This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62009CA0242
Case C-242/09: Judgment of the Court (Third Chamber) of 21 October 2010 (reference for a preliminary ruling from the Gerechtshof te Amsterdam (Netherlands)) — Albron Catering BV v FNV Bondgenoten, John Roest (Social policy — Transfers of undertakings — Directive 2001/23/EC — Safeguarding of employees’ rights — Group of companies in which staff employed by an employer company and assigned on a permanent basis to an operating company — Transfer of an operating company)
Rechtssache C-242/09: Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 21. Oktober 2010 (Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof te Amsterdam — Niederlande) — Albron Catering BV/FNV Bondgenoten, John Roest (Sozialpolitik — Übergang von Unternehmen — Richtlinie 2001/23/EG — Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer — Konzern, in dem die Arbeitnehmer bei einer Anstellungsgesellschaft beschäftigt sind und ständig zu einer Betriebsgesellschaft abgestellt werden — Übergang einer Betriebsgesellschaft)
Rechtssache C-242/09: Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 21. Oktober 2010 (Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof te Amsterdam — Niederlande) — Albron Catering BV/FNV Bondgenoten, John Roest (Sozialpolitik — Übergang von Unternehmen — Richtlinie 2001/23/EG — Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer — Konzern, in dem die Arbeitnehmer bei einer Anstellungsgesellschaft beschäftigt sind und ständig zu einer Betriebsgesellschaft abgestellt werden — Übergang einer Betriebsgesellschaft)
ABl. C 346 vom 18.12.2010, p. 15–16
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
18.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 346/15 |
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 21. Oktober 2010 (Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof te Amsterdam — Niederlande) — Albron Catering BV/FNV Bondgenoten, John Roest
(Rechtssache C-242/09) (1)
(Sozialpolitik - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Konzern, in dem die Arbeitnehmer bei einer „Anstellungsgesellschaft“ beschäftigt sind und ständig zu einer „Betriebsgesellschaft“ abgestellt werden - Übergang einer Betriebsgesellschaft)
2010/C 346/25
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Gerechtshof te Amsterdam
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Albron Catering BV
Beklagter: FNV Bondgenoten, John Roest
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Gerechtshof te Amsterdam — Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen (ABl. L 82, S. 16) — Gesellschaft, die das gesamte Personal eines Konzerns zusammenfasst, und es Betriebsgesellschaften dieses Konzerns nach Bedarf zur Verfügung stellt — Ausgliederung der Tätigkeit einer Betriebsgesellschaft außerhalb des Konzerns — Einstufung
Tenor
Bei einem Übergang im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen eines einem Konzern angehörenden Unternehmens auf ein Unternehmen, das diesem Konzern nicht angehört, kann als „Veräußerer“ im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. a dieser Richtlinie auch das Konzernunternehmen, zu dem die Arbeitgeber ständig abgestellt waren, ohne jedoch mit diesem durch einen Arbeitsvertrag verbunden gewesen zu sein, betrachtet werden, obwohl es in diesem Konzern ein Unternehmen gibt, an das die betreffenden Arbeitnehmer durch einen Arbeitsvertrag gebunden waren.
(1) ABl. C 220 vom 12.9.2009, S. 21.