Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32010D0690

2010/690/EU: Beschluss der Kommission vom 4. August 2010 über die staatliche Beihilfe C 40/08 (ex N 163/08), die Polen zugunsten von PZL Hydral S.A. gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 5406) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. L 298 vom 16.11.2010, p. 51–84 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/690/oj

16.11.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 298/51


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 4. August 2010

über die staatliche Beihilfe C 40/08 (ex N 163/08), die Polen zugunsten von PZL Hydral S.A. gewährt hat

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 5406)

(Nur die polnische Fassung ist verbindlich)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2010/690/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 erster Unterabsatz,

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a,

gestützt auf die Entscheidung C(2008) 4753 endgültig (1), auf deren Grundlage die Kommission die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union beschlossen hat, sowie die Entscheidung C(2008) 6371 endgültig (2) über die Ausweitung des Verfahrens nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Beihilfe C 40/08 (ex N 163/08),

nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den genannten Bestimmungen,

in Erwägung nachstehender Gründe:

I.   DAS VERFAHREN

(1)

Mit Schreiben vom 27 März 2008 haben die polnischen Behörden den Umstrukturierungsplan für die Aktiengesellschaft PZL Hydral S.A (nachstehend „PZL Hydral“ genannt) angemeldet. Mit Schreiben vom 6. Mai 2008 hat die Kommission die polnischen Behörden um Übermittlung zusätzlicher Auskünfte ersucht. Mit Schreiben vom 4. Juni 2008 haben die polnischen Behörden die Verlängerung der Frist für die Beantwortung bis zum 27. Juni 2008 beantragt, was mit Schreiben der Kommission vom 10. Juni 2008 gewährt wurde. Die polnischen Behörden haben mit Schreiben vom 7. Juli 2008 zusätzliche Auskünfte über den Umstrukturierungsplan übermittelt.

(2)

Das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) – förmliches Prüfverfahren – wurde am 10. September 2008 eingeleitet. Anschließend wurde das förmliche Prüfverfahren mit der Entscheidung vom 12. November 2008 ausgeweitet.

(3)

Polen hat am 14. Oktober 2008 und am 22. Dezember 2008 seine Stellungnahme abgegeben und am 7. April 2009 zusätzliche Auskünfte erteilt. Die Kommission hat keine Stellungnahme von Dritten erhalten.

(4)

Am 27. April 2009, 14. Oktober 2009 und 12. Februar 2010 fanden Treffen mit den polnischen Behörden statt. Am 18. Dezember 2009 hat die Kommission um zusätzliche Auskünfte ersucht. Der Schriftverkehr zwischen der Kommission und den polnischen Behörden erfolgte per E-Mail, und die polnischen Behörden übermittelten zusätzliche Auskünfte per E-Mail am 20. Oktober 2009, 23 November 2009, 15. Dezember 2009, 13. Januar 2010, 16. Januar 2010, 9. Februar 2010, 10. Februar 2010, 26. Februar 2010, 1. März 2010, 3. März 2010, 4. März 2010, 19. März 2010, 5. Mai 2010, 12. Mai 2010, 20. Mai 2010, 28. Mai 2010, 3. Juni 2010, 4. Juni 2010, 7. Juni 2010, 8. Juni, 9. Juni 2010, 17. Juni 2010, 23. Juni 2010, 24. Juni 2010, 28. Juni 2010, 7. Juli 2010, 8. Juli 2010, 9. Juli 2010, 12. Juli 2010 und 13. Juli2010.

II.   BESCHREIBUNG

II.1   Die Begünstigten PZL Hydral und PZL Wrocław

(5)

PZL Hydral wurde 1946 als Staatsunternehmen gegründet. PZL Hydral ist heute ein großes Unternehmen, das bis 2008 vor allem auf Industriehydrauliksysteme für den zivilen und militärischen Einsatz, Industriedesign, die Herstellung und Wartung elektronischer, hydromechanischer Kraftstoffregelungssysteme für alle Arten von Flugzeugmotoren, hydraulische Kontrollsysteme für Flugzeuge sowie Krafthydraulik für Hubschrauber spezialisiert war. Seit 2008 agiert PZL Hydral als Muttergesellschaft einer Kapitalgruppe und übt selbst keine industrielle Tätigkeit aus.

(6)

Im Jahr 2003 hat die staatliche Agentur für Industrieentwicklung (Agencja Rozwoju Przemysłu, nachstehend „ARP“ genannt) 80,94 % der Anteile an PZL Hydral (1 284 686 Stück) vom Staat erworben. Im Jahr 2005 erfolgte eine weitere Aktienübertragung vom Staat an ARP (499 103 Stück), wodurch sich der Anteil von ARP auf 87,39 % erhöhte, (64 374 Stück), wodurch ARP seinen Anteil auf 90,54 % aufstockte, sowie am 12. Januar 2010 (38 399 Stück), was ARP einen Aktienanteil von 92,42 % sicherte. Jede dieser Transaktionen erfolgte zum symbolischen Kaufpreis von 1 PLN. Seit dem 12. Januar 2010 besitzt ARP 18 886 562 Aktien mit einem Nennwert von 18 865 620 PLN. Die übrigen Aktien (7,58 %) mit einem Nennwert von 1 547 210 PLN befinden sich derzeit im Besitz von Mitarbeitern.

(7)

Im Jahr 2007 hatte PZL Hydral folgende Tochtergesellschaften: das Unternehmen Zakład Odlewniczy „Hydral“ sp. z o.o., das in erster Linie Gießereiprodukte herstellt und mechanisch, thermisch und plastisch verarbeitet; Zakład Ciepłowniczy Term „Hydral“ sp. z o.o., ein Erzeuger und Vertreiber von Wärmeenergie; das Unternehmen Przedsiębiorstwo Usługowo-Handlowe Zakład Produkcji Hydrauliki „Hydral“ sp. z o.o., das Ventile und hydraulische Wegeventile herstellt, Metallteile bearbeitet und Wartungsdienstleistungen an Maschinen und Hydraulikanlagen anbietet, sowie PZL Wrocław sp. z o.o. (nachstehend „PZL Wrocław“ genannt). PZL Hydral hat außerdem zwei weitere Unternehmen kontrolliert, für die zurzeit ein Liquidationsverfahren läuft. Ende 2006 waren im gesamten Konzern 795 Mitarbeiter beschäftigt.

(8)

PZL Wrocław wurde 2004 als hundertprozentiges Tochterunternehmen von PZL Hydral gegründet. Ziel war die Errichtung einer Betreibergesellschaft für das operative Geschäft von PZL Hydral. PZL Hydral sollte dadurch als Holdinggesellschaft agieren können und die Umstrukturierung der PZL Hydral-Gruppe leiten.

(9)

Ein Teil der Vermögenswerte von PZL Wrocław wurde durch eine Erhöhung des Kapitals von PZL Wrocław mittels Sacheinlagen oder durch Verkäufe nach dem in den Rechnungsbüchern von PZL Hydral aus dem Jahr 2004 erfassten Buchwert von PZL Hydral auf PZL Wrocław übertragen, wie in Tabelle 1 dargestellt.

Tabelle 1

Übertragung von Vermögenswerten durch Sacheinlagen oder Verkäufe (in PLN)

Datum der Übertragung

Art der Vermögenswerte

Art der Übertragung (Verkauf/ Sacheinlage)

Buchwert der Vermögenswerte

30.12.2004

Anlagevermögen – bewegliche Güter

Sacheinlage

3 917 321,0

30.12.2004

immaterielle Anlagewerte

Sacheinlage

801 332,0

30.12.2004

unfertige Erzeugnisse

Sacheinlage

1 251 352,0

30.12.2004

Materialien

Sacheinlage

251 719,0

30.11.2006

Anlagevermögen – bewegliche Güter

Sacheinlage

138 516,44

30.11.2006

Materialien

Sacheinlage

679 915,73

30.11.2006

Anlagevermögen – bewegliche Güter

Sacheinlage

1 186 803,54

30.11.2006

immaterielle Anlagewerte

Sacheinlage

290 268,95

20.6.2007

Anlagevermögen – bewegliche Güter

Verkauf

1 250 000,0

30.12.2007

Anlagevermögen – bewegliche Güter

Sacheinlage

1 293 600,0

21./23.12.2008

unfertige Erzeugnisse

Verkauf

5 230 644,91

27.3.2008

Materialien

Verkauf

2 985 631,15

10.3.2009

Materialien

Verkauf

304 294,33

(10)

Die Sachanlagen, die PZL Wrocław von PZL Hydral erworben hatte, wurden teils durch eine Erhöhung des Kapitals von PZL Wrocław mittels einer Sacheinlage oder durch Verkäufe übertragen, wie in Tabelle 2 dargestellt. In beiden Fällen orientierte sich der Transaktionswert an der Schätzung eines unabhängigen Gutachters. Dieses Anlagevermögen war bei der Übertragung bereits mit Immobilienhypotheken zugunsten folgender öffentlich-rechtlicher Gläubiger belastet: Sozialversicherungsanstalt (Zakład Ubezpieczeń Społecznych ZUS), Finanzamt Niederschlesien (Dolnośląski Urząd Skarbowy) und Stadtverwaltung Wrocław (Urząd Miejski Wrocławia) in Höhe von 142,558 Mio. PLN.

Tabelle 2

Immobilienübertragung (in PLN)

Datum der Übertragung

Art der Vermögenswerte

Art der Übertragung (Verkauf/ Sacheinlage)

Buchwert der Vermögenswerte

30.12.2007

Anlagevermögen – Immobilien

Sacheinlage

8 337 000,0

30.12.2007

Anlagevermögen – Immobilien

Verkauf

10 309 508,56

(11)

PZL Hydral hat PZL Wrocław am 31. Dezember 2007 Geldmittel mit einem Nennwert von 9 189 000 PLN als Einlage in das Kapital von PZL Wrocław übertragen.

(12)

Die Übertragung der übrigen Vermögenswerte von PZL Hydral auf PZL Wrocław erfolgte in der Zeit vom 17. Januar 2006 bis 27. April 2010 durch den Verkauf zahlreicher, nicht mit Grundpfandrechten und Hypotheken belasteter Anlagen im Bau nach Buchwert.

(13)

Die im Zeitraum 2004-2010 von PZL Hydral auf PZL Wrocław übertragenen Vermögenswerte haben einen Gesamtwert von 44 708 791,02 PLN.

(14)

2008 wechselten 559 Mitarbeiter und 2009 weitere 37 Mitarbeiter von PZL Hydral zu PZL Wrocław.

(15)

PZL Wrocław produziert Bauteile für Flugzeuge und Hubschrauber für den Einsatz in den Streitkräften der Republik Polen (diese Produktion oblag bis Ende 2007 PZL Hydral) und führt Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an der Ausrüstung der polnischen Armee durch. Erzeugnisse für den militärischen Einsatz durchlaufen einen produktspezifischen Zertifizierungsprozess gemäß den technischen Anforderungen der polnischen Streitkräfte, jeder Produktionsschritt wird gesondert dokumentiert und – wie die Wartungsarbeiten – von einem ständig im Unternehmen anwesenden Mitarbeiter als Vertreter der Armee überwacht.

(16)

PZL Wrocław ist derzeit auf der Grundlage der Genehmigung Nr. B-007/2007 des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 17. Januar 2007 zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in folgenden Bereichen tätig:

Herstellung und Vertrieb von Alarm-, Signal- und Gaswaffen im Sinne von Absatz 8 des Anhangs Nr. 1 Waffen- und Munitionsgattungen – BA zur Verordnung des Ministerrats vom 3. Dezember 2001 über Waffen- und Munitionsgattungen und sowie des Verzeichnisses der Erzeugnisse und Technologien für den Militär- oder Polizeieinsatz, deren Herstellung oder Vertrieb genehmigungspflichtig ist (3);

Herstellung und Vertrieb von Erzeugnissen für den Einsatz beim Militär oder der Polizei gemäß Position WT V sowie von Komponenten und Bauteilen für Erzeugnisse gemäß den Positionen WT II, WT III und WT XIV (Absatz 1-4 und 7-10) des Anhangs Nr. 2 Verzeichnis der Erzeugnisse und Technologien für den Militär- oder Polizeieinsatz – WT – zu der vorgenannten Ministerratsverordnung;

Produktion und Vertrieb von Geräten für die Herstellung von Erzeugnissen für den Militär- oder Polizeieinsatz sowie Vertrieb von Technologien für die Herstellung von Erzeugnissen mit dem in Position WT XIII des Anhangs Nr. 2 Verzeichnis der Erzeugnisse und Technologien für den Militär- oder Polizeieinsatz – WT – zu der vorgenannten Ministerratsverordnung bezeichneten Bestimmungszweck.

(17)

PZL Wrocław besitzt folgende Bescheinigungen:

Konformitätsbescheinigung betreffend ISO-Norm 9001:2000, ausgestellt durch das Bureau Veritas Certification;

Konformitätsbescheinigung betreffend AS9100-B-Norm, ausgestellt durch das Bureau Veritas Certification;

Bescheinigung über die Genehmigung zur Herstellung von Luftfahrzeugausrüstung, die den Luftfahrtbestimmungen PART 21 entspricht, ausgestellt von der Zivilluftfahrtbehörde (Urząd Lotnictwa Cywilnego);

Bescheinigung über die Ausführung von Wartungsarbeiten an Erzeugnissen, die den Luftfahrtbestimmungen PART 145 entsprechen, ausgestellt von der Zivilluftfahrtbehörde;

NADCAP-Bescheinigung des Performance Review Institute für ausgewählte Spezialverfahren: Wärmebehandlung (HT), nicht zerstörende Prüfungen (NDT), chemische Verfahren (CHP) sowie Funkenerosion (EDM).

(18)

Wie die polnischen Behörden der Kommission mitgeteilt haben, spielt die Produktionslinie von PZL Hydral (bzw. derzeit PZL Wrocław) eine wichtige Rolle im Wirtschaftsentwicklungsplan der polnischen Regierung von 1995 für den Zeitraum 1996-2000 bzw. von 2000 für den Zeitraum 2001-2006.

(19)

Eindeutige Bezugnahmen auf PZL Hydral oder seinen Tätigkeitsbereich finden sich außerdem in zahlreichen Durchführungsmaßnahmen und Regierungsleitlinien aus dem Wirtschaftsentwicklungsplan, wie beispielsweise in:

den Leitlinien des Ministers und Leiters der Zentralen Planungsbehörde (Centralny Urząd Planowania) vom 30. Januar 1995 zum Wirtschaftsentwicklungsprogramm 1996-2000;

den Leitlinien des Wirtschaftsministers vom Juli 2000 zum Zentralplan für wirtschaftliche Entwicklung 2001-2006;

dem Gesetz vom 23. August 2001 über die Organisation der Aufgaben, die Unternehmen für die Landesverteidigung ausführen (4);

der Verordnung des Ministerrats vom 24. Juni 2003 über Objekte von besonderer Relevanz für die Sicherheit und Verteidigung des Landes sowie deren besonderen Schutz (5);

der Verordnung des Ministerrats vom 20. August 2004 über das Verzeichnis der Unternehmen von besonderer Bedeutung für Wirtschaft und Verteidigung (6);

der Verordnung des Ministerrats vom 9. November 2007 über das Verzeichnis der Unternehmen von besonderer Bedeutung für Wirtschaft und Verteidigung (7);

(20)

Ein in diesem Verzeichnis aufgeführtes Unternehmen ist insbesondere verpflichtet, jährlich detailliert über seine Produktionskapazitäten im Bereich Verteidigung (Menge, Profil, Wertangaben) Auskunft zu geben, um dem Ministerium die Ausführung seiner Verteidigungsaufgaben zu ermöglichen.

(21)

Die polnischen Behörden haben der Kommission mitgeteilt, dass aufgrund der einschlägigen Genehmigungen und Bescheinigungen (Erwägungsgrund 16 und 17) qualitativ hochwertige Waren und Dienstleistungen für spezielle Abnehmer (Unternehmen von besonderer Relevanz für die Landesverteidigung und das Ministerium für nationale Verteidigung) angeboten werden können. PZL Hydral bzw. derzeit PZL Wrocław liefert nicht nur die Komponenten für Hydrauliksysteme sowie Kraftstoff- und Kontrollsysteme, sondern übernimmt auch die Wartung der installierten Bauteile, die für das Funktionieren der von den Streitkräften der Republik Polen eingesetzten Flugzeuge (W-3, Mi-2 und M28 Bryza sowie PZL 130 Orlik) von entscheidender Bedeutung ist. Wie die polnischen Behörden ferner anmerkten, kommen bei der polnischen Armee hauptsächlich die Hubschraubermodelle W-3 und Mi-2 zum Einsatz.

(22)

Die Erzeugnisse von PZL Hydral für den militärischen Einsatz verfügen über den entsprechenden NATO-Code im Rahmen des Standardisierungsabkommens der NATO; das Unternehmen selbst besitzt ebenfalls den NATO-Code.

(23)

Wie vorstehend in Erwägungsgrund 9 ff. erläutert, hat PZL Hydral seit Dezember 2004 Vermögenswerte an PZL Wrocław transferiert. Davon waren lediglich die am 30. Dezember 2007 übertragenen Vermögenswerte (Immobilien) mit Hypotheken zugunsten öffentlich-rechtlicher Gläubiger belastet.

(24)

Wie die polnischen Behörden bestätigten, hat PZL Wrocław seit Aufnahme ihrer Tätigkeit sämtliche gegenüber öffentlich-rechtlichen Gläubigern bestehenden Verbindlichkeiten wie Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für die eigenen Mitarbeiter fristgerecht beglichen.

II.2   Finanzielle Schwierigkeiten von PZL Hydral

(25)

Die Schwierigkeiten von PZL Hydral bei der Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber privaten wie auch öffentlich-rechtlichen Gläubigern haben 1998 begonnen.

(26)

Ende 1998 hatte PZL Hydral private Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Lieferanten in Höhe von 90,4 Mio. PLN. Der Großteil dieser Schulden bestand gegenüber zwei Banken: der Bank […] (8) und der Bank […].

(27)

Die Verbindlichkeiten von PZL Hydral gegenüber der Bank […] beliefen sich Ende 1998 auf 54 Mio. PLN und im November 2006 nach Abschluss einer Vereinbarung auf 86,4 Mio. PLN; die Tilgung der Schulden erfolgte schließlich im Jahr 2007. Die Verbindlichkeiten von PZL Hydral gegenüber der Bank […] beliefen sich Ende 1998 auf 23 Mio. PLN und im Oktober 2003 auf 55,6 Mio. PLN; die Tilgung der Schulden erfolgte im Jahr 2004.

Tabelle 3

Summe der Verbindlichkeiten von PZL Hydral gegenüber […] (in Tausend PLN)

 

31.12.1998

31.12.1999

31.12.2000

31.12.2001

31.12.2002

31.12.2003

31.12.2004

31.12.2005

31.12.2006

Hauptfor-derung

44 447

48 424

51 605

49 628

37 416

39 041

38 741

38 291

35 377

Zinsen

9 583

17 683

26 194

34 449

29 157

38 184

40 920

43 776

51 018

Gesamt

54 030

66 107

77 798

84 077

66 573

77 225

79 721

82 067

86 395

Tabelle 4

Summe der Verbindlichkeiten von PZL Hydral gegenüber […] (in Tausend PLN)

 

31.12.1998

31.12.1999

31.12.2000

31.12.2001

31.12.2002

31.12.2003

31.12.2004

31.12.2005

31.12.2006

Hauptfor-derung

18 571

21 986

21 959

21 127

20 741

19 825

4 000

0

0

Zinsen

4 572

5 983

10 842

16 759

23 975

35 773

0

0

0

Gesamt

23 143

27 969

32 801

37 886

44 716

55 598

4 000

0

0

(28)

Die genannten Privatbanken verfügten über Sicherheiten mit bevorzugter Befriedigung (siehe ausführliche Erläuterung in den Erwägungsgründen 32 und 34) und konnten ihre Forderungen aufgrund von Bankvollstreckungstiteln problemlos eintreiben. Gemäß dem polnischen Bankenrecht – Gesetz über das Bankenrecht von 1997 (9) – können Banken einen Bankvollstreckungstitel auf der Grundlage der Rechnungsbücher der Banken oder anderer für die Bankgeschäfte relevanter Dokumente ausstellen. Nach Erteilung der Vollstreckungsklausel durch das Gericht kann auf der Grundlage des Bankvollstreckungstitels die Vollstreckung erfolgen. Dieses Verfahren ist deutlich schneller als das für andere Gläubiger, die sich vor dem Vollstreckungsverfahren an ein zuständiges Gericht wenden müssen, um ein entsprechendes Urteil zu erwirken. Dennoch haben sich die privaten Gläubiger nie um eine Zwangsvollstreckung der Forderungen bemüht und folglich weder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegenüber PZL Hydral beantragt, noch andere Schritte zur Zwangsvollstreckung der Forderungen auf diese Vermögenswerte unternommen.

