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Document 32014D0749
2014/749/EU: European Council Decision of 23 October 2014 appointing the European Commission
2014/749/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2014 zur Ernennung der Europäischen Kommission
2014/749/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2014 zur Ernennung der Europäischen Kommission
ABl. L 311 vom 31.10.2014, p. 36–38
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/10/2019
31.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 311/36 |
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES
vom 23. Oktober 2014
zur Ernennung der Europäischen Kommission
(2014/749/EU)
DER EUROPÄISCHE RAT —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 3 sowie Absatz 7 Unterabsatz 3,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Amtszeit der Kommission, die mit dem Beschluss 2010/80/EU des Europäischen Rates (1) ernannt wurde, läuft am 31. Oktober 2014 ab. |
(2) |
Nach Artikel 17 Absatz 5 des Vertrags über die Europäische Union hat der Europäische Rat den Beschluss 2013/272/EU (2) über die Anzahl der Mitglieder der Kommission erlassen. |
(3) |
Eine neue Kommission, die einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der einer der Vizepräsidenten sein sollte, aus einer Anzahl von Mitgliedern besteht, die der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht, sollte für den Zeitraum vom Ende der Amtszeit der derzeitigen Kommission bis zum 31. Oktober 2019 ernannt werden. |
(4) |
Der Europäische Rat hat Herrn Jean-Claude JUNCKER als die Persönlichkeit benannt, die er dem Europäischen Parlament für das Amt des Präsidenten der Kommission vorschlägt, und das Europäische Parlament hat ihn in seiner Plenarsitzung vom 15. Juli 2014 zum Präsidenten der Kommission gewählt. |
(5) |
Der Rat hat mit dem Beschluss 2014/648/EU, Euratom (3) im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission die Liste der anderen Persönlichkeiten angenommen, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt. Der Rat hat mit dem Beschluss 2014/716/EU, Euratom (4) zur Aufhebung und Ersetzung des Beschlusses 2014/648/EU, Euratom im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission eine neue Liste der anderen Persönlichkeiten angenommen, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt. |
(6) |
Das Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments zur Ernennung des Präsidenten, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der übrigen Mitglieder der Kommission als Kollegium ist am 22. Oktober 2014 ergangen. |
(7) |
Die Kommission sollte somit ernannt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Folgende Persönlichkeiten werden für den Zeitraum vom 1. November 2014 bis zum 31. Oktober 2019 zur Europäischen Kommission ernannt:
— |
als Präsident: Herr Jean-Claude JUNCKER |
— |
als Mitglieder:
|
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am 1. November 2014 in Kraft.
Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 23. Oktober 2014.
Im Namen des Europäischen Rates
Der Präsident
H. VAN ROMPUY
(1) Beschluss 2010/80/EU des Europäischen Rates vom 9. Februar 2010 zur Ernennung der Europäischen Kommission (ABl. L 38 vom 11.2.2010, S. 7).
(2) Beschluss 2013/272/EU des Europäischen Rates vom 22. Mai 2013 über die Anzahl der Mitglieder der Europäischen Kommission (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 98).
(3) Beschluss 2014/648/EU, Euratom des Rates — im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission — vom 5. September 2014 zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt (ABl. L 268 vom 9.9.2014, S. 5).
(4) Beschluss 2014/716/EU, Euratom des Rates — im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission — vom 15. Oktober 2014 zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt, und zur Aufhebung und Ersetzung des Beschlusses 2014/648/EU, Euratom (ABl. L 299 vom 17.10.2014, S. 29).