Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Ziele für nachhaltige Entwicklung

Die EU spielte eine maßgebliche Rolle bei der Entwicklung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs), die das Herzstück der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bilden, die 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Tatsächlich ist die nachhaltige Entwicklung seit den 1990er Jahren in den EU-Verträgen als eines der langfristigen Ziele der EU und als Priorität sowohl ihrer externen (z. B. Entwicklungszusammenarbeit und Handel) als auch internen Strategien (z. B. Umwelt, soziale Ausgrenzung und Diskriminierung) fest verankert. Die Verweise auf die nachhaltige Entwicklung als EU-Ziel finden sich derzeit in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union. Die Prioritäten der nachhaltigen Entwicklung wurden in die wichtigsten Querschnittsagenden der EU sowie in sektorale Politiken und Initiativen eingebunden.

Mit der Unterzeichnung der Agenda 2030 hat sich die internationale Gemeinschaft verpflichtet, die folgenden globalen Herausforderungen anzugehen:

  • Beseitigung der Armut;
  • Suche nach nachhaltigen und integrativen Entwicklungslösungen;
  • Gewährleistung der Menschenrechte für alle;
  • Sicherstellung, dass niemand zurückbleibt.

Die 17 SDGs bauen auf den Millenniums Entwicklungszielen (MDGs) der Vereinten Nationen auf, die sich über den Zeitraum von 2000 bis 2015 erstreckten. Während sich die MDGs nur auf Entwicklungsländer konzentrierten, gelten die SDGs für alle Länder. Die SDGs gleichen die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Facetten der Nachhaltigkeit aus und definieren 169 zugehörige Ziele, die bis 2030 erreicht werden sollen. Nachfolgend eine Liste der SDGs:

  • keine Armut;
  • kein Hunger;
  • Gesundheit und Wohlergehen;
  • hochwertige Bildung;
  • Geschlechtergleichheit;
  • sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen;
  • bezahlbare und sauber Energie;
  • menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum;
  • Industrie, Innovation und Infrastruktur;
  • weniger Ungleichheiten;
  • nachhaltige Städte und Gemeinden;
  • nachhaltiger Konsum und Produktion;
  • Maßnahmen zum Klimaschutz;
  • Leben unter Wasser;
  • Leben an Land;
  • Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen;
  • Partnerschaften zur Erreichung der Ziele.

Seit der Verabschiedung der Agenda 2030 hat die EU ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Umsetzung der SDGs ergriffen. In Zusammenarbeit mit der Kommission unter Ursula von der Leyen wurden die SDGs in einer Reihe wichtiger Ergebnisse und wegweisender Dokumente hervorgehoben – darunter die politischen Leitlinien des Präsidenten, die sog. Mission Letters der Kommissare und Kommissarinnen, die Arbeitsprogramme der Kommission, die die SDGs in den Mittelpunkt der EU-Politik stellen, der europäische Grüne Deal, die Neuausrichtung des Europäischen Semesters, ein spezielles Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen („Delivering on the UN’s Sustainable Development Goals – A Comprehensive Approach“) und die aktive Einbeziehung der SDGs in eine bessere Rechtsetzung. Eurostat überwacht die Fortschritte bei der Verwirklichung der SDGs und veröffentlicht Jahresberichte.

Nach außen ist die Umsetzung der SDGs ein zentraler Bestandteil des EU-Engagements zum Multilateralismus. Der Europäische Entwicklungskonsens 2017 enthält eine gemeinsame Verpflichtung aller EU-Institutionen und Mitgliedstaaten, die Partnerländer bei der Umsetzung der SDGs zu unterstützen. Dies wird zusammen mit der Verfolgung der EU-Prioritäten vorangetrieben, insbesondere zur Unterstützung einer nachhaltigen Erholung im Einklang mit den SDGs durch unsere neue Programmplanung und das Team Europa.

SIEHE AUCH

Top