This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Abkommen zwischen der EU und Indien über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Zusammenarbeit im Zollbereich durch folgende Mittel auszubauen:
Der Beschluss ist am in Kraft getreten. Das Abkommen ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Beschluss 2004/633/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Indien über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (ABl. L 304 vom , S. 24)
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Indien über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (ABl. L 304 vom , S. 25–31)
Letzte Aktualisierung