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Document 52013AE5951

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Paket „NAIADES II“ , das folgende drei Dokumente umfasst: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates vom 29. März 1999 über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs COM(2013) 621 final — 2013/0303 (COD) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2013) 622 final — 2013/0302 (COD) Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Mehr Qualität in der Binnenschifffahrt — NAIADES II COM(2013) 623 final

ABl. C 177 vom 11.6.2014, p. 58–63 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 177/58


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Paket „NAIADES II“, das folgende drei Dokumente umfasst: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates vom 29. März 1999 über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs

COM(2013) 621 final — 2013/0303 (COD)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

COM(2013) 622 final — 2013/0302 (COD)

Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Mehr Qualität in der Binnenschifffahrt — NAIADES II

COM(2013) 623 final

(2014/C 177/11)

Berichterstatter: Jan SIMONS

Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament beschlossen am 10. September 2013 bzw. am 7. und 31 Oktober 2013 bzw. am 8. und 22. Oktober 2013, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 91 Absatz 1 und Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

„NAIADES II-Paket“,

das folgende drei Dokumente umfasst:

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates vom 29. März 1999 über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs

COM(2013) 621 final — 2013/0303 (COD),

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

COM(2013) 622 final — 2013/0302 (COD),

Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Mehr Qualität in der Binnenschifffahrt — NAIADES II

COM(2013) 623 final.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 18. Dezember 2013 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 495. Plenartagung am 21./22. Januar 2014 (Sitzung vom 21. Januar) mit 140 gegen 2 Stimmen bei 10 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt und befürwortet die in der Mitteilung und den beiden Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission enthaltenen Maßnahmen, möchte jedoch folgende Empfehlungen dazu aussprechen.

1.2

Seiner Meinung nach ist die unzureichende politische und finanzielle Unterstützung der Binnenschifffahrt in den letzten Jahren dafür verantwortlich, dass dieser Sektor seinen Anteil am Verkehrsmarkt nicht ausbauen konnte.

1.3

Der Ausschuss fordert die Europäische Kommission daher auf, einen hinreichenden Anteil (der Ausschuss erwartet logischerweise mindestens 20 %) der Mittel der Fazilität „Connecting Europe“ und bestimmter (insbesondere der für Innovation vorgesehenen) Teile des Programms „Horizont 2020“ für die Binnenwasserstraßen und die Binnenschifffahrt bereitzustellen, um die Ziele von „NAIADES II“ zu erreichen; außerdem muss sie die Mitgliedstaaten bei der Infrastrukturinstandhaltung und -ausbau unterstützen und ihnen entsprechende Anreize schaffen. Darüber hinaus müssen neue Finanzierungsmechanismen entwickelt werden.

1.4

Da die Infrastruktur für die Verwirklichung der Ziele der Europäischen Kommission von grundlegender Bedeutung ist, fordert der Ausschuss die Mitgliedstaaten auf, ihrer Verantwortung in diesem Bereich nachzukommen. Diesbezüglich verweist der Ausschuss u. a. auf die „Donauraumstrategie“ zur Förderung der Entwicklung im Donauraum (2010) und auf die in diesem Zusammenhang im Juni 2012 unterzeichnete Erklärung.

1.5

Der Ausschuss befürwortet diese Strategie, weist jedoch darauf hin, dass sie genau wie die Erklärung aus dem Jahr 2012 bislang nicht ausreichend umgesetzt wird. Er fordert die Europäische Kommission daher auf, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die für die Einhaltung der in dieser Strategie bzw. Erklärung getroffenen Vereinbarungen Sorge trägt.

1.6

Der Ausschuss unterstützt nachdrücklich das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über die Durchführung der NAIADES-Maßnahmen zur Ökologisierung der Binnenschifffahrt und betont auch in diesem Zusammenhang, dass ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen, um u. a. bei der Umsetzung des Programms „NAIADES I“ Versäumtes nachzuholen.

1.7

Unter Verweis auf seine frühere Stellungnahme zur sozialen Sicherheit in der Binnenschifffahrt fordert der Ausschuss alle Interessenträger auf, weitere Initiativen in dieser Frage auf den Weg zu bringen. Die angestrebte, auf dem sozialen Dialog beruhende Harmonisierung der Berufsprofile und die Abstimmungen der Berufsqualifikationen auf europäischer Ebene spielen dabei eine wichtige Rolle; die Europäische Kommission wird dieses Unterfangen in enger Zusammenarbeit mit Flusskommissionen, insbesondere der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), in die Tat umsetzen.

