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Document 32013Q0626(01)
Amendment of the Rules of Procedure of the Court of Justice
Änderung der Verfahrensordnung des Gerichtshofs
Änderung der Verfahrensordnung des Gerichtshofs
ABl. L 173 vom 26.6.2013, p. 65–65
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
26.6.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 173/65 |
ÄNDERUNG DER VERFAHRENSORDNUNG DES GERICHTSHOFS
DER GERICHTSHOF —
aufgrund des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere seines Artikels 253 Absatz 6,
aufgrund des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere seines Artikels 106a Absatz 1,
aufgrund des Artikels 64 Absatz 2 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union,
in der Erwägung, dass Kroatisch mit dem Beitritt der Republik Kroatien eine Amtssprache der Europäischen Union wird und unter die in der Verfahrensordnung festgelegten Verfahrenssprachen aufzunehmen ist,
mit Genehmigung des Rates, die am 7. Juni 2013 erteilt worden ist —
ERLÄSST FOLGENDE ÄNDERUNG SEINER VERFAHRENSORDNUNG:
Artikel 1
Artikel 36 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs vom 25. September 2012 (1) erhält folgende Fassung:
„Artikel 36
Die Verfahrenssprachen sind Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.“
Artikel 2
(1) Diese Änderung der Verfahrensordnung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt gleichzeitig mit dem Vertrag über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union in Kraft.
(2) Die kroatische Sprachfassung der Verfahrensordnung wird nach dem Inkrafttreten des im vorstehenden Absatz genannten Vertrags erlassen.
Geschehen zu Luxemburg am 18. Juni 2013.
(1) ABl. L 265 vom 29.9.2012, S. 1.