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Document 52018AR3891
Opinion of the European Committee of the Regions — Horizon Europe: the Framework Programme 9 for Research and Innovation
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — „Horizont Europa“: 9. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — „Horizont Europa“: 9. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
COR 2018/03891
ABl. C 461 vom 21.12.2018, p. 79–124
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
21.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 461/79 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — „Horizont Europa“: 9. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
(2018/C 461/11)
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I. EMPFEHLUNGEN FÜR ÄNDERUNGEN
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse
(COM(2018) 435 final — 2018/0224 (COD))
Änderung 1
Erwägungsgrund 2
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Um im Rahmen der Verwirklichung dieses allgemeinen Ziels wissenschaftliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Wirkungen zu erzielen, sollte die Union über Horizont Europa — ein Rahmenprogramm für Forschung und Innovation für den Zeitraum 2021-2027 (im Folgenden das „Programm“) in Forschung und Innovation investieren, um die Hervorbringung und Verbreitung hochwertiger Erkenntnisse und Technologien zu unterstützen, die Wirkung von Forschung und Innovation auf die Entwicklung, Untermauerung und Umsetzung von Unionsstrategien zu stärken, die Einführung innovativer Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft zur Bewältigung der globalen Herausforderungen zu unterstützen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu fördern; um alle Formen von Innovationen, auch bahnbrechende Innovationen zu fördern und die Markteinführung innovativer Lösungen zu stärken; und um die Umsetzung solcher Investitionen zur Erzielung einer größeren Wirkung in einem gestärkten Europäischen Forschungsraum zu optimieren. |
Um im Rahmen der Verwirklichung dieses allgemeinen Ziels wissenschaftliche, wirtschaftliche, gesellschaftliche und territoriale Wirkungen zu erzielen, sollte die Union über Horizont Europa — ein Rahmenprogramm für Forschung und Innovation für den Zeitraum 2021-2027 (im Folgenden das „Programm“) in Forschung und Innovation investieren, um die Hervorbringung und Verbreitung hochwertiger Erkenntnisse und Technologien zu unterstützen, die Wirkung von Forschung und Innovation auf die Entwicklung, Untermauerung und Umsetzung von Unionsstrategien zu stärken, die Einführung innovativer Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft zur Bewältigung der globalen Herausforderungen zu unterstützen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu fördern; um alle Formen von Innovationen, auch bahnbrechende Innovationen zu fördern und die Markteinführung innovativer Lösungen zu stärken; und um die Umsetzung solcher Investitionen zur Erzielung einer größeren Wirkung in einem gestärkten Europäischen Forschungsraum zu optimieren. |
Änderung 2
Erwägungsgrund 9
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Die im Rahmen des Pfeilers „Offene Wissenschaft“ durchgeführten Forschungstätigkeiten sollten entsprechend den Erfordernissen und Möglichkeiten der Wissenschaft festgelegt werden. Die Forschungsagenda sollte in enger Abstimmung mit der wissenschaftlichen Gemeinschaft festgelegt werden. Grundlage für die Forschungsförderung sollte die Exzellenz sein. |
Die im Rahmen des Pfeilers „Offene Wissenschaft“ durchgeführten Forschungstätigkeiten sollten entsprechend den Erfordernissen und Möglichkeiten der Wissenschaft festgelegt werden. Die Forschungsagenda sollte in enger Abstimmung mit der wissenschaftlichen Gemeinschaft festgelegt werden. Grundlage für die Forschungsförderung sollten die Exzellenz und die erwarteten Auswirkungen sein. |
Änderung 3
Erwägungsgrund 13
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Mit dem Programm sollten Forschung und Innovation auf integrierte Art und Weise und unter Beachtung aller einschlägigen Bestimmungen der Welthandelsorganisation unterstützt werden. Das Konzept Forschung, einschließlich der experimentellen Entwicklung, sollte gemäß dem von der OECD erstellten Frascati-Handbuch angewendet werden, während das Konzept Innovation gemäß dem von der OECD und Eurostat erstellten Oslo-Handbuch angewendet werden sollte, das einen umfassenden Ansatz unter Einbeziehung sozialer Innovationen verfolgt. Die Definitionen der OECD zum Technologie-Reifegrad (TRL) sollten wie im vorangegangenen Rahmenprogramm „Horizont 2020“ bei der Einstufung der technologischen Forschung, Produktentwicklung und Demonstration und bei der Definition von in Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen verfügbaren Maßnahmen berücksichtigt werden. Grundsätzlich sollten keine Finanzhilfen für Maßnahmen gewährt werden, bei denen die Tätigkeiten TRL 8 übersteigen. Im Rahmen des Arbeitsprogramms für eine bestimmte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Pfeilers „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit“ könnten Finanzhilfen für die Produktvalidierung im großen Maßstab und die Entwicklung der Marktfähigkeit vorgesehen werden. |
Mit dem Programm sollten Forschung und Innovation in allen ihren Ausprägungen auf integrierte Art und Weise und unter Beachtung aller einschlägigen Bestimmungen der Welthandelsorganisation unterstützt werden. Das Konzept Forschung, einschließlich der experimentellen Entwicklung, sollte gemäß dem von der OECD erstellten Frascati-Handbuch angewendet werden, während das Konzept Innovation gemäß dem von der OECD und Eurostat erstellten Oslo-Handbuch angewendet werden sollte, das einen umfassenden Ansatz unter Einbeziehung sozialer Innovationen verfolgt. Die Definitionen der OECD zum Technologie-Reifegrad (TRL) sollten wie im vorangegangenen Rahmenprogramm „Horizont 2020“ bei der Einstufung der technologischen Forschung, Produktentwicklung und Demonstration und bei der Definition von in Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen verfügbaren Maßnahmen berücksichtigt werden. Im Rahmen des Arbeitsprogramms für eine bestimmte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Pfeilers „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit“ könnten Finanzhilfen für die Produktvalidierung im großen Maßstab und die Entwicklung der Marktfähigkeit vorgesehen werden. |
Begründung
Fördermöglichkeiten dürfen auch in den Phasen kurz vor der Markteinführung nicht ausgeschlossen werden.
Änderung 4
Erwägungsgrund 15
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Im Rahmen des Programms sollten Synergien mit anderen Programmen der Union angestrebt werden; dies reicht von der Konzipierung und strategischen Planung über die Projektauswahl, Verwaltung, Kommunikation, Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse bis hin zum Monitoring, zur Rechnungsprüfung und zur Governance. Um Überschneidungen und Doppelarbeit zu vermeiden und die Hebelwirkung der Unionsmittel zu verstärken, können Mittel aus anderen Unionsprogrammen für Tätigkeiten im Rahmen von Horizont Europa übertragen werden. In solchen Fällen sind die im Rahmen von Horizont Europa geltenden Regeln einzuhalten. |
Bei der strategischen Planung von „Horizont Europa“ müssen Synergien mit anderen Programmen der Union angestrebt werden; dies reicht von der Konzipierung und strategischen Planung — wobei nationale Strategien und die Strategien für intelligente Spezialisierung (S3) zu berücksichtigen sind — über die Projektauswahl, Verwaltung, Kommunikation, Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse bis hin zum Monitoring, zur Rechnungsprüfung und zur Governance. Um Überschneidungen und Doppelarbeit zu vermeiden und die Hebelwirkung der Unionsmittel zu verstärken, können im Einklang mit den bestehenden S3 ergänzend öffentliche regionale bzw. nationale Mittel bereitgestellt sowie Mittel aus anderen Unionsprogrammen für Tätigkeiten im Rahmen von Horizont Europa übertragen werden. In solchen Fällen sind die im Rahmen von Horizont Europa geltenden Regeln einzuhalten. |
Änderung 5
Erwägungsgrund 16
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Um die größtmögliche Wirkung der Finanzierung durch die Union zu erzielen und den wirksamsten Beitrag zu den politischen Zielen der Union zu leisten, sollte das Programm private und/oder öffentliche europäische Partnerschaften aufbauen. Dazu zählen Partnerschaften mit der Industrie, Forschungsorganisationen, öffentliche Aufgaben wahrnehmenden lokalen, regionalen, nationalen oder internationalen Stellen und Organisationen der Zivilgesellschaft wie Stiftungen, die Forschungs- und Innovationstätigkeiten unterstützen und/oder durchführen, sofern die gewünschten Wirkungen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit wirksamer erreicht werden können als von der Union allein. |
Um die größtmögliche Wirkung der Finanzierung durch die Union zu erzielen und den wirksamsten Beitrag zu den politischen Zielen der Union zu leisten, sollte das Programm private und/oder öffentliche europäische Partnerschaften aufbauen. Dazu zählen Partnerschaften mit der Industrie, Forschungsorganisationen, Universitäten, Regionen und Städten, öffentliche Aufgaben wahrnehmenden lokalen, regionalen, nationalen oder internationalen Stellen und Organisationen der Zivilgesellschaft wie Stiftungen, die Forschungs- und Innovationstätigkeiten unterstützen und/oder durchführen, sofern die gewünschten Wirkungen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit wirksamer erreicht werden können als von der Union allein. |
Änderung 6
Erwägungsgrund 19
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Mit dem Pfeiler „Offene Innovation“ sollte eine Reihe von Maßnahmen zur integrierten Unterstützung der Bedürfnisse des Unternehmertums eingeführt werden, die darauf abzielen, bahnbrechende Innovationen im Interesse eines raschen Wirtschaftswachstums umzusetzen und zu beschleunigen. Dadurch sollten innovative Unternehmen, die auf internationaler und auf Unionsebene über Expansionspotenzial verfügen, angezogen und schnelle, flexible Finanzhilfen und Koinvestitionen, einschließlich Investitionen privater Investoren, ermöglicht werden. Zur Erreichung dieser Ziele soll ein Europäischer Innovationsrat (EIC) eingerichtet werden. Dieser Pfeiler sollte auch das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) und die europäischen Innovationsökosysteme im Allgemeinen unterstützen, insbesondere durch die Kofinanzierung von Partnerschaften mit nationalen und regionalen innovationsfördernden Akteuren. |
Mit dem Pfeiler „Offene Innovation“ sollte eine Reihe von Maßnahmen zur integrierten Unterstützung der Bedürfnisse der Innovatoren und Unternehmertums eingeführt werden, die darauf abzielen, bahnbrechende Innovationen im Interesse eines raschen Wirtschaftswachstums umzusetzen und zu beschleunigen. Dadurch sollten innovative Unternehmen, die auf internationaler und auf Unionsebene über Expansionspotenzial verfügen, angezogen und schnelle, flexible Finanzhilfen und Koinvestitionen, einschließlich Investitionen privater und öffentlicher Investoren, ermöglicht werden. Zur Erreichung dieser Ziele soll ein Europäischer Innovationsrat (EIC) eingerichtet werden. Dieser Pfeiler sollte auch das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) sowie die lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Innovationsökosysteme unterstützen, insbesondere durch die Kofinanzierung von Partnerschaften mit nationalen und regionalen innovationsfördernden Akteuren. |
Begründung
Die Ziele des Pfeilers „Offene Innovation“ müssen klarer auf die Zielgruppe ausgerichtet werden, die nicht nur aus Unternehmern besteht, wobei explizit auch auf die Möglichkeit hingewiesen werden sollte, öffentliche wie private Investoren einzubinden.
