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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Was EUR-Lex zu bieten hat

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EUR-Lex bietet Ihnen Zugang zu EU-Rechtsvorschriften, zur Rechtsprechung und zu anderen Rechtsdokumenten, deren Urheber vorwiegend die EU-Institutionen, aber auch die EU-Mitgliedstaaten, Institutionen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) usw. sind, z. B.:

Auf EUR-Lex wird die verbindliche Fassung des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Daneben finden Sie auf EUR-Lex:

Seit Beginn der achten Wahlperiode (25. Mai 2014) werden parlamentarische Anfragen nicht mehr im Amtsblatt der Europäischen Union oder in EUR-Lex veröffentlicht. Ihre Veröffentlichung erfolgt nun auf der Website des Europäischen Parlaments.

Detaillierte Übersicht der auf EUR-Lex verfügbaren Dokumentenarten

EUR-Lex wird durch Veröffentlichung des Amtsblatts, einzelner im Amtsblatt publizierter Dokumente, anderer Dokumente oder Verfahren, neuer Rechtsprechung sowie rechtlicher und bibliographischer Informationen (Metadaten) täglich aktualisiert.

Die verbindliche elektronische Fassung des Amtsblatts wird zusammen mit seiner elektronischen Signatur im PDF-Format veröffentlicht. Zu Informationszwecken ist auch die HTML-Version verfügbar, diese ist jedoch nicht verbindlich.

Jedes im Amtsblatt veröffentlichte Dokument wird zur Veröffentlichung auf EUR-Lex bearbeitet. Am Tag der Veröffentlichung werden mit dem jeweiligen Rechtsakt nur Titel und Fundstelle im Amtsblatt angegeben. Die vollständigen rechtlichen und bibliografischen Angaben werden innerhalb von 2 Arbeitstagen veröffentlicht. Dies erklärt die kurze Zeitverzögerung zwischen der Verfügbarkeit des Amtsblatts und der nachfolgenden Möglichkeit zum Auffinden der einzelnen Rechtsakte.

Andere Dokumente werden unterschiedlich häufig aktualisiert, weil sie aus verschiedenen institutionellen Quellen stammen. So werden beispielsweise die nationalen Umsetzungsmaßnahmen einmal wöchentlich aktualisiert.