Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32019D1698

    Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 der Kommission vom 9. Oktober 2019 über europäische Produktnormen zur Unterstützung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit (Text von Bedeutung für den EWR)

    C/2019/7126

    ABl. L 259 vom 10/10/2019, p. 65–74 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force: This act has been changed. Current consolidated version: 16/08/2022

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2019/1698/oj

    10.10.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 259/65


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/1698 DER KOMMISSION

    vom 9. Oktober 2019

    über europäische Produktnormen zur Unterstützung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG gilt ein Produkt als sicher — soweit es um Risiken und Risikokategorien geht, die durch die betreffenden nationalen Normen geregelt werden —, wenn es den nicht bindenden nationalen Normen entspricht, die eine europäische Norm umsetzen, auf die die Kommission gemäß Artikel 4 der Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union verwiesen hat.

    (2)

    Am 27. Juli 2011 erließ die Kommission den Beschluss 2011/479/EU (2) über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Turngeräte genügen müssen.

    (3)

    Mit Schreiben M/507 vom 5. September 2012 beantragte die Kommission beim Europäischen Komitee für Normung (CEN) die Ausarbeitung europäischer Normen, um die gemäß den Sicherheitsanforderungen bestehenden Hauptrisiken im Zusammenhang mit Turngeräten einzudämmen. Auf der Grundlage dieses Antrags nahm das CEN die Norm EN 913:2008 „Turngeräte — Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ an. Ein Verweis auf diese Norm wurde auf der Grundlage des Durchführungsbeschlusses 2014/357/EU der Kommission (3) am 11. Juli 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union (4) veröffentlicht.

    (4)

    Unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und der Entwicklung des Marktes erarbeitete das CEN die neue europäische Norm EN 913:2018.

    (5)

    Die europäische Norm EN 913:2018 erfüllt die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Daher sollte ein Verweis auf diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

    (6)

    Am 29. November 2011 erließ die Kommission den Beschluss 2011/786/EU (5) über die Sicherheitsanforderungen an Fahrräder, Kinderfahrräder und Gepäckträger für Fahrräder, die in europäischen Normen enthalten sein müssen.

    (7)

    Mit Schreiben M/508 vom 6. September 2012 beantragte die Kommission beim CEN die Ausarbeitung europäischer Normen, um die gemäß den Sicherheitsanforderungen bestehenden Hauptrisiken im Zusammenhang mit Fahrrädern, Kinderfahrrädern und Gepäckträgern für Fahrräder einzudämmen. Auf der Grundlage dieses Antrags nahm das CEN verschiedene Normen einer Reihe an, und zwar die Normen EN ISO 4210-2:2014 „Anforderungen für City- und Trekkingfahrräder, Jugendfahrräder, Geländefahrräder (Mountainbikes) und Rennräder“ und EN ISO 4210-6:2014 „Prüfverfahren für Rahmen und Gabel“. Verweise auf diese Normen wurden auf der Grundlage des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/681 der Kommission (6) im Amtsblatt der Europäischen Union (7) veröffentlicht.

    (8)

    Unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und der Entwicklung des Marktes erarbeitete das CEN die neuen europäischen Normen EN ISO 4210-2-2015 und EN ISO 4210-6-2015.

    (9)

    Die europäischen Normen EN ISO 4210-2-2015 und EN ISO 4210-6-2015 erfüllen die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Daher sollten Verweise auf diese Normen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

    (10)

    Auf der Grundlage des Antrags M/508 der Kommission vom 6. September 2012 nahm das CEN die Norm EN 14872:2006 „Fahrräder — Zubehör für Fahrräder — Gepäckträger“ an. Ein Verweis auf diese Norm wurde auf der Grundlage der Entscheidung 2006/514/EG der Kommission (8) im Amtsblatt der Europäischen Union (9) veröffentlicht.

    (11)

    Unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und der Entwicklung des Marktes erarbeitete das CEN die neue europäische Norm EN ISO 11243:2016.

