EUR-Lex Access to European Union law
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Gemäß Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union teilen sich die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten die Zuständigkeit im Gesundheitswesen. Während die Mitgliedstaaten ihre nationalen Gesundheitsdienste und die medizinische Versorgung festlegen und umsetzen, bemüht die EU sich durch ihre Gesundheitsstrategie um eine Ergänzung der einzelstaatlichen Maßnahmen zur:
Durch die Verordnung (EU) 2021/522 wird das EU4Health-Programm für den Zeitraum 2021-2027 eingerichtet. Die Mittel in Höhe von 5 Mrd. EUR werden für folgende Ziele eingesetzt:
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