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Document 62016CN0541

    Rechtssache C-541/16: Klage, eingereicht am 25. Oktober 2016 — Europäische Kommission/Königreich Dänemark

    ABl. C 6 vom 9.1.2017, p. 30–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.1.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 6/30


    Klage, eingereicht am 25. Oktober 2016 — Europäische Kommission/Königreich Dänemark

    (Rechtssache C-541/16)

    (2017/C 006/37)

    Verfahrenssprache: Dänisch

    Parteien

    Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Grønfeldt und J. Hottiaux)

    Beklagter: Königreich Dänemark

    Anträge

    Die Kommission beantragt,

    festzustellen, dass das Königreich Dänemark seinen Verpflichtungen aus Art. 2 Nr. 6 in Verbindung mit Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 (1) über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs nicht nachgekommen ist;

    dem Königreich Dänemark die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Kommission macht geltend, dass in Art. 8 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1072/2009 abschließend geregelt sei, dass Verkehrsunternehmen unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen zur Durchführung von Kabotage berechtigt seien. Dort sei keine Höchstzahl von Be- bzw. Entladeorten für ein- und dieselbe Kabotagebeförderung festgelegt. Die Begrenzung auf drei Kabotagebeförderungen bedeute nicht, dass eine Kabotagebeförderung eine festgelegte Zahl von Be- und Entladeorten umfassen müsse.

    Nach den dänischen Rechtsvorschriften könne eine Kabotagebeförderung entweder aus mehreren Beladeorten oder aus mehreren Entladeorten bestehen, aber nicht aus beidem. Diese Vorschriften hinderten gebietsfremde Verkehrsunternehmen daran, die Kabotage mit mehreren Be- und Entladeorten durchzuführen, was eine Einschränkung ihrer Möglichkeiten darstelle, in Dänemark die Kabotage in dem aus der Verordnung Nr. 1072/2009 folgenden Umfang durchzuführen.


    (1)  Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (ABl. L 300, S. 72).


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