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Document 32016R1611

    Delegierte Verordnung (EU) 2016/1611 der Kommission vom 7. Juli 2016 zur Überprüfung der Erstattungstabelle für Dienstreisen der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union in den Mitgliedstaaten

    C/2016/4164

    ABl. L 242 vom 9.9.2016, p. 1–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2016/1611/oj

    9.9.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 242/1


    DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/1611 DER KOMMISSION

    vom 7. Juli 2016

    zur Überprüfung der Erstattungstabelle für Dienstreisen der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union in den Mitgliedstaaten

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf das Statut der Beamten und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 112 Absatz 2 sowie Anhang VII Artikel 13 des Statuts,

    nach Anhörung des Statutsbeirats,

    nach Anhörung der Personalvertreter der Organe und sonstigen Einrichtungen der Europäischen Union,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Eurostat hat gemäß Anhang VII Artikel 13 Absatz 3 des Statuts einen Bericht über die Entwicklung der Preise von Hotels, Gaststätten und Versorgungsdienstleistungen (2) vorgelegt.

    (2)

    Aus diesem Bericht geht hervor, dass die Tagegelder und die Höchstbeträge für Hotelkosten unter Berücksichtigung der Entwicklung der Preise von Hotels, Gaststätten und Versorgungsdienstleistungen überprüft werden sollten.

    (3)

    Zur Überprüfung der Erstattungstabelle für Tagegelder und Hotelkostenhöchstbeträge zählt eine Bewertung komplexer wirtschaftlicher und/oder sozialer Verhältnisse, bei der der Gesetzgeber einen großen Ermessensspielraum hat.

    (4)

    Bei der letzten Reform des Beamtenstatuts und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union wurde betont, dass von jeder öffentlichen Verwaltung und allen öffentlich Bediensteten ein effizienteres Arbeiten und eine Anpassung an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten in Europa verlangt werden muss.

    (5)

    Infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 sollte die Kostenerstattung für Dienstreisen in diesem Land für die Beamten und sonstigen Bediensteten unter die rechtliche Regelung des Anhangs VII Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a des Statuts fallen —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Erstattungstabelle für Dienstreisen in Anhang VII Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a des Statuts wird durch nachstehende Tabelle ersetzt:

    Zielland

    Höchstbetrag (Hotelkosten)

    Tagegeld

    Belgien

    148

    102

    Bulgarien

    135

    57

    Tschechische Republik

    124

    70

    Dänemark

    173

    124

    Deutschland

    128

    97

    Estland

    105

    80

    Irland

    159

    108

    Griechenland

    112

    82

    Spanien

    128

    88

    Frankreich

    180

    102

    Kroatien

    110

    75

    Italien

    148

    98

    Zypern

    140

    88

    Lettland

    116

    73

    Litauen

    117

    69

    Luxemburg

    148

    98

    Ungarn

    120

    64

    Malta

    138

    88

    Niederlande

    166

    103

    Österreich

    132

    102

    Polen

    116

    67

    Portugal

    101

    83

    Rumänien

    136

    62

    Slowenien

    117

    84

    Slowakische Republik

    100

    74

    Finnland

    142

    113

    Schweden

    187

    117

    Vereinigtes Königreich.

    209

    125

    Artikel 2

    Diese delegierte Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 7. Juli 2016

    Für die Kommission

    Der Präsident

    Jean-Claude JUNCKER


    (1)  ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1023/2013 (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15).

    (2)  ARBEITSPAPIER DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN — Eurostat Report on the 2015 update of mission expenses (daily subsistence allowances and hotel ceilings) — Ref. Ares(2015)6009670-22.12.2015. Abrufbar unter: https://circabc.europa.eu/sd/a/0bbefcd7-ef76-4825-812d-dc78be24b36b/Ares_2015_6009670_UpdateMissionExpenses.7z


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