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Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl wurde 1952 gegründet. Zusammen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) aus dem Jahr 1958 wurde sie nach einer langen Geschichte sukzessiver Vertragsreformen 1992 zur Europäischen Union (EU).
Die EU ist sowohl ein politisches Projekt als auch eine rechtliche überstaatliche Organisation.
Das politische Projekt spiegelt die Bereitschaft der EU-Mitgliedstaaten wider, eine immer engere Union der Völker Europas zu schaffen, in der die Entscheidungen möglichst offen und bürgernah getroffen werden (Art. 1 des Vertrags über die Europäische Union).
Die EU verfolgt dabei folgende Ziele:
Die gemeinsamen Werte der Mitgliedstaaten, auf die sich die EU gründet, beinhalten die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.
In der Erklärung der Mitgliedstaaten zu den EU-Symbolen werden die Symbole definiert, die das Gefühl der Gemeinschaft der Menschen in der EU und ihre Treue ihr gegenüber zum Ausdruck bringen:
Die EU ist auch eine rechtliche Organisation, die hauptsächlich auf dem Vertag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union gründet. Die Mitgliedstaaten übertragen der EU Befugnisse zur Erreichung der gemeinsamen Ziele. Die „EU-Methode“ (auch bekannt als „Gemeinschaftsmethode“) gilt für die meisten Politikbereiche, die in die Zuständigkeit der EU fallen. Ausnahmen sind:
Sie besitzt einen einheitlichen institutionellen Rahmen (bestehend aus dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat, dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank und dem Rechnungshof). Außerdem erhält die EU mit dem Vertrag von Lissabon eine eigene Rechtspersönlichkeit.
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