(29)

Als PZL Hydral in den Jahren 1998-2006 Probleme mit der Bedienung der Darlehen hatte, hatten die Banken nach polnischem Zivilrecht die Möglichkeit, gesetzliche Zinsen nach dem vom Ministerrat festgesetzten Satz berechnen, wie in Tabelle 7 dargestellt. Statt die Zinsen aber systematisch nach diesem Verfahren zu berechnen, haben die Banken die Zinsen in bestimmten Zeiträumen lediglich nach den in den Tabellen 5 und 6 aufgeführten Zinssätzen erhoben.

Tabelle 5

Zinssätze für die Zinsberechnung der Bank […] (Darlehen in USD nach LIBOR)

Jahr

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

%

8,53

8,71

9,87

8,50

8,50

8,50

8,50

8,50

8,50

8,50

Tabelle 6

Zinssätze für die Zinsberechnung der Bank […] (Darlehen in USD nach LIBOR)

Jahr

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

%

7,78

7,96

9,12

6,08

4,45

3,62

4,37

6,26

7,63

7,37

Tabelle 7

Zinssätze für die Berechnung der gesetzlichen Zinsen

Jahr

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

%

34

23

23

30

18

13

12

13

11,5

11,5

(30)

Den polnischen Behörden zufolge haben die Banken erklärt, dass sie eine höhere Rendite erzielen, wenn sie sich an der Umstrukturierung von PZL Hydral beteiligen. Sie haben die Verhandlungen mit […], dem ersten Unternehmen, das Interesse am Kauf von PZL Wrocław zeigte, aufmerksam verfolgt (siehe Erwägungsgrund 57 ff.). Die Banken haben die wirtschaftliche Lage von PZL Hydral anhand der Finanzberichte des Unternehmens, während der Besuche im Sitz des Unternehmens und mithilfe von Marktanalysen regelmäßig überprüft.

(31)

Die Bank […] hat schließlich ihre Forderungen durch Vergleich im April 2003 geregelt. Sie hat 51,6 Mio. PLN erlassen und einer Tilgung von nur 4 Mio. PLN (7 %) zugestimmt. Der Schuldenerlass durch Vergleich wurde von PZL Hydral im Geschäftsjahr 2004 verbucht.

(32)

Die Bank […] hat dieser Form der Regelung ihrer Forderungen zugestimmt und sich dabei auf ihre eigene wirtschaftliche Bewertung gestützt, obwohl sie vorrangig zu befriedigende Hypotheken besaß. Die Bank hat ihr Darlehen vor allem durch Sicherheiten auf Immobilien im Wert von 13,7 Mio. PLN, die Übernahme sämtlicher Lizenz- und Handelsrechte aus der Lizenzvereinbarung mit […] über die Produktion im Bereich Klimatisierungsanlagen im Wert von 1,2 Mio. USD (etwa 3 968 000 PLN) (10), die Übernahme der von […] im Rahmen der Lizenzvereinbarung gelieferten Anlagen und Geräte im Wert von 2,4 Mio. USD (etwa 7 938 000 PLN) sowie die Übernahme von Forderungsansprüchen auf den Verkauf von Klimageräten im Wert von mindestens 8 Mio. USD jährlich (etwa 26,5 Mio. EUR) (11) abgesichert.

(33)

Im November 2006 hat sich die Bank […] bereiterklärt, im Wege des Vergleichs 86,4 Mio. PLN zu erlassen, und lediglich 11,5 Mio. PLN als Tilgung angenommen. PZL Hydral hat demnach nur 13 % seiner Verbindlichkeiten getilgt. Die Restschuld in Höhe von 74,9 Mio. PLN wurde erlassen.

(34)

Die Bank […] akzeptierte diese geringe Summe trotz ihrer vorrangig zu befriedigenden Sicherheiten auf die wichtigste Immobilie, auf der der größte Teil der Produktion und die Verwaltungsstrukturen angesiedelt sind. Die Sicherheit umfasste insbesondere zwei vorrangig zu befriedigende Hypotheken auf zwei Immobilien mit einem Gesamtwert von 19,75 Mio. PLN, ein vorrangig zu befriedigendes Pfandrecht an der Fertigungslinie für Kompressoren bis zu 20 Mio. PLN, die Übernahme von vorrangig zu befriedigenden Forderungen aus den Verträgen über den Verkauf von Kompressoren in Höhe von 20 Mio. PLN, ein vorrangig zu befriedigendes Registerpfandrecht an Maschinen und Geräte im Gesamtwert von 2,8 Mio. PLN sowie Verträge über vorrangig zu befriedigende Immobilienüberschreibungen im Wert von 2,65 Mio. PLN, 2,4 Mio. PLN, 0,56 Mio. PLN und 1,1 Mio. PLN. Die Sicherheit war darüber hinaus so beschaffen, dass jeder potenzielle Käufer die Produktion nach dem Erwerb weiterführen konnte; ebenso war der Transport der Maschinen im Ganzen oder in Baugruppen ohne Demontage möglich, falls ein potenzieller Käufer dies beabsichtigt hätte.

(35)

Nach dem mit den Banken geschlossenen Vergleich wurden die Sicherheiten auf das Anlagevermögen freigegeben. Dadurch hat sich die Position der öffentlich-rechtlichen Gläubiger bezüglich dieser Sicherheiten verbessert, d. h., ihre im Grundbuch eingetragenen Rechte haben nun eine höhere Priorität (12).

(36)

1998 beliefen sich die Verbindlichkeiten gegenüber öffentlich-rechtlichen Gläubigern aus öffentlich-rechtlichen Forderungen (Sozialversicherungsanstalt, Finanzamt Niederschlesien, Finanzamt Wrocław-Psie Pole, Woiwode von Niederschlesien, Stadtverwaltung Wrocław, Staatlicher Rehabilitationsfonds für Behinderte) auf 29 Mio. PLN. Seitens des Finanzministeriums bestanden darüber hinaus zivilrechtliche Forderungen in Höhe von 9,4 Mio. PLN. Die Entwicklung dieser Verbindlichkeiten für die einzelnen öffentlich-rechtlichen Gläubiger ist in den Tabellen 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 14 dargestellt.

Tabelle 8

Verbindlichkeiten von PZL Hydral gegenüber der Sozialversicherungsanstalt (in Tausend PLN)

 

31.12.1998

31.12.1999

31.12.2000

31.12.2001

31.12.2002

31.12.2003

31.12.2004

31.12.2005

31.12.2006

31.12.2007

Hauptforderung

20 028

27 477

35 107

42 963

47 695

55 935

62 395

69 296

74 187

74 903

Zinsen

9 219

20 000

32 651

46 100

60 810

68 421

76 653

84 040

88 835

102 223

Gesamt

29 247

47 477

67 758

89 063

108 505

124 356

139 048

153 336

163 022

177 126

Tabelle 9

Verbindlichkeiten von PZL Hydral gegenüber dem Finanzamt Niederschlesien (in Tausend PLN)

 

31.12.1998

31.12.1999

31.12.2000

31.12.2001

31.12.2002

31.12.2003

31.12.2004

31.12.2005

31.12.2006

31.12.2007

Hauptforderung

1 700

2 700

3 656

4 750

6 198

10 928

12 471

18 655

20 769

38 946

Zinsen

750

1 100

1 500

1 950

2 900

3 200

3 800

5 347

8 450

10 553

Gesamt

2 450

3 800

5 156

6 700

9 098

14 128

16 271

24 002

29 219

49 499

Tabelle 10

Verbindlichkeiten von PZL Hydral gegenüber dem Finanzamt Wrocław-Psie (in Tausend PLN)

 

31.12.1998

31.12.1999

31.12.2000

31.12.2001

31.12.2002

31.12.2003

31.12.2004

31.12.2005

31.12.2006

31.12.2007

Hauptforderung

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Zinsen (13)

0

0

0

0

0

0

532

532

532

532

Gesamt

0

0

0

0

0

0

532

532

532

532

Tabelle 11

Verbindlichkeiten von PZL Hydral gegenüber der Stadtverwaltung Wrocław (in Tausend PLN)

 

31.12.1998

31.12.1999

31.12.2000

31.12.2001

31.12.2002

31.12.2003

31.12.2004

31.12.2005

31.12.2006

31.12.2007

Hauptforderung

1 682

3 058

4 510

5 972

7 556

9 404

11 299

13 180

14 465

16 389

Zinsen

1 800

2 200

3 500

5 500

7 100

7 950

8 500

9 065

9 951

10 698

Gesamt

3 482

5 258

8 010

11 472

14 656

17 354

19 799

22 245

24 416

27 087

Tabelle 12

Verbindlichkeiten von PZL Hydral gegenüber dem Woiwoden von Niederschlesien (in Tausend PLN)

 

31.12.1998

31.12.1999

31.12.2000

31.12.2001

31.12.2002

31.12.2003

31.12.2004

31.12.2005

31.12.2006

31.12.2007

Hauptforderung

0

15

37

57

76

90

90

90

567

935

Zinsen

0

2

8

14

21

29

35

40

75

136

Gesamt

0

17

45

71

97

119

125

130

642

1 071

Tabelle 13

Verbindlichkeiten von PZL Hydral gegenüber dem Staatlichen Rehabilitationsfonds für Behinderte (in Tausend PLN)

 

31.12.1998

31.12.1999

31.12.2000

31.12.2001

31.12.2002

31.12.2003

31.12.2004

31.12.2005

31.12.2006

31.12.2007

Hauptforderung

2 446

2 937

3 457

3 394

4 313

4 771

4 927

5 510

5 577

5 639

Zinsen

3 550

3 900

4 100

4 308

4 807

5 080

5 518

6 040

6 898

7 245

Gesamt

5 996

6 837

7 557

7 702

9 120

9 851

10 445

11 550

12 476

12 884

Tabelle 14

Verbindlichkeiten von PZL Hydral gegenüber dem Finanzministerium (in Tausend PLN)

 

31.12.1998

31.12.1999

31.12.2000

31.12.2001

31.12.2002

31.12.2003

31.12.2004

31.12.2005

31.12.2006

31.12.2007

Hauptforderung

8 018,8

14 395,5

64 717,1

64 717,1

19 687,7

19 646,5

19 422,5

18 773,1

18 260,3

18 260,3

Zinsen

1 372,9

2 639,2

9 627,6

28 741,3

0

0

0

0

193,7

1 117,1

Gesamt

9 391,7

17 034,7

74 344,7

93 458,4

19 687,7

19 646,5

19 422,5

18 773,1

18 454,0

19 377,4

(37)

Die öffentlich-rechtlichen Gläubiger haben die Verzugszinsen wie in Tabelle 15 dargestellt berechnet. Zu beachten ist, dass die Tabellen 8-14 die teilweise Tilgung der Beträge beinhalten und den Stand zum Jahresende widerspiegeln. Die fälligen Zinsen im jeweiligen Jahr beziehen sich daher nicht direkt auf die Hauptforderung, die sich ändern kann.

Tabelle 15

Zinsen auf Steuerverbindlichkeiten  (14)

Jahr

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

%

50

35

44

40

23

15

15

14

11

12

14

11

10

(38)

Die Sozialversicherungsanstalt, das Finanzamt Niederschlesien, das Finanzamt Wrocław-Psie Pole, die Stadtverwaltung Wrocław und der Woiwode von Niederschlesien haben ihre Forderungen gegenüber PZL Hydral außer durch eine entsprechende Verzinsung der Steuerschulden zusätzlich durch Hypotheken auf Immobilien des Unternehmens abgesichert. Die Entwicklung der Hypotheken auf Vermögenswerte von PZL Hydral, die sich im Besitz dieser öffentlich-rechtlichen Gläubiger befinden, ist in den Tabellen 16, 17, 18, 19 und 20 dargestellt.

Tabelle 16

Von der Sozialversicherungsanstalt ZUS gehaltene Sicherheiten auf Vermögenswerte von PZL Hydral

 

Jahr

Betrag

Anmerkungen

1

1998

21 996 411,92 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

2

1999

21 996 411,92 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

3

2000

21 996 411,92 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

4

2001

28 660 990,95 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

Hypothek im Wert von 6 664 579,03 PLN wurde hinzugefügt

5

2002

29 602 956,07PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

Hypothek im Wert von 941 965,12 PLN wurde hinzugefügt

6

2003

37 315 430,58 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

Hypothek im Wert von 7 712 474,51 PLN wurde hinzugefügt

7

2004

68 984 278,13 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

Hypothek im Wert von 31 668 847,55 PLN wurde hinzugefügt

8

2005

82 625 551,83 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

Hypothek im Wert von 1 364 127,70 PLN wurde hinzugefügt

9

2006

91 511 663,94 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

Hypothek im Wert von 8 886 112,11 PLN hinzugefügt

10

2007

96 153 021,00 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

Hypothek im Wert von 4 641 357,06 PLN hinzugefügt

Tabelle 17

Sicherheiten des Finanzamts Niederschlesien in Bezug auf Vermögenswerte von PZL Hydral

 

Jahr

Betrag

Anmerkungen:

1

1998

2

1999

3

2000

4

2001

5

2002

6

2003

7

2004

8

2005

5 692 649,25 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

9

2006

5 692 649,25 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

10

2007

5 692 649,25 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

Tabelle 18

Sicherheiten des Finanzamts Wrocław-Psie Pole in Bezug auf Vermögenswerte von PZL Hydral

 

Jahr

Betrag

Anmerkungen

1

1998

2

1999

3

2000

112 759,61 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

4

2001

212 138,61 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

Hypothek im Wert von 99 379,00 PLN wurde hinzugefügt

5

2002

212 138,61 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

6

2003

212 138,61 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

7

2004

212 138,61 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

8

2005

212 138,61 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

9

2006

212 138,61 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

10

2007

212 138,61 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

Tabelle 19

Sicherheiten der Stadtverwaltung Wrocław in Bezug auf Vermögenswerte von PZL Hydral

 

Jahr

Betrag

Anmerkungen

1

1998

710 074,30 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

2

1999

710 074,30 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

3

2000

710 074,30 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

4

2001

945 962,80 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

Hypothek im Wert von 235 888,50 PLN wurde hinzugefügt

5

2002

2 119 622,40 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

Hypothek im Wert von 1 173 659,60 PLN wurde hinzugefügt

6

2003

2 119 622,40 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

7

2004

11 217 294,85 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

Hypothek im Wert von 9 097 672,45 PLN wurde hinzugefügt

8

2005

11 217 294,85 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

9

2006

12 589 452,85 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

Hypothek im Wert von 3 538 324,00 PLN wurde hinzugefügt

10

2007

15 379 758,25 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

Hypothek im Wert von 2 790 305,40 PLN wurde hinzugefügt

Tabelle 20

Sicherheiten des Woiwoden von Niederschlesien in Bezug auf Vermögenswerte von PZL Hydral

 

Jahr

Betrag

Anmerkungen

1

1998

2

1999

3

2000

4

2001

5

2002

634 594,10 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

6

2003

634 594,10 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

7

2004

634 594,10 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

8

2005

634 594,10 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

9

2006

634 594,10 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

10

2007

634 594,10 PLN

gesamter Hauptbetrag der Hypotheken

(39)

Wie die polnischen Behörden ferner darlegten, haben die öffentlich-rechtlichen Gläubiger die deutliche Wertsteigerung von Gewerbeimmobilien in Wrocław im Zeitraum 2003-2008 berücksichtigt. Die Immobilienpreise sind allgemein um 100 % gestiegen, der Wert der Immobilien von PZL Hydral erhöhte sich dagegen um 300 %. Die Sicherheiten der öffentlich-rechtlichen Gläubiger, die Hypotheken auf die Vermögenswerte von PZL Hydral hielten, sind also de facto im Wert gestiegen.

(40)

Wie die polnischen Behörden der Kommission mitteilten, besitzen der Staatliche Rehabilitationsfonds für Behinderte und das Finanzministerium keine Sicherheiten (Hypotheken) auf Vermögenswerte von PZL Hydral. Das Finanzministerium hat allerdings einen Teil seiner Forderungen über einen am 20. Mai 2002 mit PZL Hydral geschlossenen Vergleich durchgesetzt, auf dessen Grundlage PZL Hydral wie in Tabelle 14 dargestellt einen Großteil seiner Verbindlichkeiten bis Ende 2002 beglichen hat.

(41)

Nach Aussage der polnischen Behörden haben die öffentlich-rechtlichen Gläubiger im Gegensatz zu den privaten Gläubigern über einen Gerichtsvollzieher Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Die Sozialversicherungsanstalt stellte im Zeitraum 1998-2007 Vollstreckungstitel über 119,95 Mio. PLN aus, das Finanzamt Niederschlesien Titel über 43,8 Mio. PLN und der Staatliche Rehabilitationsfonds für Behinderte Titel über 2,1 Mio. PLN. Der tatsächlich per Vollstreckung erzielte Betrag lag jedoch unter dem Wert der Forderungen in den Vollstreckungstiteln. Wie die polnischen Behörden hervorhoben, Alternative Optionen wie die Übernahme von Vermögenswerten wurden, wie die polnischen Behörden hervorhoben, vom Gerichtsvollzieher als nicht zweckdienlich erachtet und waren ökonomisch betrachtet nicht gerechtfertigt. Die übrigen öffentlich-rechtlichen Gläubiger haben keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen, verfolgten aber die Privatisierung und Umstrukturierung, die ihnen nach eigener Auffassung die Chance auf eine höhere Rückzahlung boten als die direkte Vollstreckung der Forderungen.

Tabelle 21

Zusammenfassung der Vollstreckungsmaßnahmen der öffentlich-rechtlichen Gläubiger gegenüber PZL Hydral (im Zeitraum 1997-2009)

 

Jahr

Getilgte öffentliche Verbindlichkeiten

1

1998

206 349,90 PLN

2

1999

0,00 PLN

3

2000

674 100,75 PLN

4

2001

4 922 525,14 PLN

5

2002

3 209 042,05 PLN

6

2003

223 928,70 PLN

7

2004

1 960 765,69 PLN

8

2005

3 641 223,35 PLN

9

2006

4 472 476,92 PLN

10

2007

9 455 133,89 PLN

11

2008

54 590 790,45 PLN

12

2009

4 500 000 PLN

Summe

 

87 846 336,84 PLN

(42)

Im Zeitraum 1998-2009 wurden öffentliche Verbindlichkeiten in Höhe von 87,846 Mio. PLN (26 %) getilgt.

(43)

Ab 2003 konnte PZL Hydral außerdem die Rückzahlungsquote seiner öffentlichen Verbindlichkeiten deutlich erhöhen.

II.3   PZL Hydral als Unternehmen in Schwierigkeiten

(44)

Tabelle 22 enthält Finanzdaten von PZL Hydral für den Zeitraum 1998-2009.

Tabelle 22

Ausgewählte Daten von PZL Hydral auf der Grundlage der Finanzberichte (in Tausend PLN)

 

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Verkaufserlöse netto

44 088

46 403

45 691

37 933

35 500

37 111

34 651

47 560

48 618

55 741

32 757

11 870

Gewinn (Verlust) aus dem Verkauf

(10 839)

(1 546)

2 004

(8 772)

(10 005)

(9 420)

(6 857)

972

49

3 641

(6 454)

(165 020)

Nettogewinn (-verlust) (15)

(13 661)

(13 354)

217

18,473

49,346

(177 982)

(48 151)

(14 927)

(1 076)

61 578

23 902

46

Vermögens-werte gesamt

203 936

212 834

228 344

250 115

192 013

113 255

86 966

92 011

76 986

111 051

35 661

30 617

(Negatives) Eigenkapital

9 707

3 078

268

18 440

15 074

(166 664)

(214 815)

(229 743)

(250 500)

(188 922)

(165 020)

(164 974)

Langfristige Verbindlich-keiten und Rückstellungen

194 231

209 756

228 075

231 675

176 939

279 920

301 781

321 753

327 486

299 973

200 681

195 592

(45)

Im Zeitraum 1998-2002 hatte PZL Hydral ein positives Eigenkapital. Seit 2003 war der Kapitalwert negativ, und bis 2007 verzeichnete das Unternehmen kontinuierlich Nettoverluste. Im Zeitraum 2007-2009 konnte PZL Hydral Gewinne erwirtschaften. Der Wert der Vermögenswerte des Unternehmens ist gefallen; 1998 lag er bei 203,936 Mio. PLN und im Jahr 2006 bei 76,986 Mio. PLN. Die langfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens stiegen im Zeitraum 1998-2001 und 2003-2006 stetig an und summierten sich schließlich auf 327,486 Mio. PLN.

(46)

Wie vorstehend erläutert, erzielte PZL Hydral seine Einnahmen seit 2008 in erster Linie aus dem Verkauf von Dienstleistungen und Vorräten aus der Produktion früherer Jahre sowie – in begrenztem Umfang – aus den Tochterunternehmen.

II.4   PZL Wrocław als Unternehmen in Schwierigkeiten

(47)

Was die finanzielle Lage von PZL Wrocław anbelangt, so hat das Unternehmen weder 2007 noch in den Jahren 2008 und 2009 mehr als 50 % seiner Vermögenswerte verloren und damit die Kriterien für ein kollektives Insolvenzverfahren nach polnischem Recht nicht erfüllt. PZL Wrocław hatte 2006 einen Umsatz von 5,3 Mio. PLN, 2007 waren es 23 Mio. PLN und im Jahr 200860 Mio. PLN. 2006 verzeichnete das Unternehmen einen Nettoverlust von 1 Mio. PLN. Der Nettogewinn hingegen belief sich 2007 auf 0,04 Mio. PLN und ist 2008 deutlich auf 8,7 Mio. EUR gestiegen.

