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Document 32019R2180
Commission Implementing Regulation (EU) 2019/2180 of 16 December 2019 specifying the detailed arrangements and content for the quality reports pursuant to Regulation (EU) 2019/1700 of the European Parliament and of the Council (Text with EEA relevance)
Durchführungsverordnung (EU) 2019/2180 der Kommission vom 16. Dezember 2019 zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte nach der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Durchführungsverordnung (EU) 2019/2180 der Kommission vom 16. Dezember 2019 zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte nach der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
C/2019/8837
ABl. L 330 vom 20.12.2019, p. 8–15
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
20.12.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 330/8 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/2180 DER KOMMISSION
vom 16. Dezember 2019
zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte nach der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
In Bezug auf die von den Mitgliedstaaten an Eurostat zu übermittelnden Daten sollten Modalitäten und Inhalt der Qualitätsberichte sowie Angaben über die Methode zur Bewertung der Einhaltung der Genauigkeitsanforderungen von der Kommission festgelegt werden. |
(2) |
Die in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Gegenstand
In dieser Verordnung werden in Bezug auf die von den Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) nach der Verordnung (EU) 2019/1700 zu übermittelnden Daten die Modalitäten für die Qualitätsberichte und den dafür vorgeschriebenen Inhalt sowie eine Darstellung der Methode zur Bewertung der Einhaltung der Genauigkeitsanforderungen festgelegt.
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
(1) |
„Proxy-Befragung“ eine Befragung einer Person, bei der es sich nicht um jene Person handelt, von der die Informationen nach bestimmten Regeln eingeholt werden, welche für jede Erhebung festgelegt werden und darüber Aufschluss geben, in welchen Fällen Proxy-Befragungen akzeptiert werden können; |
(2) |
„Non-Response“ Erhebungsprobleme im Zusammenhang mit der Erfassung von Daten für alle im Erhebungsfragebogen enthaltenen Befragungsgegenstände oder von allen für die Datenerfassung benannten Einheiten der Grundgesamtheit oder von beidem, wobei konkret
|
(3) |
„Stichprobenfehler“ den Teil der Differenz zwischen einem Wert einer Grundgesamtheit und dessen Schätzwert aus einer Zufallsstichprobe, welcher dadurch zustande kommt, dass nur eine Teilmenge einer Grundgesamtheit erfasst wird; |
(4) |
„systematischer Fehler“ einen Fehler in Erhebungsschätzwerten, der nicht auf Schwankungen in der Stichprobe zurückzuführen ist; |
(5) |
„Ersetzung“ in Bezug auf die Auskunftspersonen das Ersetzen einer Einheit, die ursprünglich durch eine andere Einheit in die Stichprobe aufgenommen wurde, auch das Ersetzen innerhalb eines Haushalts oder zwischen Haushalten; |
(6) |
„infrage kommende Einheiten“ den Satz von aus der Stichprobengrundlage ausgewählten Einheiten der Grundgesamtheit, die Teil der Zielgesamtheit sind; |
(7) |
„nicht infrage kommende Einheiten“ Einheiten in der Stichprobe, die nicht Teil der Zielgrundgesamtheit sind; |
(8) |
„Nettostichprobe“, auch „realisierte Stichprobe“ genannt, den Satz von Einheiten der Grundgesamtheit (einschließlich Ersatzeinheiten), die aus der Stichprobengrundlage ausgewählt wurden, aus denen zur Einbeziehung der Einheit in die Erhebungsschätzwerte ausreichende Angaben gewonnen werden konnten; |
(9) |
„Bruttostichprobe“, auch „ursprüngliche Stichprobe“ genannt, den Satz von Einheiten der Grundgesamtheit, die ursprünglich aus der Stichprobengrundlage ausgewählt wurden. Die Bruttostichprobe umfasst sowohl die infrage kommenden Einheiten (Nettostichprobe und Non-Response-Einheiten) als auch die nicht infrage kommenden Einheiten; |
(10) |
„Imputation“ ein Verfahren zur Eingabe eines Wertes für einen bestimmten Befragungsgegenstand, für den keine Antwort vorliegt. |
Artikel 3
Qualitätsberichte
Die Qualitätsberichte enthalten qualitätsbezogene Daten und Metadaten nach den im Anhang festgelegten Qualitätskriterien und statistischen Konzepten. In diesen Berichten wird auch auf die Fälle eingegangen, in denen die einschlägigen Qualitätskriterien nicht eingehalten oder statistische Konzepte nicht korrekt angewandt wurden oder beides zutrifft.
