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Document 62011TA0239
Case T-239/11: Judgment of the General Court of 15 November 2018 — Sigma Alimentos Exterior v Commission (State aid — Corporate income tax provisions allowing companies domiciled in Spain to amortise the goodwill resulting from acquisitions of shareholdings in undertakings which are tax resident abroad — Decision declaring the aid to be incompatible with the internal market and ordering its recovery — Concept of State aid — Selectivity — Reference system — Derogation — Differential treatment — Justification of differential treatment)
Rechtssache T-239/11: Urteil des Gerichts vom 15. November 2018 — Sigma Alimentos Exterior/Kommission (Staatliche Beihilfen — Körperschaftsteuerrechtliche Vorschriften, nach denen in Spanien steuerlich ansässige Unternehmen den Geschäfts- oder Firmenwert, der sich aus dem Erwerb einer Beteiligung an einem im Ausland steuerlich ansässigen Unternehmen ergibt, abschreiben können — Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird — Begriff der staatlichen Beihilfe — Selektivität — Bezugssystem — Abweichung — Ungleichbehandlung — Rechtfertigung der Ungleichbehandlung)
Rechtssache T-239/11: Urteil des Gerichts vom 15. November 2018 — Sigma Alimentos Exterior/Kommission (Staatliche Beihilfen — Körperschaftsteuerrechtliche Vorschriften, nach denen in Spanien steuerlich ansässige Unternehmen den Geschäfts- oder Firmenwert, der sich aus dem Erwerb einer Beteiligung an einem im Ausland steuerlich ansässigen Unternehmen ergibt, abschreiben können — Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird — Begriff der staatlichen Beihilfe — Selektivität — Bezugssystem — Abweichung — Ungleichbehandlung — Rechtfertigung der Ungleichbehandlung)
ABl. C 25 vom 21.1.2019, p. 34–35
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
21.1.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 25/34 |
Urteil des Gerichts vom 15. November 2018 — Sigma Alimentos Exterior/Kommission
(Rechtssache T-239/11) (1)
((Staatliche Beihilfen - Körperschaftsteuerrechtliche Vorschriften, nach denen in Spanien steuerlich ansässige Unternehmen den Geschäfts- oder Firmenwert, der sich aus dem Erwerb einer Beteiligung an einem im Ausland steuerlich ansässigen Unternehmen ergibt, abschreiben können - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Begriff der staatlichen Beihilfe - Selektivität - Bezugssystem - Abweichung - Ungleichbehandlung - Rechtfertigung der Ungleichbehandlung))
(2019/C 25/43)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Sigma Alimentos Exterior, SL (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte A. Morillo Méndez und M. Ferre Navarrete, dann Rechtsanwälte A. Morillo Méndez, J. Igual Gorgonio und C. Cañizares Pacheco)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst R. Lyal, C. Urraca Caviedes und P. Němečková, dann R. Lyal und C. Urraca Caviedes)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 4 des Beschlusses 2011/282/EU der Kommission vom 12. Januar 2011 über die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen C 45/07 (ex NN 51/07, ex CP 9/07) in Spanien (ABl. 2011, L 135, S. 1)
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Sigma Alimentos Exterior, SL trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission. |