Änderung 7
Neuer Text nach Artikel 2 Absatz 3
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Die „regionalen Innovationsökosysteme und -hubs“ bringen öffentliche und private Akteure von Netzen der Vierfach-Helix (Universitäten, Industrie, politische Entscheidungsträger, Zivilgesellschaft) zusammen, die auf regionaler und lokaler Ebene angesiedelt sind. Diese Akteure koordinieren Aktivitäten in den Bereichen Forschung, Innovation und Weiterbildung und beschleunigen den Austausch von Ergebnissen untereinander, den Wissenstransfer sowie die Innovation und Entwicklung neuer Wirtschaftstätigkeiten und Dienstleistungen, die dauerhaft Arbeitsplätze schaffen. Dabei stellen sie einen engen Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und deren Bedürfnissen her und ebnen den Weg für die Aufnahme der Ergebnisse von Forschung und Innovation durch die Gesellschaft und den Markt. |
Begründung
Der Begriff „regionale Innovationsökosysteme und -hubs“ muss förmlich definiert werden, wobei sowohl den Gegebenheiten in den Städten als auch in den Regionen Rechnung zu tragen ist, damit diese in allen Bereichen des Programms Horizont Europa wirksam berücksichtigt und umfassend anerkannt werden.
Änderung 8
Artikel 2 Absatz 5
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
„Auftrag“: ein Portfolio von Maßnahmen, mit denen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens ein messbares Ziel und eine Wirkung für Wissenschaft, Technik und/oder Gesellschaft und Bürger erreicht werden sollen, die durch einzelne Maßnahmen nicht hätten erreicht werden können; |
„Auftrag“: ein Portfolio von Maßnahmen, mit denen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens ein messbares Ziel und eine Wirkung für Wissenschaft, Technik und/oder Gesellschaft sowie die Bürger und ihre Region erreicht werden sollen, die durch einzelne Maßnahmen nicht hätten erreicht werden können; |
Änderung 9
Artikel 3 Absatz 1
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Das übergeordnete Ziel des Programms ist es, mit den Investitionen der Union in Forschung und Innovation in Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft Wirkung zu entfalten und damit die wissenschaftlich-technischen Grundlagen der Union zu stärken, ihre Wettbewerbsfähigkeit , auch die ihrer Industrie, zu erhöhen, in den strategischen Schwerpunktbereichen der Union Ergebnisse zu erzielen und einen Beitrag zur Bewältigung der globalen Herausforderungen, auch zu den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, zu leisten. |
Das übergeordnete Ziel des Programms ist es, mit den Investitionen der Union in Forschung und Innovation in Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft sowie auf territorialer Ebene Wirkung zu entfalten und damit die wissenschaftlich-technischen Grundlagen der Union zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit ihrer einzelnen Mitgliedstaaten und deren Regionen einschließlich ihrer Industrie insbesondere durch einen Beitrag zum Aufbau einer wissens- und innovationsbasierten Gesellschaft zu erhöhen, in den strategischen Schwerpunktbereichen der Union Ergebnisse zu erzielen und einen Beitrag zur Bewältigung der globalen Herausforderungen, auch zu den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, zu leisten. |
Änderung 10
Artikel 3 Absatz 2
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Änderung 11
Artikel 6 Absatz 6
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Die Durchführung des Spezifischen Programms erfolgt nach einer transparenten und strategisch ausgerichteten Mehrjahresplanung der Forschungs- und Innovationstätigkeiten, insbesondere des Pfeilers „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit“, nachdem die interessierten Kreise zu den Schwerpunkten und geeigneten Arten von Maßnahmen sowie zu den Durchführungsformen konsultiert wurden. Damit soll die Angleichung an andere einschlägige Unionsprogramme gewährleistet werden. |
Die Durchführung des Spezifischen Programms erfolgt nach einer transparenten und strategisch ausgerichteten Mehrjahresplanung der Forschungs- und Innovationstätigkeiten, insbesondere des Pfeilers „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit“, nachdem die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die interessierten Kreise und die Zivilgesellschaft zu den Schwerpunkten und geeigneten Arten von Maßnahmen sowie zu den Durchführungsformen konsultiert wurden. Damit sollen die Angleichung an andere einschlägige Unionsprogramme sowie die Berücksichtigung der Prioritäten nationaler Strategien und der intelligenten Spezialisierung gewährleistet werden. |
Begründung
Die strategische Planung wird eine zentrale Rolle bei der künftigen Steuerung des Programms spielen, weshalb die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einzubinden sind und den Strategien für intelligente Spezialisierung Rechnung getragen werden muss.
Änderung 12
Artikel 6 Absatz 9
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
9. Das Programm gewährleistet eine wirksame Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Berücksichtigung der Geschlechterdimension bei den Inhalten von Forschung und Innovation. Besonderes Augenmerk wird auf die Gewährleistung des Geschlechtergleichgewichts — abhängig von der jeweiligen konkreten Situation im Bereich der Forschung und Innovation — in Evaluierungsgremien und in Einrichtungen wie Expertengruppen gelegt. |
9. Das Programm gewährleistet eine wirksame Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Berücksichtigung der Geschlechterdimension bei den Inhalten von Forschung und Innovation. Besonderes Augenmerk wird auf die Gewährleistung des Geschlechtergleichgewichts — abhängig von der jeweiligen konkreten Situation im Bereich der Forschung und Innovation — in Evaluierungsgremien und in Einrichtungen wie Expertengruppen gelegt. Gemäß Artikel 349 AEUV sollte das Programm daher die spezifischen Merkmale der Regionen in äußerster Randlage im Einklang mit der am 12. April 2018 vom Rat gebilligten Mitteilung der Kommission „Eine verstärkte und erneuerte Partnerschaft mit den Gebieten in äußerster Randlage der EU“ berücksichtigen. |
Begründung
In Erwägungsgrund 27 des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über „Horizont Europa“ wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass spezifische Maßnahmen für Regionen in äußerster Randlage berechtigt sind und das Programm ihre spezifischen Merkmale berücksichtigen muss. Indes enthält der Text keinen einzigen Verweis auf die Regionen in äußerster Randlage.
Änderung 13
Artikel 7 Absatz 3
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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3. Aufträge |
3. Aufträge |
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Änderung 14
Artikel 8 Absatz 1
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Teile des Programms „Horizont Europa“ können im Wege europäischer Partnerschaften durchgeführt werden. Die Einbeziehung der Union in die europäischen Partnerschaften kann in einer der folgenden Formen geschehen: |
Die einzelnen Teile des Programms „Horizont Europa“ können im Wege europäischer Partnerschaften durchgeführt werden. Die Einbeziehung der Union in die europäischen Partnerschaften kann in einer der folgenden Formen geschehen: |
Änderung 15
Artikel 7 — neuer Absatz 4
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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4. Die Ausarbeitung der Aufträge muss in einem offenen und partizipativen Prozess erfolgen, in den alle Interessenträger auf der lokalen, regionalen, europäischen und globalen Ebene eingebunden werden. |
Änderung 16
Artikel 9 Absatz 2
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
Die Förderung europäischer Innovationsökosysteme wird die regionalen Innovationsökosysteme und -hubs sehr stark betreffen. Die vorgesehenen Mittel sind nur ein Höchstbetrag, was inakzeptabel ist, und reichen weder aus, um insgesamt noch auf territorialer Ebene eine signifikante Wirkung zu erzielen. Durch die Aufstockung der Mittel für diese Tätigkeiten können die Regionen ihren Platz im künftigen Rahmenprogramm finden, indem sie mittel- bis langfristige strukturelle Strategien entwickeln, die für die Stärkung der Innovationskapazität der Union von entscheidender Bedeutung sind.
Änderung 17
Artikel 9 Absatz 8
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Stellen Mitgliedstaaten einen entsprechenden Antrag, so können Mittel, die ihnen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung zugeteilt wurden und die nach Artikel 21 der Verordnung (EU) xx/xx (… Dachverordnung) übertragbar sind, auf das Programm übertragen werden. Die Kommission verwendet diese Mittel direkt im Einklang mit Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a der Haushaltsordnung bzw. indirekt im Einklang mit Buchstabe c des genannten Artikels. Soweit möglich werden diese Mittel zugunsten des betreffenden Mitgliedstaats verwendet. |
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Begründung
Soll in Artikel 11 aufgenommen werden.
Änderung 18
Artikel 11
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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1. Horizont Europa sollte unter Nutzung von Synergien mit anderen Förderprogrammen der Union umgesetzt werden. Für ergänzende bzw. kombinierte Finanzierungen zu Horizont Europa sollten dieselben Regeln wie für das vorliegende Programm gelten. Gegebenenfalls können gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit anderen Programmen der Union durchgeführt werden. In diesem Fall kommen jeweils nur die Regeln eines einzigen Programms zur Anwendung. Wenn die Maßnahmen im Rahmen von Horizont Europa umgesetzt werden, gelten dessen Regeln für sämtliche Finanzierungsquellen. |
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Maßnahmen, denen ein Exzellenzsiegel verliehen wurde, oder die den folgenden kumulativen und komparativen Bedingungen genügen — |
2. Maßnahmen, denen ein Exzellenzsiegel verliehen wurde, oder die den folgenden kumulativen und komparativen Bedingungen genügen — |
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können mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Kohäsionsfonds, des Europäischen Sozialfonds+ oder des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in Einklang mit Artikel [67] Absatz 5 der Verordnung (EU) xx/xx (Dachverordnung) und Artikel [8] der Verordnung (EU) XX (über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik) unterstützt werden, sofern diese Maßnahmen mit den Zielen des betreffenden Programms vereinbar sind. Es gelten die Regeln des Fonds, aus dem die Unterstützung gewährt wird. |
können mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Kohäsionsfonds, des Europäischen Sozialfonds+ oder des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in Einklang mit Artikel [67] Absatz 5 der Verordnung (EU) xx/xx (Dachverordnung) und Artikel [8] der Verordnung (EU) xx/xx (über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik) unterstützt werden, sofern diese Maßnahmen mit den Zielen des betreffenden Programms vereinbar sind. |
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3. Auch für die in Artikel 8 genannten Maßnahmen im Rahmen europäischer Partnerschaften können Mittel aus anderen Programmen der Union, ihrer Mitgliedstaaten sowie deren lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bereitgestellt werden. In diesem Fall können jeweils nur die Regeln eines einzigen Programms zur Anwendung kommen. Wenn die Maßnahmen im Rahmen von Horizont Europa umgesetzt werden, können dessen Regeln vorbehaltlich der Vorschriften über den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für sämtliche Finanzierungsquellen gelten. |
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4. Stellen die Verwaltungsbehörden einen entsprechenden Antrag, so können Mittel, die den Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung zugeteilt wurden und die nach Artikel 21 der Verordnung (EU) xx/xx (… Dachverordnung) übertragbar sind,
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Begründung
Die alte Debatte über Synergien muss abgeschlossen und ein klares und umfassendes Regelwerk geschaffen werden, das über die Gewährung des Exzellenzsiegels hinaus eine wirksame kombinierte Finanzierung sowie die Ausschöpfung des gesamten Potenzials der europäischen Partnerschaften ermöglicht. Dieses Regelwerk muss aber auch flexibel sein und es den Regionen ermöglichen, rasch zu reagieren und sich an die Initiativen und Entwicklungen des europäischen Ökosystems anzupassen. Das Ziel dieser Änderung wird erreicht, indem den Verwaltungsbehörden gestattet wird, eine virtuelle Übertragung mittels einer direkten Zuteilung an ein Programm vorzunehmen, das vom Rahmenprogramm kofinanziert wird. Auf diese Weise würden sie ohne Vorausplanung und ohne eine tatsächliche Übertragung über eine Teilnahme beschließen.