Artikel 4
Darlegung der Methoden zur Bewertung der Einhaltung der Genauigkeitsanforderungen
Die Kommission (Eurostat) bewertet, inwieweit die von den Mitgliedstaaten nach Anhang II der Verordnung (EU) 2019/1700 übermittelten Daten den Genauigkeitsanforderungen entsprechen. Stellt die Kommission (Eurostat) fest, dass die Genauigkeitsanforderungen nicht eingehalten wurden, wird dies nach den folgenden Kriterien bewertet:
— |
nach dem Ausmaß und der Häufigkeit sowie ihren Auswirkungen auf die Qualität der Schlüsselindikatoren, insbesondere auf deren Vergleichbarkeit; |
— |
ob sie umgehend richtiggestellt werden kann und ob die Mitgliedstaaten effizient die notwendige Abhilfe schaffen; |
— |
ob die Nichteinhaltung indirekt abgemildert werden kann, insbesondere durch Schätztechniken, und ob die Mitgliedstaaten geeignete Abmilderungsmaßnahmen ergreifen; |
— |
in welchem Umfang die Mitgliedstaaten Nichteinhaltungen kontrollieren, zu denen es aus sich ihrer Kontrolle entziehenden Gründen kommen kann; |
— |
in welchem Umfang während aufeinanderfolgender Datenerfassungsrunden die Nichteinhaltung anhält; |
— |
ob ein von der Kommission (Eurostat) genehmigter Verbesserungsaktionsplan vorliegt und ob dieser effizient umgesetzt wird; bei der Bewertung eines solchen Plans wird die zur Richtigstellung von Fällen von Nichteinhaltung benötigte Zeit, insbesondere im Fall von Panelerhebungen, berücksichtigt. |
Artikel 5
Technische Standards für die Übermittlung der Qualitätsberichte
(1) Zur Unterstützung des Qualitätsmanagements und der Dokumentation der Verfahren werden die Qualitätsberichte nach den von der Kommission (Eurostat) festgelegten technischen Standards übermittelt.
(2) Damit die Daten elektronisch abgerufen werden können, werden die Qualitätsberichte der Kommission (Eurostat) über die zentrale Dateneingangsstelle übermittelt.
Artikel 6
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 16. Dezember 2019
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
ANHANG
Qualitätskriterien und statistische Konzepte
Der Qualitätsbericht sollte qualitätsbezogene Daten und Metadaten nach folgenden Qualitätskriterien und statistischen Konzepten enthalten.
Ist ein bestimmtes statistisches Konzept für einen statistischen Vorgang nicht relevant, sollte dieses Konzept mit dem Vermerk „Nicht zutreffend“ im Qualitätsbericht verbleiben.
1. KONTAKTE
Als Kontaktstellen für die Daten oder Metadaten fungierende Einzelpersonen oder Organisationen, einschließlich Angaben zu den Kontaktstellen.
