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Document 32012C0330(01)
Commission Declaration
Erklärung der Kommission
Erklärung der Kommission
ABl. C 93 vom 30.3.2012, p. 19–19
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
30.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 93/19 |
Erklärung der Kommission
2012/C 93/07
Erklärung der Kommission betreffend den Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme des Vorschlags für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 573/2007/EG zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/904/EG des Rates („Einrichtung eines gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU“)
Im Interesse einer Kompromisslösung und der umgehenden Annahme des Vorschlags befürwortet die Kommission den endgültigen Wortlaut; sie stellt jedoch fest, dass dies unbeschadet ihres Initiativrechts hinsichtlich der Wahl der Rechtsgrundlagen, insbesondere in Bezug auf den künftigen Rückgriff auf Artikel 80 AEUV, geschieht.