese EU-Drogenstrategie berücksichtigt die einschlägigen politischen Dokumente der VN, einschließlich der 2009 verabschiedeten Politischen Erklärung der VN und deren Aktionsplan für internationale Zusammenarbeit zugunsten einer integrierten und ausgewogenen Strategie zur Bekämpfung des Weltdrogenproblems, in der es heißt, dass die Reduzierung der Drogennachfrage und die Reduzierung des Drogenangebots sich gegenseitig verstärkende Elemente bei den Maßnahmen in Bezug auf illegale Drogen darstellen, und die Politische Erklärung der VN zu HIV/AIDS. Die Strategie wurde auf der Grundlage der im Vertrag von Lissabon niedergelegten Grundsätze und der jeweiligen Zuständigkeiten der Union und der einzelnen Mitgliedstaaten entworfen. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit werden beachtet, da mit dieser EU-Strategie ein Mehrwert gegenüber den nationalen Strategien erbracht werden soll. Die Umsetzung der Strategie erfolgt gemäß diesen Grundsätzen und Zuständigkeiten. Außerdem achtet die Strategie uneingeschränkt die Europäische Menschenrechtskonvention und die EU-Grundrechtecharta.

    (4)

    Mit den Prioritäten und Maßnahmen auf dem Gebiet der illegalen Drogen, die durch diese EU-Drogenstrategie gefördert und koordiniert werden, sollte erreicht werden, dass sie bis 2020 allgemein auf wesentliche Aspekte der Drogensituation in der EU Einfluss nehmen. Mit ihnen soll ein hohes Maß an Gesundheitsschutz, sozialer Stabilität und Sicherheit durch eine kohärente, effektive und effiziente Durchführung von Maßnahmen, Interventionen und Ansätzen bei der Reduzierung des Drogenangebots und der Drogennachfrage auf nationaler, auf EU- und auf internationaler Ebene sichergestellt werden, auch indem mit der Durchführung dieser Aktionen verbundene mögliche unbeabsichtigte, negative Folgen möglichst gering gehalten werden.

    (5)

    Das Drogenphänomen ist ein nationales und internationales Problem, das im globalen Kontext angegangen werden muss. Den auf EU-Ebene durchgeführten koordinierten Maßnahmen kommt in dieser Hinsicht große Bedeutung zu. Mit dieser EU-Drogenstrategie wird ein gemeinsamer und faktengestützter Rahmen bereitgestellt, um dem Drogenphänomen innerhalb und außerhalb der EU entgegenzuwirken. Dadurch, dass mit der Strategie ein Rahmen für gemeinsame und sich ergänzende Aktionen bereitgestellt wird, wird sichergestellt, dass die in diesem Bereich eingesetzten Ressourcen effektiv und effizient genutzt werden, und gleichzeitig den institutionellen und finanziellen Randbedingungen und Kapazitäten der Mitgliedstaaten und der EU-Organe Rechnung getragen wird.

    (6)

    Die Strategie zielt darauf ab, mittels eines strategischen Ansatzes, der die nationalen Politiken unterstützt und ergänzt, der einen Rahmen für koordinierte und gemeinsame Aktionen bereitstellt und der die Grundlage und den politischen Rahmen für die externe Zusammenarbeit der EU auf diesem Gebiet bildet, dazu beizutragen, dass das Drogenangebot und die Drogennachfrage in der EU reduziert und die durch Drogen verursachten gesundheitlichen und sozialen Risiken und Schäden vermindert werden. Dies soll durch einen integrierten, ausgewogenen und faktengestützten Ansatz erreicht werden.

    (7)

    Zudem baut diese Strategie auf den Erfahrungen aus der Umsetzung der früheren EU-Drogenstrategien und den zugehörigen Aktionsplänen, einschließlich auf den Erkenntnissen und Empfehlungen aus externen Evaluierungen der EU-Drogenstrategie 2005-2012, auf und trägt gleichzeitig anderen einschlägigen drogenpolitischen Entwicklungen und Aktionen auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene Rechnung.

    I.   Einleitung

    (8)

    Die Strategie berücksichtigt neue Ansätze und geht auf neue Herausforderungen ein, die in den letzten Jahren ermittelt wurden, darunter folgende:

    den zunehmenden Trend zum Mischkonsum, auch als Kombination von legalen Substanzen, wie etwa Alkohol und verschreibungspflichtigen kontrollierten Arzneimitteln, und illegalen Substanzen;

    die Trends zum Konsum von Nicht-Opioiden sowie das Aufkommen und die Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen;

    das Erfordernis, den Zugang zu verschreibungspflichtigen kontrollierten Arzneimitteln sicherzustellen und zu verbessern;

    das Erfordernis, die Qualität, die Reichweite und die Diversifizierung der Dienste für die Reduzierung der Drogennachfrage zu verbessern;

    die weiterhin große Häufigkeit durch Blut übertragener Infektionskrankheiten, insbesondere Hepatitis C, bei injizierenden Drogenkonsumenten und die mögliche Gefahr des erneuten Ausbruchs von HIV-Infektionen oder anderer durch Blut übertragener Krankheiten infolge intravenösen Drogenkonsums;

    die weiterhin hohe Prävalenz der Anzahl drogenbedingter Todesfälle in der EU;

    das Erfordernis, den Drogenkonsum durch einen integrierten gesundheitspolitischen Ansatz, der — unter anderem — die psychiatrische Komorbidität berücksichtigt, gezielt anzugehen;

    die Dynamik der illegalen Drogenmärkte, einschließlich der Verlagerung der Drogenhandelsrouten, der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und der Nutzung neuer Kommunikationstechnologien zur Erleichterung des Drogenhandels sowie des Vertriebs neuer psychoaktiver Substanzen;

    das Erfordernis, die Abzweigung von für die Drogenherstellung verwendeten Drogengrundstoffen, Vorstoffen für Drogengrundstoffe und anderen wesentlichen Chemikalien aus dem legalen Handel in den illegalen Markt sowie die Abzweigung bestimmter, als Verschnittstoffe genutzter Chemikalien zu verhindern.