2. STATISTISCHE DARSTELLUNG
Beschreibung der verbreiteten Daten, die den Nutzern in Form von Tabellen, Abbildungen oder Karten zugänglich gemacht werden können
2.1. Datenbeschreibung
Beschreibung der wichtigsten Merkmale des Datensatzes
2.2. Klassifizierungssysteme
Sofern zutreffend, eine Liste der für die Daten herangezogenen Klassifikationen und Untergliederungen sowie Abweichungen von europäischen statistischen Standards oder internationalen Standards
2.3. Sektorale Abdeckung
Beschreibung der wichtigsten vom Datensatz abgedeckten Themen
2.4. Statistische Konzepte und Begriffsbestimmungen einschließlich des Bezugszeitraums
Eine Liste mit allen von der Standardbegriffsbestimmung abweichenden Variablen mit Angaben zu den verwendeten nationalen Konzepten sowie den Unterschieden zwischen den nationalen Konzepten und den jeweiligen Datensammlungen
2.5. Statistische Einheiten
Beschreibung der Beobachtungseinheiten
2.6. Statistische Grundgesamtheit
Beschreibung der statistischen Zielgesamtheit oder der Grundgesamtheiten, auf die sich der Datensatz bezieht, d. h. der Grundgesamtheit, zu der Informationen erfasst werden sollen
2.6.1. Nicht abgedeckte Grundgesamtheit(en)
Informationen über nicht durch die Datenerfassung abgedeckte Teilgesamtheiten (z. B. Obdachlose oder in Anstaltshaushalten lebende Personen) einschließlich einer Beschreibung der Gesamtheit und der entsprechenden besten quantitativen Schätzung
2.7. Referenzgebiet
Beschreibung des geografischen Gebiets, auf das sich das gemessene statistische Phänomen bezieht: das abgedeckte geografische Gebiet und eine Liste der ausgenommenen Regionen
2.8. Zeitliche Abdeckung
Zeiträume oder Zeitpunkte, auf die sich die gemessene Beobachtung bezieht
3. STATISTISCHE VERARBEITUNG
Vorgänge zur Bearbeitung von Daten, um nach einem bestimmten Regelwerk neue Informationen abzuleiten
3.1. Quelldaten
Beschreibung der Quelle der statistischen Rohdaten (z. B. Befragungen, Verwaltungsdaten, sonstige Quellen). Werden Verwaltungsregister verwendet, sollten sie eindeutig beschrieben werden (Quelle, Hauptzweck, mögliche Mängel usw.).
3.1.1. Stichprobengrundlage
Beschreibung der Methoden, mit denen die Stichprobengrundlage erreicht oder gebildet wird
3.1.2. Stichprobenplan
Beschreibung folgender Aspekte:
— |
Art des Stichprobenplans (geschichtet, mehrstufig, in Clustern, einstufig, zweistufig) |
— |
Schichtungskriterien |
— |
Stichprobengröße |
3.2. Periodizität der Datenerfassung
Informationen zur Periodizität, mit der der Datensatz erfasst wird
3.3. Datenerfassung
Beschreibung der zur Erfassung der Daten verwendeten Methoden (CAPI, CAWI, CATI usw.). Dem für die Datenerfassung verwendeten Fragebogen sollte eine Übersetzung ins Englische beigefügt werden.
3.4. Datenvalidierung
Beschreibung der Verfahren zur Kontrolle und Validierung der Quell- und Outputdaten mit Erläuterungen darüber, wie die Ergebnisse dieser Validierungen überwacht und verwendet werden
3.5. Datenerstellung
Beschreibung des Datenerstellungsprozesses (z. B. Dateneditierung, Imputation, Gewichtung, Bereinigung mit Blick auf Non-Response, Kalibrierung, verwendetes Modell). Jeder Gewichtungsschritt sollte gesondert beschrieben werden: Berechnung der Designgewichte, Non-Response-Bereinigung (wie wird das Designgewicht um die Unterschiede bei den Antwortquoten korrigiert), Kalibrierung (Niveau der Bereinigung und dafür verwendete Variablen, angewandte Methode), Berechnung der endgültigen Gewichte.