Änderung 19
Artikel 20 Absatz 5
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Im Arbeitsprogramm wird angegeben, in welchen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen „Exzellenzsiegel“ vergeben werden. Nach vorheriger Genehmigung des Antragstellers können — vorbehaltlich des Abschlusses einer Vertraulichkeitsvereinbarung — Informationen über den Antrag und die Evaluierung interessierten Finanzbehörden mitgeteilt werden . |
Im Arbeitsprogramm wird angegeben, in welchen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen „Exzellenzsiegel“ vergeben werden. Die Vergabe eines Exzellenzsiegels ist — vorbehaltlich des Abschlusses einer Vertraulichkeitsvereinbarung — an die Zustimmung des Antragstellers zur Weitergabe von Informationen über den Antrag und die Evaluierung an die betreffenden Förderstellen geknüpft . |
Änderung 20
Artikel 23
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Eine Maßnahme, die einen Beitrag aus einem anderen Programm der Union erhalten hat, kann auch einen Beitrag aus diesem Programm erhalten, sofern die Beiträge nicht dieselben Kosten decken. Die Regeln der Unionsprogramme, die Beiträge leisten, gelten für ihre jeweiligen Beiträge zu der Maßnahme. Die kumulierten Fördermittel dürfen die Summe der Kosten nicht übersteigen, die insgesamt für die Maßnahme geltend gemacht werden können, wobei die Unterstützung aus verschiedenen Unionsprogrammen entsprechend den Dokumenten, in denen die Bedingungen für die Unterstützung festgelegt sind, anteilig berechnet werden kann. |
Eine Maßnahme, die einen Beitrag aus einem anderen Programm der Union erhalten hat, kann auch einen Beitrag aus diesem Programm erhalten, sofern die Beiträge nicht dieselben Kosten decken. |
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Für den Fall, dass diese Beiträge gemeinsam zur Deckung derselben Tätigkeiten und der entsprechenden Kosten zugeteilt werden,
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Änderung 21
Artikel 30
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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1. Für alle Tätigkeiten einer geförderten Maßnahme gilt ein und derselbe Fördersatz. Der jeweilige Höchstsatz wird im Arbeitsprogramm festgelegt. |
1. Für alle Tätigkeiten einer geförderten Maßnahme gilt ein und derselbe Fördersatz. Der jeweilige Höchstsatz wird im Arbeitsprogramm festgelegt. |
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2. Auf der Grundlage des Programms können bis zu 100 % der Gesamtkosten, die für eine Maßnahme geltend gemacht werden können, erstattet werden, mit Ausnahme von |
2. Auf der Grundlage des Programms können bis zu 100 % der Gesamtkosten, die für eine Maßnahme geltend gemacht werden können, erstattet werden, mit Ausnahme von |
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3. Die in diesem Artikel festgelegten Fördersätze gelten auch für Maßnahmen, bei denen für die gesamte oder einen Teil der Maßnahme eine Förderung auf der Grundlage von Pauschalsätzen, Kosten je Einheit oder Pauschalbeträgen vorgesehen ist. |
3. Die in diesem Artikel festgelegten Fördersätze gelten auch für Maßnahmen, bei denen für die gesamte oder einen Teil der Maßnahme eine Förderung auf der Grundlage von Pauschalsätzen, Kosten je Einheit oder Pauschalbeträgen vorgesehen ist. |
Begründung
Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Kofinanzierung.
Änderung 22
Artikel 43 Absatz 4
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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1. Bei einem Begünstigten des EIC-Accelerators muss es sich um einen Rechtsträger mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder assoziierten Land handeln, der die Kriterien als Startup, KMU oder Mid-Cap-Unternehmen erfüllt. Der Vorschlag kann vom Begünstigten oder von einer oder mehreren natürlichen Personen oder von Rechtsträgern eingereicht werden, die diesen Begünstigten zu errichten oder zu unterstützen beabsichtigen. |
1. Bei einem Begünstigten des EIC-Accelerators muss es sich um einen Rechtsträger mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder assoziierten Land handeln, der die Kriterien als Startup, KMU oder Mid-Cap-Unternehmen erfüllt. Der Vorschlag kann vom Begünstigten oder von einer oder mehreren natürlichen Personen oder von Rechtsträgern eingereicht werden, die diesen Begünstigten zu errichten oder zu unterstützen beabsichtigen. |
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2. Über die Gewährung eines Unionsbeitrags im Rahmen einer EIC-Mischfinanzierung wird unabhängig von der Förderform ein einziger Beschluss gefasst. |
2. Über die Gewährung eines Unionsbeitrags im Rahmen einer EIC-Mischfinanzierung wird unabhängig von der Förderform ein einziger Beschluss gefasst. |
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3. Gestützt auf die Artikel 24 bis 26 und vorbehaltlich Absatz 4 werden die im Rahmen einer jährlichen offenen Aufforderung zu Stichtagen eingereichten Vorschläge von unabhängigen Experten auf ihren individuellen Wert hin evaluiert und ausgewählt. |
3. Gestützt auf die Artikel 24 bis 26 und vorbehaltlich Absatz 4 werden die im Rahmen einer jährlichen offenen Aufforderung zu Stichtagen eingereichten Vorschläge von unabhängigen Experten auf ihren individuellen Wert hin evaluiert und ausgewählt. |
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4. Hierfür gelten die Gewährungskriterien:
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4. Hierfür gelten die Gewährungskriterien:
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Begründung
Auch wenn Unternehmen, die Begünstigte des Accelerators sind, einen breiten Markt anvisieren müssen, hängt ihr Erfolg nicht ausschließlich von ihrer finanziellen Struktur, sondern auch von ihrer Begleitung im Rahmen eines förderlichen Ökosystems auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene ab.
Änderung 23
Anhang I — Grundzüge der Tätigkeiten, Abschnitt 3, Buchstabe b
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
Unabdingbar, um die Finanzierung regionenübergreifender Projekte sicherzustellen.
Änderung 24
Anhang II — Maßnahmenarten, 6. Gedankenstrich
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
Unabdingbar, um die Finanzierung regionenübergreifender Projekte sicherzustellen.
Änderung 25
Anhang III — Partnerschaften, Abschnitt 1, Buchstabe a
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
Die derzeitige Formulierung ist sehr restriktiv, wodurch das Feld für europäische Partnerschaften eventuell stark eingeschränkt werden könnte.
Änderung 26
Anhang IV — Synergien mit anderen Programmen, Abschnitt 4, Buchstabe a
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Änderung 27
Anhang IV — Synergien mit anderen Programmen, Abschnitt 6, Buchstabe b
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Änderung 28
Anhang V — Zentrale Wirkungspfadindikatoren (S. 17) — Neuer Absatz am Ende des Anhangs
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Indikatoren für territoriale Wirkungspfade Das Programm sollte die Entwicklung und den Wandel der Wirtschaft auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene beeinflussen und zur Stärkung der technologischen Basis der EU und ihrer Wettbewerbsfähigkeit beitragen. (siehe nachstehende Tabelle, die Teil des vorliegenden Änderungsantrags ist) |
Auf dem Weg zu territorialen Wirkungen |
Kurzfristig |
Mittelfristig |
Längerfristig |
Beitrag zu Wachstum und wirtschaftlichem Wandel in den Städten und Regionen |
Synergien zwischen Förderungen Höhe der öffentlichen und privaten Kofinanzierung, die bei Projekten im Rahmen des RP vor, während und nach seiner Umsetzung bereitgestellt wurde |
Beitrag zu den strategischen Prioritäten Anteil der Projekte aus dem RP, die die intelligente Spezialisierung auf regionaler und nationaler Ebene fördern |
Beitrag zu Wachstum und Wandel der Wirtschaft Unternehmensgründungen und Anstieg der Marktanteile in den Branchen der intelligenten Spezialisierung der Ökosysteme |
Verbreitung und Aufnahme von Forschung und Innovation in und durch die Städte und Regionen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger |
Anwendung Anteil der auf der Basis des RP erfolgten Forschung und Innovation, die von den Akteuren der lokalen und regionalen Ebene und insbesondere im öffentlichen Sektor angewendet wird |
Verbreitung Zahl der Innovationen, die mit Unterstützung des öffentlichen Sektors unter allen Partnern der jeweiligen Städte bzw. Regionen verbreitet und dort eingesetzt wurden |
Replizierung Durchdringung und Verbreitung von Innovationen in anderen Städten bzw. Regionen |
Unterstützung der Entwicklung und Investitionen in Spitzenforschungsnetze und Innovationshubs |
Zusammenarbeit zwischen den regionalen Innovationsökosystemen und -hubs und den Exzellenzzentren in der ganzen Union Zahl der Projekte bzw. Anteil der aus dem RP finanzierten Projekte, die zu weiteren Kooperationen zwischen Stellen in anderen Städten bzw. Regionen und Akteuren dieser Kategorien geführt haben |
Entwicklung der regionalen Innovationsökosystemen und -hubs Abschätzung der Auswirkungen der Kooperationen, die sich aufgrund der aus dem RP finanzierten Ergebnisse ergeben haben, auf die Entwicklung der regionalen Innovationsökosysteme und -hubs |
Beitrag zur Verringerung der Innovationskluft Abschätzung der kumulierten Wirkung, die dank der aus dem RP finanzierten Ergebnisse bei der Verringerung der Innovationskluft in der EU erzielt werden konnte |
Begründung
Neben den von der Kommission vorgeschlagenen wichtigsten Wirkungspfaden sollten auch die Indikatoren für die territoriale Wirkung genannt werden. Der Änderungsantrag entspricht dem Format (Titel, Erläuterungen und Tabelle) von Anhang V des Kommissionsvorschlags.
