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Document 62014TA0386

    Rechtssache T-386/14: Urteil des Gerichts vom 15. September 2016 — FIH Holding und FIH Erhvervsbank/Kommission (Staatliche Beihilfen — Bankensektor — Beihilfe zugunsten der dänischen Bank FIH in Gestalt der Übertragung ihrer wertgeminderten Vermögenswerte auf eine neue Tochtergesellschaft und des späteren Kaufs dieser Werte durch die Finansiel Stabilitet — Staatliche Beihilfen zugunsten von Banken in Krisenzeiten — Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird — Begriff der Beihilfe — Kriterium des privaten Kapitalgebers — Kriterium des privaten Gläubigers — Berechnung des Beihilfebetrags — Begründungspflicht)

    ABl. C 402 vom 31.10.2016, p. 37–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    31.10.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 402/37


    Urteil des Gerichts vom 15. September 2016 — FIH Holding und FIH Erhvervsbank/Kommission

    (Rechtssache T-386/14) (1)

    ((Staatliche Beihilfen - Bankensektor - Beihilfe zugunsten der dänischen Bank FIH in Gestalt der Übertragung ihrer wertgeminderten Vermögenswerte auf eine neue Tochtergesellschaft und des späteren Kaufs dieser Werte durch die Finansiel Stabilitet - Staatliche Beihilfen zugunsten von Banken in Krisenzeiten - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Begriff der Beihilfe - Kriterium des privaten Kapitalgebers - Kriterium des privaten Gläubigers - Berechnung des Beihilfebetrags - Begründungspflicht))

    (2016/C 402/40)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerinnen: FIH Holding A/S (Kopenhagen, Dänemark) und FIH Erhvervsbank A/S (Kopenhagen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Koktvedgaard)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn und P.-J. Loewenthal)

    Gegenstand

    Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2014/884/EU der Kommission vom 11. März 2014 über die staatliche Beihilfe SA.34445 (12/C) Dänemarks für die Übertragung von Immobilienkrediten von der FIH auf die FSC (ABl. 2014, L 357, S. 89)

    Tenor

    1.

    Der Beschluss 2014/884/EU der Kommission vom 11. März 2014 über die staatliche Beihilfe SA.34445 (12/C) Dänemarks für die Übertragung von Immobilienkrediten von der FIH auf die FSC wird für nichtig erklärt.

    2.

    Die Europäische Kommission trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 253 vom 4.8.2014.


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