EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62018CN0022

Rechtssache C-22/18: Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Darmstadt (Deutschland) eingereicht am 11. Januar 2018 — TopFit e.V., Daniele Biffi gegen den Deutschen Leichtathletikverband e.V.

ABl. C 123 vom 9.4.2018, p. 12–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 123/12


Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Darmstadt (Deutschland) eingereicht am 11. Januar 2018 — TopFit e.V., Daniele Biffi gegen den Deutschen Leichtathletikverband e.V.

(Rechtssache C-22/18)

(2018/C 123/17)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Amtsgericht Darmstadt

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: TopFit e.V., Daniele Biffi

Beklagter: Deutscher Leichtathletikverband e.V.

Vorlagefragen

1.

Sind Artikel 18, 21, 165 AEUV dergestalt auszulegen, dass eine Vorschrift in der Leichtathletikordnung eines Verbandes eines Mitgliedsstaates, die die Teilnahme an nationalen Meisterschaften von der Staatsangehörigkeit des Mitgliedsstaates abhängig macht, eine unzulässige Diskriminierung darstellt?

2.

Sind Artikel 18, 21, 165 AEUV dergestalt auszulegen, dass ein Verband eines Mitgliedsstaates Amateursportler, die nicht die Staatsangehörigkeit des Mitgliedsstaates besitzen, unzulässig diskriminiert, indem er ihnen zwar die Teilnahme an nationalen Meisterschaften ermöglicht, sie aber nur „außer“ oder „ohne Wertung“ starten lässt und nicht an Endläufen und Endkämpfen teilnehmen lässt?

3.

Sind Artikel 18, 21, 165 AEUV dergestalt auszulegen, dass ein Verband eines Mitgliedsstaates Amateursportler, die nicht die Staatsangehörigkeit des Mitgliedsstaates besitzen, unzulässig diskriminiert, indem er sie von der Vergabe nationaler Titel beziehungsweise der Platzierung ausschließt?


Top