    (12)

    Die Norm EN ISO 11243:2016 erfüllt die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Daher sollte ein Verweis auf diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

    (13)

    Am 25. März 2008 erließ die Kommission den Beschluss 2008/264/EG (10) über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Zigaretten genügen müssen.

    (14)

    Mit Schreiben M/425 vom 27. Juni 2008 beantragte die Kommission beim CEN die Ausarbeitung europäischer Normen, um die gemäß den Brandsicherheitsanforderungen bestehenden Hauptrisiken im Zusammenhang mit Zigaretten einzudämmen. Auf der Grundlage dieses Antrags nahm das CEN die Norm EN ISO 12863:2010 „Normprüfverfahren zur Beurteilung der Zündneigung von Zigaretten“ an. Ein Verweis auf diese Norm wurde auf der Grundlage des Beschlusses 2011/496/EU der Kommission (11) im Amtsblatt der Europäischen Union (12) veröffentlicht.

    (15)

    Unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und der Entwicklung des Marktes änderte das CEN die Norm EN ISO 12863:2010 durch Annahme der Änderungsfassung EN ISO 12863:2010/A1:2016.

    (16)

    Die geänderte Norm EN ISO 12863:2010/A1:2016 erfüllt die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Daher sollte ein Verweis auf diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

    (17)

    Am 27. Juli 2011 erließ die Kommission den Beschluss 2011/476/EU (13) über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für stationäre Trainingsgeräte genügen müssen.

    (18)

    Mit Schreiben M/506 vom 5. September 2012 beantragte die Kommission beim CEN die Ausarbeitung europäischer Normen, um die gemäß den Sicherheitsanforderungen bestehenden Hauptrisiken im Zusammenhang mit stationären Trainingsgeräten einzudämmen. Auf der Grundlage dieses Antrags nahm das CEN verschiedene Normen einer Reihe an, und zwar die Normen EN 957-4:2006+A1:2010 „Kraft-Trainingsbänke, zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“, EN 957-5:2009 „Stationäre Trainingsfahrräder und Kurbel-Trainingsgeräte für den Oberkörper, zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“, EN 957-8:1998 „Stepper, Treppensteiggeräte und Climber — Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“, EN 957-9:2003 „Ellipsen-Trainer, zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ und EN 957-10:2005 „Trainingsfahrräder mit starrem Antrieb oder ohne Freilauf, zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“. Verweise auf diese Normen wurden auf der Grundlage des Durchführungsbeschlusses 2014/357/EU im Amtsblatt der Europäischen Union (14) veröffentlicht.

    (19)

    Unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und der Entwicklung des Marktes erarbeitete das CEN die neuen europäischen Normen EN ISO 20957-4:2016, EN ISO 20957-5:2016, EN ISO 20957-8:2017, EN ISO 20957-9:2016 und EN ISO 20957-10:2017.

    (20)

    Die europäischen Normen EN ISO 20957-4:2016, EN ISO 20957-5:2016, EN ISO 20957-8:2017, EN ISO 20957-9:2016 und EN ISO 20957-10:2017 erfüllen die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Daher sollten Verweise auf diese Normen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

    (21)

    Am 21. April 2005 erließ die Kommission die Entscheidung 2005/323/EG (15) zu den Sicherheitsanforderungen, die durch Europäische Normen über schwimmfähige Freizeitartikel zur Benutzung auf dem Wasser oder im Wasser abzudecken sind.