(48)

Den Angaben aus den Finanzberichten von PZL Wrocław zufolge stieg der Wert des Anlagevermögens des Unternehmens von 4,8 Mio. PLN im Jahr 2006 auf 25,7 Mio. PLN im Jahr 2007,27 Mio. PLN im Jahr 2008 und 29 Mio. PLN im Jahr 2009. Gemäß dem polnischen Haushaltsgesetz werden die Finanzmittel für militärische Anschaffungen jährlich vom Ministerium für Nationale Verteidigung zugeteilt. 2008 verbuchte PZL Wrocław Aufträge und Absätze von Erzeugnissen für den militärischen Einsatz wie Hydrauliksysteme, Pneumatikbauteile für Kraftstoffmesssysteme im Wert von […]. Darüber hinaus führte das Unternehmen Wartungsarbeiten für das Ministerium für Nationale Verteidigung im Wert von […] aus. Das ergibt einen Gesamtbetrag von […].

(49)

Die polnischen Behörden gaben ferner an, dass der für PZL Wrocław relevante Markt, also der Luftfahrt- und Verteidigungssektor, bis Ende 2008 keine Anzeichen eines Abschwungs zeigte.

(50)

2009 geriet PZL Wrocław allerdings in finanzielle Schwierigkeiten, weil sich das Auftragsvolumen des Ministeriums für Nationale Verteidigung infolge der Wirtschaftskrise stark reduziert hatte. 2009 fiel das Volumen der bestellten und abgesetzten Erzeugnisse für den militärischen Einsatz wie z. B. Hydrauliksysteme und Pneumatikbauteile für Kraftstoffmesssysteme auf […] und der Wert der Wartungsdienstleistungen auf […]. Gegenüber 2008 ist der Absatz von Erzeugnissen für den militärischen Einsatz infolgedessen um […] % zurückgegangen. PZL Wrocław verzeichnete deshalb im Jahr 2009 einen Nettoverlust von 8,3 Mio. PLN. Die Umsätze des Unternehmens sind von 60 Mio. PLN im Jahr 2008 auf 41 Mio. PLN im Jahr 2009 gesunken.

(51)

Die Gesamtverschuldung des Unternehmens stieg von 31 Mio. PLN im Jahr 2008 auf 35 Mio. PLN im Jahr 2009. Die Verbindlichkeiten beliefen sich im Jahr 2006 auf 7 Mio. PLN und im Jahr 2007 auf 18,4 Mio. PLN.

(52)

Wie die polnischen Behörden der Kommission mitteilten, erfüllte PZL Wrocław nach polnischem Recht (16) bislang nicht die Kriterien für die Anwendung eines Insolvenzverfahrens. Sollte der derzeitige Umstrukturierungsprozess des Hydral-Konzerns, der auf eine Umstrukturierung der öffentlichen Verbindlichkeiten und des RahmenvertragsUmstrukturierung mit dem Investor abzielt, allerdings nicht zum Erfolg führen, wird PZL Wrocław gezwungen sein, Insolvenzantrag zu stellen.

II.5   Umstrukturierungsplan und Privatisierungsprozess

(53)

Der Umstrukturierungsplan für PZL Hydral und PZL Wrocław (nachstehend „Plan“ genannt) ist im Zusammenhang mit den Bemühungen der polnischen Behörden um eine Privatisierung der rentablen Geschäftsbereiche insbesondere in den Sparten Luftfahrt und Verteidigung zu sehen.

(54)

1998 hat das private Beratungsunternehmen Business Management Finance S.A eine Umstrukturierungsstrategie für PZL Hydral entwickelt. Die Strategie umfasste eine Übersicht über die aktuelle finanzielle Lage von PZL Hydral sowie eine Analyse der Kosten und Umstrukturierungsmaßnahmen. Als zweckdienlich für die Umstrukturierung der Verbindlichkeiten von PZL Hydral wurde die Ausgliederung einiger Vermögenswerte des Unternehmens und ihr Verkauf an einen privaten Investor angesehen.

(55)

Die Aktionäre von PZL Hydral und – seit der Firmengründung im Jahr 2004 – von PZL Wrocław haben wiederholt in Erwägung gezogen, den Konzern oder Teile davon (PZL Wrocław) zu privatisieren, und mit Interessenten über die Bedingungen der Transaktion verhandelt.

(56)

Schließlich haben die polnischen Behörden Verhandlungen mit potenziellen Investoren aufgenommen, die sowohl von den privaten Gläubigern (nur im Fall des ersten Privatisierungsversuchs mit […]) als auch von den öffentlich-rechtlichen Gläubigern aufmerksam verfolgt wurden. Verhandlungen wurden mit folgenden Unternehmen geführt: […] (2002-2006), […] (2007-2008), […] (2008) und seit 2009 mit dem derzeitigen Investor […] (nachstehend […] oder „Investor“ genannt).

(57)

2002 wurden mit […], einem international tätigen Hersteller von Flugzeugteilen mit einem Jahresumsatz von […] im Jahr 2009, im Ergebnis der industriellen Zusammenarbeit Gespräche über den Verkauf von PZL Hydral aufgenommen. Am 25. November 2002 haben […] und PZL Hydral eine Vereinbarung über die Vertraulichkeit von Informationen getroffen. Am 22. April 2003 übermittelte […] PZL Hydral eine Absichtserklärung, in der das Interesse an einem möglichen Kauf von Anteilen an PZL Hydral und die Bereitschaft zur Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung bekundet wurden. Die Due-Diligence-Prüfung wurde im Mai 2003 durchgeführt. Im April 2005 weitete […] die Due-Diligence-Prüfung im Hinblick auf einen möglichen Kauf des 2004 gegründeten Unternehmens PZL Wrocław aus. Im Juni 2005 wurde die Dokumentation […] übermittelt. Im zweiten Halbjahr 2005 und im ersten Halbjahr 2006 fanden mehrere Treffen mit Vertretern von […] statt. Seit November 2006 hat es jedoch seitens […] keine Bemühungen um ein Zustandekommen dieses Kaufs mehr gegeben.

(58)

Nach Aussage der polnischen Behörden hat sich […] wegen der ungeklärten Schuldenfrage von PZL Wrocław aus den Verhandlungen zurückgezogen.

(59)

Die öffentlichen und privaten Gläubiger wurden während der gesamten Verhandlungsdauer regelmäßig (teilweise wöchentlich) über den jeweiligen Stand informiert.

(60)

Die polnischen Behörden haben eine neue Privatisierungsstrategie beschlossen, die darauf abzielte, PZL Wrocław zu einem profitablen Unternehmen zu machen, um es verkaufen zu können, und anschließend PZL Hydral abzuwickeln, wofür die Einnahmen aus dem Verkauf von PZL Wrocław, der übrigen Tochterunternehmen sowie von Vermögenswerten verwendet werden sollten. Diese Strategie ist aus den Vereinbarungen zwischen ARP, PZL Hydral und den öffentlich-rechtlichen Gläubigern von PZL Hydral hervorgegangen und wurde im vierten Quartal 2007 in Form des Umstrukturierungsplans für den Zeitraum 2007-2010 (nachstehend „Plan“ genannt) fixiert.

(61)

Dem Plan zufolge sollten die öffentlichen Forderungen mit den Einnahmen aus dem Verkauf der nachstehend aufgeführten Vermögenswerte von PZL Hydral getilgt werden: Zakład Ciepłowniczy „Term-Hydral“ sp. z o.o. für 1 Mio. PLN, Zakład Produkcji Hydrauliki „Hydral“ sp. z o.o. für 3 Mio. PLN. Der Verkauf von PZL Wrocław einschließlich der Gießerei sollte 65,9 Mio. PLN einbringen. Mit der Veräußerung anderer finanzieller Vermögenswerte sollten Einnahmen in Höhe von 0,5 Mio. PLN erzielt werden, ferner 47,5 Mio. PLN für die Immobilie BBCenter, 2 Mio. PLN für einen Parkplatz und 0,9 Mio. PLN für eine Stromversorgungsanlage (GSZ). Insgesamt sollten also laut Plan mindestens 120,8 Mio. PLN mit der Veräußerung von Vermögenswerten erzielt werden.

(62)

Außerdem war im Plan eine Kapitalzuführung von 36 Mio. PLN für die Tilgung der öffentlichen Verbindlichkeiten in Höhe von 156,8 Mio. PLN vorgesehen. Der Plan enthielt ferner die Option, dass ARP zusätzliches Kapital in Höhe von 77,4 Mio. PLN für die Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber der Sozialversicherungsanstalt für den Zeitraum 1996-1998 bereitstellt.

(63)

Unterdessen hat PZL Wrocław im Januar 2007 Militärzertifikate und -genehmigungen für den Waffenhandel erhalten (siehe Erwägungsgrund 16). Im Laufe des Jahres 2007 hat das Unternehmen weitere Vermögenswerte, Maschinen, Anlagen und Know-how erworben. Finanziert wurde diese Transaktion durch ein Darlehen von 12,5 Mio. PLN, das ARP PZL Wrocław am 24. Mai 2007 gewährt hat (nachstehend „Darlehen von 2007“ genannt), sowie durch Sacheinlagen, die das Mutterunternehmen PZL Hydral im Dezember 2007 in Form der Übertragung von Vermögenswerten in das Vermögen von PZL Wrocław eingebracht hat.

(64)

Wie die polnischen Behörden ferner betonten, gewährte die Agentur ARP das Darlehen von 2007 in der Erwartung, etwa […] % der Anteile an PZL Wrocław (durch eine Umwandlung der Darlehensschulden in Eigenkapital) zu erhalten und nach dem Verkauf der von ihr an PZL Wrocław gehaltenen Anteile eine entsprechende Kapitalrendite zu erzielen. PZL Hydral sollte die öffentlich-rechtlichen Gläubiger dagegen aus seinem Anteil befriedigen.

(65)

Das Darlehen von 2007 wurde zu einem variablen Zinssatz nach dem WIBOR-Satz (Warsaw Interbank Offered Rate) 3M + 200 Basispunkte – was zum damaligen Zeitpunkt 6,45 % entsprach – zunächst bis 2007 unter der Annahme gewährt, dass diese Frist verlängert wird, bis die Umwandlung in Eigenkapital vor dem Verkauf von PZL Wrocław tatsächlich erfolgt ist. Das Darlehen wurde durch nachstehend aufgeführte Sicherheiten abgesichert:

ein ins Pfandregister eingetragenes Registerpfandrecht (17) am Anlagevermögen von PZL Wrocław (Maschinen) im Wert von 5,5 Mio. PLN;

ein gewöhnliches Pfandrecht (18) an 66 850 Aktien von PZL Wrocław, die zum Zeitpunkt der Transaktion im Mai 2007 100 % und Ende 2007 […] % der Unternehmensaktien ausmachten.

(66)

Die polnischen Behörden haben der Kommission mitgeteilt, dass das Beratungsunternehmen Realizacja Inwestycji Techniczno-Ekonomicznych in der Funktion eines unabhängigen Sachverständigen auf Vorschlag von ARP den Wert von PZL Wrocław im März 2007 geschätzt hat. Die Schätzung erfolgte nach folgenden drei Methoden: einkommensbasierte Methode, gestützt auf abgezinste Nettoerträge (Methode 1), einkommensbasierte Methode, gestützt auf abgezinste Nettoerträge zuzüglich der Abschreibungen (Methode 2) sowie die Discounted-Cashflow-Methode (Methode 3) (19), die eine Sensibilitätsanalyse umfasst (nach einem vorsichtigen, einem optimistischen und einem pessimistischen Szenario).

(67)

Der nach jeder der drei Methoden geschätzte Wert von PZL Wrocław stellt sich wie folgt dar:

 

Methode 1:

a)

geschätzter Wert des Unternehmens im vorsichtigen Szenario: […]

b)

geschätzter Wert des Unternehmens im optimistischen Szenario: […]

c)

geschätzter Wert des Unternehmens im pessimistischen Szenario: […]

 

Methode 2:

a)

geschätzter Wert des Unternehmens im vorsichtigen Szenario: […]

b)

geschätzter Wert des Unternehmens im optimistischen Szenario: […]

c)

geschätzter Wert des Unternehmens im pessimistischen Szenario: […]

 

Methode 3:

a)

geschätzter Wert des Unternehmens im vorsichtigen Szenario: […]

b)

geschätzter Wert des Unternehmens im optimistischen Szenario: […]

c)

geschätzter Wert des Unternehmens im pessimistischen Szenario: […]

(68)

Die Schätzung von PZL Wrocław stützte sich auf folgende drei Faktoren:

Finanzprognosen des Unternehmens, die den Cashflow, die Nettoerträge und die Abschreibung im Zeitraum 2007-2011 einschließlich einer Sensibilitätsanalyse (vorsichtiges, optimistisches und pessimistisches Szenario) umfassen, siehe nachstehende Tabelle;

Diskontsatz, basierend auf den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) (entspricht 10,25 %) sowie

die Annahme, dass sich der Cashflow nach dem Zeitraum 2007-2011 stabilisiert.

Tabelle 23

Prognostizierte Szenarien in der Analyse von 2007 (in Tausend PLN)

Jahr

2007

2008

2009

2010

2011

vorsichtiges Szenario

Cashflow

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

Nettoerträge

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

Abschreibung

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

Nettoerträge + Abschreibung

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

optimistisches Szenario

Cashflow

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

Nettoerträge

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

Abschreibung

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

Nettoerträge + Tilgung

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

pessimistisches Szenario

Cashflow

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

Nettoerträge

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

Abschreibung

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

Nettoerträge + Abschreibung

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

(69)

Bei allen drei Methoden wird der Diskontsatz mithilfe der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (entspricht 10,25 %) berechnet (20). Die Finanzprognosen des Unternehmens bezüglich Cashflow, Nettoerträgen und der Abschreibung im Zeitraum 2007-2011 einschließlich der Sensibilitätsanalyse (vorsichtiges, optimistisches und pessimistisches Szenario) basieren auf den Daten von PZL Wrocław. Der Analyse zufolge stützen sich diese Daten weitgehend auf den prognostizierten Bestellungen des Ministeriums für Nationale Verteidigung.

(70)

Aufgrund dieser Bewertung orientierten sich die polnischen Behörden bei der Schätzung der Unternehmensaktien am pessimistischen Szenario der genannten Methoden mit dem niedrigsten geschätzten Ergebnis. Auf dieser Grundlage veranschlagten sie den Marktwert der Sicherheit in Form eines gewöhnlichen Pfandrechts an den Aktien von PZL Wrocław mit mindestens 20,3 Mio. PLN (21). Nach Auffassung der polnischen Behörden lag der Wert der Sicherheit in Verbindung mit dem Pfandrecht an Maschinen in Höhe von seinerzeit 5,5 Mio. PLN daher zu diesem Zeitpunkt über dem Darlehenswert.

(71)

Aufgrund der vorgenannten Analyse des Sachverständigen hielt es die Agentur ARP 2007 außerdem für gerechtfertigt, den Wert von PZL Wrocław von Ende 2007, d. h. […], zugrunde zu legen und vom vorsichtigen Szenario auszugehen. ARP war zudem der Ansicht, dass sie eine Kapitalrendite erzielen würde. Die direkte Rendite, die ARP hätte erzielen können, falls sie die Darlehensverbindlichkeiten vor dem Verkauf in Eigenkapital umgewandelt und […] % der Anteile besessen hätte (diese Prozentangabe ist ein von ARP angenommener Näherungswert), liegt bei mindestens 48,5 Mio. PLN.

(72)

Nach Auffassung der polnischen Behörden hat ARP daher im Zusammenhang mit dem Darlehen von 2007 in Bezug auf den Verkauf von PZL Wrocław als Investor agiert. Wie die polnischen Behörden ebenfalls hervorhoben, sei das Darlehen von 2007 demzufolge PZL Hydral nicht gewährt worden, wie in der Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens behauptet.

(73)

Auf der Grundlage der neuen Privatisierungsstrategie und des Umstrukturierungsplans 2007-2010 hat […], ein führender, international tätiger Anbieter von Systemen und Dienstleistungen für die Luft- und Raumfahrt- sowie die Verteidigungsindustrie mit Jahreseinnahmen von […] im Jahr 2009 im ersten Quartal 2007 Verhandlungen über den Verkauf von PZL Wrocław im Juli/August 2007 aufgenommen und im Februar 2008 eine Due-Diligence-Prüfung durchgeführt. Diese Verhandlungen waren das Ergebnis der bestehenden industriellen Zusammenarbeit.

(74)

Am 31. Januar 2008 hat […] ein Kaufangebot für die Anteile an PZL Wrocław unterbreitet und dieses am 14. Februar 2008 erstmals ergänzt. Am 17. und 18. März 2008 fand ein Treffen zwischen Vertretern von […] und ARP statt. Am 2. April 2008 hat […] sein Angebot zum zweiten Mal ergänzt. Am 2. April 2008 bot das Unternehmen […] für die Anteile (was dem Wert von PZL Wrocław am 31. Dezember 2007 entsprach) und die Umwandlung des Umlaufvermögens nach einer speziellen Formel an. Wie die polnischen Behörden der Kommission mitteilten, ist der Preis durch die Anwendung der Formel angesichts höherer Erträge um […] gestiegen.

(75)

Dieses Angebot entsprach der Schätzung des von ARP beauftragten unabhängigen Sachverständigen – des Beratungsunternehmens Doradztwo Ekonomiczne Dariusz Zarzecki –, der zufolge der nach der Substanzwertmethode (nachstehend „NAV“ genannt) ermittelte Wert von PZL Wrocław im März 2008 […] betrug. Die Schätzung nach dieser Methode beruht auf den Vermögenswerten. Berücksichtigt werden der Wert der Vermögenswerte sowie die in der Bilanz erfasste und nicht erfasste Soll- und Haben-Seite. Nach der Discounted-Cashflow-Methode (nachstehend „DCF-Methode“ genannt) wurde der Wert von PZL Hydral dagegen auf […] geschätzt. Bei dieser Methode werden die zukünftigen Einnahmen sowohl aus materiellen als auch aus immateriellen Vermögenswerten von PZL Wrocław herangezogen. Die Sensibilitätsanalyse wurde bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt (d. h., die einzelnen Szenarien wurden nicht dargestellt).

(76)

Bei der DCF-Methode erfolgt die Schätzung des Cashflows ab 2008 auf der Grundlage des Finanzplans 2007-2013 von PZL Wrocław, in dem von einer ebenso hohen Inflationsrate ausgegangen wird, wie sie von der Polnischen Nationalbank im Februar 2008 für den Bewertungszeitraum angegeben wurde. Die geschätzten Kapitalkosten liegen bei 16,65 % unter Berücksichtigung des risikofreien Zinssatzes (4,70 %), der Marktrisikoprämie (7,17 %), der Branchenrisikoprämie (1,78 %) und der Marktgrößenprämie (3 %). Dadurch lassen sich die Größenverhältnisse von PZL Wrocław und seinen Wettbewerbern (wie z.B. […], […] oder […]) vergleichen. Ab 2014 soll der Cashflow der Analyse zufolge um jährlich 3 % zunehmen (bei einer erwarteten Inflationsrate von 2 %).

Tabelle 24

Geschätzter zukünftiger Cashflow von PZL Wrocław (in Tausend PLN)

Jahr

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Eigenkapitalkosten (in %)

16,65

16,65

16,65

16,65

16,65

16,65

geschätzter zukünftiger Cashflow

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

geschätzter zukünftiger diskontierter Cashflow

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

(77)

Bei der Substanzwertmethode wird ein „seine Tätigkeit fortführendes“ Unternehmen bewertet, indem der Wert aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten dem tatsächlichen Marktwert angeglichen wird (22). Die Berichtigung der Verbindlichkeiten mit einem Buchwert von 18,35 Mio. PLN gegenüber dem Nettovermögen in Höhe von […] erfolgte auf der Grundlage der geplanten Umwandlung der Forderungen aus dem Darlehen von 2007 in Eigenkapital. Bei dieser Berichtigung wurden außerbilanzielle Vermögenswerte berücksichtigt.

Tabelle 25

PZL Wrocław – Substanzwertmethode (in Tausend PLN)  (23)

 

Buchwert

Nettovermögen

Anlagevermögen

25 710

[…]

Umlaufvermögen

9 945

[…]

Verbindlichkeiten

18 350

[…]

Außerbilanzielle Vermögenswerte

0

[…]

Summe

17 305

[…]

(78)

Der berichtigte Nettowert des Anlagevermögens beträgt […], der Buchwert 25,710 Mio. PLN. Für die Berichtigung wird in erster Linie der tatsächliche Marktwert aller Vermögenswerte auf der Grundlage der der Kommission vorgelegten Schätzung des unabhängigen Sachverständigen Realizacja Inwestycji Techniczno-ekonomicznych vom 29. März 2007 herangezogen. In der Analyse wurden hauptsächlich Immobilien wie Gebäude und Grundstücke bewertet. Der Wert der Gebäude wurde auf der Grundlage nachstehender Formel ermittelt:

V = Cn(1-Lu/100) × R

worin: Cn = Kosten für den Bau eines neuen Gebäudes; Lu = Abnutzungsgrad des Gebäudes; R = Indikator für die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Regionen. Die Bewertung eines Grundstücks erfolgt mittels Vergleichswertverfahren, dem zufolge der Preis eines Grundstücks dem inflationsbereinigten Preis entspricht, der sich für ein vergleichbares Grundstück erzielen ließe.

