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Document 62011TB0672

Rechtssache T-672/11: Beschluss des Gerichts vom 27. November 2012 — H-Holding/Parlament (Untätigkeitsklage — Schadensersatzklage — Klage, die teils offensichtlich unzulässig ist und der teils offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

ABl. C 26 vom 26.1.2013, p. 48–48 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.1.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 26/48


Beschluss des Gerichts vom 27. November 2012 — H-Holding/Parlament

(Rechtssache T-672/11) (1)

(Untätigkeitsklage - Schadensersatzklage - Klage, die teils offensichtlich unzulässig ist und der teils offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

2013/C 26/96

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: H-Holding GmbH (Cham, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Závodný)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: U. Rösslein und P. Schonard)

Gegenstand

Klage auf Feststellung, dass das Parlament es in rechtswidriger Weise unterlassen hat, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik einzuleiten und das OLAF aufzufordern, auf die Petition der Klägerin vom 24. August 2011 hin Ermittlungen in Bezug auf eine tschechische politische Partei aufzunehmen, und wegen Ersatz des Schadens, der der Klägerin aufgrund dieser geltend gemachten Untätigkeit des Parlaments entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die H-Holding AG trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 235 vom 4.8.2012.


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