1.8

Der Ausschuss erachtet die Vorschläge zur institutionellen Zusammenarbeit zwischen der EU und den Flusskommissionen als wichtige Entwicklung. Er fordert alle betroffenen Stellen auf, die verschiedenen Regelwerke eng aufeinander abzustimmen und so die angestrebte Harmonisierung zu erreichen.

2.   Einleitung

2.1

In der Binnenschifffahrt werden jährlich rund 500 Mio. t Ladung umgeschlagen, wofür auf der Straße 25 Millionen LKW erforderlich wären, was einer Verkehrsleistung von 140 Mrd. Tonnenkilometer (tkm) entspricht. Die Binnenschifffahrt spielt außerdem eine wichtige Rolle im Personenverkehr — im Tourismus (Kreuzfahrschiffe und Tagesauflüge) und in zunehmendem Maße auch im Stadt- und Nahverkehr (z. B. Fährdienste).

2.2

Traditionelle Verkehrsmärkte wie der Transport von Massengütern auf Langstrecken werden zunehmend durch neue innovative Dienste ergänzt, wodurch die Binnenschifffahrt auch auf kurzen Strecken immer mehr an Bedeutung gewinnt.

2.3

Aufgrund ihrer Größenvorteile und ihrer Energieeffizienz zeichnet sich die Binnenschifffahrt durch die niedrigsten externen Kosten, CO2-Emissionen, Lärmpegel, Unfall- und Stauraten aus. Dank der weltweit höchsten Sicherheitsnormen ist dieser Verkehrsträger der größte Verbringer von Gefahrengütern in Europa.

2.4

Insgesamt sind rund 44 000 Menschen in der Binnenschifffahrt beschäftigt; außerdem sind noch weitere 12 000 indirekte Arbeitsplätze daran gebunden. Es gibt jedoch nicht genug qualifizierte Arbeitnehmer, weshalb die Binnenschifffahrt für Arbeitssuchende Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnet. Aufgrund neuer Ausbildungsprogramme und guter Karriereaussichten bietet die Binnenschifffahrt auch jungen Menschen interessante Beschäftigungsmöglichkeiten.

2.5

Der Binnenschifffahrtsmarkt ist vollständig liberalisiert, leidet jedoch seit 2008 unter den Folgen der Wirtschaftskrise. Aufgrund des Konjunkturrückgangs ist das Transportvolumen in den letzten Jahren zurückgegangen, was zu Überkapazitäten und denn auch zu niedrigen Transportpreisen in der Binnenschifffahrt geführt hat. Verschiedene Studien kommen zu dem Schluss, dass diese Situation sich erst in einigen Jahren verbessern wird.

2.6

In dem umfangreichen europäischen Wasserstraßennetz mit rund 37 000 km an Flüssen und Kanälen bestehen ausreichende Kapazitäten für die Abwicklung eines höheren Verkehrsaufkommens. Dafür ist jedoch ein gut unterhaltenes Binnenwasserstraßennetz erforderlich. Doch selbst während der Laufzeit des Aktionsprogramms NAIADES I (2006-2014) wurden Wasserstraßen nicht genügend instandgehalten und bestehende Infrastrukturlücken nicht geschlossen; dies ist vor allem Sparmaßnahmen in den Mitgliedstaaten geschuldet. Darüber hinaus wird die Durchführung von Infrastrukturprojekten für Wasserstraßen durch lange und schwerfällige Verfahren und einen vermeidbaren Verwaltungsaufwand erschwert.

3.   Inhalt der Kommissionsmitteilung

3.1

Die Europäische Kommission hat am 10. September 2013 die Mitteilung „Mehr Qualität in der Binnenschifffahrt — NAIADES II“ veröffentlicht, in der sie zu dem Schluss kommt, dass das Vorläuferprogramm NAIADES I zwar eine gewisse Dynamik bewirkt hat, die wirtschaftlichen und ökologischen Perspektiven für die Binnenschifffahrt sich jedoch verschlechtert haben und kaum Fortschritte betreffend die Verbesserung der Infrastruktur erzielt wurden. Außerdem befindet sich die Binnenschifffahrt in einer Wirtschaftskrise, die Überkapazitäten zur Folge hat.