(79)

Die Berichtigung der Verbindlichkeiten mit einem Buchwert von 18,350 Mio. PLN gegenüber dem Nettovermögen in Höhe von […] erfolgte auf der Grundlage der geplanten Umwandlung der Forderungen aus dem Darlehens von 2007 in Eigenkapital.

(80)

Bei der letzten Berichtigung wurden außerbilanzielle Vermögenswerte berücksichtigt. Positionen, die aufgrund der nicht quantifizierbaren Aspekte der Bewertung bezüglich des Werts der Unternehmensführung nicht in der Bilanz aufgeführt sind, nach Auffassung der Autoren der Analyse aber in der Schätzung berücksichtigt werden sollten, sind „Organisation der Humanressourcen“ und „Organisation der Produktionsprozesse“.

(81)

Nach Eingang des Angebots von […] haben die polnischen Behörden den genannten Plan als Umstrukturierungsbeihilfe für PZL Hydral im März 2008 bei der Kommission unter der Annahme angemeldet, dass PZL Wrocław für […] veräußert wird. Sie haben auch das Darlehen von 2007 sowie ein weiteres Darlehen in Höhe von 4 Mio. PLN angemeldet, das PLN Wrocław im Zusammenhang mit dem Abschluss der Verhandlungen mit […]gewährt werden sollte.

(82)

Dieses weitere Darlehen wurde am 2. April 2008 gewährt (nachstehend „Darlehen von 2008“ genannt). An diesem Tag hatte ARP die zweite Ergänzung des Angebots erhalten. ARP hat dieses Darlehen als kurzfristiges Überbrückungsdarlehen für die Zeit bis zum Vertragsabschluss mit […] gewährt. PZL Wrocław benötigte diese Mittel, um die steigende Auftragsmenge aus dem Ministerium für Nationale Verteidigung bewältigen zu können.

(83)

Das Darlehen hatte eine Laufzeit von fünf Jahren zu einem variablen Zinssatz auf der Grundlage des von der Kommission gegenüber Polen angewandten Referenzzinssatzes (6,42 % zum Zeitpunkt der Darlehensvergabe) und wurde abgesichert durch:

ein Registerpfandrecht am Anlagevermögen von PZL Wrocław: vier Maschinen und Anlagen im Wert von 2,8 Mio. PLN, die in das Pfandregister eingetragen wurden;

die Abtretung der Forderungen aus dem Handelsvertrag in Höhe von 5,2 Mio. PLN.

(84)

Die polnischen Behörden vertreten daher die Auffassung, dass die Pfandrechte einen höheren Wert haben als das Darlehen.

(85)

Mit dem Darlehen sollte es PZL Wrocław ermöglicht werden, die für die Produktion benötigten Maschinen zu erwerben. ARP hatte das Darlehen von 2008 in einer fortgeschrittenen Phase der Verhandlung mit […] unter der Annahme gewährt, dass es entweder durch PZL Wrocław aus Eigenmitteln oder durch den Investor getilgt wird.

(86)

Die polnischen Behörden vertraten deshalb die Auffassung, dass ARP nicht nur wie ein privater Investor, sondern auch als Verkäufer von PZL Wrocław agierte.

(87)

Wie die polnischen Behörden der Kommission außerdem mitteilten, wurde die Wirtschaftstätigkeit von PZL Wrocław im Jahr 2008 teilweise im Rahmen eines Operating-Leasingverhältnisses finanziert. Im Juni 2008 wurden mit dem Privatunternehmen […] zwei Operating-Leasing-Verträge unterzeichnet: […] und […]. Die Leasingverträge hatten einen Nettowert von 271 002 EUR und 401 263,20 EUR (0,82 Mio. PLN mit Mehrwertsteuer) (24). PZL Wrocław übernahm dabei Leasingkosten in Höhe von 88 762,30 EUR, was der Differenz zwischen dem Nettowert der Maschinen und dem Nettoleasingwert entspricht. Die Verträge wurden auf ähnlicher Grundlage wie die Darlehen abgeschlossen, wobei der Leasinggegenstand als Sicherheit dient. Nach Ablauf des Leasingvertrages hat PZL Wrocław das Recht, die Maschinen für 5 835 EUR zu erwerben. Vor Abschluss der Leasingverträge mit PZL Wrocław hat […] die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Unternehmens, u. a. dessen Fähigkeit, einen für die Ratenzahlung ausreichenden Cashflow zu erzielen, genau analysiert.

(88)

Wie die polnischen Behörden in der ursprünglichen Anmeldung ferner angaben, sollten die Forderungen aus dem Darlehen von 2007 in Höhe von 13,5 Mio. PLN (zuzüglich Zinsen) dem Plan zufolge in Anteile am Eigenkapital umgewandelt werden.

(89)

Im März und April 2008 wurden die Verhandlungen über die Bestimmungen und Bedingungen des Vertrages über die Anteilsübertragung abgeschlossen. Am 14. April 2008 hat […] sein Angebot allerdings zurückgezogen. Der Grund für den Rückzug des Unternehmens waren den polnischen Behörden zufolge vermutlich die gravierenden Veränderungen auf dem Weltmarkt infolge der Wirtschaftskrise.

(90)

Da […] von den Verhandlungen zurückgetreten war, hat der Verkaufsprozess von Neuem begonnen. Der Verkauf wurde in der in- und ausländischen Presse als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten für den Erwerb von 100 % der Anteile an PZL Wrocław per Anzeige bekannt gegeben. Am 19. Mai 2008 wurde die Anzeige in „Puls Biznesu“, der größten polnischen Fachtageszeitung, und in der „Rzeczpospolita“, der größten polnischen Tageszeitung für Politik und Wirtschaft, veröffentlicht. Vom 20. bis zum 26. Mai 2008 erschien die Anzeige außerdem in der internationalen Luftfahrt-Fachzeitschrift „Flight International“. Im November 2008 wurde der geplante Verkauf in der polnischsprachigen, auch im Ausland gelesenen Zeitschrift für die Luftfahrt „RAPORT Wojsko Technika Obronność“ angekündigt. Auf die Anzeige hin ging kein Kaufangebot für die Anteile ein.

(91)

Aus diesem Grund wurden die Bemühungen intensiviert, und PZL Hydral hat die oben genannten Informationen möglichen Kaufinteressenten von PZL Wrocław direkt übermittelt und präsentiert. Wie die polnischen Behörden hervorhoben, wurde der geplante Verkauf auf Messen und Fachveranstaltungen wie etwa auf Flugschauen publik gemacht (25) und über 80 Unternehmen schriftlich mitgeteilt. Die polnischen Behörden betonten ferner, dass die Informationen zu dem Kaufangebot außerdem die ganze Zeit über auf der Internetseite von PZL Hydral, die jährlich 500 000 Mal aufgerufen wird, einzusehen waren. Angesichts der spezifischen Produktion von PZL Wrocław (als Anbieter von Erzeugnissen und Dienstleistungen für den Bedarf der Streitkräfte der Republik Polen besitzt das Unternehmen für die Landesverteidigung besondere Bedeutung) sowie der verhältnismäßig hohen Konzentration der Luftfahrtindustrie weltweit und der damit verbundenen relativ geringen Zahl potenzieller Investoren war es den polnischen Behörden zufolge jedem potenziellen Investor möglich, sich über den Verkauf von PZL Wrocław zu informieren und am Privatisierungsprozess zu beteiligen. Nach Auffassung der polnischen Behörden war der Verkauf deshalb in der ganzen Branche bekannt.

(92)

Die Verkaufsanzeige war lediglich eine Aufforderung zur Angebotsabgabe und enthielt keine besonderen Bedingungen.

(93)

Als Reaktion auf die verstärkten Bemühungen der polnischen Behörden im zweiten Habjahr 2008 übermittelte das Unternehmen […] ARP eine erste Interessenbekundung und legte anschließend ein Kaufangebot vor. Im zweiten Habjahr 2008 hat auch […] gegenüber ARP sein Kaufinteresse bekundet.

(94)

Am 30. September 2008 hat […], ein Unternehmen mit […], ein erstes unverbindliches Angebot für den Erwerb von 100 % der Anteile an PZL Wrocław über […] vorgelegt (nachstehend „Angebot vom 30. September 2008“ genannt). […] ist ein im Private Equity Investment tätiger Investmentfonds, dessen Besitzer (eine Privatperson) auch 100 % der Anteile an […] hält (26). Das Angebot vom 30. September 2008 galt für ein schuldenfreies Unternehmen und unter der Voraussetzung, dass 2009 vergleichbare Finanzergebnisse wie 2008 vor allem beim Nettogewinn und beim EBITDA erzielt werden. Erwartet wurde ein EBITDA von mindestens […] und ein Nettogewinn im Jahr 2009 von mindestens […], ebenso sollte der Absatz um 5 % steigen. Infolge der Finanzkrise gingen die Einnahmen von PZL Wrocław jedoch um etwa 35 % zurück, weshalb die im Angebot genannten Ergebnisse nicht erzielt wurden. PZL Hydral war sich bereits im ersten Quartal 2009 vollkommen darüber im Klaren, dass das Finanzergebnis nicht die Mindestgrenze des Angebots von […] erreichen wird. Darüber hinaus hat sich Anfang 2009 der Auftragsrückgang aus dem Ministerium für Nationale Verteidigung bestätigt, was gravierende Folgen für die Rentabilität des Unternehmens im Jahr 2009 haben sollte. Zu weiteren Kontakten mit […] kam es nicht.

(95)

[…], ein Unternehmen […], einer der größten Anbieter von Hightechprodukten für die Luftfahrtindustrie (kommerzielle sowie Regional-, Geschäfts- und Militärflugzeuge) […] und von Industrieprodukten mit einem Umsatz von […] im Jahr 2009, hat im ersten Quartal 2009 Gespräche über den Kauf von Anteilen an PZL Wrocław aufgenommen.

(96)

Das Unternehmen hat vom 20. April 2009 bis zum 12. Mai 2009 eine Due-Diligence-Prüfung durchgeführt. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Prüfung unterzeichnete das Unternehmen am 20. August 2009 mit ARP eine Vereinbarung (in der die geplante Transaktion in den Grundzügen dargestellt war) über den Kauf von Anteilen an PZL Wrocław zum Preis von […]. ARP sicherte zu, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Vermögenswerte von PZL Wrocław frei von Forderungen der öffentlich-rechtlichen Gläubiger von PZL Hydral sind. Der Vereinbarung zufolge sollte also ARP selbst 100 % der Anteile an PZL Wrocław erwerben und anschließend an den Investor verkaufen. Der Investor sagte zu, einen eigenen detaillierten Investitionsplan im Wert von weiteren […] zu erstellen, der nach dem Verkauf umgesetzt werden sollte. Am 18. Dezember 2009 unterzeichneten ARP, PZL Hydral und […] einen Rahmenvertrag. Am 12. März 2010 wurde die Anlage 2 zum Vertrag angenommen, in der die Teilumwandlung der Forderungen in Eigenkapital, der Teilschuldenerlass und die Teiltilgung des Darlehens von 2007 und des Darlehens von 2008 geregelt waren.

(97)

Die polnischen Behörden bestätigten, dass der Verkauf an keinerlei Bedingungen geknüpft war, insbesondere nicht an den Erhalt von Arbeitsplätzen. Wie die polnischen Behörden der Kommission ferner mitteilten, habe der Investor freie Hand bei der Gestaltung seiner Geschäftsbeziehungen zum Ministerium für Nationale Sicherheit.

(98)

Die Verhandlungen mit […] sind in Kapitel VI näher erläutert.

II.6   Rechtliche Beurteilung des Plans durch die polnischen Behörden

(99)

Wie die polnischen Behörden versicherten, werden sich die Gesamtkosten der Umstrukturierung auf 262,2 Mio. PLN belaufen und folgende Maßnahmen umfassen: Umstrukturierung der öffentlichen Verbindlichkeiten in Höhe von 234 Mio. PLN, andere finanzielle Umstrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 11,5 Mio. PLN, Investitionen für 11 Mio. PLN, Umstrukturierung der Vermögenswerte in Höhe von 5,6 Mio. PLN und Umstrukturierung der Beschäftigungsverhältnisse in Höhe von 0,3 Mio. PLN.

(100)

Nach Aussage der polnischen Behörden sollen die gesamten Kosten der Umstrukturierung von PZL Hydral durch staatliche Beihilfemaßnahmen in Höhe von 130,5 Mio. PLN sowie durch Eigenmittel in Höhe von 132 Mio. PLN gedeckt werden. Dem Plan zufolge liegt der Eigenbeitrag bei 50,3 % der Umstrukturierungskosten. Die Eigenmittel umfassen Einnahmen aus dem Verkauf von Anlagevermögen und Aktien sowie Mittel des zukünftigen Investors von PZL Wrocław.

(101)

Als Ausgleichsmaßnahme ist im Plan der Verkauf einiger Produktionsmittel vorgesehen, was bereits teilweise in den Jahren 2004-2006 geschehen ist und zu einer Verringerung der Produktionskapazität geführt hat. Laut Plan soll die Produktionskapazität des Unternehmens durch den Verkauf von Maschinen und Anlagen um insgesamt 380 000 Maschinenstunden, d. h. um 42 %, verringert werden, wobei diese Vorgaben bereits zum größten Teil erreicht wurden (315 000 Maschinenstunden). Nach Aussage der polnischen Behörden dient ein Drittel dieses Kapazitätsabbaus nicht der Wiederherstellung der Rentabilität, sondern der Drosselung der Produktion im Bereich Industriehydraulik, einem wenig rentablen Produktionsbereich, den das Unternehmen einschränken will.

(102)

Dem Plan zufolge sind der geplante Rückzug aus bestimmten (angeblich unrentablen) Geschäftsfeldern und der Verkauf unproduktiver Vermögenswerte als Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (27) (nachstehend „Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung“ genannt) anzusehen. Zudem müsse die Privatisierung von PZL Wrocław, die den Wettbewerbern den Erwerb von Produktionskapazitäten, Fachwissen und Marktanteilen von PZL Hydral ermögliche, nach Auffassung der polnischen Behörden ebenfalls als Ausgleichsmaßnahme eingestuft werden.

III.   BEDENKEN DER KOMMISSION BEI DER ERÖFFNUNG UND AUSWEITUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS

(103)

Der Plan wurde als Umstrukturierungsszenario auf der Grundlage der Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung angemeldet. Deshalb hat die Kommission ihre vorläufige Bewertung auf die ihr zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Angaben gestützt. Auf der Grundlage dieser Angaben äußerte die Kommission folgende Bedenken:

(104)

In der Frage, ob das Unternehmen im Sinne der Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung die Voraussetzungen für den Bezug von Umstrukturierungsbeihilfe erfüllt, hat die Kommission Zweifel an der Behauptung geäußert, PZL Hydral habe in den letzten zehn Jahren keine Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfe in Anspruch genommen.

(105)

Für die Kommission stellte sich insbesondere die Frage, ob die Nichtbeitreibung bzw. die verspätete Beitreibung der öffentlichen Forderungen nicht als staatliche Beihilfe zu bewerten ist. Wenn eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, die Sozialversicherungsbeiträge einzieht, über einen langen Zeitraum zulässt, dass die Beiträge gar nicht oder verspätet gezahlt werden, wird dem begünstigten Unternehmen damit ein Vorteil gewährt, indem sie die Belastung, die sich aus der normalen Anwendung des Sozialversicherungssystems ergibt, dem Unternehmen gegenüber mildert (28). Die Kommission würdigte die Tatsache, dass die öffentlich-rechtlichen Gläubiger bestimmte Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen haben, bezweifelte jedoch, dass diese Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf die Sicherheiten zugunsten der öffentlich-rechtlichen Gläubiger, die fällig werden konnten, ausreichend oder – falls sie in einer späten Phase eingesetzt wurden – wirksam waren. In dieser Phase des Verfahrens äußerte die Kommission daher Zweifel daran, dass die öffentlich-rechtlichen Gläubiger sich so verhalten haben wie etwaige private Gläubiger es in einer solchen Situation getan hätten.

(106)

Ebenso äußerte die Kommission Bedenken gegenüber den anderen Maßnahmen, die von den polnischen Behörden als frei von staatlicher Beihilfe angemeldet wurden.

(107)

Die Kommission bezweifelte, dass die teilweise Tilgung in Verbindung mit dem Teilerlass der öffentlichen Verbindlichkeiten, die von den polnischen Behörden als beihilfefrei gemeldet wurden, tatsächlich dem Grundsatz des Privatgläubigers entsprechen.

(108)

Ferner äußerte die Kommission Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Plans mit dem Binnenmarkt im Sinne von Randnummer 31 ff. der Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung.

(109)

Die Kommission hegte Zweifel, dass es sich bei dem vorgeschlagenen Beitrag um einen konkreten und tatsächlichen Beitrag handelt und der Plan somit im Einklang mit den Randnummern 43-45 der Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung steht. Die Kommission äußerte Bedenken, dass die geplanten Einnahmen aus dem Verkauf von PZL Wrocław – selbst wenn sie erzielt werden – als Eigenbeitrag zur Umstrukturierung angesehen werden können. Wie vorstehend erläutert, wurde PZL Wrocław bereits Ende 2004 gegründet. Dem Plan zufolge sollten bereits 2007 die Übertragung der Produktionsaktiva abgeschlossen und der Privatisierungsprozess eingeleitet sein. Für das vierte Quartal 2007 wurden erste Angebote potenzieller Investoren erwartet, und im ersten Halbjahr 2008 sollten nach Abschluss von Verhandlungen erste Verkaufsverträge unterzeichnet werden. Der Kommission lagen allerdings bis zu ihrer Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens keine Informationen über potenzielle Kaufinteressenten für PZL Wrocław vor.

(110)

Die Kommission äußerte ferner Zweifel daran, dass der Plan tatsächlich eine langfristige Rentabilität im Sinne der Randnummern 34-37 der Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung gewährleistet. Wie sie feststellte, sei die geplante Umstrukturierung auf eine Umstrukturierung der Finanzen ausgerichtet, weshalb etwa 90 % der gesamten Umstrukturierungskosten für die Tilgung der aufgelaufenen öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten vorgesehen seien. Aus diesem Grund seien die übrigen Umstrukturierungsmaßnahmen vergleichsweise begrenzt. Die Kommission weist außerdem darauf hin, dass – wie bereits erwähnt – bis zur Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens keinerlei Interessenbekundungen seitens potenzieller Investoren vorgelegen hätten. Polen hat außerdem darauf hingewiesen, dass nach der Privatisierung des Unternehmens weitere Umstrukturierungsmaßnahmen notwendig sein könnten, was die Zweifel an der Rentabilität des Plans verstärkt hat.

(111)

Wie die Kommission außerdem feststellte, bestehe weiterhin Klärungsbedarf in der Frage, ob die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen mit den Randnummern 38-42 der Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung im Einklang stehen. Nach den Angaben der polnischen Behörden in der Anmeldung sollte der geplante Kapazitätsabbaus zu mindestens einem Drittel den wenig rentablen Bereich Industriehydraulik betreffen. Angesichts der vorliegenden Angaben hat die Kommission Zweifel, dass der bereits erfolgte bzw. geplante Kapazitätsabbau ausreicht. Nach Auffassung der Kommission dürfte zumindest ein Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen notwendig sein, um eine langfristige Rentabilität herzustellen. Insbesondere wurde gewürdigt, dass in der Vergangenheit Produktionsaktiva gezielt mit Blick auf die Wiederherstellung der Unternehmensrentabilität veräußert wurden. Dementsprechend stelle der geplante Immobilienverkauf eher eine Einnahmequelle als eine die Wettbewerbsverzerrung ausgleichende Maßnahme dar.

IV.   STELLUNGNAHME POLENS ZUR EINLEITUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS

(112)

Die polnischen Behörden haben eine Stellungnahme zur Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens abgegeben und auf die Möglichkeit hingewiesen, im Rahmen des angemeldeten Szenarios, d.h. in Verbindung mit einer Kapitalzuführung, den Privatgläubigertest anzuwenden.

(113)

Die polnischen Behörden hoben hervor, dass der vorgeschlagene Schuldenerlass mit dem Grundsatz des Privatgläubigers vereinbar ist, weil die öffentlich-rechtlichen Gläubiger aus dem Verkauf der Vermögenswerte von PZL Hydral mehr Gewinn ziehen würden als aus der Insolvenz des Unternehmens. Diese Auffassung beruhe nach Aussage der polnischen Behörden auf der Wirtschafts- und Finanzanalyse und werde von den beteiligten öffentlich-rechtlichen Gläubigern geteilt.

(114)

In Bezug auf die beiden Kapitalzuführungen, die ARP PZL Hydral gewähren sollte und die entsprechend der Anmeldung zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber den öffentlich-rechtlichen Gläubigern bestimmt waren, stellten die polnischen Behörden fest, dass diese Kapitalzuführungen die Anwendung des Grundsatz des Privatgläubigers nicht ausschließen.