    (9)

    Mit der EU-Drogenstrategie werden folgende Ziele verfolgt:

    Beitrag zu einer messbaren Reduzierung der Drogennachfrage, der Drogenabhängigkeit und der drogenbedingten gesundheitlichen und sozialen Risiken und Schäden;

    Beitrag zur Zerschlagung der illegalen Drogenmärkte und zu einer messbaren Reduzierung der Verfügbarkeit von illegalen Drogen;

    Förderung von Koordination durch einen aktiven Diskurs und die Analyse der Entwicklungen und Herausforderungen im Drogenbereich auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene;

    weitere Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern sowie internationalen Organisationen zu Drogenfragen;

    Beitrag zu einer besseren Verbreitung von Überwachungs-, Forschungs- und Evaluierungsergebnissen und zu einem besseren Verständnis aller Aspekte des Drogenphänomens und der Auswirkungen von Interventionen, damit eine solide und umfassende Faktengrundlage für Politiken und Aktionen geschaffen wird.

    (10)

    Die Strategie baut auf den Erfolgen (2) der EU im Bereich der illegalen Drogen auf und stützt sich auf eine laufende, umfassende Bewertung der derzeitigen Drogensituation, insbesondere auf die von der EBDD erstellte Bewertung, und berücksichtigt gleichzeitig das Erfordernis, auf Entwicklungen und Herausforderungen proaktiv zu reagieren.

    (11)

    Die Strategie ist in zwei Politikbereiche — Reduzierung der Drogennachfrage und Reduzierung des Drogenangebots — und in drei bereichsübergreifende Themen — a) Koordinierung, b) internationale Zusammenarbeit und c) Forschung, Information, Überwachung und Evaluierung — gegliedert. Die zu der Strategie gehörenden zwei aufeinander folgenden Aktionspläne, die von den entsprechenden Vorsitzen 2013 und 2017 erstellt werden, werden eine Liste spezifischer Aktionen mit einem Zeitplan, den verantwortlichen Parteien, Indikatoren und Bewertungsinstrumenten enthalten.

    (12)

    Unter Berücksichtigung der derzeitigen Drogensituation und der Erfordernisse für die Umsetzung der Strategie wird eine begrenzte Anzahl gezielter Aktionen aus jedem der beiden Politikbereiche und der drei bereichsübergreifende Themen zur Aufnahme in die Aktionspläne unter Zugrundelegung von unter anderem folgenden Kriterien ausgewählt werden:

    a)

    Die Aktionen müssen faktenbasiert, wissenschaftlich fundiert und kostenwirksam sein und auf realistische und messbare Ergebnisse abzielen, die evaluiert werden können.

    b)

    Die Aktionen umfassen Zeitvorgaben sowie entsprechende Benchmarks und Leistungsindikatoren und bezeichnen die verantwortlichen Parteien für die Durchführung und Evaluierung der Aktionen sowie die Berichterstattung über die Aktionen.

    c)

    Die Aktionen müssen einen klaren EU-Bezug aufweisen und einen Mehrwert erbringen.

    (13)

    Um zu gewährleisten, dass die Umsetzung der Strategie und der begleitenden Aktionspläne weiterhin im Mittelpunkt steht, behandelt jeder Vorsitz mit Unterstützung der Kommission und auf der Grundlage der fachlichen Beiträge der EBDD und von Europol die Prioritäten und Aktionen, die während seiner Amtszeit in der Horizontalen Gruppe „Drogen“ weiterverfolgt werden müssen, und überwacht die Fortschritte. Die Kommission legt — unter Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) zur Verfügung gestellten Informationen sowie der verfügbaren Informationen der EBDD, von Europol und sonstigen EU-Stellen — halbjährliche Sachstandsberichte, die bezwecken, die Umsetzung der Ziele und Prioritäten der EU-Drogenstrategie und des/der dazugehörigen Aktionsplans/Aktionspläne zu bewerten.

    (14)

    Die Kommission wird — unter Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Informationen sowie der verfügbaren Informationen der EBDD, von Europol, anderer einschlägiger Einrichtungen und Stellen der EU sowie der Zivilgesellschaft — bis 2016 eine externe Halbzeitbewertung der Strategie in die Wege leiten, damit ein zweiter Aktionsplan für den Zeitraum 2017-2020 ausgearbeitet werden kann. Nach Abschluss der Drogenstrategie und der dazugehörigen Aktionspläne bis 2020 wird die Kommission eine externe Gesamtevaluierung der Umsetzung der Strategie und der Aktionspläne in die Wege leiten. Bei dieser Evaluierung sollten ferner Informationen, die bei den Mitgliedstaaten, der EBDD, Europol und anderen einschlägigen Einrichtungen und Stellen der EU und der Zivilgesellschaft eingeholt wurden, sowie frühere Evaluierungen berücksichtigt werden, damit Beiträge und Empfehlungen für die künftige Entwicklung der EU-Drogenpolitik zur Verfügung stehen.

    (15)

    Zur Erreichung ihrer Ziele und zur Gewährleistung von Effizienz wird die EU-Drogenstrategie 2013-2020 wann immer möglich im Rahmen des jeweiligen Mandats auf bestehende Instrumente und Stellen, die im Drogenbereich tätig sind oder für Kernaspekte in Bezug auf diesen Bereich von Belang sind, innerhalb der EU (insbesondere EBDD, Europol, Eurojust, Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDE), Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (EAHC) und Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)) wie außerhalb der EU (z.B. Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), Weltzollorganisation (WZO), WHO und Pompidou-Gruppe) zurückgreifen. Die Kommission, die Hohe Vertreterin, der Rat und das Europäische Parlament werden dafür sorgen, dass die Tätigkeiten der EU im Bereich der illegalen Drogen aufeinander abgestimmt sind und sich gegenseitig ergänzen.