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“
(COM(2018) 436 final — 2018/0225 (COD))
Änderung 29
Erwägungsgrund 7
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Angesichts der Bedeutung von Forschung und Innovation für die Bewältigung der Herausforderungen in den Sektoren Lebensmittel, ländliche Entwicklung und Biowirtschaft und der Synergien mit der Gemeinsamen Agrarpolitik, die es zu nutzen gilt, werden die einschlägigen Maßnahmen des Spezifischen Programms im Cluster „Lebensmittel und natürliche Ressourcen“ mit 10 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021 bis 2017 unterstützt. |
Angesichts der Bedeutung von Forschung und Innovation für die Bewältigung der Herausforderungen in den Sektoren Lebensmittel, ländliche Entwicklung , Meer, Fischerei und Biowirtschaft und der Synergien mit der Gemeinsamen Agrarpolitik , der integrierten Meerespolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik , die es zu nutzen gilt, werden die einschlägigen Maßnahmen des Spezifischen Programms im Cluster „Lebensmittel und natürliche Ressourcen“ mit 10 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021 bis 2017 unterstützt. |
Begründung
Das Meer und die Fischerei sind von grundlegender Bedeutung für die EU. Daher ist ein Verweis auf diese Sektoren unerlässlich.
Änderung 30
Neuer Erwägungsgrund 7a
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Änderung 31
Artikel 2
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Mit dem Spezifischen Programm werden die folgenden operativen Ziele verfolgt: |
Mit dem Spezifischen Programm werden die folgenden operativen Ziele verfolgt: |
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Die operativen Ziele des Rahmenprogramms sollten zur Umsetzung der Strategien für eine intelligente Spezialisierung in den EU-Mitgliedstaaten und ihren Regionen beitragen, denen bei der Unterstützung von Forschung und Innovation durch die EU eine Schlüsselrolle zukommt [COM(2018) 306 final].
Änderung 32
Artikel 5 Absatz 1
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Für jeden Auftrag kann ein Auftragsbeirat eingerichtet werden. Dieser besteht aus ungefähr 15 hochrangigen Personen, einschließlich Vertretern relevanter Endnutzer. Der Auftragsbeirat ist zu Folgendem beratend tätig: |
Für jeden Auftrag kann ein Auftragsbeirat eingerichtet werden. Dieser besteht aus ungefähr 15 hochrangigen Personen, einschließlich Vertretern relevanter Endnutzer sowie öffentlicher und privater Akteure . Der Auftragsbeirat ist zu Folgendem beratend tätig: |
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Änderung 33
Artikel 10 Absatz 2
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Der EIC-Beirat kann auf Antrag Empfehlungen an die Kommission richten, die Folgendes betreffen: |
Der EIC-Beirat kann auf Antrag Empfehlungen an die Kommission richten, die Folgendes betreffen: |
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Änderung 34
Artikel 10 Absatz 3
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Der EIC-Beirat besteht aus 15 bis 20 hochrangigen Personen, die verschiedene Teile des europäischen Innovationsökosystems vertreten, u. a. Unternehmern, Führungskräfte aus Unternehmen, Investoren und Forscher. Er trägt zu Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit bei, wobei die Mitglieder des EIC-Beirats bestrebt sind, das Ansehen des EIC zu steigern. |
3. Der EIC-Beirat besteht aus 15 bis 20 hochrangigen Personen, die verschiedene Teile der lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Innovationsökosysteme vertreten, u. a. Unternehmern, Führungskräfte aus Unternehmen, Investoren und Forscher. Er trägt zu Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit bei, wobei die Mitglieder des EIC-Beirats bestrebt sind, das Ansehen des EIC zu steigern. |
Änderung 35
Artikel 10 Absatz 4
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Den EIC-Beirat leitet ein Präsident, der von der Kommission nach einem transparenten Einstellungsverfahren ernannt wird. Bei dem Präsidenten handelt es sich um eine hoch profilierte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, die mit der Welt der Innovation in Verbindung steht. |
Den EIC-Beirat leitet ein Präsident, der von der Kommission nach einem transparenten Einstellungsverfahren ernannt wird. Bei dem Präsidenten handelt es sich um eine hoch profilierte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, die mit der Welt der Innovation in Verbindung steht. |
Der Präsident wird für eine Amtszeit von vier Jahren, die einmal verlängert werden kann, ernannt. Der Präsident führt den Vorsitz des EIC-Beirates, bereitet dessen Sitzungen vor, weist seinen Mitgliedern Aufgaben zu und kann spezielle Untergruppen einrichten, insbesondere um neu aufkommende technologische Trends im EIC-Portfolio auszumachen. Der Präsident/die Präsidentin fördert den EIC, fungiert als Ansprechpartner(in) der Kommission und vertritt den EIC in der Welt der Innovation. Die Kommission kann den Präsidenten/die Präsidentin bei der Wahrnehmung seiner/ihrer Aufgaben administrativ unterstützen. |
Der Präsident wird für eine Amtszeit von vier Jahren, die einmal verlängert werden kann, ernannt. Der Präsident führt den Vorsitz des EIC-Beirates, bereitet dessen Sitzungen vor, weist seinen Mitgliedern Aufgaben zu und kann spezielle Untergruppen einrichten, insbesondere um neu aufkommende technologische Trends im EIC-Portfolio auszumachen , wobei er die für Innovation zuständigen regionalen und nationalen Stellen eng einbindet . Der Präsident/die Präsidentin fördert den EIC, fungiert als Ansprechpartner(in) der Kommission und vertritt den EIC in der Welt der Innovation. Die Kommission kann den Präsidenten/die Präsidentin bei der Wahrnehmung seiner/ihrer Aufgaben administrativ unterstützen. |
Änderung 36
Begründung — Finanzbogen zu Rechtsakten — Punkt 1.4.4
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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BEGRÜNDUNG |
BEGRÜNDUNG |
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Teil I — Punkt 1.4.4 Finanzbogen zu Rechtsakten (S. 21, COM(2018) 436 final) Horizont Europa ist so ausgelegt, dass bei seiner Durchführung Synergien mit anderen Förderprogrammen der Union genutzt werden, insbesondere durch Vereinbarungen über eine ergänzende Finanzierung aus EU-Programmen, deren Verwaltungsmodalitäten dies zulassen, wobei die finanziellen Mittel nacheinander, abwechselnd oder kombiniert zur Verfügung gestellt werden, und auch Maßnahmen gemeinsam finanziert werden können. |
Teil I — Punkt 1.4.4 Finanzbogen zu Rechtsakten (S. 21, COM(2018) 436 final) Horizont Europa ist so ausgelegt, dass bei seiner Durchführung Synergien mit anderen Förderprogrammen der Union genutzt werden, insbesondere durch Vereinbarungen über eine ergänzende Finanzierung aus EU-Programmen, deren Verwaltungsmodalitäten dies zulassen, wobei die finanziellen Mittel nacheinander, abwechselnd oder kombiniert zur Verfügung gestellt werden, und auch Maßnahmen gemeinsam finanziert werden können. |
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Folgende Programme bilden Synergien mit diesen Vereinbarungen und Förderprogrammen (die Aufstellung ist nicht erschöpfend): |
Folgende Programme bilden Synergien mit diesen Vereinbarungen und Förderprogrammen (die Aufstellung ist nicht erschöpfend): |
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Änderung 37
Anhang I — Programmtätigkeiten, Abschnitt 1 — Strategische Planung, Absätze 3 bis 5 (S. 1 und 2)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Sie sieht umfassende Konsultationen und den Austausch mit den Mitgliedstaaten, gegebenenfalls auch mit dem Europäischen Parlament und mit verschiedenen Interessenträgern über Prioritäten, einschließlich Aufträge, im Rahmen des Pfeilers „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit“ vor, sowie die geeigneten Maßnahmenarten, insbesondere Europäische Partnerschaften. |
Sie sieht umfassende Konsultationen und den Austausch mit den Mitgliedstaaten und ihren Regionen, darunter auch die Gebiete in äußerster Randlage , gegebenenfalls auch mit dem Europäischen Parlament und mit verschiedenen Interessenträgern über Prioritäten, einschließlich Aufträge, im Rahmen des Pfeilers „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit“ vor, sowie die geeigneten Maßnahmenarten, insbesondere Europäische Partnerschaften. |
Auf der Grundlage dieser umfangreichen Konsultationen werden im Rahmen der strategischen Planung gemeinsame Ziele und Tätigkeitsbereiche z. B. für Partnerschaften (da in der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage nur die Instrumente und Kriterien für deren Nutzung aufgeführt sind) und für Aufträge festgelegt. |
Auf der Grundlage dieser umfangreichen Konsultationen werden im Rahmen der strategischen Planung gemeinsame Ziele und Tätigkeitsbereiche z. B. für Partnerschaften (da in der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage nur die Instrumente und Kriterien für deren Nutzung aufgeführt sind) und für Aufträge festgelegt. |
Die strategische Planung wird die Entwicklung und Umsetzung der Politik in den relevanten Programmbereichen auf EU-Ebene unterstützen und die politischen Maßnahmen und Konzepte in den Mitgliedstaaten ergänzen. Während des strategischen Planungsprozesses werden auch die politischen Prioritäten der EU berücksichtigt, um den Beitrag von Forschung und Innovation zur Umsetzung der Politik zu stärken. Außerdem wird zukunftsgerichteten Forschungstätigkeiten, Studien und anderen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie einschlägigen Initiativen auf EU- und nationaler Ebene ebenfalls Rechnung getragen. |
Die strategische Planung wird die Entwicklung und Umsetzung der Politik in den relevanten Programmbereichen auf EU-Ebene unterstützen und die politischen Maßnahmen und Konzepte in den Mitgliedstaaten und ihren Regionen einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage, ergänzen. Während des strategischen Planungsprozesses werden auch die politischen Prioritäten der EU berücksichtigt, um den Beitrag von Forschung und Innovation zur Umsetzung der Politik zu stärken. Außerdem wird zukunftsgerichteten Forschungstätigkeiten, Studien und anderen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie einschlägigen Initiativen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene ebenfalls Rechnung getragen. |
Änderung 38
Anhang I — Programmtätigkeiten, Abschnitt 1 — Strategische Planung, Absätze 11 und 12 (S. 2 und 3)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Die im Rahmen von Horizont 2020 geförderten „FET-Leitinitiativen“, werden auch im Rahmen dieses Programms weiterhin unterstützt. Da sie vom Konzept her dem Konzept der Aufträge ähneln, werden etwaige andere „FET-Leitinitiativen“ durch dieses Rahmenprogramm als auf künftige und neu entstehende Technologien ausgerichtete Aufträge unterstützt. |
Die im Rahmen von Horizont 2020 geförderten „FET-Leitinitiativen“, werden auch im Rahmen dieses Programms weiterhin unterstützt. Da sie vom Konzept her dem Konzept der Aufträge ähneln, werden etwaige andere „FET-Leitinitiativen“ durch dieses Rahmenprogramm als auf künftige und neu entstehende Technologien ausgerichtete Aufträge unterstützt. |
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Das neue Rahmenprogramm zielt auf eine bessere Anerkennung und Nutzung wissenschaftlicher Spitzenleistungen in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten und Regionen Europas ab. Zudem fördert es Initiativen, die den Aufbau länder- und regionenübergreifender Kooperationen zwischen den regionalen Innovationsökosystemen und -hubs ermöglichen. |
Die Dialoge im Rahmen der wissenschaftlichen-technischen Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern der EU und die politischen Dialoge mit den wichtigsten Regionen der Welt werden entscheidend zur systematischen Ermittlung von Kooperationsmöglichkeiten beitragen und differenziert nach Ländern und Regionen die Festlegung von Prioritäten unterstützen. |
Die Dialoge im Rahmen der wissenschaftlichen-technischen Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern der EU und die politischen Dialoge mit den wichtigsten Regionen der Welt werden entscheidend zur systematischen Ermittlung von Kooperationsmöglichkeiten beitragen und differenziert nach Ländern und Regionen die Festlegung von Prioritäten unterstützen. |
Änderung 39
