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Document 62009CB0039

    Rechtssache C-39/09 P: Beschluss des Gerichtshofs vom 22. März 2010 — Société des plantations de Mbanga SA (SPM)/Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission (Rechtsmittel — Art. 119 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs — Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft — Gemeinsame Marktorganisation für Bananen — Regelung für die Einfuhr von Bananen mit Ursprung in den AKP-Staaten in die Gemeinschaft — Schaden, der einem unabhängigen Erzeuger entstanden sein soll — Nichteinhaltung der Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet der Gemeinsamen Agrarpolitik — Verstoß gegen allgemeine Rechtsgrundsätze, insbesondere den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung — Offensichtlich unzulässiges oder offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

    ABl. C 234 vom 28.8.2010, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    28.8.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 234/17


    Beschluss des Gerichtshofs vom 22. März 2010 — Société des plantations de Mbanga SA (SPM)/Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission

    (Rechtssache C-39/09 P) (1)

    (Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Gemeinsame Marktorganisation für Bananen - Regelung für die Einfuhr von Bananen mit Ursprung in den AKP-Staaten in die Gemeinschaft - Schaden, der einem unabhängigen Erzeuger entstanden sein soll - Nichteinhaltung der Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet der Gemeinsamen Agrarpolitik - Verstoß gegen allgemeine Rechtsgrundsätze, insbesondere den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Offensichtlich unzulässiges oder offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

    2010/C 234/25

    Verfahrenssprache: Französisch

    Verfahrensbeteiligte

    Rechtsmittelführerin: Société des plantations de Mbanga SA (SPM) (Prozessbevollmächtigter: A. Farache, avocat)

    Andere Verfahrensbeteiligte: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. De Gregorio Merino, E. Sitbon), Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Clotuche-Duvieusart)

    Gegenstand

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 13. November 2008, SPM/Rat und Kommission (T-128/05), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der ihr durch die nach ihrer Ansicht rechtswidrige Regelung des Rates und der Kommission über die Einfuhr von Bananen in die Gemeinschaft entstanden sein soll — Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft — Bananen mit Ursprung in den AKP-Staaten — Von einem unabhängigen Erzeuger geltend gemachter Schaden — Nichteinhaltung der Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet der Gemeinsamen Agrarpolitik — Verstoß gegen allgemeine Rechtsgrundsätze und insbesondere den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung

    Tenor

    1.

    Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

    2.

    Die Société des plantations de Mbanga SA (SPM) trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 90 vom 18.4.2009.


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