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Asiakirja 62009CA0067

    Rechtssache C-67/09 P: Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 14. Oktober 2010 — Nuova Agricast Srl, Cofra Srl/Europäische Kommission (Rechtsmittel — Staatliche Beihilfen — Investitionsbeihilfen in den strukturschwachen Gebieten Italiens — Entscheidung der Kommission, mit der diese Regelung für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wurde — Klagen auf Ersatz der Schäden, die durch diese Entscheidung entstanden sein sollen — Maßnahmen für den Übergang von der früheren zu dieser Regelung — Zeitlicher Geltungsbereich der Entscheidung der Kommission, gegen die frühere Regelung keine Einwände zu erheben — Grundsätze der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes und der Gleichbehandlung)

    ABl. C 346 vom 18.12.2010, s. 11—11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.12.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 346/11


    Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 14. Oktober 2010 — Nuova Agricast Srl, Cofra Srl/Europäische Kommission

    (Rechtssache C-67/09 P) (1)

    (Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Investitionsbeihilfen in den strukturschwachen Gebieten Italiens - Entscheidung der Kommission, mit der diese Regelung für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wurde - Klagen auf Ersatz der Schäden, die durch diese Entscheidung entstanden sein sollen - Maßnahmen für den Übergang von der früheren zu dieser Regelung - Zeitlicher Geltungsbereich der Entscheidung der Kommission, gegen die frühere Regelung keine Einwände zu erheben - Grundsätze der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes und der Gleichbehandlung)

    2010/C 346/17

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Verfahrensbeteiligte

    Rechtsmittelführerin: Nuova Agricast Srl, Cofra Srl (Prozessbevollmächtigter: M. A. Calabrese, avvocato)

    Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Di Bucci und E. Righini)

    Gegenstand

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 2. Dezember 2008, Nuova Agricast/Kommission (T-362/05 und T-363/05), mit dem das Gericht die Klagen auf Ersatz der Schäden, die den Klägerinnen durch die Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 2000, mit der Investitionsbeihilfen in den strukturschwachen Gebieten Italiens für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wurden (staatliche Beihilfe N 715/99 — Italien [SG 2000 D/105754]), und durch das Verhalten der Kommission im Verfahren vor dem Erlass dieser Entscheidung entstanden sein sollen, abgewiesen hat

    Tenor

    1.

    Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

    2.

    Die Nuova Agricast Srl und die Cofra Srl tragen die Kosten.


    (1)  ABl. C 90 vom 18.4.2009.


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