    (22)

    Mit Schreiben M/372 vom 5. September 2012 beantragte die Kommission beim CEN die Ausarbeitung europäischer Normen, um die gemäß den Sicherheitsanforderungen bestehenden Hauptrisiken im Zusammenhang mit schwimmfähigen Freizeitartikeln zur Benutzung auf dem Wasser oder im Wasser einzudämmen. Auf der Grundlage dieses Antrags nahm das CEN verschiedene Normen einer Reihe an, und zwar die Normen EN 15649-1:2009+A2:2013, EN 15649-2:2009+A2:2013, EN 15649-3:2009+A1:2012, EN 15649-4:2010+A1:2012, EN 15649-5:2009, EN 15649-6:2009+A1:2013, EN 15649-7:2009 „Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser“. Verweise auf diese Normenreihe wurden auf der Grundlage der Durchführungsbeschlüsse 2014/359/EU (16), 2014/875/EU (17) und 2013/390/EU (18) der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union (19) veröffentlicht.

    (23)

    Unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und der Entwicklung des Marktes erarbeitete das CEN die neue europäische Normenreihe EN ISO 25649:2017 (Teile 1-7).

    (24)

    Die europäischen Normen EN ISO 25649:2017 (Teile 1-7) erfüllen die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Daher sollten Verweise auf diese Normen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

    (25)

    Die europäischen Normen EN 913:2008, EN 957-4:2006+A1:2010, EN 957-5:2009, EN 957-8:1998, EN 957-9:2003, EN 957-10:2005, EN ISO 4210-2:2014, EN ISO 4210-6:2014, EN 14872:2006 und die Reihe EN 15649 werden durch neue oder geänderte europäische Normen ersetzt und Verweise auf die neuen oder geänderten Normen mit diesem Beschluss veröffentlicht. Daher ist es notwendig, die Verweise auf diese Normen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union (20) zu streichen.

    (26)

    Im Interesse der Klarheit sollte in einem Rechtsakt eine vollständige Liste der Verweise auf die europäischen Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2001/95/EG veröffentlicht werden, die den Anforderungen genügen, die sie abdecken sollen. Die derzeit im Amtsblatt der Europäischen Union (21) veröffentlichten Verweise auf europäische Normen sollten somit Bestandteil dieses Beschlusses sein. Folglich müssen die einschlägigen Beschlüsse und Entscheidungen der Kommission über die Veröffentlichung dieser Normen aufgehoben werden.

    (27)

    Bei Einhaltung der jeweiligen nationalen Norm zur Umsetzung einer europäischen Norm, deren Bezeichnung in Form eines Verweises im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, wird davon ausgegangen, dass im Hinblick auf die von der jeweiligen nationalen Norm abgedeckten Risiken und Risikokategorien ab dem Datum der Veröffentlichung des Verweises auf die europäische Norm im Amtsblatt der Europäischen Union die Sicherheit des Produkts gewährleistet ist. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten.

    (28)

    Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit der Richtlinie 2001/95/EG eingesetzten Ausschusses —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die in Anhang I dieses Beschlusses aufgeführten Verweise auf europäische Produktnormen zur Unterstützung der Richtlinie 2001/95/EG werden hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Artikel 2

    Die in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführten Verweise auf europäische Produktnormen zur Unterstützung der Richtlinie 2001/95/EG werden hiermit aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen.

    Artikel 3

    Die Entscheidungen K(2004) 1493 (22), 2005/718/EG (23), 2006/514/EG und 2009/18/EG der Kommission (24), der Beschluss 2011/496/EU der Kommission sowie die Durchführungsbeschlüsse 2012/29/EU (25), 2013/390/EU, 2014/357/EU, 2014/358/EU (26), 2014/359/EU, 2014/531/EU (27), 2014/875/EU, (EU) 2015/681, (EU) 2015/1345 (28) und (EU) 2017/1014 der Kommission (29) werden aufgehoben.

    Artikel 4

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Brüssel, den 9. Oktober 2019

    Für die Kommission

    Der Präsident

    Jean-Claude JUNCKER


    (1)  ABl. L 11 vom 15.1.2002, S. 4.

    (2)  Beschluss 2011/479/EU der Kommission vom 27. Juli 2011 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Turngeräte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (ABl. L 197 vom 29.7.2011, S. 13).

