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Document 62006FA0064
Case F-64/06: Judgment of the Civil Service Tribunal (Second Chamber) of 8 July 2010 — Bergström v Commission (Staff case — Appointment — Members of the temporary staff appointed as officials — Candidates names included on a reserve list prior to the entry into force of the new Staff Regulations — Transitional rules on grading upon recruitment — Grading pursuant to the new less favourable rules — Article 5(4) and Article 12(3) of Annex XIII to the Staff Regulations)
Rechtssache F-64/06: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 8. Juli 2010 — Bergström/Kommission (Öffentlicher Dienst — Ernennung — Bedienstete auf Zeit, die zu Beamten ernannt werden — Bewerber, die vor dem Inkrafttreten des neuen Statuts in eine Reserveliste aufgenommen wurden — Übergangsvorschriften für die Einstufung in die Besoldungsgruppe bei der Einstellung — Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den weniger günstigen neuen Vorschriften — Art. 5 Abs. 4 und Art. 12 Abs. 3 des Anhangs XIII des Statuts)
Rechtssache F-64/06: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 8. Juli 2010 — Bergström/Kommission (Öffentlicher Dienst — Ernennung — Bedienstete auf Zeit, die zu Beamten ernannt werden — Bewerber, die vor dem Inkrafttreten des neuen Statuts in eine Reserveliste aufgenommen wurden — Übergangsvorschriften für die Einstufung in die Besoldungsgruppe bei der Einstellung — Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den weniger günstigen neuen Vorschriften — Art. 5 Abs. 4 und Art. 12 Abs. 3 des Anhangs XIII des Statuts)
ABl. C 234 vom 28.8.2010, p. 55–55
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
28.8.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 234/55 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 8. Juli 2010 — Bergström/Kommission
(Rechtssache F-64/06) (1)
(Öffentlicher Dienst - Ernennung - Bedienstete auf Zeit, die zu Beamten ernannt werden - Bewerber, die vor dem Inkrafttreten des neuen Statuts in eine Reserveliste aufgenommen wurden - Übergangsvorschriften für die Einstufung in die Besoldungsgruppe bei der Einstellung - Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den weniger günstigen neuen Vorschriften - Art. 5 Abs. 4 und Art. 12 Abs. 3 des Anhangs XIII des Statuts)
2010/C 234/99
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Ragnar Bergström (Linkebeek, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte T. Bontinck und J. Feld, dann Rechtsanwälte T. Bontinck und S. Woog)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Krämer)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Arpio Santacruz und I. Šulce)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 10. August 2005, mit der der Kläger, Zeitbediensteter und erfolgreicher Teilnehmer am allgemeinen Auswahlverfahren KOM/A/3/02, nach den Bestimmungen des Anhangs XIII des Statuts unter Einstufung in die Besoldungsgruppe A*6, Dienstaltersstufe 2, zum Beamten ernannt wurde
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 165 vom 15.7.2006, S. 36.