Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62019TN0841

    Rechtssache T-841/19: Klage, eingereicht am 10. Dezember 2019 – Koopman International/EUIPO – Tinnus Enterprises und Mystic Products Import & Export (Vorrichtungen für die Abgabe von Flüssigkeiten oder Gas)

    ABl. C 45 vom 10.2.2020, p. 91–92 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.2.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 45/91


    Klage, eingereicht am 10. Dezember 2019 – Koopman International/EUIPO – Tinnus Enterprises und Mystic Products Import & Export (Vorrichtungen für die Abgabe von Flüssigkeiten oder Gas)

    (Rechtssache T-841/19)

    (2020/C 45/77)

    Sprache der Klageschrift: Englisch

    Parteien

    Klägerin: Koopman International BV (Amsterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. van Werven)

    Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

    Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Tinnus Enterprises LLC (Plano, Texas, Vereinigte Staaten) und Mystic Products Import & Export, SL (Badalona, Spanien)

    Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

    Inhaber des streitigen Musters oder Modells: Tinnus Enterprises

    Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsmuster oder -modell Nr. 1431 829-0008

    Angefochtene Entscheidung: Zwischenentscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 18. September 2019 in der Sache R 1009/2018-3

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die angefochtene Entscheidung, mit der das Beschwerdeverfahren vor der Beschwerdekammer ausgesetzt wurde, aufzuheben und zu entscheiden, dass dieses Verfahren vor der Beschwerdekammer fortzusetzen ist;

    die vorliegende Rechtssache vor dem Gericht mit den beim Gericht anhängigen Rechtssachen in den Sachen R 1006/2018-3, R 1008/2018-3, R 1005/2018-3 und R 1010/2018-3 zu verbinden, die Koopman International gleichzeitig mit der vorliegenden Klage eingereicht hat;

    Tinnus Enterprises zur Tragung der Kosten von Koopman International zu verurteilen.

    Angeführte Klagegründe

    Die Beschwerdekammer hat das Kriterium der „Rechtssicherheit“ nicht richtig geprüft und angewendet;

    Die Beschwerdekammer hat das Kriterium der „Verfahrensökonomie“ nicht richtig geprüft und angewendet;

    Die Beschwerdekammer hat das Kriterium der „ordnungsgemäßen Verwaltung“ nicht richtig geprüft und angewendet;

    Die Beschwerdekammer hat die Interessen aller Beteiligten nicht richtig gegeneinander abgewogen.


    Top