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Document 62010TN0505

Rechtssache T-505/10: Klage, eingereicht am 18. Oktober 2010 — Höganäs/HABM — Haynes (ASTALOY)

ABl. C 346 vom 18.12.2010, p. 55–56 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 346/55


Klage, eingereicht am 18. Oktober 2010 — Höganäs/HABM — Haynes (ASTALOY)

(Rechtssache T-505/10)

()

2010/C 346/108

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Höganäs AB (Höganäs, Schweden) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L.-E. Ström)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Haynes International Inc. (Kokomo, USA)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18. August 2010 in der Sache R 1530/2009-4 aufzuheben;

die Entscheidung Nr. B 85624 der Widerspruchsabteilung zurückzuweisen;

dem Beklagten und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortzeichen „ASTALOY“ für Waren der Klasse 6 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3890233.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke „HASTELLOY“ (Nr. 55400) für Waren der Klasse 6.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Die Klägerin ist der Auffassung, dass die streitige Entscheidung die Art. 8 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates verletze, da die Beschwerdekammer die Verwechslungsgefahr und die Ähnlichkeit der streitigen Marke fehlerhaft beurteilt habe.


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