Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52020XG0731(05)

    Mitteilung an die Personen und Organisationen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2020/1137 des Rates, und der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1130 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen unterliegen 2020/C 251/06

    ST/9696/2020/INIT

    ABl. C 251 vom 31.7.2020, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    31.7.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 251/9


    Mitteilung an die Personen und Organisationen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2020/1137 des Rates, und der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1130 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen unterliegen

    (2020/C 251/06)

    Den Personen und Organisationen, die in den Anhängen II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 des Rates (1), durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2020/1137 des Rates (2), und in Anhang III der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1130 des Rates (4) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen aufgeführt sind, wird Folgendes mitgeteilt:

    Die betroffenen Personen und Organisation werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaats bzw. der jeweiligen Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang IV der Verordnung (EU) 2016/44) beantragen können, dass ihnen die Verwendung eingefrorener Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 8 der Verordnung).

    Die betroffenen Personen und Organisationen können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen vor dem 15. Mai 2021 beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird. Entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

    Rat der Europäischen Union

    Generalsekretariat

    RELEX.1.C.

    Rue de la Loi/Wetstraat 175

    1048 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË

    E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

    Den eingegangenen Bemerkungen wird bei der gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1333 und Artikel 21 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2016/44 durchzuführenden regelmäßigen Überprüfung der Liste der benannten Personen und Organisationen durch den Rat Rechnung getragen.

    Die betroffenen Personen und Organisationen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


    (1)  ABl. L 206 vom 1.8.2015, S. 34.

    (2)  ABl. L 247 vom 31.7.2020, S. 40.

    (3)  ABl. L 12 vom 19.1.2016, S. 1.

    (4)  ABl. L 247 vom 31.7.2020, S. 14.


    Top