Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
Eine CELEX-Nummer ist eine eindeutige Kennung, die einem Dokument zugewiesen wird. Sie ist unabhängig von der Sprachfassung des Dokuments. Die meisten Dokumente auf EUR-Lex haben eine CELEX-Nummer.
Eine CELEX-Nummer besteht aus verschiedenen Komponenten, die je nach Art des Dokuments leicht variieren. Meist sind es die folgenden vier Teile: Bereich – Jahr – Dokumentenart – Dokumentennummer.
So ist beispielsweise die CELEX-Nummer der EU-Wasserrahmenrichtlinie 32000L0060. Sie besteht aus vier Teilen:
Wenn Sie auf EUR-Lex den Mauszeiger über eine CELEX-Nummer bewegen, können Sie den vollständigen Titel des Dokuments sehen.
Die Jahresangabe bezieht sich in der Regel auf die Annahme des Dokuments.
Jede Dokumentenart hat einen Deskriptor. Ein Deskriptor besteht aus einem oder zwei Buchstaben.
Einige gebräuchliche Deskriptoren:
Die meisten CELEX-Nummern enden auf 4 Ziffern. Diese geben verschiedene Arten von Informationen wieder, z. B.:
Dem Deskriptor folgen 3 Ziffern oder ein Buchstabencode. Sie geben die Nummer eines Artikels des Vertrags an.
Beispiel: 11957E086 ist die Nummer von Artikel 86 EWG-Vertrag (1957).
Konsolidierte Versionen der Verträge werden nach dem Jahr der Konsolidierung geführt.
Bei internationalen Abkommen ist das Jahr der Veröffentlichung angegeben.
Beispiel: Das internationale Abkommen 22006A1230(03) wurde am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt veröffentlicht.
Werden mehrere Abkommen am selben Tag veröffentlicht, so ändert sich nur die Nummer in Klammern, z. B. 22006A1230 (01)
Das Jahr ist jenes, in dem die Rechtssache ins Gerichtsregister aufgenommen wurde.
Die Dokumentennummer ergibt sich aus der vom Gerichtshof vergebenen Nummer der Rechtssache.
Beispiel: 6 2004 TJ0 201 ist das Urteil im 201. Fall, der 2004 ins Register aufgenommen wurde. Die Nummer der Rechtssache ist T-201/04.
Die ersten 10 Zeichen sind identisch mit den Zeichen der CELEX-Nummer des umgesetzten Rechtsakts, mit Ausnahme der ersten, die den CELEX-Bereich angibt – 3 („Rechtsakte“) – und durch 7 („Nationale Umsetzung“) ersetzt wird. Die folgenden 9 Zeichen geben Jahr, Art und eindeutige Nummer des umgesetzten Rechtsakts an.
Nach den ersten 10 Zeichen gibt ein 3-Buchstaben-Ländercode den Mitgliedstaat an, der Urheber der betreffenden nationalen Umsetzungsmaßnahme ist.
Die auf den Grundstrich nach der CELEX-Nummer und dem Ländercode folgende Zahl ist die eindeutige Kennung aus der Datenbank des Generalsekretariats der Kommission. Hier gibt es zweierlei Kennungen, wobei die neuere mit einer Jahreszahl beginnt.
Kennungen mit einem Sternchen werden lediglich zur Anzeige verwendet, wenn eine Umsetzungsmaßnahme mehr als einen Rechtsakt umsetzt. Es handelt sich dabei nicht um echte CELEX-Nummern. Das Sternchen ersetzt den Teil der vom umgesetzten Rechtsakt ererbten Kennung.
Beispiel: 7*EST_202103476 wird für eine Maßnahme zur Umsetzung von 2 Richtlinien angezeigt.
Für diese Maßnahme wurden zwei verschiedene CELEX-Nummern vergeben: 72013L0034EST_202103476 und 72014L0095EST_202103476
Berichtigungen haben dieselbe Nummer wie das durch sie berichtigte Dokument, ergänzt durch den Zusatz R(xx), wobei xx für die Nummer der Berichtigung steht.
Beispiel: 32009L0164R( 01 ) ist die erste Berichtigung der Richtlinie 32009L0164.
Eine Berichtigung kann sich auf eine, mehrere oder alle Sprachfassungen beziehen.
Konsolidierte Fassungen haben dieselbe Nummer wie der Basisrechtsakt – aber ihr Bereich ist „0“.
Darauf folgt der Geltungsbeginn der letzten Änderung des Rechtsakts.
Beispiel: 02009L0156-20161018
Mehr zu konsolidierten TextenWeiterführende Informationen
Zusammensetzung von CELEX-Nummern (nur in englischer Sprache)
Infografik zu CELEX-Nummern (nur in englischer Sprache)