Anhang I — Programmtätigkeiten, Abschnitt 2 — Verbreitung der Ergebnisse und Kommunikation, Absätze 1 und 2 (S. 3)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Mit Horizont Europa wird gezielte Unterstützung für einen offenen Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Archiven und anderen Datenquellen geleistet. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbreitung von Ergebnissen und Erkenntnissen, die u. a. aus der Zusammenarbeit mit anderen EU-Programmen hervorgegangen sind, auch aus der Zusammenfassung und Bündelung von Ergebnissen und Daten in zielgruppengerechten und netzspezifischen Sprachen und Formaten, je nachdem, ob es sich Bürger, Industrie, öffentliche Verwaltungen, Hochschulen, Organisationen der Zivilgesellschaft oder politische Entscheidungsträger handelt. Dafür stehen Horizont Europe fortschrittliche Technologien und intelligente Instrumente zur Verfügung. |
Mit Horizont Europa wird gezielte Unterstützung für einen offenen Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Archiven und anderen Datenquellen geleistet. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbreitung von Ergebnissen und Erkenntnissen, die u. a. aus der Zusammenarbeit mit anderen EU-Programmen hervorgegangen sind, auch aus der Zusammenfassung und Bündelung von Ergebnissen und Daten in zielgruppengerechten und netzspezifischen Sprachen und Formaten, je nachdem, ob es sich Bürger, Industrie, öffentliche Verwaltungen, Hochschulen, Organisationen der Zivilgesellschaft oder politische Entscheidungsträger handelt. Dafür stehen Horizont Europe fortschrittliche Technologien und intelligente Instrumente zur Verfügung. |
Mechanismen, die Informationen zum Programm für potenzielle Antragsteller (z. B. nationale Kontaktstellen) bereitstellen, werden angemessen unterstützt. |
Mechanismen, die Informationen zum Programm für potenzielle Antragsteller (z. B. nationale und regionale Kontaktstellen) bereitstellen, werden insbesondere mit Blick auf jene Mitgliedstaaten und Regionen, deren Beteiligung am Programm Horizont 2020 am geringsten war, angemessen unterstützt. |
Änderung 40
Anhang I
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
FORSCHUNGSINFRASTRUKUREN |
FORSCHUNGSINFRASTRUKUREN |
Hintergrund |
Hintergrund |
COM(2018) 436 final — Anhang 1, S. 18 |
COM(2018) 436 final — Anhang 1, S. 18 |
Mit den Tätigkeiten werden u. a. folgende Ziele für nachhaltige Entwicklung unterstützt: Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen), Ziel 7 (Bezahlbare und saubere Energie), Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), Ziel 13 (Klimaschutz), Ziel 14 (Leben unter Wasser), Ziel 17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele). |
Mit den Tätigkeiten werden u. a. folgende Ziele für nachhaltige Entwicklung unterstützt: Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen), Ziel 7 (Bezahlbare und saubere Energie), Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), Ziel 13 (Klimaschutz) , Ziel 14 (Leben unter Wasser), Ziel 17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele) . |
Begründung
Das Europäische Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen verfügt über verschiedene Infrastrukturen in Verbindung mit der Meeresumwelt, daher sollte auch Ziel 14 in die Liste aufgenommen werden. Die Aufnahme von Ziel 17 ergibt sich allein schon aus dem Begriff der gemeinsamen Forschungsinfrastrukturen auf EU-Ebene und der damit verbundenen Partnerschaften zur Erreichung der Ziele.
Änderung 41
Anhang 1 Pfeiler II
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Grundzüge |
Grundzüge |
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Änderung 42
Anhang I — Programmtätigkeiten, Pfeiler II — Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Cluster „Inklusive und sichere Gesellschaft“, Ziffer 2.1, Absatz 2 (S. 28)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Die EU muss ein inklusives und nachhaltiges Wachstum fördern und dabei die Vorteile des technologischen Fortschritts nutzen, das Vertrauen in die demokratische Staatsführung stärken und ihre Erneuerung fördern, Ungleichheiten, Arbeitslosigkeit, Marginalisierung, Diskriminierung und Radikalisierung bekämpfen, die Menschenrechte achten , die kulturelle Vielfalt und das europäische Kulturerbe fördern und die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger durch soziale Innovation stärken. Die Steuerung der Migration und die Integration von Migranten werden auch weiterhin Priorität haben. Die Rolle von Forschung und Innovation im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften bei der Bewältigung dieser Herausforderungen und bei der Verwirklichung der Ziele der EU ist von grundlegender Bedeutung. |
Die EU muss ein inklusives und nachhaltiges Wachstum fördern und dabei die Vorteile des technologischen Fortschritts nutzen, das Vertrauen in die demokratische Staatsführung stärken und ihre Erneuerung fördern, Ungleichheiten, Arbeitslosigkeit, Marginalisierung, Diskriminierung und Radikalisierung bekämpfen, die Menschenrechte, die kulturelle Vielfalt und das europäische Kulturerbe durch den Ausbau des Zugangs zu Kultur und Bildung für alle schützen und fördern und die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger durch soziale Innovation und die Entwicklung der Sozialwirtschaft stärken. Die Steuerung der Migration und die Aufnahme und Integration von Migranten werden auch weiterhin Priorität haben. Die Rolle von Forschung und Innovation im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften bei der Bewältigung dieser Herausforderungen und bei der Verwirklichung der Ziele der EU ist von grundlegender Bedeutung. |
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Die Verwirklichung des Ziels der sozialen Inklusion muss sich insbesondere auf die Aufwertung des materiellen oder immateriellen Kulturerbes stützen, das in der globalisierten Welt von heute eine Hauptrolle für das Zugehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger insbesondere aus regionaler und sprachlicher Sicht spielt. Daher muss Europa — das im Laufe der Jahrhunderte durch das Zusammenleben der verschiedensten Gemeinschaften entstand, die ein breites Erbe hinterlassen haben — diese Herausforderung bewältigen und die Bewahrung und Aufwertung des Kulturerbes in Zusammenarbeit mit den Städten, Regionen und Staaten fördern. Diese Maßnahme ist umso mehr gerechtfertigt, als dies ein wichtiges Feld der Erprobung und Anwendung zahlreicher technologischer Innovationen ist. Deren Umsetzung im Bereich des Kulturerbes ist ein mächtiger Hebel für die Wirtschaft, da die entsprechenden Einnahmen aus dem Tourismus den Regionen und Städten zukommen . |
Änderung 43
Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler II — Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Cluster „Inklusive und sichere Gesellschaft“, Ziffer 2.1, Absatz 6 (S. 30)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Die Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Zusammenhang mit dieser globalen Herausforderung werden sich insgesamt an den Prioritäten der Kommission in Bezug auf den demokratischen Wandel ausrichten: Beschäftigung, Wachstum und Investitionen, Justiz und Grundrechte, Migration, eine vertiefte und fairere europäische Wirtschafts- und Währungsunion sowie digitaler Binnenmarkt. Sie werden im Einklang mit der Agenda von Rom stehen, bei der es um die Förderung eines „sozialen Europas“ und „einer Union, die unser kulturelles Erbe bewahrt und die kulturelle Vielfalt fördert“ geht. Außerdem werden sie die Europäische Säule sozialer Rechte und den „Global Compact“ für eine sichere, geregelte und reguläre Migration unterstützen. |
Die Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Zusammenhang mit dieser globalen Herausforderung werden sich insgesamt an den Prioritäten der Kommission in Bezug auf den demokratischen Wandel ausrichten: Beschäftigung, Wachstum und Investitionen, Bildung, Justiz und Grundrechte, Migration, eine vertiefte und fairere europäische Wirtschafts- und Währungsunion sowie digitaler Binnenmarkt. Sie werden im Einklang mit der Agenda von Rom stehen, bei der es um die Förderung eines „sozialen Europas“ und „einer Union, die unser kulturelles Erbe bewahrt und die kulturelle Vielfalt fördert“ geht. Außerdem werden sie die Europäische Säule sozialer Rechte , die angestrebte Schaffung einer Wissensgesellschaft und den „Global Compact“ für eine sichere, geregelte und reguläre Migration unterstützen. |
Änderung 44
Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler II — Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Cluster „Inklusive und sichere Gesellschaft“, Ziffer 2.2.1 (S. 30)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Grundzüge |
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Begründung
Auch die Städte und Regionen können einen Beitrag zu einer sichereren und inklusiveren Gesellschaft leisten, und ihre Rolle muss Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen sein.
Änderung 45
Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler II — Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Cluster „Inklusive und sichere Gesellschaft“, Ziffer 2.2.3 (S. 32)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Die Gesellschaften Europas erleben einen tiefgreifenden sozioökonomischen Wandel, insbesondere infolge der Globalisierung und der technologischen Innovation. Gleichzeitig hat die Einkommensungleichheit in den meisten europäischen Ländern zugenommen. Im Hinblick auf die Förderung eines inklusiven Wachstums, die Verringerung von Ungleichheiten, die Steigerung der Produktivität (einschließlich Fortschritten bei der Messung der Produktivität), die Förderung des Humankapitals, die Bewältigung von Herausforderungen im Bereich Migration und Integration sowie die Förderung der Solidarität zwischen den Generationen und der sozialen Mobilität sind zukunftsweisende Maßnahmen erforderlich. Hochwertige Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind für eine gerechtere und wohlhabendere Zukunft unverzichtbar. |
Die Gesellschaften Europas erleben einen tiefgreifenden sozioökonomischen Wandel, insbesondere infolge der Globalisierung und der technologischen Innovation. Gleichzeitig hat die Einkommensungleichheit in den meisten europäischen Ländern zugenommen. Im Hinblick auf die Förderung eines inklusiven Wachstums, die Verringerung von Ungleichheiten, die Steigerung der Produktivität (einschließlich Fortschritten bei der Messung der Produktivität), die Förderung des Humankapitals, die Bewältigung von Herausforderungen im Bereich Migration und Integration sowie die Förderung der Solidarität zwischen den Generationen und der sozialen Mobilität sind zukunftsweisende Maßnahmen erforderlich. Hochwertige Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind für eine gerechtere und wohlhabendere Zukunft unverzichtbar. |
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Grundzüge |
Grundzüge |
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Änderung 46
Anhang 1 Pfeiler II (S. 37)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Der verarbeitende Sektor, in dem über drei Viertel der weltweiten Exporte der EU produziert werden und der direkt und indirekt über 100 Mio. Arbeitsplätze bietet, ist ein wichtiger Motor für Beschäftigung und Wohlstand in der EU. Die größte Herausforderung für den verarbeitenden Sektor der EU besteht darin, mit intelligenteren und verstärkt maßgeschneiderten Produkten, die einen hohen Mehrwert haben und zu sehr viel niedrigeren Energiekosten hergestellt werden, global wettbewerbsfähig zu bleiben. Für die Erzeugung von Mehrwert wird es auf Kreativität und kulturelle Einflüsse ankommen. |
Die Zukunft der Industrie hängt nicht nur von technologischen, sondern auch von sozialen und organisatorischen Fragen ab, die für ihre Wettbewerbsfähigkeit entscheidend sind. Diese Fragen bleiben häufig im Dunkeln und brauchen neues Wissen, Verbreitung und Aneignung. |
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Grundzüge
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Der verarbeitende Sektor, in dem über drei Viertel der weltweiten Exporte der EU produziert werden und der direkt und indirekt über 100 Mio. Arbeitsplätze bietet, ist ein wichtiger Motor für Beschäftigung und Wohlstand in der EU. Die größte Herausforderung für den verarbeitenden Sektor der EU besteht darin, mit intelligenteren und verstärkt maßgeschneiderten Produkten, die einen hohen Mehrwert haben und zu sehr viel niedrigeren Energiekosten hergestellt werden, global wettbewerbsfähig zu bleiben. Für die Erzeugung von Mehrwert wird es auf Kreativität und kulturelle Einflüsse ankommen. |
Begründung
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die bereichsübergreifenden und organisatorischen Aspekte im Programm Horizont Europa ignoriert bzw. vernachlässigt, obwohl sie stark zur Umstrukturierung und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie beitragen und mehr wissenschaftliche Erkenntnisse sowie mehr Innovation in Europa erfordern.