(115)

Wie die polnischen Behörden ferner anführten, stehe der Marktwert von PZL Wrocław in einem engen Zusammenhang mit den erteilten Luftfahrtbescheinigungen und Genehmigungen für den Waffenhandel sowie den einzigartigen Erfahrungen und dem Know-how der Mitarbeiter. Im Falle einer Insolvenz wäre es unmöglich, diese Strukturen in einer für die Luftfahrtüberwachungsbehörden akzeptablen Form wiederaufzubauen.

(116)

Der Eigenbeitrag wurde von den polnischen Behörden auf 130 Mio. PLN beziffert, was 50 % der Umstrukturierungskosten entspräche, selbst wenn die Nichtbeitreibung der öffentlich-rechtlichen Forderungen als staatliche Beihilfe bewertet werden sollte. Die polnischen Behörden haben ferner betont, dass der Verkauf der Vermögenswerte andauert und deshalb sämtliche im Plan aufgeführten Vermögenswerte im Zuge der Umstrukturierung tatsächlich veräußert werden.

(117)

In Bezug auf die langfristige Rentabilität des Plans haben die polnischen Behörden versichert, dass die Umstrukturierungsziele adäquat umgesetzt werden. Insbesondere durch die Bündelung der Produktion im östlichen Werksteil von PZL Hydral konnten die Fixkosten gesenkt, der operative Produktionsablauf verbessert sowie zusätzliche Einnahmen aus der Verpachtung der frei gewordenen Liegenschaften erzielt werden. Darüber hinaus wurden die Produktion und der Verkauf (einschließlich 570 Beschäftigte) in das zu diesem Zeitpunkt rentable Unternehmen PZL Wrocław (Angaben für die ersten zehn Monate 2008) verlagert. PZL Wrocław sollte den Schätzungen zufolge Ende 2008 einen Nettogewinn von etwa 6 Mio. PLN bei einem Absatz von 50 Mio. PLN erzielen. Wie die polnischen Behörden außerdem feststellten, begleichen sowohl PZL Hydral als auch PZL Wrocław ihre öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten fristgerecht, seit das Szenario des privaten Gläubigers im vierten Quartal 2007 vereinbart wurde.

V.   STELLUNGNAHMEN VON DRITTEN

(118)

Die Kommission hat keine Stellungnahme von Dritten erhalten.

VI.   DIE ENTWICKLUNGEN NACH DER EINLEITUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS – DER ÜBERARBEITETE PLAN

(119)

Nach Auffassung der polnischen Behörden entspricht der vom Investor […] gebotene Preis für die Anteile an PZL Wrocław dem Marktwert des Unternehmens. Angesichts der finanziellen Lage des Unternehmens, die sich 2009 wegen der Finanzkrise und der rückläufigen Aufträge der polnischen Streitkräfte verschlechtert hatte, sei der gebotene Kaufpreis angemessen.

(120)

Die polnischen Behörden wiesen ferner darauf hin, dass der Preis die makroökonomischen Bedingungen widerspiegelt. Allein an der Warschauer Wertpapierbörse ist der Warschauer Börsenindex WIG um 36 % gefallen. Von April 2008 (als sich […] aus den Verhandlungen zurückzog) bis Juni 2009 haben die börsennotierten Unternehmen aus der Luftfahrtbranche mit ähnlicher Produktpalette wie PZL Wrocław beim Marktranking drastisch an Boden verloren. Die Aktien des Unternehmens […], zu dem […] gehört, fielen um […] %, die Aktien von […] um […] % und von […] um […] %.

(121)

[…] hat eine Due-Diligence-Prüfung durchgeführt (siehe Erwägungsgrund 96). Darin wurden die Daten von 32 Unternehmen der Luftfahrtbranche in Bezug auf […] verglichen. Anschließend wurden die durchschnittlichen Koeffizienten ermittelt, um zu veranschaulichen, wie die genannten […]. Diese Koeffizienten wurden anschließend auf […] angewandt. Das Ergebnis lautet […].

(122)

In den Gesprächen mit ARP über die Schätzung wies der Investor allerdings darauf hin, dass […] gegenwärtig stark von einem Abnehmer abhängig ist, und zwar von den polnischen Streitkräften, die von denen gemäß dem Modernisierungsprogramm, dessen Ergebnis unsicher ist, im Zeitraum 2010-2013 […] % der geplanten Einnahmen erwartet werden. Darüber hinaus drohe ein Insolvenzverfahren, falls sich die finanzielle Lage von PZL Wrocław im Jahr 2010 nicht verbessert.

(123)

In diesem Zusammenhang macht der Investor geltend, dass er PZL Wrocław bei einem Preis von […] für die Anteile de facto über Nennwert kaufen würde.

(124)

Nachdem der Investor sein Preisangebot abgegeben hatte, nahm ARP Verhandlungen mit den öffentlich-rechtlichen Gläubigern über eine teilweise Tilgung und einen Teilerlass ihrer Forderungen entsprechend dem Plan auf, die aus den Einnahmen aus dem Verkauf der Anteile an PZL Hydral ohne weitere Kapitalzuführungen erfolgen sollten.

(125)

Zu diesem Zweck hat ARP am 15. Januar 2010 die Firma Ernst&Young mit einer Untersuchung beauftragt. Ernst&Young sollte als unabhängiger Sachverständiger die beiden folgenden Szenarien vergleichen:

Insolvenzverfahren von PZL Hydral, das auch das Tochterunternehmen PZL Wrocław umfasst;

Schuldentilgung aus den Einnahmen aus dem Verkauf von PZL Wrocław an […] für […] und den Einnahmen aus dem Verkauf anderer Vermögenswerte von PZL Hydral.

(126)

Ernst&Young bewertete die Lage aus der Sicht der einzelnen öffentlich-rechtlichen Gläubiger: Sozialversicherungsanstalt, Finanzamt Niederschlesien, Finanzamt Wrocław-Psie Pole, Stadtverwaltung Wrocław, Staatlicher Rehabilitationsfonds für Behinderte, Woiwode von Niederschlesien und Finanzministerium. Die Agentur ARP wurde in der Analyse nicht berücksichtigt, weil sie in Bezug auf PZL Hydral nicht Gläubiger, sondern nur Anteilseigner war.

(127)

Ernst&Young hat die Untersuchung am 24. Februar 2010 abgeschlossen. Die Untersuchung erfolgte nach dem Vorsichtsprinzip, d.h., für jedes Szenario wurden nur die direkt erwirkbaren Beträge berücksichtigt. Deshalb wurden Opportunitätskosten (29), langfristige Rentabilitätsprognosen und der Zeitwert des Geldes in der Analyse nicht erfasst.

(128)

Für das Insolvenzszenario, das zur Abwicklung führt, wurde in der Analyse ein möglichst effizienter Verfahrensverlauf angenommen. Als Grundlage für die angewandte Untersuchungsmethode dienten die Anforderungen des Privatgläubigertests unter Bezugnahme auf die Rechtssachen Spanien gegen die Kommission und Hamsa gegen die Kommission, bei denen das Verhalten einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung aus Sicht eines privaten Gläubigers betrachtet wird, der seine Forderungen von einem Schuldner in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eintreiben will (30). Der Bericht basiert auf der Analyse aus der Sicht der einzelnen Gläubiger unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit des Gläubigers auf das Vermögen des Schuldners und der möglichen Höhe der Forderungsbefriedigung bei Insolvenz des Schuldners (31).

(129)

Bei der Bestimmung des Wertes der Vermögenswerte im Insolvenzfall geht Ernst&Young davon aus, dass die Immobilien bei einem Zwangsverkauf mit 50 % ihres beizulegenden Zeitwerts („Fair Value“) zu bemessen sind. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts hat Ernst&Young auf den International Accounting Standard (IAS) 16 – Sachanlagen – zugrunde gelegt und alle verfügbaren Einschätzungen von unabhängigen Fachleuten verwertet. Diese Minderung um 50 % ist gerechtfertigt, weil Insolvenzverfahren in Polen, wo die Einkünfte aus dem Verkauf von Vermögenswerten im Durschnitt 26,86 % ihres beizulegenden Zeitwerts betragen, wenig effektiv sind.

(130)

Ernst&Young merkt darüber hinaus an, dass die für die öffentlich-rechtlichen Gläubiger im Insolvenzfall zu erwartenden Einnahmen von der jeweiligen Rangfolge ihrer Sicherheit auf das mit einer Hypothek belastete Vermögen abhängen. Zu diesem Zweck hat Ernst&Young eine Übersicht über die Hypotheken auf die einzelnen Bestandteile der Vermögenswerte von PZL Hydral, den Wert der einzelnen Hypotheken und die Rangfolge der Gläubiger erstellt.

(131)

Aufgrund der Annahmen in den beiden vorstehenden Erwägungsgründen schätzt Ernst&Young die Gesamtsumme, die sich im Insolvenzfall aus den durch Hypotheken gesicherten Vermögenswerten erzielen ließe, auf 52,4 Mio. PLN, wobei drei öffentlich-rechtliche Gläubiger (der Rehabilitationsfonds für Behinderte, der Woiwode von Niederschlesien und das Finanzministerium) keine Zahlungen erhalten und die übrigen Gläubiger mit folgenden Beträgen rechnen können: Sozialversicherungsanstalt: 44,8 Mio. PLN, Finanzamt Niederschlesien: 2,3 Mio. PLN, Finanzamt Wrocław-Psie Pole: 0,457 Mio. PLN und Stadtverwaltung Wrocław: 4,9 Mio. PLN.

(132)

Um die tatsächlichen Einnahmen aus dem Insolvenzszenario zu beziffern, sind anschließend die Erlöse aus den übrigen Vermögenswerten von PZL Hydral in Höhe von 13,5 Mio. PLN (32) hinzuzurechnen. Die Einnahmen im Insolvenzfall belaufen sich folglich auf 66 Mio. PLN, wie in Tabelle 26 dargestellt.

(133)

Im Fall der Vermögensveräußerung sollen alle im Plan aufgeführten Vermögenswerte von PZL Hydral für 122 323 202,31 PLN verkauft werden: Zakład Produkcji Hydrauliki „Hydral“ sp. z o.o. für […]; die Immobilie BBCenter für […]; der Parkplatz für […]; Zakład Ciepłowniczy „Term-Hydral“ sp. z o.o. für […]; die Stromversorgungsanlage GSZ für […]; PZL Wrocław für […]; das Gießereiwerk für […]; Minderheitsanteile für […] und die Tilgung der Schulden von PZL Hydral für […].

Tabelle 26

Verkaufsszenario und Insolvenzszenario aus Sicht von PZL Hydral im Jahr 2010 (in PLN) gemäß der Untersuchung von Ernst&Young

Öffentlichrechtlicher Gläubiger

Gesamtverbindlichkeiten (33)

Insolvenzszenario – Einnahmen

Verkaufsszenario – Einnahen

Sozialversicherungsanstalt

192 427 569,63

58 326 475,00

91 857 554,58

Finanzamt Niederschlesien

59 579 407,58

2 294 047,11

18 250 999,45

Finanzamt Wrocław-Psie Pole

532 432,60

456 768,68

456 800,00

Stadtverwaltung Wrocław

27 087 078,25

4 928 184,34

4 930 000,00

Staatlicher Rehabilitationsfonds für Behinderte

12 884 457,46

5 007 169,46

Woiwode von Niederschlesien

1 320 678,82

1 320 678,82

Finanzministerium

24 050 232,71

500 000,00

Summe

317 881 857,5

66 005 475,13

122 323 202,31

(134)

Wie aus Tabelle 26 hervorgeht, würden den Untersuchungsergebnissen von Ernst&Young zufolge die Sozialversicherungsanstalt 47,7 % ihrer Forderungen erhalten, das Finanzamt Niederschlesien 30,6 %, das Finanzamt Wrocław-Psie Pole 85,8 %, die Stadtverwaltung Wrocław 18,2 %, der Woiwode von Niederschlesien den gesamten Forderungsbetrag, der staatliche Rehabilitationsfonds für Behinderte 38,9 % und das Finanzministerium 2,1 %.

(135)

Stimmen die öffentlich-rechtlichen Gläubiger einem Teilerlass ihrer Forderungen zu, werden nach polnischem Recht für diese Beträge keine Zinsen mehr berechnet; Zinsen werden nur dann erhoben, wenn geschlossene Verträge nicht erfüllt werden, was beim Insolvenzszenario der Fall wäre. Deshalb beinhalten die in Tabelle 26 dargestellten Verbindlichkeiten für alle öffentlich-rechtlichen Gläubiger entsprechende Zinsen, die rückwirkend ab dem Datum des Vergleichs von 2007 berechnet werden; davon ausgenommen sind wegen der rechtlichen Sonderform ihrer Forderungen das Finanzamt Niederschlesien (ein Teil der Steuerschulden wird dauerhaft verzinst) und der Woiwode von Niederschlesien (dauerhafte Verzinsung).

(136)

Zu beachten ist, dass dem überarbeiteten Plan zufolge die Tilgung der Schulden gegenüber den öffentlich-rechtlichen Gläubigern Stadtverwaltung Wrocław, Staatlicher Rehabilitationsfonds für Behinderte und Finanzamt Niederschlesien bis zum Verkauf der Vermögenswerte von PZL Hydral teilweise gestundet und teilweise in Raten aufgeteilt werden sollte, d. h., die Verbindlichkeiten würden teilweise beglichen. Der Vertrag sieht im Einzelnen Folgendes vor:

Die Tilgung der Schulden gegenüber der Stadtverwaltung Wrocław in Höhe von 4,9 Mio. PLN wird gestundet.

Die Tilgung der Schulden gegenüber dem Rehabilitationsfonds für Behinderte in Höhe von 5 Mio. PLN wird gestundet.

18,25 Mio. PLN sind für die Tilgung eines Teils der Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt Niederschlesien bestimmt; ein Teil wird gestundet, ein Teil in Raten gezahlt (34) und ein Teil einschließlich der angefallenen Zinsen bei Fälligkeit getilgt.

(137)

Auf dieser Grundlage sollten die Gläubiger der Untersuchung von Ernst&Young zufolge (siehe Tabelle 26) insgesamt 122 Mio. PLN erhalten, falls PZL Wrocław und andere Vermögenswerte von PZL Hydral verkauft würden, bei einer Insolvenz mit anschließender Abwicklung von PZL Hydral dagegen nur 66 Mio. PLN, wobei drei Gläubiger (das Finanzministerium, der Woiwode von Niederschlesien und der Staatliche Rehabilitationsfonds für Behinderte) leer ausgingen.

(138)

Im Falle des Verkaufsszenarios erlassen die öffentlich-rechtlichen Gläubiger insgesamt 195 Mio. PLN der öffentlich-rechtlichen Forderungen. Unabhängig davon ist das Verkaufsszenario für alle öffentlich-rechtlichen Gläubiger günstiger als das Insolvenzszenario. Die öffentlich-rechtlichen Gläubiger könnten insgesamt 38,5 % ihrer Forderungen beitreiben.

(139)

Die polnischen Behörden haben der Kommission mitgeteilt, dass die öffentlich-rechtlichen Gläubiger im Jahr 2010 aufgrund der Untersuchungsergebnisse von Ernst&Young einer teilweisen Tilgung ihrer Forderungen zugestimmt haben.

(140)

In den Gesprächen mit […] hat ARP einer Teilumwandlung, teilweisen Tilgung sowie einem teilweisen Erlass ihrer Forderungen zugestimmt. Gemäß Anhang 2 zum Rahmenvertrag sollte ARP einen Teil der Hauptsumme des Darlehens von 2007 sowie des Darlehens von 2008 in Eigenkapital und liquide Vermögenswerte von PZL Wrocław für insgesamt […] umwandeln und die Zinsen des Darlehens von 2007 in Höhe von […] erlassen. Nach dieser Umwandlung sollte das Eigenkapital von PZL Wrocław mittels eines entsprechenden Antrags auf Herabsetzung des Eigenkapitals von PZL Wrocław beim zuständigen Gericht reduziert werden.

(141)

Die polnischen Behörden wiesen darauf hin, dass sich die finanzielle Lage von PZL Wrocław erst im Jahr 2009 verschlechtert hat, was auf den Konjunkturabschwung zurückzuführen ist, der schwer vorhersehbar war und einen Rückgang der Bestellungen der polnischen Streitkräfte um nahezu […] % mit sich brachte. Infolgedessen verschlechterten sich die Lage von ARP als Gläubiger sowie ihre Aussichten auf eine vollständige Beitreibung ihrer Forderungen.

(142)

Die Festlegungen in Anhang 2 zum Rahmenvertrag wurden in enger Anlehnung an die Ergebnisse der Analyse in Ergänzung der Untersuchung von Ernst&Young ausgehandelt. Die ergänzende Analyse wurde am 24. Februar 2010 erstellt. Darin wurden zwei Szenarien untersucht: die Insolvenz mit anschließender Abwicklung von PZL Wrocław und der Verkauf an einen Investor. Untersucht wurde vor allem, welche Einnahmen ARP aus seinen Sicherheiten im Insolvenzfall und im Vergleich dazu bei einem Verkauf von PZL Wrocław an einen Investor erzielen würde.

(143)

Wie in der Analyse in Ergänzung der Untersuchung von Ernst&Young betont wurde, waren die Vermögenswerte von PZL Wrocław mit Pfandrechten und Hypotheken belastet. Der Buchwert aller Vermögenswerte von PZL Wrocław belief sich zum 31. Dezember 2009 auf 52,5 Mio. PLN einschließlich gesicherter Vermögenswerte in Höhe von 21,3 Mio. PLN und nicht gesicherter bzw. nicht mit Sicherheiten belasteter Vermögenswerte in Höhe von 31,2 Mio. PLN.

(144)

Die nicht gesicherten bzw. nicht mit Sicherheiten belasteten Vermögenswerte machten […] % des Vermögens von PZL Wrocław aus. Käme es jedoch nicht zur Veräußerung von PZL Wrocław, würden die Steuerbehörden zur Beitreibung ihrer Forderungen auf der Grundlage von Artikel 112 und Artikel 118 der Abgabenordnung (35) per Steuerbescheid festlegen, dass PZL Wrocław für die Verbindlichkeiten von PZL Hydral aus den Jahren 2006-2007 haftet. Das wird in einem Schreiben des Finanzamts Niederschlesien vom 23 November 2007 bestätigt, dem zufolge eine Vollstreckung nach Artikel 112 der Abgabenordnung erfolgt, falls die Umstrukturierung scheitert.

(145)

Da PZL Wrocław zwischen 2004 und 2007 Produktionsaktiva von PZL Hydral erworben hat, hätte dieser Steuerbescheid Auswirkungen auf einige öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten von PZL Hydral. Die Forderungen, die von diesem Verfahren betroffen wären, entsprächen den öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten von PZL Hydral aus den Jahren 2006-2007 und beliefen sich auf mindestens 64,4 Mio. PLN (36). Entsprechend der ergänzenden Analyse von Ernst&Young wären diese Forderungen höher als der Buchwert der nicht gesicherten bzw. nicht mit einer Sicherheit belasteten Vermögenswerte. Der Buchwert dieser Vermögenswerte muss auch im Zusammenhang mit ihrem Marktwert gesehen werden, da es sich um Verbindlichkeiten, Barmittel und sonstiges liquides Umlaufvermögen handelt.

(146)

Bei einer Insolvenz von PZL Wrocław beträfe die bevorzugte Befriedigung vor den Steuerbehörden nur die Sicherheiten auf die Vermögenswerte in Form von Hypotheken und Registerpfandrechten. Ebenso würden die privaten Gläubiger von PZL Wrocław, die keine Sicherheiten halten, nicht aus den Vermögenswerten von PZL Wrocław befriedigt. Da demzufolge nicht alle Gläubiger aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können, wären die Anteile an PZL Wrocław bei einer Insolvenz wertlos. Desgleichen verfallen gewöhnliche Pfandrechte, weil nur Inhaber von Registerpfandrechten und Hypotheken befriedigt werden.

(147)

Auf dieser Grundlage wurde der Wert des Registerpfandrechts von ARP an den Vermögenswerten von PZL Wrocław in der ergänzenden Analyse von Ernst&Young untersucht. Bei der Ermittlung des Wertes der Sicherheit in Form von Registerpfandrechten an Maschinen wurde in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, dass der Wert der verpfändeten Vermögenswerte im Insolvenzfall 50 % ihres Nettobuchwertes beträgt, da ihr beizulegender Zeitwert nicht vorlag und der Wert der beweglichen Anlagegüter sich faktisch entsprechend den geltenden Abschreibungssätzen ändert. Der Annahme von Ernst&Young zufolge ist ihr Wert im Fall eines Zwangsverkaufs reell, weil sich die untersuchten Vermögenswerte für bestimmte Zwecke und Produktionsverfahren einsetzen oder auch alternativ verwenden lassen und weil sie an spezielle Verträge gebunden sind. In der Untersuchung von Ernst&Young wurde betont, dass ganz spezifische Vermögenswerte, die nur von bestimmten Käufern für Produktionszwecke eingesetzt werden können, beim Verkauf möglicherweise einen sehr geringen Liquidationswert haben, der nur 30 % ihres Nettobuchwertes erreicht. So wurden beispielsweise die Vermögenswerte der Autoglass Group S.A., deren Bilanzwert sich auf 19,8 Mio. PLN belief, im Insolvenzverfahren für 6 Mio. PLN veräußert. Die Vermögenswerte von PZL Wrocław, die als Registerpfand dienten, bestehen zudem aus vielen einzelnen Aktiva von geringem Wert. So wurde insbesondere das Darlehen von 2007 durch eine Zusammenstellung aus 1 709 über die Jahre abgeschriebenen Gegenständen und etwa 1 400 Positionen mit einem Wert unter 3 500 PLN, die deshalb sofort abgeschrieben wurden, abgesichert.