    (16)

    Für die Umsetzung der Ziele dieser EU-Drogenstrategie auf EU-Ebene wie auf nationaler Ebene sollten angemessene und zielgerichtete Ressourcen bereitgestellt werden.

    II.   Strategiebereich: Reduzierung der Drogennachfrage

    (17)

    Zur Reduzierung der Drogennachfrage wird eine Reihe gleich wichtiger und einander verstärkender Maßnahmen, einschließlich Prävention (umweltbezogene, allgemeine, selektive und indizierte Prävention), frühzeitiges Erkennen und Eingreifen, Minderung von Gesundheitsrisiken und -schäden, Therapie, Rehabilitation, soziale Wiedereingliederung und Genesung eingesetzt.

    (18)

    Im Bereich der Reduzierung der Drogennachfrage besteht das Ziel der EU-Drogenstrategie 2013-2020 darin, einen Beitrag zur messbaren Verringerung des Konsums illegaler Drogen zu leisten, das Einstiegsalter hinauszuzögern sowie problematischen Drogenkonsum, Drogenabhängigkeit und drogenbedingte gesundheitliche und soziale Risiken und Schäden durch einen integrierten, disziplinübergreifenden und faktengestützten Ansatz sowie durch Förderung und Wahrung der Kohärenz zwischen der Gesundheits-, der Sozial- und der Justizpolitik zu verhüten und zu verringern.

    (19)

    Im Bereich der Reduzierung der Drogennachfrage werden die folgenden Prioritäten festgelegt (die Reihenfolge ist keine Rangordnung):

    19.1

    Verbesserung der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Reichweite von effektiven und diversifizierten Maßnahmen zur Reduzierung der Drogennachfrage, Förderung der Verwendung und des Austauschs bewährter Verfahren sowie Entwicklung und Umsetzung von Qualitätsstandards bei der Prävention (umweltbezogene, allgemeine, selektive und indizierte Prävention), beim frühzeitigen Erkennen und Eingreifen, bei der Minderung von Risiken und Schäden sowie bei Therapie, Rehabilitation, sozialer Wiedereingliederung und Genesung.

    19.2

    Verbesserung der Verfügbarkeit von Drogenpräventionsprogrammen und ihrer Wirksamkeit (von der Anfangswirkung bis zur langfristigen Nachhaltigkeit) und verstärkte Aufklärung über die Risiken des Konsums illegaler Drogen und anderer psychoaktiver Substanzen und die damit verbundenen Folgen. Zu diesem Zweck sollten die Präventionsmaßnahmen das frühzeitige Erkennen und Eingreifen, die Förderung einer gesunden Lebensweise und eine zielgerichtete Prävention (d.h. selektive und indizierte Prävention), die auch auf Familien und Gemeinschaften ausgerichtet ist, umfassen.

    19.3

    Verstärkung und Entwicklung von Maßnahmen zur effektiven Nachfragereduzierung, um Herausforderungen wie beispielsweise dem Mischkonsum, einschließlich des kombinierten Konsums legaler und illegaler Substanzen, dem Missbrauch verschreibungspflichtiger kontrollierter Arzneimittel und dem Konsum neuer psychoaktiver Substanzen begegnen zu können.

    19.4

    Investieren in und weitere Erforschung von Maßnahmen zur effektiven Verringerung von Gesundheitsrisiken und -schäden, die darauf gerichtet sind, die Anzahl der direkt und indirekt drogenbedingten Todesfälle und der durch Blut übertragenen, drogenbedingten Infektionskrankheiten, darunter unter anderem HIV und virale Hepatitis, sowie der sexuell übertragbaren Krankheiten und der Tuberkuloseerkrankungen zu verringern.

    19.5

    Ausdehnung der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Reichweite einer wirksamen und differenzierten Drogentherapie in der gesamten EU auf problematische und abhängige Drogenkonsumenten, einschließlich Konsumenten von Nicht-Opioiden, so dass alle Personen, die sich einer Drogentherapie unterziehen wollen, eine solche Therapie entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen auch antreten können.

    19.6

    Verstärkung der Entwicklung, Verfügbarkeit und Reichweite von Maßnahmen zur Reduzierung der Drogennachfrage in Haftanstalten — soweit angebracht —, die sich auf eine geeignete Bewertung der Gesundheitssituation und der Bedürfnisse der inhaftierten Personen stützt, wobei das Ziel darin besteht, eine gleichwertige Versorgungsqualität wie in der Gemeinschaft im Einklang mit dem Recht auf Gesundheitsversorgung und auf Schutz der Menschenwürde, wie in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Grundrechtecharta der EU verankert, zu erreichen. Die Kontinuität der Versorgung sollte im gesamten Verlauf des Freiheitsentzugs und nach der Freilassung gewährleistet sein.

    19.7

    Entwicklung und Ausweitung integrierter Versorgungsmodelle, die den Bedürfnissen im Zusammenhang mit psychischen und/oder physischen Gesundheitsproblemen, der Rehabilitation und der sozialen Unterstützung Rechnung tragen, um die Gesundheits- und die soziale Situation von problematischen und abhängigen Drogenkonsumenten, einschließlich derjenigen, die von Begleiterkrankungen betroffen sind, zu verbessern und ihre Chancen auf soziale Wiedereingliederung und ihre Genesungsaussichten zu erhöhen.

    19.8

    Entwicklung von Maßnahmen zur effektiven und differenzierten Reduzierung der Drogennachfrage, die darauf gerichtet sind, den Einstieg in den Drogenkonsum zu vermindern und/oder hinauszuzögern, und die in angemessener Weise den Bedürfnissen spezifischer Gruppen, den Drogenkonsummustern und den situativen Bedingungen des Drogenkonsums Rechnung tragen.

