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Document 62015CA0482

    Rechtssache C-482/15 P: Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 26. Oktober 2016 — Westermann Lernspielverlage GmbH, vormals Westermann Lernspielverlag GmbH/Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Rechtsmittel — Unionsmarkenanmeldung — Bildmarke mit den Wortbestandteilen „bambino“ und „lük“ — Widerspruchsverfahren — Ältere Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „bambino“ — Teilweise Zurückweisung der Anmeldung — Verfall der dem Widerspruch zugrunde liegenden älteren Marke — Schreiben der Klägerin, mit dem dieser Verfall dem Gericht mitgeteilt wird — Weigerung des Gerichts, das Schreiben zu den Verfahrensakten zu nehmen — Fehlen einer Begründung)

    ABl. C 6 vom 9.1.2017, p. 22–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.1.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 6/22


    Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 26. Oktober 2016 — Westermann Lernspielverlage GmbH, vormals Westermann Lernspielverlag GmbH/Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

    (Rechtssache C-482/15 P) (1)

    ((Rechtsmittel - Unionsmarkenanmeldung - Bildmarke mit den Wortbestandteilen „bambino“ und „lük“ - Widerspruchsverfahren - Ältere Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „bambino“ - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Verfall der dem Widerspruch zugrunde liegenden älteren Marke - Schreiben der Klägerin, mit dem dieser Verfall dem Gericht mitgeteilt wird - Weigerung des Gerichts, das Schreiben zu den Verfahrensakten zu nehmen - Fehlen einer Begründung))

    (2017/C 006/27)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Verfahrensbeteiligte

    Rechtsmittelführerin: Westermann Lernspielverlage GmbH, vormals Westermann Lernspielverlag GmbH (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Nordemann und M. Maier)

    Anderer Verfahrensbeteiligter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: J. Crespo Carrillo)

    Tenor

    1.

    Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

    2.

    Die Westermann Lernspielverlage GmbH trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 406 vom 7.12.2015.


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