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Document 62017CN0374

    Rechtssache C-374/17: Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 21. Juni 2017 — Finanzamt B gegen A-Brauerei

    ABl. C 309 vom 18.9.2017, p. 27–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.9.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 309/27


    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 21. Juni 2017 — Finanzamt B gegen A-Brauerei

    (Rechtssache C-374/17)

    (2017/C 309/35)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Vorlegendes Gericht

    Bundesfinanzhof

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Beklagter und Revisionskläger: Finanzamt B

    Klägerin und Revisionsbeklagte: A-Brauerei

    Vorlagefrage

    Ist Art. 107 Absatz 1 AEUV dahingehend auszulegen, dass eine nach dieser Vorschrift verbotene Beihilfe vorliegt, wenn nach der Regelung eines Mitgliedstaats Grunderwerbsteuer für einen steuerbaren Erwerb aufgrund einer Umwandlung (Verschmelzung) nicht erhoben wird, falls am Umwandlungsvorgang bestimmte Rechtsträger (herrschendes Unternehmen und eine abhängige Gesellschaft) beteiligt sind und die Beteiligung des herrschenden Unternehmens an der abhängigen Gesellschaft in Höhe von 100 % innerhalb von fünf Jahren vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahren nach dem Rechtsvorgang besteht?


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