    19.9

    Verhütung von lokalen und regionalen Drogenepidemien, welche die öffentliche Gesundheit in der EU bedrohen können, indem sichergestellt wird, dass abgestimmte und wirksame gemeinsame Ansätze verfolgt werden.

    19.10

    Die Prioritäten im Bereich der Reduzierung der Drogennachfrage müssen die spezifischen Merkmale, Bedürfnisse und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Drogenphänomen auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene berücksichtigen. Es ist unerlässlich, dass zu diesem Zweck angemessene Ressourcen auf lokaler, nationaler und EU-Ebene bereitgestellt werden.

    III.   Politikbereich: Reduzierung des Drogenangebots

    (20)

    Die Reduzierung des Drogenangebots umfasst die Verhütung und Abwehr sowie die Unterbindung der — insbesondere organisierten — Drogenkriminalität mittels der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Strafverfolgung, Verbotsmaßnahmen, der Einziehung der Erträge aus Straftaten, der Durchführung von Untersuchungen und des Grenzmanagements.

    (21)

    Im Bereich der Reduzierung des Drogenangebots besteht das Ziel der EU-Drogenstrategie 2013-2020 darin, zu einer messbaren Verringerung des Angebots an illegalen Drogen beizutragen; dies soll erfolgen durch eine Unterbindung des illegalen Drogenhandels, die Zerschlagung organisierter krimineller Vereinigungen, die an der Drogenherstellung und am Drogenhandel beteiligt sind, eine effiziente Nutzung des Strafrechtssystems, eine effektive erkenntnisgestützte Strafverfolgung und einen verstärkten Austausch von Erkenntnissen. Auf EU-Ebene wird der Schwerpunkt auf der schweren, grenzüberschreitenden und organisierten Drogenkriminalität liegen.

    (22)

    Im Bereich der Reduzierung des Drogenangebots werden die folgenden Prioritäten festgelegt (die Reihenfolge ist keine Rangordnung):

    22.1

    Stärkung der Zusammenarbeit und der Koordinierung zwischen den Strafverfolgungsbehörden auf strategischer und operativer Ebene. Dies sollte eine Verbesserung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen (und Erkenntnissen) in Echtzeit, bewährten Verfahren und Kenntnissen sowie die Durchführung gemeinsamer Einsätze und Ermittlungen umfassen, aber nicht darauf beschränkt sein. Die Zusammenarbeit mit Drittländern hinsichtlich des Vorgehens gegen die organisierte Drogenkriminalität, die in Richtung der EU sowie innerhalb der EU aktiv ist, sollte in dieser Hinsicht als wichtig angesehen werden.

    22.2

    Verringerung der Herstellung, des Schmuggels, des Handels, des Vertriebs und des Verkaufs von illegalen Drogen innerhalb der EU und im grenzüberschreitenden Rahmen und der Begünstigung solcher Aktivitäten sowie Verringerung der Abzweigung von für die illegale Drogenherstellung verwendeten Drogengrundstoffen, Vorstoffen von Drogengrundstoffen und anderen wesentlichen Chemikalien.

    22.3

    Wirksames Reagieren auf die sich wandelnden Trends, wie die Abzweigung bestimmter Chemikalien als Verschnittstoffe in illegalen Drogen und die Lieferung von Drogen mittels der Nutzung neuer Technologien.

    22.4

    Besondere Aufmerksamkeit muss den neuen Kommunikationstechnologien und deren wichtiger Rolle bei der Erleichterung der Herstellung, der Vermarktung, des Handels mit und des Vertriebs von Drogen (einschließlich kontrollierter neuer psychoaktiver Substanzen) gewidmet werden.

    22.5

    Die Mitgliedstaaten arbeiten weiterhin — gegebenenfalls unter Koordinierung ihrer Aktionen auf EU-Ebene — mit den einschlägigen internationalen Einrichtungen und Stellen und den einschlägigen Einrichtungen und Stellen der EU, wie Europol, Eurojust, EBDD, zusammen und nutzen dabei in vollem Umfang die bestehenden Instrumente und Methoden der Zusammenarbeit im Justiz- und Strafverfolgungsbereich, wie erkenntnisgestützte Polizeiarbeit, Drogen-Profilanalyse, gemeinsame Ermittlungsgruppen, gemeinsame Polizei- und Zollaktionen und einschlägige Initiativen wie die EMPACT-Projekte, die Plattformen für Verbindungsbeamte und regionale Plattformen.

    22.6

    Auf EU-Ebene wird der Schwerpunkt auf die erkenntnisgestützte Strafverfolgung gelegt, die darauf gerichtet ist, gezielt gegen die groß angelegte Drogenherstellung und den schweren Drogenhandel vorzugehen. Die engere Abstimmung und Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit Europol sollte weiter gestärkt werden.

    22.7

    Wenn die betreffenden Aufgaben nicht über Europol eingeleitet oder umgesetzt werden, können, soweit erforderlich, innerhalb der EU Ad-hoc-Initiativen oder -Plattformen für die regionale Zusammenarbeit geschaffen werden, um Bedrohungen aufgrund der Verlagerung von Drogenrouten und aufgrund von entstehenden Drehkreuzen der organisieren Kriminalität entgegenzuwirken. Dies erfolgt mittels koordinierter Einsätze. Solche Aktionen müssen mit den bestehenden rechtlichen und operativen Regelungen auf EU-Ebene vereinbar sein und diese ergänzen; den Aktionen müssen Bewertungen der Bedrohungslage und eine Bedrohungsanalyse zugrunde liegen. Die betreffenden Kooperationsstrukturen sollten flexibel angelegt sein, können — in Abhängigkeit von der künftigen Entwicklung der spezifischen Bedrohung, zu deren Abwendung sie dienen — nur für begrenzte Zeit eingerichtet werden und werden in enger Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Stellen und Plattformen der EU, insbesondere mit Europol, tätig.