3.2

Aufgrund der Chancen und Herausforderungen in Verbindung mit diesem Verkehrsträger beschloss die Europäische Kommission, ihr bisheriges Aktionsprogramm für die Binnenschifffahrt fortzusetzen. Mit NAIADES II möchte sie langfristig auf strukturelle Veränderungen in der Binnenschifffahrt hinwirken, ohne den freien Markt zu behindern.

3.3

In diesem Programm werden konkrete Maßnahmen in folgenden Bereichen verfolgt:

Qualitätsinfrastruktur, u. a. auch bessere Vernetzung und Integration der Binnenschifffahrt mit anderen Verkehrsträgern. Hierfür spielen Häfen (See- und Binnenhäfen) als „Vernetzer“ eine wichtige Rolle;

Innovation;

ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt;

verbesserte Umweltqualität durch geringere Emissionen;

qualifizierte Arbeitskräfte und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze;

Integration der Binnenschifffahrt in die multimodale Logistikkette.

3.4

Dieses Aktionsprogramm wird von zwei Legislativvorschlägen flankiert, zum einen einem Vorschlag für technische Vorschriften für Binnenschiffe und zum anderen einem Vorschlag zur Änderung der Verordnung über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten. Beide Rechtsinstrumente finden schon seit langem Anwendung auf die Binnenschifffahrt und sollen nun mit den neuen Kommissionsvorschlägen modernisiert werden. Außerdem ist der Kommissionsmitteilung ein ausführliches Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zur Ökologisierung der Binnenschifffahrtsflotte beigefügt.

3.4.1

Mit dem Kommissionsvorschlag für eine neue technische Richtlinie zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG soll für eine bessere Abstimmung der verschiedenen Regulierungsbehörden gesorgt werden; hierfür wird ein eigener Mechanismus eingerichtet. Dies ist die erste konkrete Maßnahme zur Verwirklichung der geplanten institutionellen Zusammenarbeit auf Ebene der Regulierungsbehörden.

3.4.2

In dem Kommissionsvorschlag zur Anpassung der Kapazitätsverordnung 718/1999 ist eine Ausweitung der Möglichkeiten für die Nutzung der Reservefondsmittel durch Binnenschifffahrtsverbände, u. a. für ökologische Maßnahmen, vorgesehen. Dieser Vorschlag reiht sich in das Gesamtpaket der vorgeschlagenen Maßnahmen ein.

3.5

Zur Verwirklichung der in der Mitteilung aufgelisteten Maßnahmen werden in dem Vorschlag verschiedene Akteure genannt. So sind die EU und die Mitgliedstaaten für den Bau der Qualitätsinfrastruktur ebenso verantwortlich wie für die Konzipierung eines besseren Rechtsrahmens zur Schaffung von Bedingungsgleichheit im Binnenmarkt. Die Verantwortung für Markttransparenz und Innovation wird dem Sektor zugewiesen.

3.6

In der Mitteilung wird außerdem eine bessere Lenkungsstruktur beleuchtet. Die Binnenschifffahrt fällt historisch unter verschiedene Regelwerke: Der freie Verkehr auf den großen europäischen Flüssen ist in internationalen Verträgen und darauf beruhenden Rechtsvorschriften verankert. Daneben verfügt auch die EU über Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt. Um diese teils überlappenden Zuständigkeiten und Arbeitsbereiche zu klären, schlägt die Europäische Kommission einen neuen Ansatz vor, in dem eine enge Zusammenarbeit mit der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) vorgesehen ist; zu diesem Zwecke wurde eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet.

3.7

„NAIADES II“ ist mit keinen eigenen Haushaltsmittel zur Finanzierung der vorgestellten Maßnahmen ausgestattet. In der Mitteilung wird daher auf EU-Ebene auf die Fazilität „Connecting Europe“ für Infrastrukturmaßnahmen und „Horizont 2020“ für die Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Innovation hingewiesen. Außerdem sollten diese beiden Instrumente auch politische Maßnahmen und die Ökologisierung der Flotte finanziell unterstützen.

3.8

Die Europäische Kommission will sich mit noch größerem Ehrgeiz für die Förderung der Binnenschifffahrt einsetzen, indem sie sich auf die Bereiche konzentriert, die den höchsten Mehrwert bringen. Hierbei erwartet sie auch einen Beitrag der Mitgliedsstaaten und des Sektors selbst.