(148)

Weder in der ergänzenden Analyse noch im Hauptbericht von Ernst&Young wurde berücksichtigt, wie sich der Zeitwert des Geldes, also ein möglicherweise langwieriges Insolvenzverfahren, auf die Bewertung des Insolvenzszenarios aus Sicht der Gläubiger von PZL Wrocław auswirkt, was im Insolvenzszenario nicht berücksichtigt wurde.

(149)

Wie aus dieser Untersuchung ebenfalls hervorgeht, betrug der Nettobuchwert der Vermögenswerte, die als Sicherheit in Form eines Registerpfandrechts an Maschinen dienten, zum 31. Januar 20102 106 392,71 PLN. Wendet man das vorstehend erläuterte Prinzip auf den Nettobuchwert der Vermögenswerte an, beträgt ihr mutmaßlicher Wert (der Insolvenzmasse) im Fall einer Zwangsveräußerung der Vermögenswerte 1 053 196,36 PLN.

(150)

Wie in der ergänzenden Analyse von Ernst&Young festgestellt wurde, ergeben sich beim Insolvenzszenario für ARP Einnahmen von 1 053 196,36 PLN, im Veräußerungsfall (wie im Anhang 2 zum Rahmenvertrag beschrieben) dagegen Einnahmen unter 1 053 196,36 PLN.

(151)

Die polnischen Behörden teilten der Kommission mit, dass der Nettobuchwert der Vermögenswerte, die als Sicherheit für das Darlehen von 2007 in Form eines Registerpfands dienten, in den geprüften Finanzberichten von 2007 auf 5 480 861,37 PLN beziffert wurde und sich zum 31. Januar 2010 den geprüften Finanzberichten zufolge auf 818 967,55 PLN belief.

(152)

Wie die polnischen Behörden der Kommission mitteilten, hatten die Vermögenswerte, die als Sicherheit für das Darlehen von 2008 in Form eines Registerpfands dienten, der Schätzung eines unabhängigen Sachverständigen vom 1. Februar 2008 zufolge einen Nettobuchwert von 2 763 000 PLN. Ihr Buchwert wurde in den geprüften Finanzberichten zum 1. Februar 2008 auf 1 883 098,97 PLN bzw. zum 31. Januar 2010 auf 1 287 425,16 PLN beziffert.

(153)

Die polnischen Behörden haben demnach von den beiden Kapitalzuführungen zugunsten von PZL Hydral mit der Begründung Abstand genommen, dass der Teilerlass und die teilweise Tilgung der öffentlich-rechtlichen Forderungen im Hinblick auf den Grundsatz des Privatgläubigers frei von staatlicher Beihilfe sind. Sie betonten ferner, dass das Verhalten der öffentlich-rechtlichen Gläubiger in der Vergangenheit (im Zeitraum 1998-2007) mit dem Kriterium des privaten Gläubigers im Einklang stand. Das Verfahren zum Verkauf von PZL Wrocław sei offen und transparent gewesen und war nicht an Bedingungen geknüpft. Der vom Investor gebotene Preis könne als Marktpreis betrachtet werden. Die polnischen Behörden führten außerdem an, dass die beiden Darlehen von 2007 und 2008 nach Marktkriterien vergeben wurden. Darüber hinaus haben sie von der vorstehend geschilderten Umwandlung der Forderungen aus dem Darlehen von 2007 in Eigenkapital Abstand genommen, zugleich aber vorgeschlagen, einen Teil der beiden Darlehen von 2007 und 2008 noch vor dem Verkauf jeweils in Eigenkapital umzuwandeln, was sie damit begründeten, dass dies mit dem Grundsatz des Privatgläubigers im Einklang stehe.

VII.   ZUSTÄNDIGKEITEN DER KOMMISSION

(154)

Einige Maßnahmen, genauer gesagt die Nichtbeitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen gegenüber PZL Hydral, reichen bis ins Jahr 1998 zurück, also in die Zeit vor dem Beitritt Polens zur EU am 1. Mai 2004.

(155)

Gemäß dem Beitrittsvertrag gelten Beihilfemaßnahmen, die in den neuen Mitgliedstaaten vor dem Beitritt eingeführt wurden und nach dem Beitritt weiterhin gelten und die eine staatliche Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV darstellen und keine bestehende Beihilfe sind, nach dem Beitritt als neue Beihilfe im Sinne von Artikel 108 Absatz 3 AEUV.

(156)

Anhang IV Pkt. 3 des Beitrittsvertrags enthält die Bestimmungen zu den „Übergangsmaßnahmen“ sowie den rechtlichen Rahmen für die Bewertung der Beihilferegelungen und Einzelbeihilfen, die in einem neuen Mitgliedstaat vor dem Tag seines Beitritts zur Europäischen Union eingeführt wurden und auch nach diesem Tag noch anzuwenden sind.

(157)

Beihilfemaßnahmen, die vor dem Beitritt eingeführt wurden und nach dem Beitritt keine Anwendung finden, dürfen weder von der Kommission noch im Rahmen der Übergangsmaßnahmen noch nach dem Verfahren in Artikel 108 Absatz 2 AEUV geprüft werden. Maßnahmen, die nicht vor dem Beitritt in Kraft getreten sind, werden von der Kommission dagegen als angemeldete Beihilfe oder als rechtswidrige Beihilfe nach dem Verfahren in Artikel 108 Absatz 2 AEUV bewertet.

(158)

Beihilfemaßnahmen sind nach dem Beitritt anzuwenden, wenn sie vor dem Beitritt in Kraft getreten sind, nach dem Beitritt aber weiterhin zur Gewährung einer zusätzlichen Beihilfe oder zur Erhöhung einer bereits gewährten Beihilfen führen können, wenn also der genaue Betrag der finanziellen Zusagen des Staates weder am Tag des Inkrafttretens der Beihilfemaßnahme noch am Tag des Beitritts bekannt ist.

(159)

Wie die Kommission in dieser Sache feststellt, hat die Nichtbeitreibung der Forderungen der öffentlich-rechtlichen Gläubiger im Jahr 1998 begonnen und wurde am Tag des Beitritts fortgesetzt. Nach Auffassung der Kommission fällt die Nichtbeitreibung der Forderungen zum 1. Mai 2004 von diesem Tag an in ihre Zuständigkeit.

(160)

Die Nichtbeitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen zum 1. Mai 2004 stellt folglich eine nach dem Beitritt angewandte Maßnahme dar und fällt nach Artikel 108 AEUV in die Zuständigkeit der Kommission.

VIII.   BEWERTUNG

(161)

Nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

(162)

Die Bedingungen in Artikel 107 Absatz 1 AEUV sind kumulativ und müssen daher allesamt erfüllt sein, damit eine Maßnahme als staatliche Beihilfe eingestuft wird.

(163)

Die Kommission prüft nachstehend jeweils gesondert eine mögliche staatliche Beihilfe zugunsten von PZL Hydral und eine mögliche staatliche Beihilfe zugunsten von PZL Wrocław.

(164)

In Bezug auf PZL Hydral unterscheidet die Kommission folgende Maßnahmen:

geplante und zurückgezogene Kapitalzuführungen zugunsten von PZL Hydral;

Beitreibung der öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten von PZL Hydral (1998-2007);

Vergleich mit den öffentlich-rechtlichen Gläubigern von PZL Hydral (2007-2010).

(165)

In Bezug auf PZL Wrocław unterscheidet die Kommission folgende Maßnahmen:

Darlehen von 2007;

Darlehen von 2008;

Umwandlung der Forderungen aus den Darlehen von 2007 und 2008 in Eigenkapital im Jahr 2010.

(166)

Wie die Kommission feststellte, sind die polnischen Behörden nicht mit der Bewertung der vorstehend genannten Maßnahmen als staatliche Beihilfe einverstanden. Sie machen geltend, dass die Maßnahmen erfolgreich einschlägigen Prüfungen unterzogen wurden, wie dem Privatgläubigertest in Bezug auf die Maßnahmen zugunsten von PZL Hydral und die Umwandlung der Forderungen in Eigenkapital von PZL Wrocław im Jahr 2010 sowie dem Privatinvestortest in Bezug auf das Darlehen von 2007 und 2008 zugunsten von PZL Wrocław.

VIII.1   Rücknahme der Kapitalzuführungen zugunsten von PZL Hydral

(167)

Gemäß Artikel 8 der Verordnung des Rates (EG) Nr. 659/1999 vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (37) (nachstehend Verfahrensverordnung genannt) kann ein Mitgliedstaat nach der Eröffnung des Prüfverfahrens die Anmeldung innerhalb einer angemessenen Frist, bevor die Kommission eine Entscheidung über die gemeldete Maßnahme als Beihilfe erlassen hat, zurücknehmen. Die Kommission stellt das Verfahren in diesem Fall als gegenstandslos ein.

(168)

Die polnischen Behörden haben zwei angemeldete Kapitalzuführungen (113 Mio. PLN) zurückgenommen. Damit wurde das Verfahren der Kommission in Bezug auf diese Maßnahmen gegenstandslos.

VIII.2   Nichtbeitreibung der öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten von PZL Hydral (1998-2007)

(169)

Aufgrund der dauerhaften Nichtbeitreibung der öffentlich-rechtlichen Forderungen durch verschiedene öffentlich-rechtliche Gläubiger ist PZL Hydral in den Genuss einer staatlichen Beihilfe gekommen.

(170)

Wie die Kommission betont, betrifft Artikel 107 Absatz 1 AEUV Maßnahmen, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat und die somit zwar keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen aber nach Art und Wirkung gleichstehen. Nach ständiger Rechtsprechung verschafft somit das Verhalten einer öffentlichen Einrichtung, die für die Einziehung der Sozialversicherungsbeiträge zuständig ist und zulässt, dass diese Beiträge verspätet gezahlt werden, dem hierdurch begünstigten Unternehmen in Schwierigkeiten einen erheblichen geschäftlichen Vorteil, indem sie die Belastung, die sich aus der normalen Anwendung des Sozialversicherungssystems ergibt, dem Unternehmen gegenüber mildert (38). Dieser Grundsatz wird entsprechend auf andere von öffentlichen Behörden eingezogene Gebühren und Steuern angewandt.

(171)

Im vorliegenden Fall konnten die öffentlichen Einrichtungen als öffentlich-rechtliche Gläubiger mit Ansprüchen auf Forderungen – nachdem sie den Plan angenommen hatten – nicht die gesamte Summe ihrer Forderungen gegenüber PZL Hydral für den Zeitraum 1998-2007 geltend machen (Erwägungsgrund 60 ff.).

(172)

Nach ständiger Rechtsprechung muss zwecks Feststellung, ob die öffentlichen Behörden eine staatliche Beihilfe in Form der Nichtbeitreibung öffentlich-rechtlicher Verbindlichkeiten gewährt haben, bestimmt werden, ob das betreffende Unternehmen derartige Erleichterungen offenkundig nicht von einem privaten Gläubiger erhalten hätte, der sich ihm gegenüber in derselben Situation befindet wie die mit der Einziehung betraute Einrichtung (39).

(173)

Wie die Kommission feststellt, haben die früheren Eigentümer von PZL Hydral, nämlich der Staat und anschließend ARP, zur Wiederherstellung der längerfristigen Rentabilität des Unternehmens auf der Grundlage der 1998 von einem privaten Beratungsunternehmen durchgeführten Untersuchung eine Privatisierungsstrategie ausgearbeitet und mit der Suche nach Investoren begonnen (siehe Erwägungsgrund 54). Die privaten und öffentlich-rechtlichen Gläubiger waren stark in diese Maßnahmen eingebunden und haben sie unterstützt.

(174)

Im Jahr 2002 nahmen die polnischen Behörden mit Unterstützung der privaten und öffentlich-rechtlichen Gläubiger weitere Verhandlungen mit […] auf, über deren Fortschritte sie die Gläubiger laufend informierten (siehe Erwägungsgrund 30 und 56).

(175)

Wie die Kommission anmerkt, vertreten sowohl die privaten als auch die öffentlich-rechtlichen Gläubiger die Auffassung, dass der Unternehmenswert von PZL Hydral insbesondere im Bereich Luftfahrt und Verteidigung bei einer Fortführung der Tätigkeit vor allem aufgrund der Militärzertifikate und Genehmigungen für den Waffenhandel sowie des Humankapitals des Unternehmens deutlich über dem Wert der Vermögenswerte liegt, weshalb sie zugestimmt haben, von einem Insolvenzverfahren gegen PZL Hydral abzusehen.

(176)

Die Kommission weist in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass die privaten Hauptgläubiger, d.h. die Bank […] und die Bank […], von der Zwangseintreibung ihrer Forderungen Abstand genommen haben, obwohl sie vorrangig zu befriedigende Sicherheiten besaßen (siehe Erwägungsgrund 32 und 34), die mit einem Bankvollstreckungstitel direkt zu vollstrecken und relativ leicht zu veräußern gewesen wären (siehe Erwägungsgrund 28).

(177)

Die öffentlich-rechtlichen Gläubiger haben dagegen über einen Gerichtsvollzieher Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt und bis Ende 2007 insgesamt 28,76 Mio. PLN erbracht (siehe Erwägungsgrund 41).

(178)

Die Kommission stellt deshalb fest, dass PZL Hydral im Zeitraum 1998-2007 von zwei privaten Gläubigern, der Bank […] und der Bank […], die im Vergleich zu den öffentlichen Einrichtungen mit Ansprüchen auf Forderungen nicht nur in einer ähnlichen, sondern sogar einer besseren Lage gegenüber dem Unternehmen waren, vergleichbare Vergünstigungen erhalten konnte.

(179)

Nach Auffassung der Kommission war außerdem die Entscheidung sowohl der privaten als auch der öffentlich-rechtlichen Gläubiger, von einem Insolvenzverfahren gegen PZL Hydral abzusehen, dadurch gerechtfertigt, dass nach der Tilgung der alten Schulden gute Aussichten auf eine Wiederherstellung der Rentabilität in den Bereichen Luftfahrt und Verteidigung bestanden, wie in der Strategie von 1998 dargestellt (siehe Erwägungsgrund 54).

(180)

Deshalb haben die öffentlichen Einrichtungen mit Ansprüchen auf Forderungen PZL Hydral durch ihre unterlassene Eintreibung der Verbindlichkeiten im Zeitraum 1998-2007 keinen Vorteil verschafft, weil die öffentlichen Einrichtungen wie ein privater Gläubiger handelten, und demzufolge stellt dieses Vorgehen keine staatliche Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 VAEU dar.

VIII.3   Tilgung der öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten von PZL Hydral (2007-2010)

(181)

Nachdem die Verhandlungen mit […] über die Privatisierung gescheitert waren, haben die privaten Hauptgläubiger von PZL Hydral, die Bank […] und die Bank […], ihre Forderungen gegenüber PZL Hydral beigetrieben.

(182)

Die Forderungen der privaten Gläubiger wurden im April 2003 (Bank […]) und November (Bank […]) beglichen. Trotz ihrer hochwertigen Sicherheiten akzeptierten die Bank […] 4 Mio. PLN als Tilgungssumme für das Darlehen von PZL Hydral über 51,6 Mio. PLN und die Bank […] 11,5 Mio. PLN als Tilgungssumme für das Darlehen von PZL Hydral über 86,4 Mio. PLN (siehe Erwägungsgrund 31 und 33).

(183)

2007 haben die öffentlichen Einrichtungen mit Ansprüchen auf Forderungen einen Vergleich mit ARP und PZL Hydral über die Begleichung ihrer Forderungen vereinbart, der im November 2007 in den Plan aufgenommen wurde. Dieser Vergleich enthält vier Grundannahmen:

PZL Hydral begleicht alle neuen Steuern, Abgaben und Beiträge fristgerecht;

PZL Hydral begleicht einen Teil der nicht getilgten Verbindlichkeiten in Raten; die Tilgung der verbleibenden Verbindlichkeiten wird gestundet, bis PZL Hydral seine Tochterunternehmen und die Vermögenswerte verkauft hat;

PZL Hydral verkauft alle eigenen Tochterunternehmen und Vermögenswerte und verwendet die Einnahmen für die Tilgung alter Schulden;

PZL Wrocław übernimmt die Wirtschaftstätigkeit von PZL Hydral im Bereich Luftfahrt und Verteidigung und wird anschließend privatisiert; die Einnahmen aus der Privatisierung werden für die Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber öffentlich-rechtlichen Gläubigern verwendet. PZL Hydral wird zu einer „leeren Hülle“ und also solche abgewickelt.

(184)

Die öffentlichen Einrichtungen mit Ansprüchen auf Forderungen sollten dem Plan zufolge entsprechend den geschätzten Einnahmen aus dem Verkauf der Jahre 2007-2010 120,8 Mio. PLN erhalten (siehe Erwägungsgrund 61). Im Nachhinein hat sich diese Schätzung als zutreffend erwiesen, denn die 2010 bestätigte Summe beträgt 122,3 Mio. PLN (siehe Erwägungsgrund 133).

(185)

Wie die Kommission feststellt, waren im Plan zwei Kapitalzuführungen für PZL Hydral vorgesehen, um die verfügbaren Geldmittel zur Tilgung der Verbindlichkeiten aus der Vergangenheit zu erhöhen. Diese Kapitalzuführungen sollten nach vorheriger Genehmigung durch die Kommission in den Plan aufgenommen werden. Deshalb war den öffentlich-rechtlichen Gläubigern auch bei der Vereinbarung des Plans bewusst, dass sie diese zusätzlichen Beträge nicht als gesicherte Bestandteile des Plans betrachten können.

(186)

Ferner merkt die Kommission an, dass im Plan nicht endgültig geklärt ist, wie die Einnahmen unter den verschiedenen öffentlich-rechtlichen Gläubigern aufgeteilt werden. Diese Aufteilung sollte nach dem Verkauf der Tochterunternehmen und der Vermögenswerte aufgrund der tatsächlichen Verkaufserlöse unter Berücksichtigung der verschiedenen Sicherheiten der öffentlich-rechtlichen Gläubiger auf diese Vermögenswerte erfolgen.

(187)

Was die Vorgehensweise der öffentlich-rechtlichen Gläubiger zwischen 2007 und 2010 anbelangt, sind nach Auffassung der Kommission zwei verschiedene Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Gläubiger zu prüfen: Erstens die Entscheidung im Jahr 2007 über die Vereinbarung eines Plans und zweitens die Entscheidung im Jahr 2010 über die Annahme einer endgültigen Lösung, wie in Tabelle 26 dieses Beschlusses dargestellt.

(188)

Um zu beurteilen, ob der Teilerlass der Schulden eines Unternehmens in Schwierigkeiten gegenüber einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung eine staatliche Beihilfe darstellt, muss die Kommission nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes in solch einem Fall das Kriterium des privaten Gläubigers anwenden und diese Einrichtung mit einem privaten Gläubiger, der seine Forderungen von einem Schuldner in finanziellen Schwierigkeiten beitreiben will, vergleichen (40).

(189)

Nach der Rechtsprechung müssen allerdings Gläubiger, wenn ihnen ein Unternehmen in zunehmend schlechterer finanzieller Lage einen Vergleich oder Vergleiche über die Umstrukturierung zur Verbesserung dieser Lage oder zur Vermeidung der Insolvenz vorschlägt, bei ihrer Entscheidung einerseits die ihnen gebotene Vergleichssumme und zum anderen den nach einer möglichen Abwicklung des Unternehmens erzielbaren Betrag abwägen. Auf diese Entscheidung haben viele Faktoren Einfluss, wie der Status des Gläubigers als Inhaber einer Forderungen mit bevorzugter oder gewöhnlicher Sicherheit, die Art und der Umfang jeder Sicherheit, die er besitzen kann, die eigene Bewertung der Aussichten des umstrukturierten Unternehmens auf eine Wiederherstellung der Rentabilität und das Verlustrisiko, falls die Rentabilität nicht wiedererlangt wird, sowie der erzielbare Betrag im Insolvenzfall. Wenn sich beispielsweise herausstellt, dass der Erlös aus den im Insolvenzfall des Unternehmens verkauften Vermögenswerten nur die Hypothekenkredite und die bevorzugten Forderungen deckt, werden gewöhnliche Forderungen wertlos. In diesem Fall erleidet ein Gläubiger mit Ansprüchen auf Forderungen üblicherweise im Grunde keinen Schaden, wenn er auf einen Großteil seiner Forderungen verzichtet (41).