    (3)  Durchführungsbeschluss 2014/357/EU der Kommission vom 13. Juni 2014 über die Übereinstimmung europäischer Normen der Serie EN 957 (Teile 2 und 4-10) und EN ISO 20957 (Teil 1) für stationäre Trainingsgeräte sowie zehn europäischer Normen für Turngeräte mit der allgemeinen Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Veröffentlichung der Verweise auf diese Normen im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 175 vom 14.6.2014, S. 40).

    (4)  Mitteilung 2017/C 267/03 der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. C 267 vom 11.8.2017, S. 7).

    (5)  Beschluss 2011/786/EU der Kommission vom 29. November 2011 über die Sicherheitsanforderungen an Fahrräder, Kinderfahrräder und Gepäckträger für Fahrräder, die in europäischen Normen gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthalten sein müssen (ABl. L 319 vom 2.12.2011, S. 106).

    (6)  Durchführungsbeschluss (EU) 2015/681 der Kommission vom 29. April 2015 zur Veröffentlichung der Verweise auf die Norm EN ISO 4210, Teile 1-9, für City- und Trekkingfahrräder, Geländefahrräder (Mountainbikes) und Rennräder sowie auf die Norm EN ISO 8098 für Kinderfahrräder im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 111 vom 30.4.2015, S. 30).

    (7)  Mitteilung 2017/C 267/03 der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. C 267 vom 11.8.2017, S. 7).

    (8)  Entscheidung 2006/514/EG der Kommission vom 20. Juli 2006 zur Übereinstimmung bestimmter Normen mit der allgemeinen Sicherheitsanforderung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Veröffentlichung der Normenverweise im Amtsblatt (ABl. L 200 vom 22.7.2006, S. 35).

    (9)  Mitteilung 2017/C 267/03 der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. C 267 vom 11.8.2017, S. 7).

    (10)  Beschluss 2008/264/EG der Kommission vom 25. März 2008 über Brandsicherheitsanforderungen, denen Europäische Normen für Zigaretten gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (ABl. L 83 vom 26.3.2008, S. 35).

    (11)  Durchführungsbeschluss 2011/496/EU der Kommission vom 9. August 2011 betreffend die Übereinstimmung der Norm EN 16156:2010 „Zigaretten — Beurteilung der Zündneigung — Sicherheitsanforderung“ und der Norm EN ISO 12863:2010 „Normprüfverfahren zur Beurteilung der Zündneigung von Zigaretten“ mit der allgemeinen Sicherheitsanforderung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Veröffentlichung der Verweise auf die Normen EN 16156:2010 „Zigaretten — Beurteilung der Zündneigung — Sicherheitsanforderung“ und EN ISO 12863:2010 „Normprüfverfahren zur Beurteilung der Zündneigung von Zigaretten“ im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 205 vom 10.8.2011, S. 31).

    (12)  Mitteilung 2017/C 267/03 der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. C 267 vom 11.8.2017, S. 7).

    (13)  Beschluss 2011/476/EU der Kommission vom 27. Juli 2011 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für stationäre Trainingsgeräte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (ABl. L 196 vom 28.7.2011, S. 16).

    (14)  Mitteilung 2017/C 267/03 der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. C 267 vom 11.8.2017, S. 7).

    (15)  Entscheidung 2005/323/EG der Kommission vom 21. April 2005 zu den Sicherheitsanforderungen, die gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch Europäische Normen über schwimmfähige Freizeitartikel zur Benutzung auf dem Wasser oder im Wasser abzudecken sind (ABl. L 104 vom 23.4.2005, S. 39).

    (16)  Durchführungsbeschluss 2014/359/EU der Kommission vom 13. Juni 2014 über die Übereinstimmung der europäischen Normen EN 15649-1:2009+A2:2013 und EN 15649-6:2009+A1:2013 für schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser mit der allgemeinen Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Veröffentlichung der Verweise auf diese Normen im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 175 vom 14.6.2014, S. 45).

