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Governance of the energy union
Governance-System für die Energieunion
Governance-System für die Energieunion
Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz
Die Strategie für die Energieunion umfasst fünf Dimensionen:
Die Verordnung verfügt über zahlreiche Hauptmerkmale.
Änderung der Rechtsvorschriften
Verordnung (EU) 2021/1119, die als Europäisches Klimagesetz bezeichnet wird, ändert die Verordnung (EU) 2018/1999. Sie legt eine verbindliche EU-Vorgabe für die Senkung der Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % (gegenüber dem Stand von 1990) fest und sieht die Festlegung eines Klimaziels für 2040 spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der ersten weltweiten Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris vor.
Die Kommission hat zwei Durchführungsrechtsakte erlassen:
Aufhebung
Die Verordnung hebt die Verordnung (EU) Nr. 525/2013 über die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen auf.
Sie ist am 24. Dezember 2018 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 1-77).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2018/1999 wurden in den Originaltext aufgenommen. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1294 der Kommission vom 15. September 2020 über den Finanzierungsmechanismus der Union für erneuerbare Energie (ABl. L 303 vom 17.9.2020, S. 1-17).
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1208 der Kommission vom 7. August 2020 über die Struktur, das Format, die Verfahren für die Vorlage und die Überprüfung der von den Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates gemeldeten Informationen und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 749/2014 der Kommission (ABl. L 278 vom 26.8.2020, S. 1-132).
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1044 der Kommission vom 8. Mai 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Werte für Treibhauspotenziale und die Inventarleitlinien und im Hinblick auf das Inventarsystem der Union sowie zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 666/2014 der Kommission (ABl. L 230 vom 17.7.2020, S. 1-6).
Beschluss (EU) 2016/1841 des Rates vom 5. Oktober 2016 über den Abschluss des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union (ABl. L 282 vom 19.10.2016, S. 1-3).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030 (COM(2014) 15 final vom 28.1.2014).
Letzte Aktualisierung: 18.12.2021