(190)

Die Kommission stellt fest, dass der Vergleich mit den öffentlichen Einrichtungen mit Ansprüchen auf Forderungen zu anderen Bedingungen als der Vergleich mit den beiden Privatbanken geschlossen wurde.

(191)

Zum einen wählten die Privatbanken die Option, ihre Forderungen sofort beizutreiben, während die öffentlichen Einrichtungen mit Ansprüchen auf Forderungen zustimmten, das Resultat der Veräußerung der Vermögenswerte und der Tochterunternehmen von PZL Hydral abzuwarten.

(192)

Zum anderen ist die vorgesehene Beitreibungsquote der Forderungen für die öffentlichen Einrichtungen deutlich höher als für die Privatbanken: die Bank […] erlangte 7 %, die Bank […] 13 % und die öffentlichen Einrichtungen konnten im Fall eines Verkaufserlöses von 122,3 Mio. PLN mit 38,5 % rechnen.

(193)

Die Kommission muss prüfen, ob die öffentlich-rechtlichen Gläubiger mit ihrer Entscheidung für den Plan aus dem Jahr 2007, der andere Bedingungen aufweist als die Zahlungsvereinbarungen mit den privaten Gläubigern, vergleichbar gehandelt haben wie ein privater Gläubiger an ihrer Stelle unter Anwendung der in Erwägungsgrund 188 und 189 genannten Kriterien.

(194)

Die Kommission weist insbesondere darauf hin, dass die öffentlich-rechtlichen Gläubiger nur eingeschränkte Sicherheiten zu schlechteren Konditionen als die Privatbanken hatten (siehe vorstehende Tabellen 16 und 20). Aus diesem Grund waren sie in einer schwächeren Verhandlungsposition. Nach Abschluss des Vergleichs mit den privaten Gläubigern waren ihre Sicherheiten deutlich besser gestellt und haben dadurch eine zusätzliche Absicherung erhalten, dass die Beitreibungsquote der Forderungen selbst dann zufriedenstellend gewesen wäre, wenn der Plan die Erwartungen nicht erfüllt hätte.

(195)

Wie die Kommission darüber hinaus anmerkt, konnten die öffentlich-rechtlichen Gläubiger aufgrund des Plans von einer deutlich höheren Rendite ausgehen als die privaten Gläubiger, die sich für eine schnelle Rückzahlung der Verbindlichkeiten entschieden hatten.

(196)

Ferner weist die Kommission darauf hin, dass PZL Hydral und PZL Wrocław den privaten Gläubigern zugesichert haben, alle neuen Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen.

(197)

Die Kommission stellt außerdem fest, dass PZL Hydral bezüglich der Schuldentilgung einen Tilgungszeitplan erstellt hat, demzufolge ein Teil der Schulden in Raten getilgt werden sollte und der verbleibende Teil, sobald die Einnahmen aus dem Verkauf der Vermögenswerte und der Tochterunternehmen vorliegen. Diese Zahlungen waren im Vergleich zur Schuldentilgung in den Jahren vor dem Plan ein großer Fortschritt. Im Jahr 2008, als der Plan erstmals in Kraft getreten ist, hat Hydral 54,6 Mio. PLN zurückgezahlt gegenüber nur 9,5 Mio. PLN im Jahr 2007 (siehe Tabelle 21).

(198)

Die Kommission bestätigt, dass sich die öffentlich-rechtlichen Gläubiger in Bezug auf diese Bürgschaften und Sicherheiten, die sie von PZL Hydral erhalten haben, entsprechend wie ein privater Gläubiger in einer vergleichbaren Situation verhalten haben.

(199)

Die Kommission stellt weiterhin fest, dass die tatsächliche Umsetzung des Plans wegen der gescheiterten Verhandlungen mit […] und […] (siehe Erwägungsgrund 94) länger gedauert hat als ursprünglich vorgesehen. Wie die Kommission erklärt, war dieses Risiko unmittelbar mit der Zustimmung der öffentlichen Einrichtungen zu dem Plan verbunden.

(200)

Die endgültige Zahlungsaufstellung zwischen PZL Hydral und seinen öffentlich-rechtlichen Gläubigern ist in Tabelle 26 dargestellt. Nach der Festsetzung des Verkaufspreises von PZL Wrocław aufgrund des Angebots von […] einigten sich die öffentlich-rechtlichen Gläubiger darauf, dass ihre Forderungen aus dem Verkauf der Vermögenswerte von PZL Hydral ohne Kapitalzuführungen entsprechend dem Kriterium des privaten Gläubigers und unter Berücksichtigung der Forderungssumme und der Konditionen der Sicherheiten befriedigt werden (siehe Erwägungsgrund 96).

(201)

Aus diesem Grund muss die Kommission prüfen, ob jeder öffentlich-rechtliche Gläubiger im Verkaufsszenario ohne Kapitalzuführung besser gestellt ist als im Insolvenzszenario und ob das Szenario der Veräußerung von […] das beste Szenario ist, das die öffentlich-rechtlichen Gläubiger erwarten konnten.

(202)

Alle öffentlich-rechtlichen Gläubiger erhalten mehr zurück als die privaten Gläubiger (siehe Erwägungsgrund 134), mit Ausnahme des Finanzministeriums, das keine Sicherheiten hält und deshalb nicht mit einem privaten Gläubiger, der eine bevorzugte Sicherheit hält, verglichen werden kann (siehe Erwägungsgrund 32 und 34).

(203)

Ferner ist festzuhalten, dass in der von ARP in Auftrag gegebenen Untersuchung von Ernst&Young die für jeden öffentlich-rechtlichen Gläubiger im Insolvenzfall oder im (2010 stattgefundenen) Veräußerungsfall zu erwartende Rückerstattung verglichen wurde (siehe Erwägungsgrund 137). Den Ergebnis von Ernst&Young zufolge ist das Veräußerungsszenario für jeden öffentlich-rechtlichen Gläubiger vorteilhafter.

(204)

Die Kommission setzte sich unter Berufung auf die in Erwägungsgrund 188 und 189 zitierte Rechtsprechung kritisch mit der Untersuchung von Ernst&Young auseinander, um festzustellen, ob deren Ergebnisse einer genaueren Prüfung standhalten und ob tatsächlich nachgewiesen wird, dass jeder öffentlich-rechtliche Gläubiger, der einem Vergleich zugestimmt hat, wie ein privater Gläubiger in vergleichbarer Situation gehandelt hat.

(205)

Die Kommission stellt vor allem fest, dass in der Untersuchung von Ernst&Young die entsprechende Rechtsprechung europäischer Gerichte herangezogen wurde, um das Kriterium des privaten Gläubigers zu bewerten; außerdem wurden darin der Status jedes öffentlich-rechtlichen Gläubigers, seine Sicherheiten, deren entsprechender Rang und der daraus im Insolvenzfall zu erzielende Betrag berücksichtigt.

(206)

Wie in Tabelle 26 dieses Beschlusses dargestellt wurde, ist es dieser Prüfung zufolge für jeden öffentlich-rechtlichen Gläubiger (Sozialversicherungsanstalt, Finanzamt Niederschlesien, Finanzamt Wrocław-Psie Pole, Stadtverwaltung Wrocław, Staatlicher Rehabilitationsfonds für Behinderte, Woiwode Niederschlesien und das Finanzministerium) günstiger, wenn alle Vermögenswerte von PZL Hydral veräußert werden, denn dadurch kann ein größerer Teil ihrer Forderungen zurückerlangt werden als im Insolvenzszenario mit anschließender Abwicklung, wobei die Rangfolge in der Priorität der Befriedigung und die einzelnen Sicherheiten der öffentlich-rechtlichen Gläubiger zu berücksichtigen sind (siehe Erwägungsgrund 134).

(207)

Die Kommission hat anschließend die Verlässlichkeit des von Ernst&Young erstellten Insolvenzszenarios geprüft. Ausgangspunkt für die Bewertung ist die Tatsache, dass der Wert von PZL Hydral gleich null ist und die Verbindlichkeiten des Unternehmens den Wert der Vermögenswerte und der Tochterunternehmen deutlich übersteigen. Deshalb könnte jeder Gläubiger im Insolvenzszenario auch nur einen Teil der gesicherten Verbindlichkeiten in dem Umfang zurückerhalten, wie ihm von seiner Rangstellung her am Liquidationswert der gesicherten Vermögenswerte zusteht.

(208)

In den Tabellen 16 bis 20 sind die Sicherheiten für jeden öffentlich-rechtlichen Gläubiger dargestellt. In welchem Umfang jeder öffentlich-rechtliche Gläubiger bei einem Insolvenz von PZL Hydral aus seiner Sicherheit in Abhängigkeit von seiner Rangstellung befriedigt werden kann, ist in Erwägungsgrund 131 erläutert. Für die Ermittlung des Wertes bei einer Zwangsveräußerung der Immobilien stützt sich Ernst&Young auf den aktuellen beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte der Unternehmensteile gemäß Erwägungsgrund 30 und auf den International Accounting Standard (IAS) 16 – Sachanlagen (42). Wie die Kommission anmerkt, ist die Anwendung des IAS in der EU obligatorisch und daher der gegebene Bezugspunkt für die Bewertung des Insolvenzwertes. Nach Auffassung der Kommission ist es begründet, dass sich der Wert der Insolvenzmasse bei einer Zwangsveräußerung um 50 % verringert, weil die Vermögenswerte einzeln veräußert werden; das Fortführungsprinzip lässt sich nicht anwenden, da die Nachfrage nach Industrievermögensgütern in einer Wirtschaftskrise geringer ist und weil dieser Wert über den durchschnittlichen Einnahmen aus dem Verkauf einer Insolvenzmasse liegt, welche in Polen 26,86 % des beizulegenden Zeitwerts betragen.

(209)

Die Kommission stellt fest, dass das Verkaufsszenario für […] für jeden öffentlich-rechtlichen Gläubiger vorteilhafter ist als das Insolvenzszenario.

(210)

Es gilt zu beurteilen, ob das Angebot […] das beste zu erwartende Angebot für die öffentlich-rechtlichen Gläubiger ist. In dem Zusammenhang stellt die Kommission fest, dass, als sich in der ersten Jahreshälfte 2009 abzeichnete, dass die Bedingungen des Angebots von […] nicht erfüllt wurden, […] der einzige Kaufinteressent für die Anteile an PZL Wrocław war. Trotz der öffentlichen Ausschreibung und der aktiven Suche nach möglichen Investoren seit Mai 2008 (siehe vorstehend Erwägungsgrund 90 ff.) gab es keine anderen Kaufinteressenten. Deshalb hatten die öffentlich-rechtlichen Gläubiger keinen Grund zu der Annahme, dass in Zukunft ein anderer Investor mit einem besseren Angebot in Erscheinung tritt.

(211)

Nach Auffassung der Kommission verhielten sich daher die öffentlichen Einrichtungen, als sie sich 2010 auf das in Tabelle 26 dargestellte Schuldentilgungskonzept verständigten, wie ein privater Gläubiger, der seine Forderungen von einem Schuldner in finanziellen Schwierigkeiten beitreiben will. Die öffentlich-rechtlichen Gläubiger handelten deshalb nicht zum Vorteil von PZL Hydral. Aufgrund dessen stellt die Schuldentilgung in Form eines Teilerlasses öffentlich-rechtlicher Verbindlichkeiten laut der Untersuchung von Ernst&Young keine staatliche Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar.

VIII.4   Maßnahmen für PZL Wrocław

(212)

Die Kommission muss prüfen, ob das Darlehen von 2007 einen Vorteil zugunsten von PZL Wrocław darstellte. Zu diesem Zweck muss die Kommission klären, ob ein privater Investor (Kriterium des privaten Investors) einen solchen Vorgang zu den gleichen Bedingungen abgewickelt hätte; hätte er dies nicht getan, so ist zu prüfen, zu welchen Bedingungen er ihn hätte abwickeln können (43).

(213)

Wie die Kommission aufzeigt, sind bei der Bestimmung, ob ein Darlehen einer öffentlichen Einrichtung, die bereits Anteile an einem Unternehmen hält, mit dem Kriterium des privaten Investors vereinbar ist, deren Investitionen mit den Investitionen einer privaten Holding oder einer privaten Unternehmensgruppe, die eine globale oder sektorale Strukturpolitik verfolgt und sich von längerfristigen Rentabilitätsaussichten leiten lässt, zu vergleichen (44).

(214)

Die Kommission stellt fest, dass ARP kein externer Gläubiger ist, der mit seiner Investition durch eine Rendite aus den Zinsen Gewinne erzielen will, sondern Anteilseigner mit 90 % der Anteile an PZL Hydral, in dessen vollständigem Besitz sich wiederum PZL Wrocław befindet. Deshalb muss geprüft werden, ob ein privater Investor unter denselben Umständen das Darlehen von 2007 gewährt hätte.

(215)

In Bezug auf das Darlehen von 2007 zugunsten von PZL Wrocław weist die Kommission insbesondere darauf hin, dass der Darlehensempfänger PZL Wrocław zu diesem Zeitpunkt ein rentables Unternehmen ohne finanzielle Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung war (siehe Erwägungsgrund 47 und 48). Dieses neue, schuldenfreie Unternehmen hat zahlreiche Aufträge überwiegend in Form von Verträgen mit dem Polnischen Ministerium für Nationale Verteidigung, zu dem es langfristige Geschäftsbeziehungen unterhält.

(216)

Wie die Kommission anführt, rechnete ARP damit, aus der geplanten Umwandlung der Darlehensverbindlichkeiten in […] % Anteile am Eigenkapital und dem anschließenden Verkauf dieser Anteile an PZL Wrocław an einen privaten Investor (für geschätzte […]) eine Rendite zu erzielen.

(217)

ARP hat im Hinblick darauf die laufenden Verhandlungen mit […] berücksichtigt (siehe Erwägungsgrund 74).

(218)

Um festzustellen, ob ARP nach dem Kriterium des privaten Investors gehandelt hat, muss demnach geprüft werden, welchen Preis die Agentur für ihre Anteile erwarten konnte, wie hoch das Risiko war und ob die Rendite aus dem Verkauf in Relation zu dem von ARP getragenen Risiko angemessen war.

(219)

Vor der Darlehensvergabe hat ARP einen unabhängigen Sachverständigen damit beauftragt, den Wert von PZL Wrocław gesondert vom Tätigkeitsbereich von PZL Hydral zu schätzen (siehe Erwägungsgrund 66).

(220)

Die Kommission hat diese Schätzung genau geprüft und bestätigt, dass ein erwarteter Verkaufspreis von mindestens […] gerechtfertigt war (siehe Erwägungsgrund 71 ff.). Mit dem Verkauf von etwa […] % der Anteile konnte ARP daher von einer hohen Rendite in Höhe von mindestens 48,5 Mio. PLN bei einem erfolgreichen Verkauf ausgehen.

(221)

Die Kommission bestätigt, dass jede Privatisierung stets mit einem hohen Risiko verbunden ist. Im betreffenden Fall ist der erste Versuch gescheitert. Die Kommission stellt fest, dass die Aussichten für ein polnisches Unternehmen in der Luftfahrt- und Verteidigungsbranche angesichts der derzeitigen Auslandseinsätze der polnischen Streitkräfte und des Engagements der polnischen Verteidigungskontingente in der NATO insgesamt relativ stabil waren. Darüber hinaus bestehen wegen der erforderlichen Spezialgenehmigungen hohe Zutrittsschranken zum relevanten Markt, was die Attraktivität der bereits auf dem Markt etablierten Unternehmen steigert.

(222)

Die Kommission hat ferner festgestellt, dass das relativ hohe Risiko durch die ausreichend hohe erwartete Rendite gerechtfertigt war und ARP zusätzliche Sicherheiten in Form eines Registerpfands auf Maschinen in Höhe von 5,5 Mio. PLN sowie ein gewöhnliches Pfand auf […] % der Anteile erhalten hat (siehe Erwägungsgrund 65).

(223)

Vor diesem Hintergrund wurde das Darlehen von 2007 nach Auffassung der Kommission nach dem Kriterium des privaten Investors gewährt und stellt daher keine staatliche Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar.

(224)

Die Kommission muss prüfen, ob das Darlehen von 2008 einen Vorteil zugunsten von PZL Wrocław darstellte. Dafür wendet die Kommission das Kriterium des privaten Investors gemäß den Erwägungsgründen 212-214 aus den darin erläuterten Gründen an.

(225)

In Bezug auf das Darlehen von 2008 zugunsten von PZL Wrocław weist die Kommission insbesondere darauf hin, dass der Darlehensempfänger PZL Wrocław zu diesem Zeitpunkt ein rentables Unternehmen ohne finanzielle Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung war. Dieses neue, schuldenfreie Unternehmen hat zahlreiche Aufträge überwiegend in Form von Verträgen mit dem Polnischen Ministerium für Nationale Verteidigung in einem Volumen von […] (siehe Erwägungsgrund 48). Wie die Kommission feststellt, wurde dieses Darlehen vornehmlich aufgrund des steigenden Auftragsvolumens aus dem Ministerium für Nationale Verteidigung gewährt. Darüber hinaus hat das Unternehmen 2008 Finanzierungsmittel aus privaten Quellen in Form eines Operating Leasings erhalten (siehe Erwägungsgrund 87).

(226)

Wie die Kommission feststellt, hat ARP das Darlehen von 2008 kurz vor dem erwarteten Abschluss der Verhandlungen mit […] über den Verkauf von PZL Wrocław gewährt (siehe Erwägungsgrund 74). Dies sollte eine Zwischenfinanzierung unmittelbar vor dem Geschäftsabschluss gewährleisten, als PZL Wrocław seine Kapazitäten rasch erhöhen musste, um die wachsende Zahl an Aufträgen aus dem Ministerium für Nationale Verteidigung bewältigen zu können. ARP hat das Darlehen daher vor allem im Hinblick darauf gewährt, dass das Unternehmen seine Wirtschaftstätigkeit noch vor Abschluss der Transaktion mit […] fortführen konnte und ein rascher Vertragsabschluss möglich würde.

(227)

Die Kommission stellt fest, dass das Darlehen auf 4 Mio. PLN begrenzt war und dieser Betrag für die Beschaffung der erforderlichen Sachanlagen benötigt wurde, um der gestiegenen Nachfrage aus dem Ministerium für Nationale Verteidigung nachzukommen.

(228)

Die Kommission nimmt ferner zur Kenntnis, dass das Darlehen mit einem Registerpfand auf Maschinen über 2,8 Mio. PLN und einem gewöhnlichen Pfandrecht an Verbindlichkeiten aus Geschäftsverträgen über 5,2 Mio. PLN abgesichert wurde und einem variablen Zinssatz nach dem von der Kommission veröffentlichten Zinssatz unterlag (siehe Erwägungsgrund 83). ARP hat jedoch vor der Vergabe des Darlehens von 2008 die finanzielle Lage von PZL Wrocław untersucht und befunden, dass das Unternehmen gewinnbringend arbeitet. Auf dieser Grundlage konnte ARP davon ausgehen, dass PZL Wrocław einen ausreichend hohen Cashflow erzielen wird, um das Darlehen zu tilgen und ARP eine Rendite zu sichern.

(229)

Wie die Kommission feststellt, ist es für einen Mehrheitsanteilseigner, der ein Unternehmen veräußern will, ein normaler Geschäftsvorgang, ein geringeres Überbrückungsdarlehen zu gewähren, wenn dieses Darlehen notwendig ist, um Geschäftschancen zu nutzen und einen Verkauf erfolgreich abzuschließen. Nach Auffassung der Kommission hat ARP das Darlehen von 2008, das zusätzlich entsprechend gesichert und nach den geltenden Referenzzinssätzen verzinst wurde, aus diesen Überlegungen heraus gewährt.

(230)

Aufgrund dessen wurde das Darlehen von 2008 nach Auffassung der Kommission nach dem Kriterium des Investors in der Marktwirtschaft gewährt und stellt daher keine staatliche Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar.

(231)

Da sich ARP darauf geeinigt hat, zunächst ihre Forderungen in Eigenkapital umzuwandeln und später PZL Hydral die gesamten Einnahmen aus dem Verkauf zu übertragen, damit das Unternehmen wie im Plan vorgesehen seine Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Einrichtungen begleichen kann, hat die Agentur dadurch letztlich 17,2 Mio. PZL der Schulden erlassen und nur einen Betrag von [über als 1 053 196,36 PLN] erhalten.

(232)

Es ist zu prüfen, ob ARP mit der Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital PZL Wrocław einen Vorteil gewährt hat. Zu diesem Zweck muss die Kommission bewerten, ob sich ARP bei diesem Geschäftsvorgang nach dem in Erwägungsgrund 188 und 189 genannten Kriterium des privaten Gläubigers verhalten hat.

(233)

Die Kommission stellt insbesondere fest, dass das Angebot […] von 2009 über […] niedriger war als das Angebot […] von 2008 über […]. Nach Auffassung der Kommission zeigt sich in dieser Differenz die schlechtere Lage von PZL Wrocław, das 2008 ein rentables Unternehmen mit guten Aussichten war, während sich 2009 in erster Linie wegen der rückläufigen Aufträge aus dem Ministerium für Nationale Verteidigung Schwierigkeiten abzeichneten.

