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Document 62016TN0763

Rechtssache T-763/16: Klage, eingereicht am 31. Oktober 2016 — PY/EUCAP Sahel Niger

ABl. C 6 vom 9.1.2017, p. 46–47 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.1.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 6/46


Klage, eingereicht am 31. Oktober 2016 — PY/EUCAP Sahel Niger

(Rechtssache T-763/16)

(2017/C 006/58)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: PY (Souffelweyersheim, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Tymen)

Beklagte: EUCAP Sahel Niger (Niamey, Niger)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären;

und folglich:

die Haftung der Mission gemäß Art. 340 AEUV anzuerkennen;

den Ersatz des materiellen Schadens des Klägers anzuordnen;

den Ersatz des immateriellen Schadens des Klägers im Wert von 70 000 Euro anzuordnen;

der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger einen einzigen Klagegrund geltend, mit dem er von der Mission EUCAP Sahel Niger (im Folgenden: Mission) begangene Vertragsverletzungen rügt, die ihre vertragliche Haftung im Sinne von Art. 340 AEUV auslösen würden.

Der Kläger, ein früherer Mitarbeiter der Mission, rügt Vertragsverletzungen der Mission im Zusammenhang mit Verfahren zur internen Untersuchung und zum Opferschutz im Fall der Anzeige von Mobbing am Arbeitsplatz. Da die Mission untätig geblieben und keine interne Untersuchung eingeleitet habe, habe die vom Kläger angezeigte Mobbingsituation fortbestanden, sich verschlimmert und seinen Gesundheitszustand stark beeinträchtigt, was zu seiner dringenden Rückkehr in sein Heimatland geführt habe. Der Kläger habe seine Tätigkeit vor Ablauf seines Vertrags nicht wiederaufnehmen können.

Aufgrund dessen beantragt der Kläger den Ersatz seines immateriellen Schadens, der auf folgenden Tatsachen beruhe: Er sei gezwungen gewesen, das Mobbing trotz der Anzeige viele Monate lang zu erleiden — was von der Mission hätte verhindert werden können –, er habe seine berufliche Tätigkeit einstellen müssen und sein Gesundheitszustand habe sich verschlechtert, insbesondere sei er seitdem depressiv. Zudem beantragt er den Ersatz seines finanziellen Schadens, der daraus resultiere, dass er nach einer Krankheitszeit von 30 Tagen sein Arbeitsentgelt und die Möglichkeit einer Verlängerung seines Arbeitsvertrags verloren habe.


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