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Permalinks anlegen

Hilfe

Ein Permalink (oder auch permanenter oder stabiler Link) ist ein Link, der sich im Laufe der Zeit nicht ändert. Über einen Permalink ist der Inhalt, auf den der Link verweist, dauerhaft zugänglich.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Permalinks zu EUR-Lex-Inhalten anzulegen. Beachten Sie dabei bitte den EUR-Lex-Urheberrechtshinweis.

Sie können Permalinks anlegen zum Verweis auf:

  • eine Seite in einer bestimmten Sprachfassung
  • eine bestimmte Ausgabe des Amtsblatts der Europäischen Union (ABl.)
  • ein bestimmtes Dokument unter Verwendung einer Kennung

Für die verschiedenen Sprachfassungen werden folgende Sprachencodes verwendet:

Sprache Bulgarisch Kroatisch Tschechisch Dänisch Niederländisch Englisch Estnisch Finnisch Französisch Deutsch Griechisch Ungarisch
Zweistelliger Buchstabencode bg hr cs da nl en et fi fr de el hu
Dreistelliger Buchstabencode BUL HRV CES DAN NLD ENG EST FIN FRA DEU ELL HUN
Sprache Irisch Italienisch Lettisch Litauisch Maltesisch Polnisch Portugiesisch Rumänisch Slowakisch Slowenisch Spanisch Schwedisch
Zweistelliger Buchstabencode ga it lv lt mt pl pt ro sk sl es sv
Dreistelliger Buchstabencode GLE ITA LAV LIT MLT POL POR RON SLK SLV SPA SWE