4.   Allgemeine Bemerkungen

4.1

Der Ausschuss befürwortet ausdrücklich eine bessere Auslastung der Kapazitäten der Binnenschifffahrt, da diese enorme Vorteile im Sinne von Beförderungsleistung, Nachhaltigkeit und externe Kosten bietet. Aufgrund seiner Bedeutung und seines Potenzials weist dieser Sektor gute Entwicklungsperspektiven für den Waren- und auch den Personenverkehr auf. Neben Kreuzfahrten wird die Rolle des Schiffsverkehrs auch in dichtbevölkerten städtischen Gebieten, in denen Fährdienste angeboten werden, immer stärker anerkannt.

4.2

Der Ausschuss stimmt der Europäischen Kommission zu, dass die Binnenschifffahrt zu wenig genutzt wird, und unterstützt ihre Absicht, den Anteil dieses Sektors am Gesamtverkehr auszubauen. Allerdings trägt die Europäische Kommission bei ihrem Bestreben, die Binnenschifffahrt besser zu integrieren und hierfür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, der Bedeutung einer konkreten finanziellen Unterstützung des Aktionsprogramms nicht ausreichend Rechnung. „NAIADES II“ ist ein ehrgeiziges neues Aktionsprogramm, dessen Finanzierung noch nicht hinreichend geklärt ist. Der Ausschuss sieht daher dem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zur Finanzierung mit Spannung entgegen und fordert die Europäische Kommission auf, in diesem Dokument den bisherigen Schwachstellen Rechnung zu tragen.

4.3

In ihrer Bilanz, die die Europäische Kommission bei der Zwischenbewertung von „NAIADES I“ gezogen hat, ist festgehalten, dass dieses Aktionsprogramm eine gewisse Dynamik bewirkt und das Bewusstsein für das Potenzial dieses Sektors, vor allem bei politischen Entscheidungsträgern auf nationaler Ebene, geschärft hat.

4.4

Gleichzeitig haben die Erfahrungen mit „NAIADES I“ und den jüngsten TEN-V-Leitlinien gezeigt, dass die Mitgliedstaaten mit ihrer Befürwortung der Ziele der Mitteilung auch Verpflichtungen eingehen müssen. Der Ausschuss fordert daher das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Kommission auf, dies klar und deutlich festzuhalten.

4.5

Der Ausschuss ist sich darüber im Klaren, dass für die Förderung der Binnenschifffahrt eine gute und enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und den Flusskommissionen erforderlich ist. Er unterstützt die diesbezüglichen Vorschläge und verweist in diesem Zusammenhang auf die wichtige Rolle der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) für die Entwicklung der Binnenschifffahrt und ein hohes technisches und Sicherheitsniveau.

4.6

Der Ausschuss unterstreicht die große Bedeutung der Infrastruktur zur Verwirklichung der Ziele der Europäischen Kommission. Zur Förderung einer besseren Integration der Binnenschifffahrt und zur Gewährleistung ihrer Zuverlässigkeit ist ein gut instandgehaltenes und lückenloses Verbindungsnetz ohne Engpässe Grundvoraussetzung. Der Ausschuss fordert die Mitgliedstaaten auf, ihrer Verantwortung in diesem Bereich nachzukommen.

4.7

Angesichts des begrenzten Haushalts der Fazilität „Connecting Europe“ erwartet der Ausschuss, dass die Europäische Kommission mindestens 20 % der verfügbaren Mittel für Binnenwasserstraßen bereitstellt und die Mitgliedstaaten bei der Instandhaltung und dem Ausbau dieser Infrastruktur unterstützt und ihnen hierfür entsprechende Anreize schafft. Im Gegensatz zur Straße und zur Schiene verfügen die europäischen Binnenwasserstraßen über ausreichende Kapazitäten, um ein Mehrfaches des aktuellen Transportvolumens aufzunehmen, weshalb mit Investitionen in die Wasserstraßen eine maximale Investitionsrendite erzielt werden kann.

4.8

Der Ausschuss nimmt die Pläne zur Kenntnis, eine Konsultation über Infrastrukturgebühren im Hinblick auf die Internalisierung der externen Kosten in der Binnenschifffahrt durchzuführen. Er weist darauf hin, dass die Frage der Internalisierung der externen Kosten in der Binnenschifffahrt mit äußerster Umsicht behandelt werden muss und dieses Instrument nur dazu dienen darf, das Transportvolumen in der Binnenschifffahrt zu erhöhen und ihre Wettbewerbsposition zu stärken.