    22.8

    Stärkung, soweit dies für erforderlich erachtet wird, der drogenbezogenen Zusammenarbeit der EU im Justiz- und Strafverfolgungsbereich und Nutzung bestehender Vorgehensweisen durch Festschreibung einer rascheren und genaueren Bearbeitung. Unterstützung von Aktivitäten im Rahmen der Zusammenarbeit im Justiz- und Strafverfolgungsbereich und Austausch von Informationen und Erkenntnissen.

    22.9

    Gezielter Ausbau des rechtlichen Rahmens der Europäischen Union, wie es für erforderlich erachtet wird, um die Antwort der EU beim Umgang mit neuen Trends zu stärken, um sicherzustellen, dass die gemeinsamen Bemühungen im Hinblick auf die Zerschlagung von organisierten kriminellen Gruppen, die grenzüberschreitend aktiv sind, einander ergänzen, um die Erträge aus der Drogenkriminalität unter uneingeschränkter Nutzung des EU-Netzes der Vermögensabschöpfungsstellen einzuziehen und so ein wirksames Vorgehen gegen den Drogenhandel sicherzustellen. Es kann untersucht werden, wie die einschlägigen Strafverfolgungsinstrumente weiterentwickelt werden könnten.

    22.10

    Die EU arbeitet darauf hin, eine effektivere Politik im Bereich der Reduzierung des Drogenangebots zu entwickeln, indem die Politikevaluierung und -analyse mit dem Ziel gestärkt werden, das Verständnis der Drogenmärkte, der Drogenkriminalität und der Wirksamkeit der drogenbezogenen Strafverfolgungsmaßnahmen zu verbessern.

    22.11

    Um Kriminalität zu verhüten, Wiederholungstaten zu verhindern und die Effizienz und Effektivität des Strafrechtssystems unter gleichzeitiger Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu erhöhen, fördert die EU, soweit angebracht, den Einsatz, die Überwachung und die effektive Durchführung drogenpolitischer Maßnahmen und Programme, einschließlich Haftumwandlung und geeigneter Alternativen zu Zwangssanktionen (wie Aufklärung, Therapie, Rehabilitation, Nachbetreuung und soziale Wiedereingliederung), für drogenkonsumierende Straftäter.

    IV.   Bereichsübergreifendes Thema: Koordinierung

    (23)

    Mit der Koordinierung im Bereich der EU-Drogenpolitik wird ein zweifaches Ziel verfolgt: So soll für Synergien, Kommunikation und einen effektiven Austausch von Informationen und Ansichten zur Unterstützung der Politikziele gesorgt werden und gleichzeitig soll ein aktiver politischer Diskurs und eine Analyse der Entwicklungen und Herausforderungen im Drogenbereich auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene gefördert werden.

    Eine Koordinierung ist zum einen innerhalb und zwischen den EU-Organen, den Mitgliedstaaten, anderen einschlägigen europäischen Einrichtungen sowie der Zivilgesellschaft und zum anderen zwischen der EU, internationalen Einrichtungen und Drittländern erforderlich.

    (24)

    Im Bereich der Koordinierung werden die folgenden Prioritäten festgelegt (die Reihenfolge ist keine Rangordnung):

    24.1

    Sicherstellung von Synergien, Kohärenz und effektiven Arbeitsweisen zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten, EU-Organen, Einrichtungen und Initiativen, wobei der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit (3) gilt und auf Vermeidung von Doppelarbeit, Sicherung eines effizienten Informationsaustauschs, effektive Nutzung von Ressourcen und Gewährleistung der Kontinuität der Maßnahmen über die Amtszeit der jeweiligen Vorsitze hinweg zu achten ist.

    24.2

    Da die Horizontale Gruppe „Drogen“ die Rolle als wichtigstes Koordinierungsgremium des Rates im Drogenbereich wahrnimmt, muss die von ihr vorgenommene Koordinierung der Anstrengungen weiter gestärkt werden, damit die Arbeit der verschiedenen Gremien, die eine Drogenkomponente einschließt, wie die Arbeit des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) und der Gruppe „Gesundheitswesen“, berücksichtigt wird. Darüber hinaus erfordert der ausgewogene Ansatz zur Drogenproblematik, der mit gleichem Nachdruck auf die Drogennachfrage und das Drogenangebot abzielt, eine enge Zusammenarbeit, ein gutes Zusammenspiel und einen eingehenden Informationsaustausch mit anderen zuständigen Vorbereitungsgremien des Rates, einschließlich der Gremien im außenpolitischen Bereich, und anderen einschlägigen Initiativen der EU in den Bereichen Justiz und Strafrecht, Strafverfolgung, Gesundheitswesen und soziale Fragen.

    24.3

    Sicherstellung, dass die EU und die Mitgliedstaaten Arbeitsmethoden und bewährte Verfahren in Bezug auf die disziplinübergreifende Zusammenarbeit zur Unterstützung der Ziele der Strategie weiterentwickeln und umsetzen und dass deren Anwendung auf nationaler Ebene gefördert wird.

    24.4

    Bereitstellung von Möglichkeiten unter den einzelnen Vorsitzen zur Erörterung, Verfolgung und Bewertung von Themen wie Koordinierung, Zusammenarbeit, aufkommende Trends, wirksames Eingreifen und sonstige Politikentwicklungen, die einen Mehrwert für die EU-Drogenstrategie erbringen, beispielsweise in den Sitzungen der nationalen Drogenkoordinatoren.

    24.5

    Förderung und Unterstützung einer aktiven und substanziellen Beteiligung und Mitwirkung der Zivilgesellschaft, einschließlich Nichtregierungsorganisationen sowie von jungen Menschen, Drogenkonsumenten und Klienten von Drogendiensten an der Entwicklung und Umsetzung von drogenpolitischen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU sowie auf internationaler Ebene. Des Weiteren Gewährleistung des Engagements des EU-Drogenforums der Zivilgesellschaft auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene.