4. QUALITÄTSMANAGEMENT
Innerhalb einer Organisation vorhandene Systeme und Rahmen für das Qualitätsmanagement der statistischen Produkte und Verfahren
4.1. Qualitätssicherung
Beschreibung des in der Organisation verwendeten Qualitätssicherungsrahmens und/oder des Qualitätsmanagementsystems (z. B. EFQM, ISO 9000)
4.2. Qualitätsbewertung
Beschreibung der Gesamtqualität des statistischen Outputs, in der die wesentlichen Stärken und die Qualitätsmängel bei den Standardqualitätskriterien zusammengefasst werden: Relevanz, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Aktualität, Pünktlichkeit, Vergleichbarkeit und Kohärenz. Kompromisse zwischen Qualitätsaspekten und geplante Qualitätsverbesserungen können erwähnt werden.
5. RELEVANZ
5.1. Nutzerbedarf
Informationen (sofern verfügbar) über (neuen) Nutzerbedarf in Bezug auf erfasste Daten
5.2. Nutzerzufriedenheit
Informationen (sofern verfügbar) über den Zufriedenheitsgrad der Datennutzer in Bezug auf die erfassten Daten und die Bereitstellung
5.3. Vollständigkeit
Beschreibung aller Nichteinhaltungen in Bezug auf nicht übermittelte Variablen
6. GENAUIGKEIT UND ZUVERLÄSSIGKEIT
6.1. Gesamtgenauigkeit
Zusammenfassung der einzelnen Komponenten einer Genauigkeitsbewertung, die mit einem bestimmten Datensatz oder Bereich verknüpft ist:
— |
Beschreibung der Hauptquellen für bei den statistischen Produkten auftretende Zufallsfehler und systematische Fehler mit einer zusammenfassenden Bewertung aller Fehler unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf zentrale Schätzungen |
— |
Sofern relevant, Datenrevisionsaspekte |
6.2. Stichprobenfehler
— |
Beschreibung der Methodik für die Berechnung von Genauigkeitsschätzungen |
— |
Genauigkeitsschätzwerte nach den technischen Spezifikationen der einzelnen Datensätze |
— |
Die Standardfehler auf nationaler und, wo dies vorgeschrieben ist, auf regionaler Ebene (NUTS 2) für die Hauptindikatoren, wie in Anhang II der Verordnung (EU) 2019/1700 angegeben |
6.3. Systematischer Fehler
6.3.1. Erfassungsfehler
Beschreibung der Divergenz zwischen der Rahmengesamtheit und der Zielgesamtheit
— |
Häufigkeit und Zeitplan der Aktualisierungen der Rahmengesamtheit |
— |
Fehler aufgrund von Diskrepanzen zwischen Stichprobengrundlage und Zielgesamtheit und Teilgesamtheit (Übererfassung, Untererfassung, Fehlklassifizierungen) |
6.3.2. Messfehler
Beschreibung von während der Datenerfassung auftretenden Fehlern, die dazu führen, dass die erfassten Werte der Variablen von echten Werten abweichen
— |
Beschreibung der zur Gestaltung und zum Testen der Fragebogen unternommenen Bemühungen (einschließlich der Bemühungen zur Beseitigung von durch multimodale Datenerfassung und/oder Erfassung aus mehreren Quellen entstandenen Fehlern) |
— |
Beschreibung der Schulung der Interviewer |
— |
Proxy-Befragungsquoten |
6.3.3. Non-Response-Fehler
Beschreibung von:
— |
verfügbaren Merkmalen der nicht antwortenden Einheiten |
— |
Unit- und Item-Non-Response-Quoten |
— |
Ersatzquoten |
— |
Bruttostichprobengröße (ursprüngliche Stichprobengröße), Zahl infrage kommender Einheiten und Nettostichprobengröße, einschließlich Ersatzeinheiten (realisierte Stichprobengröße) |
6.3.4. Verarbeitungsfehler
Beschreibung von Verarbeitungsfehlern und ihrer Auswirkungen auf die endgültigen Datenerfassungsergebnisse, die durch eine fehlerhafte Umsetzung korrekt geplanter Umsetzungsmethoden entstehen