    (17)  Durchführungsbeschluss 2014/875/EU der Kommission vom 4. Dezember 2014 zur Veröffentlichung der Verweise auf die Normen EN 15649-2:2009+A2:2013 „Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser“ und EN 957-6:2010+A1:2014 „Stationäre Trainingsgeräte“ im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 349 vom 5.12.2014, S. 65).

    (18)  Durchführungsbeschluss 2013/390/EU der Kommission vom 18. Juli 2013 über die Übereinstimmung europäischer Normen der Serie EN 15649 (Teile 1-7) für schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser mit der allgemeinen Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Veröffentlichung der Verweise auf diese Normen im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 196 vom 19.7.2013, S. 22).

    (19)  Mitteilung 2017/C 267/03 der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. C 267 vom 11.8.2017, S. 7).

    (20)  Mitteilung 2017/C 267/03 der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. C 267 vom 11.8.2017, S. 7).

    (21)  Mitteilung 2017/C 267/03 der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. C 267 vom 11.8.2017, S. 7).

    (22)  Entscheidung K(2004) 1493 der Kommission vom 23. April 2004 zur Übereinstimmung bestimmter Normen mit der allgemeinen Sicherheitsanforderung der Richtlinie 2001/95/EG und Veröffentlichung der Normenverweise im Amtsblatt.

    (23)  Entscheidung 2005/718/EG der Kommission vom 13. Oktober 2005 zur Übereinstimmung bestimmter Normen mit der allgemeinen Sicherheitsanforderung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Veröffentlichung der Normenverweise im Amtsblatt (ABl. L 271 vom 15.10.2005, S. 51).

    (24)  Entscheidung 2009/18/EG der Kommission vom 22. Dezember 2008 betreffend die Übereinstimmung der Norm EN 1273:2005 über Kinderlaufhilfen mit der allgemeinen Sicherheitsanforderung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und Veröffentlichung des Normverweises im Amtsblatt (ABl. L 8 vom 13.1.2009, S. 29).

    (25)  Durchführungsbeschluss 2012/29/EU der Kommission vom 13. Januar 2012 betreffend die Übereinstimmung der Norm EN 60065:2002/A12:2011 „Audio-, Video- und ähnliche elektronische Geräte — Sicherheitsanforderungen“ und der Norm EN 60950-1:2006/A12:2011 „Einrichtungen der Informationstechnologie — Sicherheit — Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ mit der allgemeinen Sicherheitsanforderung der Richtlinie 2001/95/EG und die Veröffentlichung der Verweise auf die genannten Normen im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 13 vom 17.1.2012, S. 7).

    (26)  Durchführungsbeschluss 2014/358/EU der Kommission vom 13. Juni 2014 über die Übereinstimmung der europäischen Norm EN 16281:2013 für vom Verbraucher anzubringende kindersichernde Verschlussvorrichtungen für Fenster und Balkontüren mit der allgemeinen Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Veröffentlichung eines Verweises auf diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 175 vom 14.6.2014, S. 43).

    (27)  Durchführungsbeschluss 2014/531/EU der Kommission vom 14. August 2014 über die Übereinstimmung der europäischen Normen EN 16433:2014 und EN 16434:2014 sowie bestimmter Absätze der europäischen Norm EN 13120:2009+A1:2014 für innere Abschlüsse mit der allgemeinen Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Veröffentlichung der Verweise auf diese Normen im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 243 vom 15.8.2014, S. 54).

    (28)  Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1345 der Kommission vom 31. Juli 2015 zur Veröffentlichung der Verweise auf die Normen für Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung, für Tragetaschen und Ständer, für Kinderschutzgitter und für Wickeleinrichtungen für den Hausgebrauch im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 207 vom 4.8.2015, S. 73).

    (29)  Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1014 der Kommission vom 15. Juni 2017 zur Veröffentlichung der Verweise auf die Europäischen Normen EN 13869:2016 über Kindersicherheitsanforderungen an Feuerzeuge und EN 13209-2:2015 über Kindertragen im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 153 vom 16.6.2017, S. 36).


