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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Betrug und Korruption

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Betrug und Korruption sind eine ernste Bedrohung für die Sicherheit und finanziellen Interessen der Europäischen Union (EU). Der Schutz dieser Interessen ist eine Priorität der EU-Organe: Das Geld der Steuerzahler muss bestmöglich genutzt werden, und es gilt, organisierter Kriminalität und Terrorismus den Nährboden zu entziehen, der durch Korruption entsteht.

Rechtsgrundlage für die Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU ist Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), dem zufolge die EU und die EU-Mitgliedstaaten für den Schutz des EU-Haushalts verantwortlich sind.

Auf EU-Ebene hat das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung folgende Aufgaben:

  • Es führt unabhängige Verwaltungsuntersuchungen zur Aufdeckung von Betrug, Korruption und sonstigen illegalen Handlungen bei EU-Ausgaben und -Einnahmen durch, um sicherzustellen, dass das Geld der europäischen Steuerzahler in Projekte fließt, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstumsförderung in Europa beitragen.
  • Es untersucht schwerwiegendes Fehlverhalten von Bediensteten und Mitgliedern der EU-Organe, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Institutionen zu stärken.
  • Es entwickelt die Betrugsbekämpfungspolitik der EU in ihrer Eigenschaft als Kommissionsdienststelle.

Die nach der Verordnung (EU) 2017/1939 errichtete Europäische Staatsanwaltschaft ist die erste EU-Einrichtung mit Befugnissen zur Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen und zur Verfolgung von Betrug und Korruption zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU.

Die Europäische Kommission bekämpft Korruption sowohl in der EU als auch international, insbesondere über ihre Generaldirektion für Migration und Inneres und ihre Generaldirektion für Justiz und Verbraucher.

Korruption lässt geschäftliche Unsicherheiten entstehen, senkt das Investitionsniveau und behindert die reibungslose Funktionsweise des Binnenmarktes. Vor allem wird durch Korruption das Vertrauen in Regierungen, öffentliche Institutionen und die Demokratie im Allgemeinen untergraben.

Die EU-Organe ergreifen folgende Maßnahmen:

  • Vereinfachung und Modernisierung der Antikorruptionsvorschriften;
  • Überwachung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Korruptionsbekämpfung im Rahmen des Europäischen Semesters;
  • Förderung der Umsetzung nationaler Antikorruptionsmaßnahmen durch finanzielle Unterstützung, technische Hilfe und Erfahrungsaustausch.

Artikel 83 Absatz 1 AEUV erkennt Korruption als Bereich besonders schwerer Kriminalität mit einer grenzüberschreitenden Dimension an. 

Artikel 83 Absatz 2 AEUV ermöglicht die Festlegung von Mindestvorschriften für die Festlegung von Straftaten und Strafen in Gebieten, auf denen Harmonisierungsmaßnahmen erfolgt sind. Dies gilt, wenn sich die Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten als unerlässlich für die wirksame Durchführung der Politik der EU auf einem Gebiet erweist. Auf der Grundlage dieses Artikels haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug angenommen.