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Document 62023TN0502

    Rechtssache T-502/23: Klage, eingereicht am 15. August 2023 — HX/Rat

    ABl. C 338 vom 25.9.2023, p. 44–45 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.9.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 338/44


    Klage, eingereicht am 15. August 2023 — HX/Rat

    (Rechtssache T-502/23)

    (2023/C 338/57)

    Verfahrenssprache: Bulgarisch

    Parteien

    Kläger: HX (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt St. Koev)

    Beklagter: Rat der Europäischen Union

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    festzustellen, dass die Klage in ihrer Gesamtheit zulässig und begründet ist, sowie festzustellen, dass sämtliche in ihr angeführten Klagegründe begründet sind;

    festzustellen, dass die angefochtenen Rechtsakte teilweise für nichtig erklärt werden können;

    den Beschluss (GASP) 2023/1035 des Rates vom 25. Mai 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (1) in dem Teil für nichtig zu erklären, in dem er den Kläger betrifft;

    die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1027 des Rates vom 25. Mai 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (2) in dem Teil für nichtig zu erklären, in dem sie den Kläger betrifft;

    dem Rat der Europäischen Union sämtliche Kosten des Klägers, alle Auslagen, Honorare usw. im Zusammenhang mit seiner anwaltlichen Vertretung aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Zur Begründung seiner Klage macht der Kläger sieben Klagegründe geltend.

    1.

    Erster Klagegrund: Schwerwiegende Verletzung des Verteidigungsrechts und des Rechts auf ein faires Verfahren.

    2.

    Zweiter Klagegrund: Nichtbeachtung der Begründungspflicht durch den Rat.

    3.

    Dritter Klagegrund: Verletzung des Rechts auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz.

    4.

    Vierter Klagegrund: Beurteilungsfehler des Rates.

    5.

    Fünfter Klagegrund: Verletzung des Eigentumsrechts, des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der wirtschaftlichen Freiheit.

    6.

    Sechster Klagegrund: Verletzung des Rechts auf normale Lebensbedingungen.

    7.

    Siebter Klagegrund: Schwere Verletzung des Rechts auf einen guten Ruf.


    (1)   ABl. 2023, L 139, S. 49.

    (2)   ABl. 2023, L 139, S. 1.


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