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Document 62010CA0600

Rechtssache C-600/10: Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 22. November 2012 — Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Freier Kapitalverkehr — Besteuerung von Dividenden und Zinsen, die an Pensionsfonds und Pensionskassen gezahlt werden — Behandlung von Dividenden und Zinsen, die an gebietsfremde Einrichtungen gezahlt werden — Abzug von Betriebsausgaben, die mit der Erzielung von Einkünften in Form von Dividenden und Zinsen in unmittelbarem Zusammenhang stehen — Beweislast)

ABl. C 26 vom 26.1.2013, p. 3–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.1.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 26/3


Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 22. November 2012 — Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland

(Rechtssache C-600/10) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von Dividenden und Zinsen, die an Pensionsfonds und Pensionskassen gezahlt werden - Behandlung von Dividenden und Zinsen, die an gebietsfremde Einrichtungen gezahlt werden - Abzug von Betriebsausgaben, die mit der Erzielung von Einkünften in Form von Dividenden und Zinsen in unmittelbarem Zusammenhang stehen - Beweislast)

2013/C 26/05

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und W. Mölls)

Beklagte: Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: T. Henze und J. Möller)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. de Bergues und N. Rouam), Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: C. Wissels und C. Schillemans), Republik Finnland (Prozessbevollmächtigte: M. Pere), Königreich Schweden (Prozessbevollmächtigte: A. Falk und S. Johannesson), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: H. Walker im Beistand von G. Facenna, Barrister)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 63 AEUV und Art. 40 des EWR-Abkommens — Nationale Rechtsvorschriften über die Besteuerung der Dividenden und Zinsen, die an Pensionsfonds und Pensionskassen gezahlt werden, die bestimmte Steuervorteile nur für Dividenden und Zinsen vorsehen, die an inländische Einrichtungen ausgezahlt werden

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind.

3.

Die Französische Republik, das Königreich der Niederlande, die Republik Finnland, das Königreich Schweden und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland tragen ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 80 vom 12.3.2011.


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