(234)

Wie die Kommission ferner feststellt, konnte ARP nicht davon ausgehen, dass neben […] ein weiterer Käufer für die Anteile an PZL Wrocław, die ARP durch die Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital erhalten hat, in Erscheinung treten würde (siehe Erwägungsgrund 210). Im Hinblick auf einen erfolgreichen Geschäftsabschluss musste ARP die Tilgung der Schulden gegenüber den öffentlich-rechtlichen Gläubigern, soweit diese Sicherheiten in Form von Hypotheken auf die Vermögenswerte von PZL Wrocław hielten, gewährleisten, denn andernfalls wäre es der Agentur nicht gelungen, pflichtgemäß alle Vermögenswerte des Unternehmens schuldenfrei zu übergeben.

(235)

Wenn darüber hinaus der Verkauf von PZL Wrocław, also die maßgebliche Voraussetzung für die Umstrukturierung der öffentlich-rechtlichen Forderungen, die eine Teilzahlung einschließt, nicht zustande käme, dann würden die Steuerbehörden ihre Forderungen gemäß der Steuerordnung beitreiben (siehe Erwägungsgrund 144). Angesichts der finanziellen Lage des Unternehmens würde PZL Wrocław bei einem Scheitern des Verkaufsvertrags Konkurs anmelden (siehe Erwägungsgrund 52).

(236)

Die Kommission führt deshalb an, dass die Abwicklung von PLN Wrocław und PLN Hydral die einzige akzeptable Alternative zu einem tatsächlichen Schuldenerlass von 17,2 Mio. PLN wäre.

(237)

In der Ergänzung der Untersuchung von Ernst&Young werden diese beiden Szenarien untersucht. Die Kommission setzte sich unter Berufung auf die in Erwägungsgrund 188 und 189 zitierte Rechtsprechung kritisch mit den Untersuchungen von Ernst&Young auseinander, um festzustellen, ob deren Ergebnisse einer genaueren Prüfung standhalten und ob tatsächlich nachgewiesen wird, dass ARP mit der Einwilligung zu dem Vergleich wie ein privater Gläubiger in vergleichbarer Situation gehandelt hat.

(238)

Bei einem Konkurs würden die Gläubiger der Untersuchung zufolge nichts erhalten, da viele Vermögenswerte mit Pfandrechten und Hypotheken belastet sind und die Steuerbehörden darüber hinaus ihre Forderungen gegenüber PZL Wrocław geltend machen können (siehe vorstehend Erwägungsgrund 143 ff.). Die Kommission hat diese Information nach Auswertung des Finanzberichtes von PZL Wrocław und der polnischen Rechtsprechung bestätigt und kommt zu dem Schluss, dass diese Bewertung von Ernst&Young gerechtfertigt ist.

(239)

In diesem Zusammenhang nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass das gewöhnliche Pfandrecht, mit dem das Darlehen von 2008 abgesichert ist, im einem Konkurs wertlos ist. Desgleichen ist das Pfandrecht an […] % der Anteile im Konkursfall wertlos, weil der Wert der Anteile gleich null ist.

(240)

Deshalb müssen für die Bestimmung des Betrags, den ARP bei einem Konkurs erzielen kann, die zu erwartenden Einnahmen aus dem Verkauf der Sachgüter, auf die ARP ein Registerpfand hält, geschätzt werden.

(241)

In der Untersuchung von Ernst&Young wurde außerdem darauf hingewiesen, dass die Maschinen, auf die ARP Pfandrechte im Zusammenhang mit dem Darlehen von 2007 hielt, im Jahr 2007 einen Buchwert von 5,5 Mio. PLN hatten, die Maschinen, die als Pfand für das Darlehen von 2008 dienten, wiesen dagegen 2008 einen Buchwert von 2,8 Mio. PLN auf.

(242)

In der Ergänzung zu der Untersuchung von Ernst&Young orientierte sich der Wert der Registerpfandrechte von ARP im Konkursfall am Buchwert der Vermögenswerte, der gemäß dem geprüften Finanzbericht von PZL Wrocław (siehe Erwägungsgrund 151 und 152) zum 31. Januar 2010 bei 2,1 Mio. PLN lag.

(243)

Die Kommission stellt fest, dass der in dem geprüften Finanzbericht vermerkte Buchwert der beweglichen Sachanlagen (die als Pfand für die Darlehen von 2007 und 2008 dienten) der richtige Bezugspunkt für die Bewertung ihres Konkurswerts ist. In diesem Zusammenhang stellt die Kommission zum einen fest, dass die merkliche Differenz zwischen dem Buchwert und dem Nettowert der Vermögenswerte, die 2008 in der Untersuchung zur Bewertung des Wertes von PZL Wrocław geschätzt wurden, auf die erhebliche Wertsteigerung der Immobilien zurückzuführen ist. Der Wert der Maschinen wurde nicht korrigiert. Wie die Kommission weiterhin feststellt, deutet angesichts der kurzen Zeit zwischen der Verpfändung und der Bewertung nichts darauf hin, dass der Buchwert nicht dem konservativ geschätzten Wert der Maschinen entspricht.

(244)

In der Ergänzung zu der Untersuchung von Ernst&Young wird festgestellt, dass diese Vermögenswerte bei einer Abwicklung mit einem Abschlag von 50 % zwangsveräußert werden müssten, wodurch sie einen voraussichtlichen Wert von 1 053 196,36 PLN hätten. Die Kommission räumt ein, dass Vermögenswerte wie Maschinen, die bei einer Abwicklung veräußert werden, in der Tat für Gewöhnlich unter ihrem Buchwert verkauft werden.

(245)

Die Kommission stellt fest, dass ein Abschlag von 50 % aus den von Ernst&Young vorgebrachten und in Erwägungsgrund 147 erläuterten Gründen gerechtfertigt ist. Wie die Kommission insbesondere anmerkt, wurde ihr möglicher Wert im Konkursfall für diese Zwecke nach einer Methode ermittelt, die als geeignet angesehen werden kann, um den möglichen von einem konkursgefährdeten Darlehensnehmer erreichbaren Forderungswert zu bestimmen; berücksichtigt wurden die Besonderheiten der zum Verkauf bestimmten Maschinen und die Abhängigkeit beim Absatz von einem konkreten Abnehmer (dem Ministerium für Nationale Verteidigung), der wegen seiner schwächeren Haushaltslage infolge der Krise zu Kürzungen bei seinen Ausgaben gezwungen ist.

(246)

Die Kommission stellt daher aufgrund der Angaben, die ihr zum Zeitpunkt der Annahme dieses Beschlusses vorlagen, fest, dass die ungetilgten Darlehen von ARP im Konkursfall einen Wert von 1 053 196,36 PLN haben.

(247)

Im Veräußerungsfall hätten die Darlehen von ARP einen höheren Wert, deshalb hat […] ARP einen Betrag von über [1 053 196,36 PLN] geboten.

(248)

Die Kommission erkennt an, dass ein privater Gläubiger in der Situation von ARP einem Schuldenerlass in Höhe von 17,2 Mio. PLN zugestimmt hätte, weil er nicht begründet davon ausgehen könnte, bei einem Konkursverfahren mehr Forderungen zurückerlangen zu können. Auf dieser Grundlage räumt die Kommission deshalb ein, dass sich ARP in Bezug auf die Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital im Jahr 2010 entsprechend nach dem Kriterium des privaten Investors verhalten hat und daher keine staatliche Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV vorliegt.

IX.   ZUSAMMENFASSUNG

(249)

Die Kommission teilt mit, dass nach Artikel 8 der Verfahrensverordnung das förmliche Prüfverfahren in Bezug auf die von den polnischen Behörden gemeldeten und anschließend zurückgenommenen Kapitalzuführungen in Höhe von 113 Mio. PLN gegenstandslos wurde.

(250)

Bezüglich der nicht beigetriebenen öffentlich-rechtlichen Forderungen und ihrer verspäteten Begleichung ist die Kommission der Überzeugung, dass die öffentlich-rechtlichen Gläubiger nach dem Kriterium des privaten Gläubigers gehandelt haben. Aus diesem Grund stellt das Verhalten der öffentlich-rechtlichen Gläubiger keine staatliche Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar.

(251)

Die Kommission bestätigt, dass die von der Agentur für Industrieentwicklung ARP im Rahmen des überarbeiteten Plans vorgesehene Teilumwandlung von Forderungen in Eigenkapital keine staatliche Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV darstellt, weil sie in Einklang mit dem Kriterium des privaten Gläubigers steht. Die Kommission ist ferner zu der Auffassung gelangt, dass das Darlehen von 2007 und das Darlehen von 2008 zugunsten von PZL Wrocław keine staatliche Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV darstellen, weil sie in Einklang mit dem Kriterium des privaten Investors stehen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Kommission hat beschlossen, das förmliche Prüfverfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Bezug auf die Kapitalzuführungen in Höhe von 113 Mio. PLN einzustellen, weil Polen seine Anmeldung zurückgenommen hat und dieses Beihilfevorhaben nicht weiterverfolgen wird.

Artikel 2

1.   Die im Zeitraum 1998-2007 teilweise unterlassene Beitreibung von Forderungen der polnischen öffentlichen Einrichtungen gegenüber PZL Hydral und ihre spätere Verrechnung im Zeitraum 2007-2010 stellen keine staatliche Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.

2.   Die Darlehen von ARP an PZL Wrocław im Jahr 2007 (über 12,5 Mio. PLN) und im Jahr 2008 (über 4 Mio. PLN) stellen keine Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.

3.   Der anschließende Teilerlass dieser Darlehen in Höhe von 17,2 Mio. PLN in Form einer Umwandlung der Schulden in Kapital stellt keine Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Republik Polen gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 4. August 2010.

Für die Kommission

Joaquín ALMUNIA

Vizepräsident


(1)  ABl. C 324 vom 19.12.2008, S. 17.

(2)  ABl. C 158 vom 18.6.2010, S. 9.

(3)  Polnisches Gesetzblatt Nr. 145, Position 1625, mit späteren Änderungen.

(4)  Polnisches Gesetzblatt Nr. 122, Position 1320, mit späteren Änderungen.

(5)  Polnisches Gesetzblatt Nr. 116, Position 1090, mit späteren Änderungen.

(6)  Polnisches Gesetzblatt Nr. 192, Position 1965, mit späteren Änderungen.

(7)  Polnisches Gesetzblatt Nr. 214, Position 1571, mit späteren Änderungen.

(8)  Vertrauliche Angaben.

(9)  Polnisches Gesetzblatt 1997 Nr. 140, Position 939, mit späteren Änderungen.

(10)  1 USD = 3,3 PLN, Wechselkurs vom 22. Juni 2010. Die Umrechnungen von USD in PLN in diesem Beschluss erfolgten ausnahmslos nach diesem Tageskurs und dienen lediglich der Information bezüglich des Vergleichs mit dem PLN-Betrag.

(11)  Die tatsächlichen Wertbeträge hängen vom erzielten Kaufpreis ab.

(12)  Der Grundsatz, dass die im Grundbuch eingetragenen Rechte automatisch auf eine höhere Prioritätsstufe gesetzt werden, beruht auf Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Juli 1982 über Grundbücher und Hypotheken, Polnisches Gesetzblatt Nr. 19, Position 147.

(13)  Diese Kosten entsprechen den vom Finanzamt Wrocław-Psie Pole berechneten Wiedereinziehungskosten.

(14)  Die Zinsen auf Steuerschulden betreffen alle öffentlichen Forderungen von Steuerbehörden und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Einrichtungen wie die Sozialversicherungsanstalt haben eigene rechtliche Bestimmungen zur Rückforderungspflicht bei nicht fristgerecht gezahlten Beiträgen. Bezüglich der Verzinsung dieser Beträge wird in den Rechtsvorschriften allerdings auf das Gesetz vom 29. August 1997 – Abgabenordnung verwiesen. In der Tabelle wurden die jährlichen Zinssätze angegeben, die sich allerdings häufig ändern. Das geht aus den Bestimmungen in Artikel 56 der Abgabenordnung hervor, denen zufolge der Finanzminister die aktuellen Zinssätze für die Steuerschulden in Abhängigkeit von Marktschwankungen und den Zinssätzen der Polnischen Nationalbank festlegt und bekannt gibt. Die Verzinsung von Steuerschulden ist in der Verordnung des Finanzministers vom 22. August 2005 genau geregelt (polnisches Gesetzblatt Nr. 165, Position 1373), davor in den Verordnungen des Finanzministers von 1997, 2001 und 2002. Bei der Darstellung der Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber öffentlich-rechtlichen Gläubigern wurden alle Teilrückzahlungen ausstehender Beträge berücksichtigt.

(15)  An dieser Stelle und im weiteren Verlauf dieses Beschlusses steht Nettogewinn für Gewinn vor Steuern.

(16)  Gesetz vom 28. Februar 2003 über Insolvenz und Sanierung, Gesetzblatt Nr. 60 Position 535, mit späteren Änderungen.

(17)  Das Registerpfandrecht ist durch das Gesetz über das Registerpfandrecht und das Pfandregister (polnisches Gesetzblatt vom 6. Dezember 1996 Nr. 149, Position 703, mit späteren Änderungen) geregelt. Zur Bestellung eines Registerpfandrechts bedarf es eines Vertrags zwischen dem Gläubiger (Pfandnehmer) und der Person mit der Verfügungsgewalt über die Pfandsache (Verpfänder) sowie der Eintragung in das von den Amtsgerichten geführte Pfandregister (Verpfändung). Mit einem Registerpfandrecht belegte Sachen können im Besitz des Verpfänders, der darüber die Verfügungsgewalt behält, oder eines Dritten mit dessen Zustimmung verbleiben.

(18)  Das gewöhnliche Pfandrecht ist durch das polnische Zivilrecht geregelt. Das Pfandrecht gründet sich auf einen Vertrag zwischen dem Verpfänder (Besitzer einer Sache) und dem Pfandnehmer (Gläubiger). Die Pfandsache ist außer in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen an den Pfandnehmer oder einen Dritten herauszugeben.

(19)  Alle drei Methoden sind einkommensbasierte Methoden, bei denen die zukünftigen Einnahmen anhand des prognostizierten Nettogewinns, des prognostizierten Cashflows oder des prognostizierten Nettogewinns zuzüglich der Abschreibung geschätzt werden. In der Finanzbuchhaltung bildet die Ermittlung des Nettogewinns zuzüglich der Abschreibung den Ausgangspunkt für die Analyse der Barmittel.

(20)  In der Fachliteratur gilt der WACC-Ansatz als die Ermittlung der gesamten Kapitalkosten eines Unternehmens, bei der jede Kategorie (Eigenkapital oder Schulden) proportional gleich gewichtet wird. Bei der Berechnung nach dem WACC-Ansatz werden sämtliche Kapitalquellen wie Stammaktien und Vorzugsaktien, Anleihen und andere langfristige Schulden berücksichtigt. WACC steht für die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der einzelnen Kapitalbestandteile. Die WACC-Methode basiert folglich auf einer mathematischen Formel und ist somit fundiert.

(21)  Die polnischen Behörden hielten es für realistisch, den Wert von PZL Wrocław auf mindestens […] zu beziffern. Damit besaßen […] % der Aktien von PZL Wrocław einen Wert von 20,3 Mio. PLN.

(22)  Der tatsächliche Marktwert ist in der ökonomischen Fachliteratur definiert als der Preis, den ein Kaufinteressent einem potenziellen Verkäufer für eine gegebene Tätigkeit oder für Vermögenswerte zu zahlen bereit ist, wobei keiner der beiden Akteure zum Kauf oder Verkauf verpflichtet ist und beide über sämtliche zum Zeitpunkt der Transaktion wesentliche Fakten hinreichend informiert sind.

(23)  Bei der Substanzwertmethode wird für die Schätzung des Werts eines „seine Tätigkeit fortführenden“ Unternehmens der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten an den „tatsächlichen Marktwert“ angeglichen. Der „tatsächliche Marktwert“ ist in der ökonomischen Fachliteratur definiert als der Preis, den ein Kaufinteressent einem potenziellen Verkäufer für eine gegebene Tätigkeit oder für Vermögenswerte zu zahlen bereit ist, wobei keiner der beiden Akteure zum Kauf oder Verkauf verpflichtet ist und beide über sämtliche zum Zeitpunkt der Transaktion wesentliche Fakten hinreichend informiert sind.

(24)  Die Nennwährung der Verträge war der Euro.

(25)  Insbesondere auf der ILA in Berlin, der internationalen Flugschau in Paris, der Flugschau in Farnborough (Großbritannien) sowie dem Internationalen Salon der Verteidigungsindustrie (MSPO) in Polen.

(26)  […] ist eines der größten Outsourcing-Unternehmen in Europa mit knapp […] Beschäftigten und einem geschätzten Wert von etwa […] (gemäß den Angaben im Angebot vom 30. September 2008).

(27)  ABl. C 244 vom 1.10.2004, S. 2.

(28)  Rechtssache C-256/97 DMT, Slg. 1999, S. I-3919, Randnr. 21.

(29)  Opportunitätskosten sind Kosten, die anfallen, wenn eine Reihe bestimmter alternativer Bedingungen oder Umstände (im Vergleich zu den anfallenden oder auftretenden Kosten unter den derzeitigen Bedingungen) eintreten.

(30)  Rechtssache C-342/96 Spanien gegen die Kommission, Slg. 1999, S. I-2459.

(31)  Rechtssache T-152/99 HAMSA gegen die Kommission, Slg. 2002, S. II-3049, Randnr. 170.

(32)  Dieser Betrag dient der Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber der Sozialversicherungsanstalt.

(33)  Den Angaben der polnischen Behörden zufolge belaufen sich die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtverwaltung Wrocław auf insgesamt 32 094 812,25 PLN und gegenüber dem Staatlichen Rehabilitationsfonds für Behinderte auf 14 578 542,46 PLN. In der Untersuchung wurden die entsprechenden rückwirkenden Zinsen in Bezug auf diese beiden Gläubiger nicht berücksichtigt, siehe Erwägungsgrund 135.

(34)  Verlängerungsgebühren werden berechnet.

(35)  Gesetz vom 29. August 1997 – Abgabenordnung – (polnisches Gesetzblatt von 2005, Nr. 8, Position 60, mit späteren Änderungen). Gemäß Artikel 112 haftet der Käufer eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils gesamtschuldnerisch mit seinem gesamten Vermögen für die bis zum Zeitpunkt des Erwerbs entstandenen Steuerverbindlichkeiten aus der wirtschaftlichen Tätigkeit, es sei denn, er hatte unter Einhaltung der Sorgfaltspflicht keine Kenntnis von diesen Verbindlichkeiten. Gemäß Artikel 118 darf kein Bescheid über die Steuerschuldnerschaft eines Dritten ergehen, wenn seit Ende des Kalenderjahres, in dem die Steuerschuld entstanden ist, fünf Jahre vergangen sind.

(36)  Einschließlich der Verbindlichkeiten gegenüber der Sozialversicherungsanstalt in Höhe von 7,5 Mio. PLN, dem Finanzamt Niederschlesien in Höhe von 19,1 Mio. PLN, der Stadtverwaltung Wrocław in Höhe von 24,9 Mio. PLN und dem Staatlichen Rehabilitationsfonds für Behinderte in Höhe von 12,9 Mio. PLN.

(37)  ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1.

(38)  Rechtssache C-256/97 DM Transports, Slg. 1999, S. I-3913, Randnr. 30; Rechtssache T-36/99 Lenzing gegen die Kommission [2004] Slg. S. II-3597, Randnr. 137, 139.

(39)  Rechtssache C-256/97 DM Transports, Slg. 1999, S. I-3913, Randnr. 30.

(40)  Rechtssache C-342/96 Spanien gegen die Kommission [1999] Slg. I-2459, Randnr. 46; Rechtssache C-256/97 DMT [1999] Slg. I-3913, Randnr. 24; Rechtssache T-152/99 HAMSA gegen die Kommission [2002] Slg. II-3049, Randnr. 167; Rechtssache T-198/01, Technische Glaswerke Ilmenau gegen die Kommission, Slg. II-2717, Randnr. 99; Rechtssache T-68/03 Olympic Airways gegen die Kommission, Slg. II-2911, Randnr. 283.

(41)  Rechtssache C-256/97 DMT, Slg. 1999, S. I-3913, Randnr. 30; Rechtssache T-152/99 HAMSA gegen die Kommission [2002] Slg. II-3049, Randnr. 168; Rechtssache T-46/97 SIC gegen die Kommission, Slg. 2000, S. II-2125, Randnr. 95; Rechtssache T-68/03 Olympic Airways gegen die Kommission, Slg. II-2911, Randnr. 283.

(42)  Die Anwendung des IAS ist in der EU obligatorisch nach der Verordnung der Kommission (EG) Nr. 1725/2003 vom 29. September 2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 261 vom 13.10.2003, S. 1.

(43)  Rechtssache T-16/96 Cityflyer gegen die Kommission [1998], Slg. 1998, S. II-575, Randnr. 52.

(44)  Rechtssache T-228 und 233/99 Westdeutsche Landesbank gegen die Kommission, Slg. 2003, S. II-435, Randnr. 314.


Top