Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
Der „Europäische Urteilsidentifikator“ ECLI ist eine einheitliche Kennung zur einfacheren Identifizierung gerichtlicher Entscheidungen. Er erleichtert es auch, Rechtssachen zu ermitteln, zu suchen, einzusehen und zu zitieren sowie Verbindungen zwischen der Rechtsprechung der EU und der Mitgliedstaaten herzustellen.
Der Identifikator besteht aus fünf jeweils durch Doppelpunkt getrennten Komponenten in folgender Reihenfolge:
Beispiele (Gerichtshof der Europäischen Union):
ECLI |
Dokument |
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ECLI:EU:C:1998:27 |
27. Entscheidung des Gerichtshofs 1998 |
ECLI:EU:F:2010:80 |
80. Entscheidung des Gerichts für den öffentlichen Dienst der EU 2010 |
ECLI:EU:T:2012:426 |
426. Entscheidung des Gerichts 2012 |
Der 5. Teil des ECLI des Gerichtshofs der Europäischen Union ist eine für das jeweilige Gericht (Gerichtshof, Gericht, Gericht für den öffentlichen Dienst der EU) spezifische laufende Nummer, die jedes Jahr neu mit 1 beginnt. Es handelt sich dabei nicht um die CELEX-Nummer.
Der ECLI wurde im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Rates 2011/C 127/01 eingeführt.
Über die ECLI-Suchmaschine auf dem europäischen E-Justiz-Portal können Sie mit einem ECLI nach Entscheidungen/Urteilen suchen.