    24.6

    Sicherstellung, dass die EU in internationalen Foren wie der Suchtstoffkommission (CND) und im Dialog mit Drittländern geschlossen mit einer Stimme spricht und für den integrierten, ausgewogenen und faktengestützten Ansatz der EU zur Drogenbekämpfung wirbt. In diesem Rahmen können die Delegationen der EU eine nützliche Rolle bei der Förderung eines solchen Ansatzes im Drogenbereich und bei der Unterstützung eines kohärenten Diskurses zur Drogenpolitik spielen.

    V.   Bereichsübergreifendes Thema: Internationale Zusammenarbeit

    (25)

    Die internationale Zusammenarbeit stellt einen zentralen Bereich dar, in dem die EU einen zusätzlichen Nutzen zu den Bemühungen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Koordinierung der drogenpolitischen Maßnahmen und der Bewältigung der Herausforderungen bietet. Die Außenbeziehungen der EU im Bereich der Drogenbekämpfung beruhen auf den Grundsätzen der gemeinsamen Verantwortung, des Multilateralismus, eines integrierten, ausgewogenen und faktengestützten Ansatzes, der durchgängigen Berücksichtigung der Drogenpolitik im Rahmen der Entwicklungspolitik, der Achtung der Menschenrechte und der Menschenwürde und der Einhaltung internationaler Übereinkommen.

    (26)

    Das Ziel der EU-Drogenstrategie 2013-2020 im Bereich der internationalen Zusammenarbeit besteht darin, den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern sowie internationalen Organisationen über Drogenfragen in umfassender und ausgewogener Weise weiter zu stärken.

    (27)

    Die EU-Drogenstrategie ist Teil eines Gesamtkonzepts, das es der EU ermöglicht, auf der internationalen Bühne und mit den Partnerländern mit einer Stimme zu sprechen. Die EU wird weiterhin für die internationale Zusammenarbeit und den internationalen Dialog über grundlegende Aspekte der Drogenpolitik eintreten und die mit dem drogenpolitischen Ansatz der EU, der in ausgewogener Weise bei der Reduzierung der Drogennachfrage und bei der Reduzierung des Drogenangebots ansetzt, auf wissenschaftlichen Ergebnissen und Erkenntnissen beruht sowie die Menschenrechte achtet, erzielten Erfolge aktiv weitergeben.

    Hierzu muss Kohärenz zwischen den Politiken und Maßnahmen auf EU-Ebene, einschließlich der externen Zusammenarbeit im Bereich der Reduzierung der Drogennachfrage, die unter anderem Risiko- und Schadensminderung, Reduzierung des Drogenangebots, alternative Entwicklung, Wissensaustausch und -transfer sowie die Beteiligung staatlicher und nicht-staatlicher Akteuren umfasst, hergestellt werden.

    (28)

    Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass die EU-Drogenstrategie und die von ihr verfolgten Ziele in den allgemeinen außenpolitischen Rahmen der EU als Teil eines umfassenden Konzepts einbezogen werden, das die Vielzahl der der EU zur Verfügung stehenden Politiken und diplomatischen, politischen und finanziellen Instrumente in kohärenter und abgestimmter Weise uneingeschränkt nutzt. Die Hohe Vertreterin sollte mit Unterstützung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) diesen Prozess erleichtern.

    (29)

    Mit dem Konzept der EU im Drogenbereich im Rahmen der Außenbeziehungen sollen die Bemühungen von Drittländern zur Bewältigung der Herausforderungen in Bezug auf das Gesundheitswesen, die Sicherheit und die Gefahrenabwehr weiter gestärkt und unterstützt werden. Dies soll durch die Umsetzung der in dieser Strategie und den aufeinander folgenden Aktionsplänen dargelegten Initiativen erfolgen; dazu gehören alternative Entwicklung, Reduzierung der Drogennachfrage, Reduzierung des Drogenangebots, Förderung und Schutz der Menschenrechte sowie die Berücksichtigung regionaler Initiativen. In Anbetracht der mit der Drogenherstellung und dem Drogenhandel verbundenen Auswirkungen auf die interne Stabilität und die Sicherheitslage in den Ursprungs- und Transitländern sollen die Maßnahmen auch auf die Korruption, die Geldwäsche und die Abschöpfung der Erträge aus der Drogenkriminalität ausgerichtet werden.

    (30)

    Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit wurden die folgenden Prioritäten festgelegt (die Reihenfolge ist keine Rangordnung):

    30.1

    Verbesserung der Kohärenz zwischen den internen und externen Aspekten der EU-Drogenpolitik und der Reaktion gegenüber Drittländern im Drogenbereich.

    30.2

    Stärkeres Engagement und stärkere Koordinierung der EU im internationalen drogenpolitischen Diskurs, sowohl im Hinblick auf Verhandlungen mit internationalen Organisationen und Strukturen, einschließlich der VN, der G8 und des Europarats, als auch in den Beziehungen zu Drittländern, indem gemeinsame Standpunkte der EU festgelegt werden, und Wahrnehmung einer effektiven Rolle im drogenpolitischen Prozess im Rahmen der VN.

    30.3

    Sicherstellung, dass die internationale Zusammenarbeit im Drogenbereich in die allgemeinen politischen Beziehungen und die Rahmenabkommen zwischen der EU und ihren Partnern auf nationaler und/oder regionaler Ebene integriert wird. Sie sollte den integrierten, ausgewogenen und faktengestützten Ansatz der EU widerspiegeln und Folgendes umfassen: den politischen Dialog, die Koordinierung im Drogenbereich, die Nachfragereduzierung (einschließlich Risiko- und Schadensminderung), die Angebotsreduzierung einschließlich alternative Entwicklung und Strafverfolgung, Integration von drogenpolitischen Maßnahmen in die umfassendere Agenda der Entwicklungszusammenarbeit, Information, Forschung, Überwachung und Evaluierung.

