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Sie ändert die Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Energieeffizienz1, setzt Energieeffizienzziele für 2030 und legt den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ als Grundsatz der EU-Energiepolitik fest.
In der Richtlinie werden auch die Folgen von Energiearmut thematisiert: Die Anforderungen an Mitgliedstaaten, zu Energieeffizienz zu sensibilisieren und Informationen bereitzustellen, werden angezogen.
Mit der Richtlinie (EU) 2023/1791 wurden die Richtlinie 2012/27/EG und ihre nachfolgenden Änderungen überarbeitet und ersetzt.
Die neuen Vorschriften der Richtlinie (EU) 2023/1791 müssen bis zum in nationales Recht übertragen werden. Bestimmte Artikel haben abweichende Anwendungszeiträume, wie in Artikel 39 festgesetzt.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung) (ABl. L 231 vom , S. 1-111).
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