Änderung 47
Anhang 1 Pfeiler II (S. 46)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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BEGRÜNDUNG |
BEGRÜNDUNG |
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Teil II — ANHANG 1 |
Teil II — ANHANG 1 |
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Ziffer 4 CLUSTER „KLIMA, ENERGIE UND MOBILITÄT“ |
Ziffer 4 CLUSTER „KLIMA, ENERGIE UND MOBILITÄT“ |
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(…) |
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Die Tätigkeiten im Rahmen dieses Clusters tragen insbesondere zur Verwirklichung der Ziele der Energieunion, des digitalen Binnenmarkts, der Agenda für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, zur Stärkung der EU als globaler Akteur, zur neuen industriepolitischen Strategie der EU, zur Kreislaufwirtschaft, zur Rohstoffinitiative, zur Sicherheitsunion und zur städtischen Agenda sowie zur gemeinsamen EU-Agrarpolitik und zur Verringerung der Lärm- und Luftverschmutzung bei. |
Die Tätigkeiten im Rahmen dieses Clusters tragen insbesondere zur Verwirklichung der Ziele der Energieunion, des digitalen Binnenmarkts, der Agenda für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, zur Stärkung der EU als globaler Akteur, zur neuen industriepolitischen Strategie der EU, zur Kreislaufwirtschaft , zum Blauen Wachstum , zur Rohstoffinitiative, zur Sicherheitsunion und zur städtischen Agenda sowie zur gemeinsamen EU-Agrarpolitik , zur integrierten Meerespolitik, zur Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Verringerung der Lärm- und Luftverschmutzung bei. |
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(…) |
(…) |
Begründung
Das Meer und die Fischerei sind von grundlegender Bedeutung für die EU. Daher ist ein Verweis auf diese Sektoren unerlässlich.
Änderung 48
Anhang 1 Pfeiler II — Ziffer 4.2.5 Gemeinden und Städte (S. 50)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Grundzüge |
Grundzüge |
(…) |
(…) |
Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger, sichere Mobilität, soziale Innovation in Städten, Kreislauf- und Regenerationsfähigkeit der Städte, Verringerung des Umweltfußabdrucks und der Umweltverschmutzung; |
Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger, sichere Mobilität, soziale Innovation in Städten, Kreislauf- und Regenerationsfähigkeit der Städte, Verringerung des Umweltfußabdrucks und der Umweltverschmutzung; |
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Mobilisierung der Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Regionen, die demokratische Dimension des Wandels im Umwelt- und Energiebereich; soziale Akzeptanz und Befürwortung der Veränderungen in Bezug auf die Wege zum Wandel; Verringerung der Ungleichheiten im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel und den Wandel im Umwelt- und Energiebereich; |
(…) |
(…) |
Änderung 49
Anhang 1 Pfeiler II — Ziffer 5.2.4 Meere und Ozeane (S. 59)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Grundzüge |
Grundzüge |
(…) |
(…) |
Blaue Wertschöpfungsketten, vielfältige Nutzung von Meeresraum und Wachstum des Erneuerbare-Energien-Sektors aus Meeren und Ozeanen, einschließlich nachhaltiger Mikro- und Makro-Algen; |
Blaue Wertschöpfungsketten, vielfältige Nutzung von Meeresraum und Wachstum der maritimen Industrie, etwa des Erneuerbare-Energien-Sektors aus Meeren und Ozeanen, einschließlich nachhaltiger Mikro- und Makro-Algen; |
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Schnittstellen Land/Meer in den Küstengebieten, Nachhaltigkeit der verschiedenen Branchen der blauen Wirtschaft, darunter die Fischerei und die marine Aquakultur sowie der Küstentourismus; systemische Ansätze der nachhaltigen Entwicklung der Hafen- und Küstengebiete; die Frage der Urbanisierung und der Bevölkerungsalterung in den Küstengebieten; |
naturbasierte Lösungen auf der Grundlage der Dynamik von Meeres- und Küstenökosystemen, |
naturbasierte Lösungen auf der Grundlage der Dynamik von Meeres- und Küstenökosystemen, |
[…] |
[…] |
Änderung 50
Anhang 1 Pfeiler II — Ziffer 6.2.2 Globale Herausforderungen (S. 65)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Änderung 51
Anhang 1 Pfeiler II (S. 67)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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(…) |
(…) |
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Änderung 52
Anhang 1– Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation, Absatz 7 (S. 70)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Damit Europa an der Spitze der neuen Entwicklung bahnbrechender Innovationen stehen kann, müssen die folgenden grundlegenden Herausforderungen bewältigt werden: |
Damit Europa an der Spitze der neuen Entwicklung bahnbrechender Innovationen stehen kann, müssen die folgenden grundlegenden Herausforderungen bewältigt werden: |
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Änderung 53
Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation, Absatz 11 (S. 72)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Der EIC wird zwar bahnbrechende Innovationen unmittelbar unterstützen, doch das gesamte Umfeld, in dem solche Innovationen gedeihen und aus dem sie hervorgehen, muss weiterentwickelt und verbessert werden: Die Förderung von Innovationen in ganz Europa, in allen Dimensionen und Formen, muss ein gemeinsames europäisches Anliegen sein, das, wann immer dies möglich ist, einander ergänzende Maßnahmen und Ressourcen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene einschließt. Daher sieht dieser Pfeiler auch Folgendes vor: |
Der EIC wird zwar bahnbrechende Innovationen unmittelbar unterstützen, doch das gesamte Umfeld, in dem solche Innovationen gedeihen und aus dem sie hervorgehen, muss weiterentwickelt und verbessert werden: Die Förderung von Innovationen in ganz Europa, in den EU-Mitgliedstaaten und deren Regionen, in allen Dimensionen und Formen, muss ein gemeinsames europäisches Anliegen sein, das, wann immer dies möglich ist, einander ergänzende Maßnahmen und Ressourcen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene einschließt. Daher sieht dieser Pfeiler auch Folgendes vor: |
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Änderung 54
Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation, Abschnitt 1 — Der Europäische Innovationsrat (EIC), Ziffer 1.1 (S. 73)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Besonderes Augenmerk gilt der Sicherstellung einer angemessenen und effizienten Komplementarität mit einzelnen oder vernetzten Initiativen der Mitgliedstaaten, auch in Form einer Europäischen Partnerschaft. |
Besonderes Augenmerk gilt der Sicherstellung einer angemessenen und effizienten Komplementarität mit einzelnen oder vernetzten Initiativen der Mitgliedstaaten sowie der regionalen Innovationsökosysteme und -hubs , auch in Form einer Europäischen Partnerschaft. Im Interesse der geförderten Projekte wird darauf zu achten sein, dass für eine laufende Begleitung der aus Pathfinder und Accelerator finanzierten Projekte gesorgt wird; der EIC führt einen ständigen Dialog mit den für Innovation zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden, um eine angemessene Komplementarität der Fördermaßnahmen sicherzustellen und auch mittels kofinanzierter Programme für möglichst viele Verbindungen und Kooperationen zu sorgen. Dieser Dialog ist eine Grundvoraussetzung für die Vergabe von Exzellenzsiegeln durch den EIC. |
Änderung 55
Anhang 1 Pfeiler III (S. 77)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Der EIC wird darüber hinaus auch Folgendes vorsehen: |
Der EIC wird darüber hinaus auch Folgendes vorsehen: |
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Änderung 56
Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation, Abschnitt 1 — Der Europäische Innovationsrat (EIC), Ziffer 1.2.2 (S. 78)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Die Kommission wird beim Management von Projekten mit hohem Risiko einen proaktiven Ansatz verfolgen, indem sie den Zugang zum nötigen Fachwissen ermöglicht. |
Die Kommission wird beim Management von Projekten mit hohem Risiko einen proaktiven Ansatz verfolgen, indem sie den Zugang zum nötigen Fachwissen ermöglicht. |
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Die Kommission wird eine Reihe von EIC-Programmmanagern auf temporärer Basis benennen, die sie darin unterstützen werden, eine technologieorientierte Vision und operative Leitlinien auszuarbeiten. |
Die Kommission wird eine Reihe von EIC-Programmmanagern auf temporärer Basis benennen, die sie darin unterstützen werden, eine technologieorientierte Vision und operative Leitlinien auszuarbeiten. |
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Die Programmmanager werden aus verschiedenen Bereichen, darunter aus Unternehmen, Hochschulen, nationalen Labors und Forschungszentren, stammen. Sie werden profundes Fachwissen aus ihren persönlichen Erfahrungen und jahrelanger einschlägiger Tätigkeit mitbringen. Bei ihnen wird es sich um anerkannte Führungskräfte handeln, die entweder multidisziplinäre Forschungsteams oder große institutionelle Programme geleitet haben, und die wissen, wie wichtig es ist, ihre Visionen unermüdlich, kreativ und umfassend zu kommunizieren. Nicht zuletzt haben sie Erfahrung mit der Überwachung großer Budgets, die Verantwortungsbewusstsein voraussetzen. |
Die Programmmanager werden aus verschiedenen Bereichen, darunter aus öffentlichen Stellen mit Fachgebiet Innovation, Unternehmen, Hochschulen, nationalen Labors und Forschungszentren, stammen. Sie werden profundes Fachwissen aus ihren persönlichen Erfahrungen und jahrelanger einschlägiger Tätigkeit mitbringen. Bei ihnen wird es sich um anerkannte Führungskräfte handeln, die entweder multidisziplinäre Forschungsteams oder große institutionelle Programme geleitet haben, und die wissen, wie wichtig es ist, ihre Visionen unermüdlich, kreativ und umfassend zu kommunizieren. Nicht zuletzt haben sie Erfahrung mit der Überwachung großer Budgets, die Verantwortungsbewusstsein voraussetzen. |
Änderung 57
Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation, Abschnitt 2 — Der Europäische Innovationsrat, Ziffer 2.1 (S. 81)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Zur vollständigen Nutzung des Innovationspotenzials unter Einbeziehung von Forschern, Unternehmern, der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt muss die EU das Umfeld verbessern, in dem Innovationen auf allen Ebenen gedeihen können. Daher wird ein Beitrag zur Entwicklung eines wirksamen Innovationssystems auf EU-Ebene geleistet und die Zusammenarbeit und Vernetzung sowie der Austausch von Ideen, Fördermitteln und Kompetenzen zwischen nationalen und lokalen Innovationsökosystemen gefördert. |