    30.4

    Sicherstellung, dass die internationale Reaktion und die Maßnahmen der EU in vorrangigen Drittländern und Regionen weltweit umfassend angelegt sind, wobei jeder Aspekt des Drogenphänomens berücksichtigt wird, und Behandlung der Entwicklung, Stabilität und Sicherheit dieser Länder und Regionen im Wege einer verstärkten Partnerschaft.

    30.5

    Sicherstellung, dass die internationale Antwort der EU im Drogenbereich faktengestützt erfolgt und einen Prozess der Überwachung der Situation und der Fortschritte unter Heranziehung unterschiedlicher Instrumente der Kommission, des EAD, einschließlich der Delegationen der EU, der Mitgliedstaaten, der EBDD, von Europol, Eurojust und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten — in enger Zusammenarbeit mit dem UNODC — umfasst.

    30.6

    Sicherstellung, dass die Unterstützung der Beitrittsländer und der potenziellen Beitrittsländer sowie der in die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogenen Länder auf den Kapazitätsaufbau im Bereich der Reduzierung der Drogennachfrage und des Drogenangebots sowie auf faktengestützte, effektive und ausgewogene drogenpolitische Maßnahmen konzentriert wird; dies geschieht durch eine stärkere Zusammenarbeit, einschließlich der gemeinsamen Nutzung von bewährten Verfahren der EU, und gegebenenfalls durch eine Mitwirkung in Stellen der EU, wie etwa der EBDD, Europol und Eurojust.

    30.7

    Sicherstellung, dass der Politikdialog und der Informationsaustausch über Strategien, Ziele und einschlägige Initiativen mittels drogenbezogener Dialoge mit internationalen Partnern auf regionaler und bilateraler Ebene einen nachhaltigen Umfang aufweist. Die wichtigsten Partner werden aufgrund ihres Status der Zusammenarbeit mit der EU und ihrer Relevanz in Bezug auf das Vorgehen gegen das weltweite Phänomen der illegalen Drogen ermittelt; dabei werden gleichzeitig auch durch Entwicklungen der Drogensituation neu hinzukommende Partner berücksichtigt. Die politischen Dialoge sollten die anderen Strukturen der externen Zusammenarbeit ergänzen und mit ihnen im Einklang stehen und, soweit angebracht, ein Forum bieten, in dem die Prioritäten der Zusammenarbeit und die Fortschritte bei den von der EU finanzierten Projekten erörtert werden können.

    30.8

    Sicherstellung von Finanzmitteln und Expertise (durch die EU und ihre Mitgliedstaaten) in angemessenem Umfang, einschließlich durch stärkere Koordinierung, Überwachung und Evaluierung der finanziellen und technischen Unterstützung, wobei gleichzeitig Synergien angestrebt werden, und durch ein ständiges Austarieren bei der transparenten Aufteilung der Zusammenarbeit, Ressourcen, finanziellen und technischen Unterstützung auf die Maßnahmen zur Reduzierung der Drogennachfrage und des Drogenangebots unter Berücksichtigung des Ansatzes der EU. Die EU sollte darauf hinarbeiten, dass den Delegationen der EU die einschlägige Expertise bei der Unterstützung der Durchführung von Maßnahmen im Drogenbereich bereitgestellt wird, die auf Drittländer ausgerichtet sind. In der Halbzeitüberprüfung und der abschließenden Bewertung dieser EU-Drogenstrategie sollten Überlegungen über die Auswirkungen der Aufwendungen der EU in Drittländern angestellt werden und die Kommission und der EAD sollten den Mitgliedstaaten gegebenenfalls aktualisierte Angaben in Bezug auf Prioritäten und Fortschritte bei den überseeischen Aufwendungen der EU zur Verfügung stellen.

    30.9

    Bei der Bereitstellung von finanzieller und technischer Unterstützung für die Ursprungsländer sollten die EU und die Mitgliedstaaten insbesondere dafür sorgen, dass die Programme der alternativen Entwicklung

    unkonditioniert, nichtdiskriminierend und, falls die Vernichtung von Anbauflächen geplant ist, angemessen aufeinander abgestimmt sind;

    realistische Ziele im Bereich der ländlichen Entwicklung und Erfolgsindikatoren festlegen und dabei die Eigenverantwortung der Zielgruppen gewährleisten;

    die lokale Entwicklung unterstützen und gleichzeitig Wechselwirkungen mit Faktoren wie Sicherheit der Menschen, Regierungsführung, Gewalt, Menschenrechte, Entwicklung und Ernährungssicherheit berücksichtigen.

    30.10

    Sicherstellung, dass der Schutz der Menschenrechte uneingeschränkt in die politischen Dialoge und in die Umsetzung der einschlägigen Programme und Projekte im Drogenbereich und in deren Ergebnisse integriert wird.

    VI.   Bereichsübergreifendes Thema: Information, Forschung, Überwachung und Evaluierung

    (31)

    Ziel der EU-Drogenstrategie 2013-2020 im Bereich Information, Forschung, Überwachung und Evaluierung ist es, zu einem besseren Verständnis aller Aspekte des Drogenphänomens und der Auswirkungen von Maßnahmen beizutragen, damit eine solide und umfassende Faktengrundlage für Politiken und Aktionen geschaffen wird. Ferner soll die EU-Drogenstrategie 2013-2020 zu einer besseren Verbreitung von Überwachungs-, Forschungs- und Evaluierungsergebnissen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene beitragen, um eine Stärkung der Synergien, eine ausgewogene Zuweisung von Finanzmitteln und die Vermeidung von Doppelarbeit zu gewährleisten. Dies kann durch eine Harmonisierung der Methoden, Vernetzung und eine engere Zusammenarbeit erreicht werden.

