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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

ECLI – European Case-Law Identifier

Hilfe

Der „Europäische Urteilsidentifikator“ ECLI ist eine einheitliche Kennung zur einfacheren Identifizierung gerichtlicher Entscheidungen. Er erleichtert es auch, Rechtssachen zu ermitteln, zu suchen, einzusehen und zu zitieren sowie Verbindungen zwischen der Rechtsprechung der EU und der Mitgliedstaaten herzustellen.

Der Identifikator besteht aus fünf jeweils durch Doppelpunkt getrennten Komponenten in folgender Reihenfolge:

  1. Abkürzung „ECLI“
  2. Ländercode (2 Zeichen)
  3. Gerichtscode (1-7 Zeichen)
  4. Jahr der Entscheidung (4 Ziffern)
  5. Eindeutige Kennnummer (höchstens 25 Zeichen, Punkte zugelassen)

Beispiele (Gerichtshof der Europäischen Union):

ECLI

Dokument

ECLI:EU:C:1998:27

27. Entscheidung des Gerichtshofs 1998

ECLI:EU:F:2010:80

80. Entscheidung des Gerichts für den öffentlichen Dienst der EU 2010

ECLI:EU:T:2012:426

426. Entscheidung des Gerichts 2012

Der 5. Teil des ECLI des Gerichtshofs der Europäischen Union ist eine für das jeweilige Gericht (Gerichtshof, Gericht, Gericht für den öffentlichen Dienst der EU) spezifische laufende Nummer, die jedes Jahr neu mit 1 beginnt. Es handelt sich dabei nicht um die CELEX-Nummer.

Der ECLI wurde im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Rates 2011/C 127/01 eingeführt.

Über die ECLI-Suchmaschine auf dem europäischen E-Justiz-Portal können Sie mit einem ECLI nach Entscheidungen/Urteilen suchen.

Weitere Informationen zum ECLI