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Document 32022R2447

Delegierte Verordnung (EU) 2022/2447 der Kommission vom 30. September 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung der Anzahl und der Titel der achtjährlichen Variablen im Bereich Arbeitskräfte zu „Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt“, „Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung“ und „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ (Text von Bedeutung für den EWR)

C/2022/6854

ABl. L 320 vom 14.12.2022, p. 1–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2022/2447/oj

14.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 320/1


DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/2447 DER KOMMISSION

vom 30. September 2022

zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung der Anzahl und der Titel der achtjährlichen Variablen im Bereich Arbeitskräfte zu „Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt“, „Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung“ und „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Zur Deckung des bei den relevanten Einzelthemen im Bereich Arbeitskräfte ermittelten Bedarfs sollte die Kommission die Anzahl und die Titel der achtjährlichen Variablen festlegen, die in den Jahren 2024 und 2025 erstmals zu erfassen sind.

(2)

Die Kommission sollte die Anzahl und die Titel der achtjährlichen Variablen zu den Einzelthemen im Bereich Arbeitskräfte „Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt“, „Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung“ und „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ festlegen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anzahl und die Titel der achtjährlichen Variablen zu den Einzelthemen im Bereich Arbeitskräfte „Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt“, „Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung“ und „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ sind im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 30. September 2022

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 261I vom 14.10.2019, S. 1.


ANHANG

Anzahl und Titel der achtjährlichen Variablen im Bereich Arbeitskräfte, die zu „Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt“, „Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung“ (erste Umsetzung 2024) und „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ (erste Umsetzung 2025) zu erfassen sind

Thema

Einzelthema

Kennung der Variable

Bezeichnung der Variable

03e. Erwerbsbeteiligung — 3 erfasste Variablen (3 achtjährlich)

Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt

LEVMATCH

Übereinstimmung zwischen Bildungsabschluss und derzeitiger oder letzter Haupttätigkeit

FIELDMATCH

Übereinstimmung zwischen der Fachrichtung der höchsten erfolgreich abgeschlossenen Bildungsstufe und der derzeitigen oder letzten Haupttätigkeit

SKILLMATCH

Übereinstimmung zwischen Qualifikationen und derzeitiger oder letzter Haupttätigkeit

04b. Bildungsstand und -hintergrund — 4 erfasste Variablen (4 achtjährlich)

Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung

DROPEDUC

Formale Bildung oder Ausbildung aufgegeben

DROPEDUCLEVEL

Stufe der aufgegebenen formalen Bildung oder Ausbildung

DROPEDUCREAS

Hauptgrund dafür, dass das in DROPEDUCLEVEL genannte formale Bildungsprogramm nicht abgeschlossen wurde

MEDLEVQUAL

Qualifikationen mit mittlerem Bildungsstand

03f. Erwerbsbeteiligung —11 erfasste Variablen (11 achtjährlich)

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

CHCARRES

Regelmäßige Betreuungspflichten für Kinder bis 14 Jahren

CHCARAGE

Alter des jüngsten betreuten Kindes oder Enkelkindes

CHCARUSE

Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsdienstleistungen

CHCAROBS

Hauptgrund für die Nichtinanspruchnahme von Kinderbetreuungsdienstleistungen

ELCARRES

Regelmäßige Betreuungspflichten für Angehörige ab 15 Jahren, die krank, gebrechlich oder behindert sind

ELCARINT

Intensität der Betreuung von Angehörigen, die krank, gebrechlich oder behindert sind

CAREFFEM

Auswirkungen der Betreuungspflichten auf die Erwerbstätigkeit

WORKOBS

Arbeitsbedingtes Haupthindernis für die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

CHNUMBER

Zahl der aufgezogenen eigenen Kinder

PARLEAV

Inanspruchnahme von Urlaub aus familiären Gründen

PARLENG

Dauer des in Anspruch genommenen Urlaubs aus familiären Gründen


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