Zur vollständigen Nutzung des Innovationspotenzials unter Einbeziehung von Forschern, Unternehmern, der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt muss die EU das Umfeld verbessern, in dem Innovationen auf allen Ebenen gedeihen können. Daher wird ein Beitrag zur Entwicklung eines wirksamen Innovationssystems auf EU-Ebene geleistet und die Zusammenarbeit und Vernetzung sowie der Austausch von Ideen, Fördermitteln und Kompetenzen zwischen nationalen und lokalen Innovationsökosystemen gefördert. |
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Die EU muss auch die Entwicklung von Ökosystemen zum Ziel haben, die zusätzlich zur Innovation in privaten Unternehmen die Innovation in der Gesellschaft und im öffentlichen Sektor fördern. Der öffentliche Sektor muss innovativ sein und sich selbst erneuern, damit er die Veränderungen im Bereich der Regulierung und der Governance unterstützen kann, die für die groß angelegte Einführung neuer Technologien und für eine wachsende öffentlichen Nachfrage nach effizienterer und effektiveren Dienstleistungen notwendig sind. Soziale Innovationen sind entscheidend, um das Wohlergehen unserer Gesellschaften zu verbessern. |
Die EU muss auch die Entwicklung von Ökosystemen zum Ziel haben, die zusätzlich zur Innovation in privaten Unternehmen die Innovation in der Gesellschaft und im Verbands- und Vereinswesen, im Gemeinwohlsektor sowie im öffentlichen Sektor fördern. Diese Sektoren müssen innovativ sein und sich selbst erneuern, damit er die Veränderungen im Bereich der Regulierung und der Governance unterstützen kann, die für die groß angelegte Einführung neuer Technologien und für eine wachsende öffentlichen Nachfrage nach effizienterer und effektiveren Dienstleistungen notwendig sind. Soziale Innovationen sind entscheidend, um das Wohlergehen unserer Gesellschaften zu verbessern. |
Änderung 58
Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation, — Der Europäische Innovationsrat, Ziffer 2.2 (S. 81)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Als ersten Schritt wird die Kommission ein EIC-Forum der für die nationalen Innovationsstrategien und -programme zuständigen Behörden und Stellen der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder organisieren mit dem Ziel, die Koordinierung und den Dialog über die Entwicklung des EU-Innovationsökosystems zu fördern. Innerhalb dieses EIC-Forums wird die Kommission |
Als ersten Schritt wird die Kommission ein EIC-Forum der für die nationalen Innovationsstrategien und -programme zuständigen Behörden und Stellen der Mitgliedstaaten , der Städte und Regionen sowie der assoziierten Länder organisieren mit dem Ziel, die Koordinierung und den Dialog über die Entwicklung des EU-Innovationsökosystems zu fördern. Innerhalb dieses EIC-Forums wird die Kommission |
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Die Tätigkeiten werden so durchgeführt werden, dass sich die EIC-Maßnahmen mit ihrer besonderen Ausrichtung auf bahnbrechende Innovationen und die von den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, aber auch von privaten Initiativen durchgeführten Tätigkeiten wirksam gegenseitig ergänzen, um alle Arten von Innovationen zu fördern, alle Innovatoren in der gesamten EU zu erreichen und ihnen eine stärkere und angemessene Unterstützung zuteil werden zu lassen. |
Die Tätigkeiten werden so durchgeführt werden, dass sich die EIC-Maßnahmen mit ihrer besonderen Ausrichtung auf bahnbrechende Innovationen und die von den Mitgliedstaaten , den Regionen und Städten sowie den assoziierten Ländern, aber auch von privaten Initiativen durchgeführten Tätigkeiten wirksam gegenseitig ergänzen, um alle Arten von Innovationen zu fördern, alle Innovatoren in der gesamten EU zu erreichen und ihnen eine stärkere und angemessene Unterstützung zuteil werden zu lassen. |
Begründung
Die Städte und Regionen sowie ihre Innovationsökosysteme müssen in den Mittelpunkt des EIC gestellt werden.
Änderung 59
Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation, — Der Europäische Innovationsrat, Ziffer 2.2 (S. 82)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Zu diesem Zweck wird die EU |
Zu diesem Zweck wird die EU |
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Änderung 60
Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation, — Der Europäische Innovationsrat, Ziffer 2.2 (S. 82)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Die EU wird auch Maßnahmen auf den Weg bringen, die notwendig sind, um die Innovationslandschaft insgesamt und die Kapazitäten im Bereich des Innovationsmanagements in Europa zu überwachen und zu pflegen. |
Die EU wird auch Maßnahmen auf den Weg bringen, die notwendig sind, um die Innovationslandschaft insgesamt und die Kapazitäten im Bereich des Innovationsmanagements in Europa zu überwachen und zu pflegen. |
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Die Kommission richtet gemeinsam mit den Städten und Regionen ein Forum der regionalen Innovationsökosysteme und -hubs ein, um die Voraussetzungen für ihren Aufbau und Erfolg sowie ihren Beitrag zur wissenschaftlichen Fachkompetenz in Europa und zu den Innovationsdynamiken besser zu ergründen und sie dadurch in die Lage zu versetzen, einen noch größeren Beitrag zur Durchführung des Programms und zur Verwirklichung seiner Ziele zu leisten. |
Die Kommission führt die Ökosystem-Fördertätigkeiten durch und wird beim Evaluierungsverfahren von einer Exekutivagentur unterstützt. |
Die Kommission führt die Ökosystem-Fördertätigkeiten durch und wird beim Evaluierungsverfahren von einer Exekutivagentur unterstützt. |
Änderung 61
Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation — Der Europäische Innovationsrat, Ziffer 3.1 Absatz 2 (S. 83)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Es bedarf noch weiterer Anstrengungen, um Ökosysteme zu entwickeln, in denen Forscher, Innovatoren, Industriebranchen und Regierungen problemlos interagieren können. |
Es bedarf noch weiterer Anstrengungen, um Ökosysteme zu entwickeln, in denen Forscher, Innovatoren, Industriebranchen und Regierungen sowie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften problemlos interagieren können. |
Änderung 62
Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation — Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT) Ziffer 3.1 Absatz 4, erster Satz (S. 83)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Die Art und das Ausmaß der Herausforderungen im Innovationsbereich erfordern den Austausch und die Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen auf europäischer Ebene durch die Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit. |
Die Art und das Ausmaß der Herausforderungen im Innovationsbereich erfordern den Austausch und die Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen auf europäischer Ebene durch die Förderung der grenz- und regionenübergreifenden Zusammenarbeit. |
Änderung 63
Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation — Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT) Ziffer 3.2.1 (S. 84)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Das EIT wird eine größere Rolle bei der Stärkung nachhaltiger Innovationsökosysteme in ganz Europa spielen. Insbesondere wird das EIT weiterhin in erster Linie über seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) tätig sein, d. h. über die groß angelegten Europäischen Partnerschaften, die sich mit bestimmten gesellschaftlicher Herausforderungen befassen. Es wird die um sie herum bestehenden Innovationsökosysteme durch die Förderung der Integration von Forschung, Innovation und Bildung stärken. Darüber hinaus wird das ETI dazu beitragen, vorhandene Lücken bei der Innovationsleistung europaweit durch den Ausbau seines regionalen Innovationssystems (EIT-RIS) zu schließen. Das EIT wird mit Innovationsökosystemen, die aufgrund ihrer Strategie, thematischen Ausrichtung und Wirkung über ein hohes Innovationspotenzial verfügen, in enger Synergie mit Strategien und Plattformen für intelligente Spezialisierung zusammenarbeiten. |
Das EIT wird eine größere Rolle bei der Stärkung nachhaltiger Innovationsökosysteme in ganz Europa spielen. Insbesondere wird das EIT weiterhin in erster Linie über seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) tätig sein, d. h. über die groß angelegten Europäischen Partnerschaften, die sich mit bestimmten gesellschaftlicher Herausforderungen befassen. Es wird die um sie herum bestehenden Innovationsökosysteme durch die Förderung der Integration von Forschung, Innovation und Bildung stärken. Darüber hinaus wird das ETI dazu beitragen, vorhandene Lücken bei der Innovationsleistung europaweit durch den Ausbau seines regionalen Innovationssystems (EIT-RIS) zu schließen. Das EIT wird mit Innovationsökosystemen und insbesondere mit regionalen Innovationsökosystemen und -hubs , die aufgrund ihrer Strategie, thematischen Ausrichtung und Wirkung über ein hohes Innovationspotenzial verfügen, in enger Synergie mit Strategien und Plattformen für intelligente Spezialisierung zusammenarbeiten. |
Änderung 64
Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation — Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT), Ziffer 3.2.4 (S. 85)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Grundzüge |
Grundzüge |
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Änderung 65
Anhang 1 — Programmtätigkeiten — Stärkung des Europäischen Forschungsraums, Absatz 4 (S. 87)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Zudem werden Forschung und Innovation von einigen als etwas angesehen, was von ihnen entfernt und elitär ist und keinen klaren Nutzen für die Bürger hat, was zu Einstellungen führt, die die Schaffung und Nutzung von innovativen Lösungen behindern, und Skepsis gegenüber faktengestützten staatlichen Maßnahmen entstehen lässt. Daher müssen Wissenschaftler, Bürger und politische Entscheidungsträger stärker aufeinander zugehen und es bedarf auch tragfähigerer Ansätze, damit die gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse selbst gebündelt werden. |
Diese Unterschiede und Ungleichheiten beim Zugang zu Forschung und Innovation haben das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger erschüttert. Abgesehen davon werden Forschung und Innovation von einigen als etwas angesehen, was von ihnen entfernt und elitär ist und keinen klaren Nutzen für die Bürger hat, was zu Einstellungen führt, die die Schaffung und Nutzung von innovativen Lösungen behindern, und Skepsis gegenüber faktengestützten staatlichen Maßnahmen entstehen lässt. Daher müssen die festgestellten Unterschiede bekämpft werden, Wissenschaftler, Bürger und politische Entscheidungsträger müssen stärker aufeinander zugehen und es bedarf auch tragfähigerer Ansätze, damit die gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse selbst gebündelt werden. |