    ANHANG I

    Nr.

    Bezeichnung der Norm

    1.

    EN 581-1:2006

    Außenmöbel — Sitzmöbel und Tische für den Camping-, Wohn- und Objektbereich — Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen

    2.

    EN 913:2018

    Turngeräte — Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

    3.

    EN 914:2008

    Turngeräte — Barren und kombinierte Stufenbarren/Barren — Anforderungen und Prüfverfahren einschließlich Sicherheit

    4.

    EN 915:2008

    Turngeräte — Stufenbarren — Anforderungen und Prüfverfahren einschließlich Sicherheit

    5.

    EN 916:2003

    Turngeräte — Sprungkästen — Anforderungen und Prüfverfahren einschließlich Sicherheit

    6.

    EN 957-2:2003

    Stationäre Trainingsgeräte — Teil 2: Kraft-Trainingsgeräte, zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

    7.

    EN 957-6:2010+A1:2014

    Stationäre Trainingsgeräte — Teil 6: Laufbänder, zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

    8.

    EN 957-7:1998

    Stationäre Trainingsgeräte — Teil 7: Rudergeräte, zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

    9.

    EN 1129-1:1995

    Möbel — Klappbetten — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren — Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen

    10.

    EN 1129-2:1995

    Möbel — Klappbetten — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren — Teil 2: Prüfverfahren

    11.

    EN 1130-1:1996

    Möbel — Krippen und Wiegen für den Wohnbereich — Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen

    12.

    EN 1130-2:1996

    Möbel — Krippen und Wiegen für den Wohnbereich — Teil 2: Prüfverfahren

    13.

    EN 1273:2005

    Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Kinderlaufhilfen — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

    14.

    EN 1466:2014

    Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Tragetaschen und Ständer — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

    15.

    EN 1651:1999

    Ausrüstung für das Gleitschirmfliegen — Gurtzeuge — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung der Festigkeit

    16.

    EN 1930:2011

    Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Kinderschutzgitter — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

    17.

    EN ISO 4210-1:2014

    Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 1: Begriffe (ISO 4210-1:2014)

    18.

    EN ISO 4210-2:2015

    Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 2: Anforderungen für City- und Trekkingfahrräder, Jugendfahrräder, Geländefahrräder (Mountainbikes) und Rennräder (ISO 4210-2:2015)

    19.

    EN ISO 4210-3:2014

    Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 3: Allgemeine Prüfverfahren (ISO 4210-3:2014)

    20.

    EN ISO 4210-4:2014

    Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 4: Prüfverfahren für Bremsen (ISO 4210-4:2014)

    21.

    EN ISO 4210-5:2014

    Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 5: Prüfverfahren für die Lenkung (ISO 4210-5:2014; Korrigierte Fassung 2015-02-01)

    22.

    EN ISO 4210-6:2015

    Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 6: Prüfverfahren für Rahmen und Gabel (ISO 4210-6:2015)

    23.

    EN ISO 4210-7:2014

    Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 7: Prüfverfahren für Laufräder und Felgen (ISO 4210-7:2014)

    24.

    EN ISO 4210-8:2014

    Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 8: Prüfverfahren für Pedale und Antriebssystem (ISO 4210-8:2014)

    25.

    EN ISO 4210-9:2014

    Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 9: Prüfverfahren für Sättel und Sattelstütze (ISO 4210-9:2014)

    26.

    EN ISO 8098:2014

    Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Kinderfahrräder (ISO 8098:2014)

    27.

    EN ISO 9994:2006

    Feuerzeuge — Festlegungen für die Sicherheit (ISO 9994:2005)

    28.

    EN ISO 11243:2016

    Fahrräder — Gepäckträger für Fahrräder — Anforderungen und Prüfverfahren (ISO 11243:2016)

    29.

    EN 12196:2003

    Turngeräte — Pferde und Böcke — Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren

    30.

