EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62009CN0537

Rechtssache C-537/09: Vorabentscheidungsersuchen des Upper Tribunal (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 21. Dezember 2009 — Ralph James Bartlett, Natalio Gonzalez Ramos, Jason Michael Taylor/Secretary of State for Work and Pensions

ABl. C 63 vom 13.3.2010, p. 29–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 63/29


Vorabentscheidungsersuchen des Upper Tribunal (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 21. Dezember 2009 — Ralph James Bartlett, Natalio Gonzalez Ramos, Jason Michael Taylor/Secretary of State for Work and Pensions

(Rechtssache C-537/09)

2010/C 63/48

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Upper Tribunal

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Ralph James Bartlett, Natalio Gonzalez Ramos, Jason Michael Taylor

Beklagter: Secretary of State for Work and Pensions

Vorlagefragen

1.

a)

Kann die Mobilitätskomponente der Unterhaltsbeihilfe für Behinderte nach den Sections 71 bis 76 des Social Security Contributions and Benefits Act 1992 (Gesetz von 1992 über Sozialversicherungsbeiträge und -leistungen) für Zeiträume, in denen die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 (1) in der unmittelbar vor dem 5. Mai 2005 geltenden Fassung Anwendung findet, abgetrennt von der Unterhaltsbeihilfe für Behinderte in ihrer Gesamtheit entweder als Leistung der sozialen Sicherheit im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Verordnung oder als beitragsunabhängige Sonderleistung im Sinne von Art. 4 Abs. 2a oder in eine sonstige Kategorie eingeordnet werden?

b)

Falls die Frage a) zu bejahen ist, welche Kategorie ist die richtige?

c)

Falls die Frage a) zu verneinen ist, in welche Kategorie ist die Unterhaltsbeihilfe für Behinderte richtigerweise einzuordnen?

d)

Falls die Antwort auf Frage b) oder Frage c) zur Einordnung als Leistung der sozialen Sicherheit führt, handelt es sich dann bei der fraglichen Leistung um eine Leistung bei Krankheit im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a oder um eine Leistung bei Invalidität im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. b?

e)

Spielt für die Beantwortung einer der vorstehenden Fragen die im Urteil vom 18. Oktober 2007, Kommission/Parlament und Rat (C-299/05, Slg. 2007, I-8695, Nr. 2 des Tenors), angeordnete zeitliche Aufrechterhaltung eine Rolle?

2.

a)

Kann die Mobilitätskomponente der Unterhaltsbeihilfe für Behinderte nach den Sections 71 bis 76 des Social Security Contributions and Benefits Act 1992 für Zeiträume, in denen die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 in der aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 647/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2005 (2) ab 5. Mai 2005 geltenden Fassung Anwendung findet, abgetrennt von der Unterhaltsbeihilfe für Behinderte in ihrer Gesamtheit entweder als Leistung der sozialen Sicherheit im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Verordnung oder als beitragsunabhängige Sonderleistung im Sinne von Art. 4 Abs. 2a oder in eine sonstige Kategorie eingeordnet werden?

b)

Falls die Frage a) zu bejahen ist, welche Kategorie ist die richtige?

c)

Falls die Frage a) zu verneinen ist, in welche Kategorie ist die Unterhaltsbeihilfe für Behinderte richtigerweise einzuordnen?

d)

Falls die Antwort auf Frage b) oder Frage c) zur Einordnung als Leistung der sozialen Sicherheit führt, handelt es sich dann bei der fraglichen Leistung um eine Leistung bei Krankheit im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a oder um eine Leistung bei Invalidität im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. b?

3.

Falls die Beantwortung der vorstehenden Fragen zu dem Ergebnis führt, dass die Mobilitätskomponente richtigerweise als beitragsunabhängige Sonderleistung einzuordnen ist, sind irgendwelche anderen Regelungen oder Grundsätze des EG-Rechts im Rahmen der Frage relevant, ob das Vereinigte Königreich berechtigt ist, sich in Fällen wie den vorliegenden auf die Wohnsitz- und Anwesenheitsvoraussetzungen in Regulation 2(1)(a) der Social Security (Disability Living Allowance) Regulations 1991 (Sozialversicherungsverordnung von 1991 über die Unterhaltsbeihilfe für Behinderte) zu berufen?


(1)  Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 149, S. 2).

(2)  Verordnung (EG) Nr. 647/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2005 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (ABl. L 117, S. 1).


Top