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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Reihen und Unterreihen des Amtsblatts

Hilfe

Seit Januar 1968 gibt es zwei Reihen des Amtsblatts:

  • L – Rechtsvorschriften („L“ steht für „Legislation“) und
  • C – Mitteilungen und Bekanntmachungen („C“ steht für das französische „communications“).

Im Laufe der Zeit wurden auch Unterreihen eingeführt (Näheres dazu in nachstehender Tabelle). Seitdem die Rechtsakte im Amtsblatt jedoch einzeln veröffentlicht werden, wurden die Unterreihen wieder eingestellt.

Wie das Amtsblatt aufgebaut war, bevor es am 1. Oktober 2023 auf die Veröffentlichung einzelner Rechtsakte umgestellt wurde, erfahren Sie in den Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen.

Einzelheiten zum Aufbau des Amtsblatts sind in nachstehender Tabelle aufgeführt.

Reihe L Inhalt

L

(Rechtsvorschriften)

(Z. B. ABl. L 67 – bevor die Rechtsakte im Amtsblatt einzeln veröffentlicht wurden)

Diese Reihe enthält Rechtsvorschriften der EU.
Unterreihe

LI

(Isoliert)

(Z. B. ABl. L 011I – bevor die Rechtsakte im Amtsblatt einzeln veröffentlicht wurden)

Diese Unterreihe wurde eingeführt, um Amtsblätter flexibler planen und nummerieren zu können. Am 16. Januar 2016 wurde sie erstmalig verwendet (L 011I).

Seitdem die Rechtsakte im Amtsblatt einzeln veröffentlicht werden, wurde sie eingestellt.

LM

(Z. B. ABl. L 118M – bevor die Rechtsakte im Amtsblatt einzeln veröffentlicht wurden)

Bislang wurde die Unterreihe M nur für die nachträgliche Veröffentlichung von Rechtsakten in maltesischer Sprache verwendet. (Nach dem EU-Beitritt Maltas im Jahr 2004 wurden zunächst nicht alle Rechtsakte auf Maltesisch veröffentlicht.)
Reihe C Inhalt

C

(Mitteilungen und Bekanntmachungen)

(Z. B. ABl. C 100 – bevor die Rechtsakte im Amtsblatt einzeln veröffentlicht wurden)

Diese Reihe enthält sonstige amtliche Dokumente der Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU.
Unterreihe

CA

(Anhang)

(Z. B. ABl. C 19A – bevor die Rechtsakte im Amtsblatt einzeln veröffentlicht wurden)

Diese Unterreihe enthält Stellenausschreibungen und Aufrufe zur Interessenbekundung. Die Veröffentlichung erfolgt in einer, mehreren oder allen Amtssprachen.

Seitdem die Rechtsakte im Amtsblatt einzeln veröffentlicht werden, wurde sie eingestellt.

CI

(Isoliert)

(Z. B. ABl. C 015I – bevor die Rechtsakte im Amtsblatt einzeln veröffentlicht wurden)

Diese Unterreihe wurde eingeführt, um Amtsblätter flexibler planen und nummerieren zu können. Am 16. Januar 2016 ist die erste Ausgabe erschienen (C 015I).

Seitdem die Rechtsakte im Amtsblatt einzeln veröffentlicht werden, wurde sie eingestellt.

Historische Reihen

  • Reihen A und P: für vor 1967 veröffentlichte Rechtsakte
  • Unterreihe CE: für zwischen 1999 und 2014 veröffentlichte elektronische Dokumente
Historische Reihen A und P Inhalt

A (1952-1958)

(Z. B. ABl. A 38)

„A“ steht für das französische „antérieur“, d. h. für den Zeitraum vor der Gründung der Europäischen Gemeinschaften. Die Reihe umfasst Rechtsakte von 1952 bis April 1958.

P (1958-1967)

(Z. B. ABl. P 50)

„P“ steht für das französische „postérieur“, d. h. für den Zeitraum nach der Gründung der Europäischen Gemeinschaften. Die Reihe umfasst Rechtsakte von Mai 1958 bis 1967.
Unterreihe

CE

(Elektronisch)

(Z. B. ABl. C 296E)

In dieser Unterreihe sind nur elektronische Fassungen erschienen.

Darin wurden vom 31. August 1999 bis zum 31. März 2014 – ursprünglich auf Wunsch der Kommission – COM-Dokumente veröffentlicht. Später diente die Unterreihe auch

  • dem Rat für die Veröffentlichung gemeinsamer Standpunkte und
  • dem Europäischen Parlament für die Veröffentlichung unterschiedlicher Dokumente (Protokolle von Plenartagungen, verabschiedete Texte, schriftliche Anfragen).

Die meisten ursprünglich in dieser Unterreihe veröffentlichten Dokumente erscheinen jetzt in der Reihe C.

Sonderausgaben

Sonderausgaben Inhalt

Eine Sonderausgabe wird veröffentlicht, wenn ein Land Mitglied der Europäischen Union wird. Sie enthält alle zum Zeitpunkt des Beitritts geltenden EU-Rechtsvorschriften („Acquis“ oder „Besitzstand“), die in die Amtssprache des betreffenden Landes übersetzt wurden. Der Prozess der Übersetzung und Veröffentlichung der Rechtsakte für die Sonderausgabe beginnt vor dem Beitritt des Landes und wird in der Regel kurz danach abgeschlossen.

Die 20 Kapitel der Sonderausgaben entsprechen dem Fundstellennachweis des geltenden EU-Rechts. Jede Ausgabe enthält einen oder mehrere Bände.

Nach Beitritt eines Landes zur EU sind die in der Sonderausgabe veröffentlichten Rechtsakte auch in EUR-Lex abrufbar. Man kann EUR-Lex nach Sonderausgaben durchsuchen.