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Document 62005FA0085
Case F-85/05: Judgment of the Civil Service Tribunal (Second Chamber) of 28 October 2010 — Sørensen v Commission (Staff cases — Officials — Appointment — Officials advancing to a higher function group by open competition — Candidates placed on a reserve list prior to the entry into force of the new Staff Regulations — Transitional rules governing classification in grade at the time of recruitment — Classification in grade pursuant to the new, less favourable rules — Article 5(2) and Article 12(3) of Annex XIII to the Staff Regulations)
Rechtssache F-85/05: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 28. Oktober 2010 — Sørensen/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Ernennung — Beamte, die aufgrund eines allgemeinen Auswahlverfahrens in eine höhere Funktionsgruppe aufsteigen — Bewerber, die vor Inkrafttreten des neuen Statuts in eine Reserveliste aufgenommen wurden — Übergangsregelung für die Einstufung in die Besoldungsgruppe bei der Einstellung — Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den weniger günstigen neuen Vorschriften — Art. 5 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 3 des Anhangs XIII des Statuts)
Rechtssache F-85/05: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 28. Oktober 2010 — Sørensen/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Ernennung — Beamte, die aufgrund eines allgemeinen Auswahlverfahrens in eine höhere Funktionsgruppe aufsteigen — Bewerber, die vor Inkrafttreten des neuen Statuts in eine Reserveliste aufgenommen wurden — Übergangsregelung für die Einstufung in die Besoldungsgruppe bei der Einstellung — Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den weniger günstigen neuen Vorschriften — Art. 5 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 3 des Anhangs XIII des Statuts)
ABl. C 346 vom 18.12.2010, p. 59–59
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
18.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 346/59 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 28. Oktober 2010 — Sørensen/Kommission
(Rechtssache F-85/05) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Beamte, die aufgrund eines allgemeinen Auswahlverfahrens in eine höhere Funktionsgruppe aufsteigen - Bewerber, die vor Inkrafttreten des neuen Statuts in eine Reserveliste aufgenommen wurden - Übergangsregelung für die Einstufung in die Besoldungsgruppe bei der Einstellung - Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den weniger günstigen neuen Vorschriften - Art. 5 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 3 des Anhangs XIII des Statuts)
2010/C 346/117
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Susanne Sørensen (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Curall und H. Krämer)
Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Arpio Santacruz und M. Simm)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Kommission über die Einstufung der vor Inkrafttreten des neuen Statuts in eine Reserveliste für die Laufbahngruppe B aufgenommenen Klägerin nach den ungünstigeren Bestimmungen des neuen Statuts (Artikel 12 des Anhangs XIII der Verordnung [EG, Euratom] Nr. 723/2004 zur Änderung des Statuts der Beamten) und Aufhebung der Entscheidung, die Beförderungspunkte, die die Klägerin als Beamtin der Laufbahngruppe C erhalten hat, zu streichen
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage von Frau Sørensen wird abgewiesen. |
2. |
Jeder Beteiligte trägt seine eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 296 vom 26.11.2005, S. 26 (ursprünglich unter dem Aktenzeichen T-335/05 im Register des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingetragene und mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union neu verwiesene Rechtssache).