4.9

Mit „NAIADES II“ sollen u. a. auch die Attraktivität der Binnenschifffahrt auf dem Arbeitsmarkt erhöht und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden, um die Mobilität der Arbeitnehmer zu fördern. Hierfür sollen die Berufsprofile harmonisiert und die Berufsqualifikationen auf europäischer Ebene abgestimmt werden. Dies könnte zur Lösung des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften in der Binnenschifffahrt beitragen.

4.10

In Verbindung mit der sozialen Sicherheit verweist der Ausschuss auf seine Stellungnahme aus dem Jahr 2005 (TEN/200), in der er die Ausarbeitung einer europäischen Sozialpolitik für die Binnenschifffahrt gefordert hat. Diese Forderung wurde in den letzten Jahren im Rahmen des sozialen Dialogs weiter vertieft und hat letztlich zu einer spezifischen Regelung für die Arbeitszeiten in der Binnenschifffahrt geführt, über die die Sozialpartner eine vertragliche Vereinbarung unterzeichnet haben. Der Ausschuss ermuntert zu weiteren Initiativen zur Erhöhung der Attraktivität einer Beschäftigung in der Binnenschifffahrt als Arbeitgeber im Rahmen des sozialen Dialogs.

5.   Besondere Bemerkungen

5.1

In Bezug auf die neuen TEN-V-Leitlinien fordert der Ausschuss die Europäische Kommission auf, bei der Durchführung des neuen multimodalen Korridorkonzepts auf eine starke Einbeziehung der Binnenwasserstraßen zu achten. Mit diesen Plänen für multimodale Korridore soll dafür gesorgt werden, dass alle Verkehrsträger ausreichend berücksichtigt werden. Der Binnenschifffahrt muss bei Verwirklichung dieser Pläne eine wichtige Rolle zugedacht werden.

5.2

Der Ausschuss erachtet es als sehr wichtig, dass alle Binnenwasserstraßen der Klasse IV und höher in das TEN-V-Kernnetz aufgenommen wurden. Damit sind die Mitgliedstaaten in der Pflicht, die Instandhaltung und Verbesserung dieser Wasserstraßen zu gewährleisten und die Beseitigung von Engpässen nach Kräften zu unterstützen, um letztlich sämtliche freien Kapazitäten auf den europäischen Wasserstraßen auszuschöpfen. Der Ausschuss verweist diesbezüglich auf Flüsse, die noch über reichliche Kapazitätsreserven für die Aufnahme zusätzlichen Verkehrsvolumens verfügen wie die Donau und die Elbe. Er fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Unterstützung der Europäischen Kommission die Engpässe auf diesen Flüssen zu beseitigen und fehlende Verbindungen wie z. B. zwischen Seine und Schelde unverzüglich in Angriff zu nehmen.

5.3

Die Donau spielt für die Entwicklung des Verkehrs in Mittel- und Osteuropa eine besondere Rolle. Dies wurde auch von der Europäischen Kommission in der „Donauraumstrategie“ zur Förderung der Entwicklung im Donauraum anerkannt. Der Verkehr auf der Donau ist ein Grundpfeiler dieser Strategie und soll zum Wachstum der Binnenschifffahrt auf diesem wichtigen Strom beitragen. In diesem Zusammenhang haben sämtliche Donauanrainerstaaten (bis auf bedauerlicherweise eine Ausnahme) im Juni 2012 eine Erklärung unterzeichnet, in der sie sich zur Instandhaltung der Fahrrinneninfrastruktur auf der Donau gemäß einschlägiger Standards verpflichten, um in Zukunft Verkehrsunterbrechungen in der Binnenschifffahrt aufgrund unzureichender Fahrwassertiefe vorzubeugen.

5.4

Der Ausschuss befürwortet diese Strategie der Europäischen Kommission, weist jedoch darauf hin, dass ihre Ziele ebenso wie die Ziele der Erklärung aus dem Jahr 2012 bislang nicht ausreichend umgesetzt wurden. Der Ausschuss fordert die Europäische Kommission daher auf, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die für die Einhaltung der in dieser Strategie bzw. Erklärung getroffenen Vereinbarungen Sorge trägt, und die ermittelten Probleme ohne Einschränkung zu lösen, um die angestrebte Entwicklung der Binnenschifffahrt auf diesem wichtigen Korridor nicht zu gefährden.

