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Mit der Mitteilung wird ein Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie geschaffen, der die Bedingungen beschreibt, unter denen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie gewähren dürfen. Der Rahmen fördert den Ausbau sauberer Energien, die Dekarbonisierung der Industrie sowie die Fertigung sauberer Technologien und stellt sicher, dass die öffentliche Unterstützung mit dem Binnenmarkt im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vereinbar ist (siehe Zusammenfassung) und dass sie mit dem Ziel der Klimaneutralität der EU im Einklang steht.
Staatliche Beihilfen müssen notwendig, angemessen und verhältnismäßig sein, und ihre positiven Auswirkungen müssen potenzielle Verzerrungen des Wettbewerbs aufwiegen:
Die Mitgliedstaaten können Beihilfen in folgenden Formen gewähren:
Die Beihilfe kann Laststeuerung, Speicherung und andere nicht-fossile Flexibilitätslösungen sowie Kapazitätsmechanismen, die mit den Zielmodellen des Strommarktes der EU im Einklang stehen, umfassen. Solche Regelungen müssen wettbewerblich vergeben werden und leistungsbezogen und technologieneutral sein.
Gezielte, befristete Beihilfen können energieintensiven Verbrauchern, die dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind, gewährt werden, sofern sie zur Dekarbonisierung beitragen.
Die Entlastung darf keine Steuern oder Abgaben betreffen, die nicht mit den Großhandelspreisen zusammenhängen, und muss klare Endtermine sowie Berichtspflichten vorsehen.
Beihilfen können Prozessänderungen und Energieeffizienzverbesserungen finanzieren, die zu einer messbaren Verringerung der Treibhausgasemissionen oder des Energieverbrauchs führen:
Investitionsbeihilfen können den Aufbau oder die Erweiterung von Produktionskapazitäten in der EU für Netto-Null-Technologien wie Solarmodule, Batterien oder Elektrolyseure unterstützen:
Die Mitgliedstaaten können Projekte, die im Rahmen des Innovationsfonds ausgewählt wurden, kofinanzieren – einschließlich solcher, die mit einem Souveränitätssiegel im Rahmen der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) ausgezeichnet wurden (siehe Zusammenfassung). Dabei können entweder die Parameter des Innovationsfonds oder die Beihilfehöchstgrenzen des Rahmens angewandt werden – unter vereinfachten Bedingungen.
Zur Mobilisierung privater Investitionen können die Mitgliedstaaten Fonds oder Zweckgesellschaften5 einrichten, die Projekte, die die Ziele des Deals für eine saubere Industrie verfolgen, durch die Bereitstellung von Eigenkapital, Darlehen oder Garantien unterstützen.
Die Regelungen müssen Zusätzlichkeit gewährleisten, die Risiken je Projekt begrenzen und transparenten Auswahlverfahren folgen.
Die Mitgliedstaaten müssen Informationen über Beihilfen von über 100 000 EUR innerhalb von sechs Monaten nach deren Gewährung veröffentlichen, Jahresberichte vorlegen und Aufzeichnungen für 10 Jahre aufbewahren.
Die Europäische Kommission kann zusätzliche Informationen zur gewährten Beihilfe anfordern.
Sie tritt am in Kraft und gilt bis zum .
Der Rahmen ergänzt die Leitlinien für staatliche Klima-, Energie- und Umweltbeihilfen 2022 (CEEAG) (siehe Zusammenfassung), die Leitlinien für Regionalbeihilfen (siehe Zusammenfassung) und die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (siehe Zusammenfassung).
Er ersetzt den vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen und bietet eine stabile Grundlage für staatliche Beihilfen bis 2030.
Weiterführende Informationen:
Mitteilung der Kommission – Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie (Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie) (ABl. C, C/2025/3602, ).
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