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Leitlinien der Kommission für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen
In der Mitteilung wird erläutert, wie die Europäische Kommission beurteilt, wann nationale Umweltschutz- und Klimaschutzbeihilfen mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union (EU) vereinbar sein können.
Um vereinbar zu sein, muss die Beihilfe:
Die Leitlinien gelten für staatliche Beihilfen für:
Die Leitlinien gelten für Beihilfen:
Für die Prüfung der Vereinbarkeit muss die Kommission bewerten, ob die Beihilfen zur Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige beitragen (positive Voraussetzung) und die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft (negative Voraussetzung). Sie analysiert die folgenden Aspekte für die einzelnen Beihilfekategorien.
Die Leitlinien gelten für staatliche Beihilfen:
Die Kommission wendet diese Leitlinien an, um die Vereinbarkeit aller meldepflichtigen Klimaschutz-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen zu bewerten, die seit dem gewährt wurden oder gewährt werden sollen. Die Mitgliedstaaten der EU müssen gegebenenfalls bestehende Umweltschutz- und Energiebeihilferegelungen ändern, um sie bis spätestens mit diesen Leitlinien in Einklang zu bringen.
Um zu verhindern, dass staatliche Beihilfen den Wettbewerb im Binnenmarkt verfälschen oder zu verfälschen drohen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen, ist in Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union der Grundsatz der untersagten staatlichen Beihilfen verankert. Diese Beihilfen können jedoch in bestimmten Fällen auf der Grundlage der Artikel 107 Absatz 2 und 3 des Vertrags mit dem Binnenmarkt vereinbar sein.
Die Leitlinien für staatliche Beihilfen werden an die Ziele der EU im Rahmen des europäischen Grünen Deals, an die Energie- und Umweltvorschriften der EU und an die zunehmende Bedeutung des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, angepasst. Sie bieten den Mitgliedstaaten einen flexiblen Rahmen, um die verschiedenen Umweltziele gezielt und kosteneffizient zu erfüllen.
Sie ersetzen die vorherigen Leitlinien für staatliche Beihilfen im Energie- und Umweltbereich, die 2014 verabschiedet wurden.
Weiterführende Informationen:
Mitteilung der Kommission — Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (ABl. C 80 vom , S. 1-89).
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