    (32)

    Im Bereich Information, Forschung, Überwachung und Evaluierung wurden die folgenden Prioritäten festgelegt (die Reihenfolge ist keine Rangordnung):

    32.1

    Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten weiterhin in Informationsaustausch, Datenerhebung und -überwachung sowie in Forschung und Evaluierung der Drogensituation und der einschlägigen Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene investieren. Dabei sollten alle einschlägigen Aspekte des Drogenphänomens erfasst werden, einschließlich Drogennachfrage und Drogenangebot. Ein besonderer Schwerpunkt sollte auf die Beibehaltung und den Ausbau der Datenerhebung und der Berichterstattung durch die EBDD-Schlüsselindikatoren für die Reduzierung der Drogennachfrage gelegt werden.

    32.2

    Die EBDD sollte im Rahmen ihres Mandats die Wissensinfrastruktur weiter ausbauen, und sie sollte weiterhin eine Schlüsselrolle als zentraler Akteur für Erleichterung, Unterstützung und Bereitstellung von Informationen, Forschung, Überwachung und Evaluierung illegaler Drogen in der gesamten EU ausüben. Sie sollte weiterhin eine zeitnahe, ganzheitliche und umfassende Analyse der europäischen Drogensituation und der diesbezüglichen Maßnahmen bereitstellen und mit anderen einschlägigen Stellen zusammenarbeiten, darunter – sofern zweckdienlich und angemessen – dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) sowie der WHO.

    32.3

    Europol sollte seine Bemühungen hinsichtlich der Erhebung und Analyse von Informationen im Bereich der organisierten Drogenkriminalität fortsetzen, während die Mitgliedstaaten dem Polizeiamt einschlägige Informationen zur Verfügung stellen sollten. Europol sollte weiterhin regelmäßig Berichte zur Bewertung der Bedrohungslage (z.B. EU SOCTA) im Bereich der organisierten Drogenkriminalität in der EU vorlegen.

    32.4

    Die Mitgliedstaaten sowie die Organe und Stellen der EU sollten verstärkt Informationen und Daten zu allen Aspekten des Drogenangebots erheben, einschließlich zu Drogenmärkten, Drogenkriminalität und Reduzierung des Drogenangebots, um bessere Analysen und eine faktengestützte Beschlussfassung zu ermöglichen. Die Mitgliedstaaten, die Kommission, die EBDD, Europol und — gegebenenfalls — sonstige Stellen der EU sollten im Hinblick auf eine bessere Datenerhebung und die Entwicklung politikbezogener und wissenschaftlich fundierter Indikatoren zusammenarbeiten.

    32.5

    Die Organe und Einrichtungen der EU und die Mitgliedstaaten sollten ihre Fähigkeit zur Aufdeckung und Bewertung des Aufkommens neuer psychoaktiver Substanzen, von Verhaltensänderungen in Bezug auf Drogenkonsum und den Ausbruch von Epidemien sowie von sonstigen aufkommenden Trends, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit darstellen, sowie zur raschen und wirksamen Reaktion darauf verbessern. Dies kann unter anderem durch eine Verstärkung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften, den Austausch von Informationen, Erkenntnissen, Wissen und bewährten Verfahren erreicht werden.

    32.6

    Die Mitgliedstaaten sowie die Organe und Stellen der EU sollten die Forschung, einschließlich der angewandten Forschung, im Bereich neuer psychoaktiver Substanzen fördern und unterstützen sowie eine Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Netzwerken auf nationaler Ebene und EU-Ebene sicherstellen, um das Verständnis des Phänomens zu stärken. Die Überwachung in diesem Bereich sollte in enger Abstimmung mit der EBDD erweitert werden. Der Schwerpunkt sollte insbesondere auf den Aufbau forensischer und toxikologischer Kapazitäten sowie die Verbesserung der Verfügbarkeit epidemiologischer Informationen gelegt werden.

    32.7

    Die Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen zur Aufrechterhaltung der innerhalb der EU erzielten Errungenschaften im Bereich der Überwachung und des Informationsaustauschs, auch durch das Reitox-Netz nationaler Kontaktstellen, fortsetzen und gleichzeitig die Weiterentwicklung der standardisierten Datenerhebung und -analyse in der EU in den Bereichen Drogennachfrage und Drogenangebot unterstützen.

    32.8

    Eine angemessene Finanzierung für drogenbezogene Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf EU-Ebene und nationaler Ebene sollte sichergestellt werden, im Einklang mit den verfügbaren Finanzressourcen, u.a. durch die EU-Finanzprogramme für den Zeitraum 2014-2020. Auf europäischer Ebene unterstützte Projekte sollten den Prioritäten der Strategie und ihrer Aktionspläne Rechnung tragen und einen deutlichen EU-Mehrwert bieten sowie Kohärenz und Synergien gewährleisten, gleichzeitig aber Doppelarbeit innerhalb der Programme und mit den Einrichtungen der EU vermeiden.

    32.9

    Die Organe und Einrichtungen der EU und die Mitgliedstaaten sollten die Rolle der wissenschaftlichen Evaluierung von Politiken und Interventionen (mit Schwerpunkt auf den erzielten Ergebnissen) als Schlüsselelement für die Verstärkung des EU-Ansatzes zur Drogenbekämpfung anerkennen und deren Einsatz auf nationaler, EU- und internationaler Ebene fördern.

    32.10

    Die Ausbildung von Experten für Drogenfragen, sowohl im Bereich der Reduzierung der Drogennachfrage als auch im Bereich der Reduzierung des Drogenangebots, sollte sichergestellt und ausgebaut werden.


    (1)  VN-Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung, Übereinkommen über psychotrope Stoffe (1971) und Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (1988).

    (2)  Bericht über die unabhängige Bewertung der EU-Drogenstrategie 2005-2012 und ihrer Aktionspläne, abrufbar unter http://ec.europa.eu/justice/anti-drugs/files/rand_final_report_eu_drug_strategy_2005-2012_en.pdf

    (3)  Artikel 4 EUV.


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