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Animal by-products not intended for human consumption
Tierische Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind
Tierische Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind
Tierische Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
2013 wurde die Gesetzgebung geändert, um Mayotte, als dem Gebiet in äußerster Randlage der EU, bis zum 1. Januar 2021 Zeit zu geben, den Regeln der Rechtsvorschrift zu entsprechen.
Einige der Definitionen, die in der Verordnung verwendet werden (zum Beispiel „Transit“ und „zuständige Behörde“), sind den Definitionen angepasst, die in der Verordnung (EU) 2017/625 (die „Verordnung über amtliche Kontrollen“) verwendet werden, die die Vorschriften für Kontrollen festlegt, die in der gesamten Landwirtschafts- und Lebensmittelkette durchgeführt werden. Mit der Verordnung (EU) 2017/625 wird zudem sichergestellt, dass tierische Nebenerzeugnisse und Folgeprodukte, die zuvor nicht von der EU-Gesetzgebung über amtliche Kontrollen betroffen waren, nun auch in ihren Geltungsbereich fallen.
Mit der Verordnung (EU) 2019/1009, mit der die EU-Vorschriften für Düngeprodukte festgelegt werden, wird die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 geändert, um zu ermöglichen, dass Folgeprodukte, die kein wesentliches Risiko für die Gesundheit von Tieren bergen, für den freien Verkehr im EU-Binnenmarkt als Düngeprodukte zugelassen werden.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 4. März 2011 in Kraft getreten. Die mit der Änderungsverordnung (EU) 2019/1009 durchgeführten Änderungen gelten seit dem 15. Juli 2019.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1-33)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren (ABl. L 54 vom 26.2.2011, S. 1-254)
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) (ABl. L 95 vom 7.4.2017, S. 1-142)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 19.03.2020