    EN 12197:1997

    Turngeräte — Reck — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

    31.

    EN 12221-1:2008+A1:2013

    Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Wickeleinrichtungen für den Hausgebrauch — Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen

    32.

    EN 12221-2:2008+A1:2013

    Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Wickeleinrichtungen für den Hausgebrauch — Teil 2: Prüfverfahren

    33.

    EN 12346:1998

    Turngeräte — Sprossenwände, Gitterleitern und Kletterrahmen — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

    34.

    EN 12432:1998

    Turngeräte — Schwebebalken — Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen; Prüfverfahren

    35.

    EN 12491:2001

    Ausrüstung für das Gleitschirmfliegen — Rettungsfallschirme — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

    36.

    EN 12655:1998

    Turngeräte — Ringeeinrichtungen — Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren

    37.

    EN ISO 12863:2010

    Normprüfverfahren zur Beurteilung der Zündneigung von Zigaretten (ISO 12863:2010)

    EN ISO 12863:2010/A1:2016

    38.

    EN 13120:2009+A1:2014

    Abschlüsse innen — Leistungs- und Sicherheitsanforderungen

    39.

    EN 13209-1:2004

    Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Kindertragen — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren — Teil 1: Rückentragen mit Gestell

    40.

    EN 13209-2:2015

    Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Kindertragen — Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren — Teil 2: Tragen ohne Gestell

    41.

    EN 13219:2008

    Turngeräte — Trampoline — Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren

    42.

    EN 13319:2000

    Tauch-Zubehör — Tiefenmesser und kombinierte Tiefen- und Zeitmessgeräte — Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren

    43.

    EN 13869:2016

    Feuerzeuge — Anforderungen an die Kindersicherheit von Feuerzeugen — Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren

    44.

    EN 13899:2003

    Rollsportgeräte — Rollschuhe — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

    45.

    EN 14059:2002

    Dekorative Öllampen — Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren

    46.

    EN 14344:2004

    Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Kindersitze für Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

    47.

    EN 14350-1:2004

    Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Artikel für flüssige Kindernahrung — Teil 1: Allgemeine und mechanische Anforderungen und Prüfungen

    48.

    EN 14682:2014

    Sicherheit von Kinderbekleidung — Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung — Anforderungen

    49.

    EN 16156:2010

    Zigaretten — Beurteilung der Zündneigung — Sicherheitsanforderung

    50.

    EN 16281:2013

    Kinderschutzprodukte — Vom Verbraucher anzubringende kindersichernde Verschlussvorrichtungen für Fenster und Balkontüren — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

    51.

    EN 16433:2014

    Innere Abschlüsse — Schutz vor Strangulationsgefahren — Prüfverfahren

    52.

    EN 16434:2014

    Innere Abschlüsse -Schutz vor Strangulationsgefahren — Anforderungen und Prüfverfahren für Sicherheitseinrichtungen

    53.

    EN ISO 20957-1:2013

    Stationäre Trainingsgeräte — Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (ISO 20957-1:2013)

    54.

    EN ISO 20957-4:2016

    Stationäre Trainingsgeräte — Teil 4: Kraft-Trainingsbänke, zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (ISO 20957-4:2016)

    55.

    EN ISO 20957-5:2016

    Stationäre Trainingsgeräte — Teil 5: Stationäre Trainingsfahrräder und Kurbel-Trainingsgeräte für den Oberkörper, zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (ISO 20957-5:2016)

    56.

    EN ISO 20957-8:2017

    Stationäre Trainingsgeräte — Teil 8: Stepper, Treppensteiggeräte und Climber — Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (ISO 20957-8:2017)

    57.

    EN ISO 20957-9:2016

    Stationäre Trainingsgeräte — Teil 9: Ellipsen-Trainer, zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (ISO 20957-9:2016)

    58.

    EN ISO 20957-10:2017

    Stationäre Trainingsgeräte — Teil 10: Trainingsfahrräder mit starrem Antrieb oder ohne Freilauf — Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (ISO 20957-10:2017)

    59.