Änderung 66
Anhang 1 — Programmtätigkeiten — Stärkung des Europäischen Forschungsraums, Absatz 5 (S. 87)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Die EU muss daher jetzt die Messlatte in Bezug auf die Qualität und die Wirkung ihres Forschungs- und Innovationssystem höher legen, was eine Neubelebung des Europäischen Forschungsraums (EFR) erfordert, der vom EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation besser unterstützt wird. Speziell bedarf es gut integrierter, aber dennoch maßgeschneiderter EU-Maßnahmen in Verbindung mit Reformen und Leistungsverbesserungen auf nationaler Ebene (zu denen die im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung geförderten Strategien für eine intelligente Spezialisierung beitragen können) und institutioneller Änderungen innerhalb der Organisationen, die Forschung finanzieren und betreiben und diese finanzieren, einschließlich Hochschulen. Durch gemeinsame Anstrengungen auf EU-Ebene können Synergien genutzt werden und kann die Größenordnung ermittelt werden, die notwendig ist, um die Unterstützung nationaler politischer Reformen effizienter und wirkungsvoller zu gestalten. |
Die EU muss daher jetzt die Messlatte in Bezug auf die Qualität und die Wirkung ihres Forschungs- und Innovationssystem höher legen, was eine Neubelebung des Europäischen Forschungsraums (EFR) erfordert, der vom EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation besser unterstützt wird. Speziell bedarf es gut integrierter, aber dennoch maßgeschneiderter EU-Maßnahmen in Verbindung mit Reformen und Leistungsverbesserungen auf nationaler , regionaler und lokaler Ebene (zu denen die im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung geförderten Strategien für eine intelligente Spezialisierung beitragen können) und institutioneller Änderungen innerhalb der Organisationen, die Forschung finanzieren und betreiben und diese finanzieren, einschließlich Hochschulen. Durch gemeinsame Anstrengungen auf EU-Ebene können Synergien genutzt werden und kann die Größenordnung ermittelt werden, die notwendig ist, um die Unterstützung nationaler , regionaler und lokaler politischer Reformen effizienter und wirkungsvoller zu gestalten. |
Änderung 67
Anhang 1 — Programmtätigkeiten — Stärkung des Europäischen Forschungsraums, Absatz 6 (S. 88)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
Die im Rahmen dieses Teils geförderten Tätigkeiten betreffen die strategischen Prioritäten des EFR, wobei sie in der Regel alle Teile des Programms „Horizont Europa“ stützen. Es können auch Tätigkeiten vorgesehen werden, um den „freien Wissensverkehr“ im gesamten EFR durch die Mobilität von Forschern und Innovatoren zu fördern. |
Die im Rahmen dieses Teils geförderten Tätigkeiten betreffen die strategischen Prioritäten des EFR, wobei sie in der Regel alle Teile des Programms „Horizont Europa“ stützen. Es können auch Tätigkeiten vorgesehen werden, um den „freien Wissensverkehr“ im gesamten EFR durch die Mobilität von Forschern und Innovatoren zu fördern. Der Aufbau, die Gliederung und die wissenschaftliche Fachkompetenz neuer regionaler Innovationsökosysteme und -hubs in jenen Mitgliedstaaten und Regionen, die bei der Entwicklung von Forschung und Innovation Aufholbedarf haben, können auch durch weitere Aktivitäten vorangebracht werden. |
Änderung 68
Anhang 1 — Programmtätigkeiten — Stärkung des Europäischen Forschungsraums, „Teilen von Exzellenz“ (S. 89)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Grundzüge |
Grundzüge |
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Änderung 69
Anhang 1 — Programmtätigkeiten — Stärkung des Europäischen Forschungsraums, „Reformierung und Stärkung des EU-Forschungs- und Innovationssystems“ (S. 91)
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Politische Reformen auf nationaler Ebene werden durch die Entwicklung politischer Initiativen auf EU-Ebene, durch Forschung, Vernetzung, Bildung von Partnerschaften, Koordinierung, Datenerhebung, Monitoring und Evaluierung wechselseitig verstärkt. |
Politische Reformen auf nationaler , regionaler und lokaler Ebene werden durch die Entwicklung politischer Initiativen auf EU-Ebene, durch Forschung, Vernetzung, Bildung von Partnerschaften, Koordinierung, Datenerhebung, Monitoring und Evaluierung wechselseitig verstärkt. |
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Grundzüge |
Grundzüge |
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II. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
1. |
bekräftigt seine Forderung nach einem umfassenden Ansatz für die von der EU für Forschung, Ausbildung und Innovation bereitgestellten Finanzmittel, der derzeit in der Haushaltsplanung fehlt; |
2. |
erachtet die Höhe der für Horizont Europa bereitgestellten Mittel angesichts der derzeitigen Haushaltslage für ausreichend, wobei eine Neubewertung nur bei einer erheblichen Aufstockung des EU-Haushalts gerechtfertigt wäre und gegebenenfalls in erster Linie für den Pfeiler III und den Bereich „Stärkung des Europäischen Forschungsraums“ verwendet werden sollte; |
3. |
ist besorgt über die Gefahr einer Zunahme der Ungleichheiten zwischen den Städten und Regionen, die stark vom Rahmenprogramm für Forschung und Innovation profitieren, dessen Haushalt aufgestockt werden wird, und den übrigen, die die Auswirkungen der Kürzung der Haushaltsmittel für die Kohäsionspolitik zu spüren bekommen werden; verweist darauf, dass die Union gemäß Artikel 174 AEUV weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts entwickelt und verfolgt; weist eindringlich auf den unzureichenden Charakter der Maßnahmen hin, die zur Verringerung der Unterschiede zwischen den Regionen und zur Förderung des Zugangs aller zum Programm Horizont Europa ergriffen wurden; |
4. |
fordert eine konkrete Berücksichtigung der in sämtlichen Mitgliedstaaten und Regionen der EU angesiedelten Spitzenforschung, um das Niveau der wissenschaftlichen Fachkompetenz ganz Europas und nicht nur jene der großen Regionen und Metropolen zu verbessern; |
5. |
hebt heraus, dass der Tatsache, dass in den Städten und Regionen Innovationen geschaffen werden, in Horizont Europa stärker als bislang Rechnung getragen wird, bedauert jedoch, dass nach wie vor nicht anerkannt wird, dass auch die wissenschaftliche Fachkompetenz dort verankert ist, die regionalen Innovationsökosysteme und -hubs zur Dynamik der Union beitragen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine Rolle bei der Programmplanung und der Umsetzung der Forschungs- und Innovationspolitik spielen; ist der Auffassung, dass die Festlegung einer förmlichen Definition des Begriffs „regionale Innovationsökosysteme und -hubs“ eine Voraussetzung dafür ist, dass sie tatsächlich berücksichtigt werden; |
6. |
fordert nachdrücklich, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend in die strategische Planung der Durchführung des Programms Horizont Europa einzubeziehen und dabei auch den Strategien für eine intelligente Spezialisierung Rechnung zu tragen; |
7. |
ist der Auffassung, dass bei der Bewertung der Auswirkungen des Programms und der Projekte auch den territorialen Folgen als zentralen Eckpunkten einer solchen Folgenabschätzung Rechnung getragen werden muss; |
8. |
hält es für unabdingbar, explizit auf die notwendige Verknüpfung innovationspolitischer Maßnahmen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene hinzuweisen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Interessenträger in den Europäischen Innovationsrat einzubinden; |
9. |
unterstützt vorbehaltslos die neuen europäischen Partnerschaften und kofinanzierten Maßnahmen, die das Potenzial bergen, zu den wichtigsten Instrumenten für die Finanzierung regionenübergreifender Kooperationen sowie von Programmen zu werden, die von Konsortien regionaler Innovationsökosysteme und -hubs umgesetzt werden (Schaffung von Verbindungen zwischen den Städten und Regionen); fordert, dass ein erheblicher Teil von Horizont Europa, insbesondere in den Pfeilern II und III, auf diese Weise umgesetzt wird; |
10. |
ist der Auffassung, dass sämtliche Mittel, die im Zusammenhang mit Horizont Europa für die Kofinanzierung einer Maßnahme oder eines Aktionsprogramms aufgebracht werden, den für das Programm geltenden Rechtsvorschriften und insbesondere jenen für staatlichen Beihilfen unterliegen müssen; |
11. |
hält es für unbedingt notwendig, ausgehend von den Grundsätzen Kohärenz, Komplementarität, Vereinbarkeit, Mitgestaltung und Anerkennung der lokalen Akteure einen präzisen Rahmen für die Synergien zwischen den einzelnen Fonds und dem Rahmenprogramm vorzugeben; betont die zentrale Bedeutung, die einer wirksamen Mitgestaltung insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Exzellenzsiegels zukommt; |
12. |
spricht sich entschieden dagegen aus, dass die Mitgliedstaaten gegebenenfalls über eine mögliche Übertragung eines Teils der kohäsionspolitischen Mittel auf das Programm Horizont Europa entscheiden können; fordert nachdrücklich, dass derartige Entscheidungen von den betreffenden Verwaltungsbehörden getroffen werden müssen, die Modalitäten für die Aufbringung dieser Mittel im Einvernehmen zwischen der jeweiligen Behörde und der Kommission festgelegt werden und dabei sichergestellt wird, dass diese Mittel wieder der betreffenden Region zugute kommen; |
13. |
hebt die Bedeutung und den Nutzen der in den Pfeilern III vorgesehenen Maßnahmen zur Unterstützung „europäischer Innovationsökosysteme“ hervor; fordert eine deutliche Aufstockung der dafür bereitgestellten Mittel sowie eine Ausweitung des Ansatzes insbesondere auf die regionalen Innovationsökosysteme und -hubs; |
14. |
hegt in Bezug auf den Pfeiler II die Sorge, dass es zu einer Banalisierung der „Aufträge“ kommen könnte, und fordert die Rückkehr zum maßnahmenorientierten Mitgestaltungsansatz, wie er im Lamy-Bericht vorgeschlagen wird; sorgt sich zudem über den geringen Stellenwert, der den Geistes- und Sozialwissenschaften eingeräumt wird und fordert eine Ausweitung der im Cluster „Inklusive und sichere Gesellschaft“ genannten Themen. |
15. |
fordert, dass die Erforschung der agrarökologischen und agrarforstwirtschaftlichen Produktionsmethoden sowie die Entwicklung der örtlichen Lebensmittelsysteme im Rahmen des Clusters „Lebensmittel und natürliche Ressourcen“ im Bereich der Landwirtschaft Priorität hat; |
16. |
stellt fest, dass die Vorschläge der Kommission den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit gerecht werden, und betont, dass es im Hinblick auf die praktische Durchführung der Schlussfolgerungen aus den Arbeiten der Taskforce für Subsidiarität unerlässlich ist, die in diesem Bericht enthaltenen Vorschläge zu berücksichtigen. |
Brüssel, den 9. Oktober 2018
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Karl-Heinz LAMBERTZ