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Animal by-products not intended for human consumption
Tierische Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind
Tierische Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind
In einem Durchführungsrechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 142/2011 werden Durchführungsmaßnahmen zu Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegt. Dieser Rechtsakt wurde mehrfach geändert und enthält umfassende Vorschriften zur Entsorgung und Verwendung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten.
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist am in Kraft getreten.
Die mit der geänderten Verordnung (EU) 2019/1009 durchgeführten Änderungen gelten seit .
Die mit der geänderten Verordnung (EU) 2023/1605 durchgeführten Änderungen gelten seit .
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom , S. 1-33).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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