— |
Beschreibung der Qualitätskontrollen und des Dateneditierungsverfahrens |
— |
Beschreibung der Imputationsverfahren |
— |
Imputationsquoten |
6.3.5. Modellannahmefehler
Sofern zutreffend: Beschreibung von Fehlern, die durch bereichsspezifische Modelle entstehen, die für die Festlegung des Schätzziels benötigt werden
6.4. Saisonbereinigung (sofern zutreffend)
Beschreibung der statistischen Techniken, die zur Beseitigung saisonaler Effekte verwendet werden, die sich auf eine Datenreihe auswirken
6.5. Datenrevision — Strategie
Beschreibung der Strategie zur Gewährleistung der Transparenz der verbreiteten Daten, wobei vorläufige Daten nach der Erstellung revidiert werden
6.6. Datenrevision — Praxis
Informationen über die Datenrevisionspraxis
7. AKTUALITÄT UND PÜNKTLICHKEIT
Angaben zu:
— |
Datum der Verbreitung nationaler Ergebnisse |
— |
Anzahl der Tage zwischen dem Abschluss der Feldarbeit und der ersten vollständig validierten Datenlieferung an die Kommission (Eurostat) |
— |
Datum der ersten vollständigen Datenlieferung an die Kommission (Eurostat). Wird mit dem Lieferdatum die in der Verordnung (EU) 2019/1700 festgelegte Frist nicht eingehalten, sollte die Verzögerung begründet werden. |
8. KOHÄRENZ UND VERGLEICHBARKEIT
Beschreibung der Einhaltung von im spezifischen Bereich vorgegebenen Anforderungen, einschließlich — sofern relevant — der Auswirkungen von Abweichungen von Fragebogen und Begriffsbestimmungen
8.1. Vergleichbarkeit — geografisch
Beschreibung von Problemen bei der Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Regionen des Landes
8.2. Vergleichbarkeit — im Zeitverlauf
Informationen über die Länge vergleichbarer Zeitreihen sowie über die Jahre, in denen es zu Brüchen in der Zeitreihe kam, und über die Gründe dafür
8.3. Kohärenz — bereichsübergreifend
Vergleich mit externen Quellen für alle relevanten Variablen, bei denen die betroffenen Mitgliedstaaten der Ansicht sind, dass derartige Daten ausreichend zuverlässig sind
8.4. Kohärenz — unterjährliche und jährliche Statistiken
Falls zutreffend
8.5. Kohärenz — Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Falls zutreffend
8.6. Kohärenz — intern
Informationen zu fehlender Kohärenz im Output der statistischen Verarbeitung
9. ZUGÄNGLICHKEIT UND KLARHEIT
Angaben zu:
— |
Verbreitungsformaten |
— |
Dokumentation über Methodik und Qualität |
10. KOSTEN UND AUFWAND
Aufwand für die Auskunftspersonen und, sofern verfügbar, mit der Datenerfassung und der Erstellung des statistischen Produkts verbundene Kosten. Die durchschnittliche Dauer der Haushaltsbefragung sollte angegeben werden. Sofern möglich und relevant, sollte die Dauer der Haushaltsbefragung für jede Art der Datenerfassung gemeldet werden.
11. VERTRAULICHKEIT
Angaben zu den Eigentumsrechten an den Daten, aus denen hervorgeht, in welchem Maße eine unbefugte Offenlegung der Daten dem Interesse der Quelle oder sonstiger relevanter Parteien zuwiderlaufen oder schaden könnte
— |
Vertraulichkeitspolitik — Beschreibung von ergänzend zur europäischen Rechtsetzung relevanten Bestimmungen für die Vertraulichkeit der Daten |
— |
Vertraulichkeit — Datenverarbeitung: allgemeine Beschreibung der Vorschriften für die Behandlung von Mikro- und Makrodaten (auch Tabellendaten) in Bezug auf die statistische Geheimhaltung |
12. BEMERKUNG
Ergänzender freier Text, der in den Qualitätsbericht aufgenommen werden kann