5.5

Die Europäische Kommission hält fest, dass die Binnenschifffahrt in Sachen Innovation gegenüber anderen Verkehrsträgern hinterherhinkt, was u. a. auf die lange Lebensdauer der Betriebsmittel zurückzuführen ist. Außerdem mangelt es offenbar an Innovationskultur in diesem Sektor. Die Europäische Kommission fordert daher die Binnenschifffahrt auf, eine führende Rolle in dieser Frage zu übernehmen und eine Innovationspolitik auszuarbeiten.

5.6

Der Ausschuss stimmt diesen Aussagen zu, weist jedoch darauf hin, dass sowohl die lange Lebensdauer der technischen Ausrüstung als auch der hohen Investitionsaufwand Innovation in diesem Sektor bremsen. Aufgrund der hohen Investitionskosten muss Innovation durch ausreichende finanzielle und wirtschaftliche Anreize sowie einen besseren Finanzierungszugang gefördert werden, die in dem Programm bislang nicht in ausreichendem Maße vorgesehen sind.

5.7

Der Ausschuss betont, dass die Binnenschifffahrt selbst schon sehr zukunftsträchtige Innovationsinitiativen auf den Weg gebracht hat, z. B. die Einführung von LNG-Schiffen. Er fordert die zuständigen Einrichtungen auf, so schnell wie möglich hierfür sowie auch für Alternativtreibstoffe den entsprechenden Rechtsrahmen festzulegen und die notwendige Infrastruktur zu schaffen, um diese Innovation einer breiten Anwendung zuzuführen und weiter zu fördern.

5.8

Die Europäische Kommission hat ihrer Mitteilung ein Arbeitsdokument ihrer Dienststellen zur Ökologisierung der Flotte beigefügt, in dem sie Szenarien zur Verringerung von Schadstoffemissionen erläutert. Der Ausschuss hält fest, dass die Binnenschifffahrt einen viel niedrigeren CO2-Ausstoß als der Straßen- und Schienenverkehr aufweist, was in diesem Dokument allerdings nicht weiter berücksichtigt wird.

5.9

Aufgrund der Schwerpunktsetzung auf andere Luftschadstoffe als CO2 kommt die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass die Binnenschifffahrt nun zum umweltschädlichsten Verkehrsträger werden könnte. Der Ausschuss betont diesbezüglich, dass bei der Festlegung künftiger Emissionsnormen Wettbewerbsverzerrungen vorgebeugt und der Verfügbarkeit eines entsprechenden Angebots an geeigneten Motoren für die Binnenschifffahrt Rechnung getragen werden muss.

5.10

Nach Meinung des Ausschusses kann die Europäische Kommission eine wichtige Rolle spielen, um die Binnenschifffahrt zu Innovation und Ökologisierung zu bewegen; sie sollte hierfür beträchtliche finanzielle Unterstützung bereitstellen. Aufgrund des Nutzens einer besseren Umweltleistung der Binnenschifffahrt für die Gesellschaft insgesamt ist eine Unterstützung derartiger Maßnahmen aus europäischen und nationalen Fonds gerechtfertigt. Diese kann eine starke Katalysatorwirkung zeitigen.

5.11

Der Ausschuss fordert die Europäische Kommission daher auf, bei der Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens der EU alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Mittel aus der Fazilität „Connecting Europe“ und „Horizont 2020“ für die Durchführung von Maßnahmen zur Ökologisierung der Flotte und weiterer Maßnahmen aus dem NAIADES-Paket bereitzustellen.

5.12

Der Ausschuss fordert außerdem die Binnenschifffahrt auf, im Interesse ihres Images in der Öffentlichkeit die aus dem Reservefonds verfügbaren Mittel für Ökologisierungsmaßnahmen zu nutzen. Mit dem Vorschlag zur Änderung der Verordnung über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten, die Teil des „NAIADES II“-Pakets ist, wird dies ermöglicht.

5.13

Die Professionalisierung der Binnenschifffahrt und eine engere Zusammenarbeit in diesem Sektor können sicherlich zur Verbesserung der wirtschaftlichen Position beitragen, nachdem die Wirtschaftskrise in jüngerer Vergangenheit strukturelle Überkapazitäten verursacht hat.

Brüssel, den 21. Januar 2014

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Henri MALOSSE


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