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Document 62022TN0563

    Rechtssache T-563/22: Klage, eingereicht am 2. September 2022 — VP/Cedefop

    ABl. C 424 vom 7.11.2022, p. 42–43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.11.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 424/42


    Klage, eingereicht am 2. September 2022 — VP/Cedefop

    (Rechtssache T-563/22)

    (2022/C 424/54)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: VP (vertreten durch Rechtsanwältin L. Levi)

    Beklagter: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die Entscheidung des Beklagten vom 17. Dezember 2021, die Nrn. 1 und 2 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 16. Dezember 2020 in der Rechtssache T-187/18, VP/Cedefop, nicht umzusetzen, aufzuheben;

    die damit zusammenhängende Entscheidung, den Arbeitsvertrag der Klägerin nicht mit Wirkung vom 16. November 2017 auf unbestimmte Zeit zu verlängern, aufzuheben;

    die Entscheidung des Beklagten vom 17. Juni 2022, mit der die gegen die Entscheidung vom 17. Dezember 2021 gerichtete Beschwerde der Klägerin vom 3. März 2022 zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

    den Ersatz des ihr entstandenen immateriellen Schadens anzuordnen, der mit 100 000 Euro beziffert wird;

    dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klage wird auf folgende vier Gründe gestützt:

    1.

    Die Entscheidung des Beklagten, die besonders wichtigen Nrn. 1 und 2 des Tenors des Urteils vom 16. Dezember 2020 in der Rechtssache T-187/18, VP/Cedefop, nicht umzusetzen und dementsprechend den Arbeitsvertrag der Klägerin nicht zu verlängern, verstoße gegen die Verpflichtung aus Art. 266 AEUV, diesem Urteil nachzukommen, und sei mit einem offensichtlichen Beurteilungsfehler behaftet.

    2.

    Der Beklagte habe seine Sorgfaltspflicht verletzt.

    3.

    Der Beklagte habe gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und des Vertrauensschutzes verstoßen.

    4.

    Der Beklagte habe seine Befugnisse missbraucht.


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