    EN ISO 25649-1:2017

    Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser — Teil 1: Klassifikation, Werkstoffe, allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren (ISO 25649-1:2017)

    60.

    EN ISO 25649-2:2017

    Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser — Teil 2: Verbraucherinformation (ISO 25649-2:2017)

    61.

    EN ISO 25649-3:2017

    Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser — Teil 3: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Artikel der Klasse A (ISO 25649-3:2017)

    62.

    EN ISO 25649-4:2017

    Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser — Teil 4: Zusätzliche spezifische sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Klasse B-Geräte (ISO 25649-4:2017)

    63.

    EN ISO 25649-5:2017

    Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser — Teil 5: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Artikel der Klasse C (ISO 25649-5:2017)

    64.

    EN ISO 25649-6:2017

    Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser — Teil 6: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Artikel der Klasse D (ISO 25649-6:2017)

    65.

    EN ISO 25649-7:2017

    Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser — Teil 7: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Artikel der Klasse E (ISO 25649-7:2017)

    66.

    EN 60065:2002

    Audio-, Video- und ähnliche elektronische Geräte — Sicherheitsanforderungen (IEC 60065:2001, modifiziert)

    EN 60065:2002/A12:2011

    67.

    EN 60950-1:2006

    Einrichtungen der Informationstechnik — Sicherheit — Teil 1: Allgemeine Anforderungen (IEC 60950-1:2005, modifiziert)

    EN 60950-1:2006/A12:2011


    ANHANG II

    Nr.

    Bezeichnung der Norm

    1.

    EN 913:2008

    Turngeräte — Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

    2.

    EN 957-4:2006+A1:2010

    Stationäre Trainingsgeräte — Teil 4: Kraft-Trainingsbänke, zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

    3.

    EN 957-5:2009

    Stationäre Trainingsgeräte — Teil 5: Stationäre Trainingsfahrräder und Kurbel-Trainingsgeräte für den Oberkörper, zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

    4.

    EN 957-8:1998

    Stationäre Trainingsgeräte — Teil 8: Stepper, Treppensteiggeräte und Climber — Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

    5.

    EN 957-9:2003

    Stationäre Trainingsgeräte — Teil 9: Ellipsen-Trainer, zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

    6.

    EN 957-10:2005

    Stationäre Trainingsgeräte — Teil 10: Trainingsfahrräder mit starrem Antrieb oder ohne Freilauf, zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

    7.

    EN ISO 4210-2:2014

    Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 2: Anforderungen für City- und Trekkingfahrräder, Jugendfahrräder, Geländefahrräder (Mountainbikes) und Rennräder (ISO 4210-2:2014)

    8.

    EN ISO 4210-6:2014

    Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 6: Prüfverfahren für Rahmen und Gabel (ISO 4210-6:2014)

    9.

    EN ISO 12863:2010

    Normprüfverfahren zur Beurteilung der Zündneigung von Zigaretten (ISO 12863:2010)

    10.

    EN 14872:2006

    Fahrräder — Zubehör für Fahrräder — Gepäckträger

    11.

    EN 15649-1:2009+A2:2013

    Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser — Teil 1: Klassifikation, Werkstoffe, allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren

    12.

    EN 15649-2:2009+A2:2013

    Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser — Teil 2: Verbraucherinformation

    13.

    EN 15649-3:2009+A1:2012

    Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser — Teil 3: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Artikel der Klasse A

    14.

    EN 15649-4:2010+A1:2012

    Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser — Teil 4: Zusätzliche spezifische sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Klasse B-Geräte

    15.

    EN 15649-5:2009

    Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser — Teil 5: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Artikel der Klasse C

    16.

    EN 15649-6:2009+A1:2013

    Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser — Teil 6: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Artikel der Klasse D

    17.

    EN 15649-7:2009

    Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser — Teil 7: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Artikel der Klasse E


    Top