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Document 52008AB0028

    Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 3. Juli 2008 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in der Slowakei und zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für die Slowakei (CON/2008/28)

    ABl. C 180 vom 17.7.2008, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.7.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 180/1


    STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

    vom 3. Juli 2008

    auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in der Slowakei und zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für die Slowakei

    (CON/2008/28)

    (2008/C 180/01)

    Einleitung und Rechtsgrundlage

    Am 20. Mai 2008 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in der Slowakei ersucht (1). Am 30. Juni 2008 wurde die EZB vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für die Slowakei ersucht (2).

    Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 123 Absatz 5 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.

    Anmerkungen

    1.

    Die vorgeschlagenen Verordnungen ermöglichen die Einführung des Euro als slowakische Währung im Anschluss an die Aufhebung der Ausnahmeregelung für die Slowakei gemäß dem in Artikel 122 Absatz 2 des EG-Vertrags festgelegten Verfahren.

    2.

    Die EZB begrüßt die Verordnungsvorschläge.

    Geschehen zu Frankfurt am Main am 3. Juli 2008.

    Der Präsident der EZB

    Jean-Claude TRICHET


    (1)  KOM(2008) 250 endg.

    (2)  SEK(2008) 2107 endg.


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