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Diese Verordnung legt die Vorschriften und Verfahren für Kontrollen und Überprüfungen fest, die von der Europäischen Kommission durchgeführt werden, um Betrug und andere Unregelmäßigkeiten zu bekämpfen, insbesondere wenn Grund zur Annahme besteht, dass Unregelmäßigkeiten1 durch Wirtschaftsteilnehmer begangen wurden2, die finanzielle Unterstützung aus dem Haushalt der EU erhalten.
Diese Verordnung gilt für alle Tätigkeitsbereiche der EU. Sie berührt nicht die Zuständigkeit der EU-Länder für die Ahndung von Straftaten nach einzelstaatlichem Recht.
Die Kommission führt Kontrollen und Überprüfungen bei den Wirtschaftsteilnehmern vor Ort durch:
Die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort können sich insbesondere erstrecken auf:
Sie ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten (ABl. L 292 vom , S. 2-5)
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