This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62018TN0646
Case T-646/18: Action brought on 26 October 2018 — Bonnafous v Commission
Rechtssache T-646/18: Klage, eingereicht am 26. Oktober 2018 — Bonnafous/Kommission
Rechtssache T-646/18: Klage, eingereicht am 26. Oktober 2018 — Bonnafous/Kommission
ABl. C 25 vom 21.1.2019, p. 42–43
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
21.1.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 25/42 |
Klage, eingereicht am 26. Oktober 2018 — Bonnafous/Kommission
(Rechtssache T-646/18)
(2019/C 25/55)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Laurence Bonnafous (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Blot und S. Rodrigues)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
— |
die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären; |
demzufolge
— |
die angegriffene Entscheidung für nichtig zu erklären; |
— |
der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin stützt ihre Klage, die auf die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 9. Oktober 2018 gerichtet ist, mit der der Zweitantrag der Klägerin auf Zugang zu einem Dokument (Bericht 2018 zur Prüfung des Personalwesens der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur mit dem internen Aktenzeichen ARES(2018)361356 vom 21. Januar 2018) abgelehnt wurde, auf drei Gründe.
1. |
Verstoß gegen die Verordnung Nr. 1049/2001, gegen Art. 15 Abs. 3 AEUV und gegen Art. 42 der Charta, da die Kommission gegen ihre aus dem Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten der Organe und dem Transparenzgebot erwachsenden Verpflichtungen verstoßen habe. |
2. |
Verstoß gegen Art. 296 AEUV und Art. 41 der Charta, d. h. gegen die Begründungspflicht, da die Ausführungen in der angefochtenen Entscheidung aus pauschalen Behauptungen und abstrakt formulierten Gründen bestünden. |
3. |
Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da die Kommission den Zugang zum angeforderten Dokument verweigert habe, indem sie sich zu Unrecht auf eine allgemeine Vermutung der Nichtverbreitung gestützt habe. |